Der Begriff Rangbescheinigung ist mit dem Rangattest gleichzusetzen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück, dass mur von einem Notar ausgestellt werden kann. Siehe auch Rangattest.
Die Rangbescheinigung, ebenfalls unter den Namen Notarbestätigung oder Rangattest bekannt, wird vom Notar ausgestellt. In diesem Schriftstück bestätigt der Notar, dass der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld nichts im Wege steht. Einer solchen Eintragung könnten zum Beispiel vorliegende anderweitige Anträge beim Grundbuchamt entgegen stehen, die die Eintragung im gewünschten Rang vereiteln würden. Insofern wird sich jede Bank vor Auszahlung oder Gewährung eines Darlehens zunächst einmal eine Rangbestätigung ausstellen lassen, welches der künftige Darlehensnehmer auf eigene Kosten beim Notar beantragen muss. Nur mit der Rangbescheinigung ist sichergestellt, dass das Darlehen wie gewünscht, beispielsweise erstrangig abgesichert werden kann. Kann keine Rangbescheinigung vorgelegt werden, kommt es in der Regel auch nicht zur Darlehensvergabe.
Der Begriff Rangbescheinigung, Rangattest oder Notarbestätigung wird immer im Zusammenhang
mit einem Immobilienkauf genannt. Diese spezielle Bescheinigung wird von einem Notar erstellt,
der mit Hilfe seines Siegels die Echtheit der Rangbescheinigung beweist. Die Bescheinigung wird
auch oft als Rangmitteilung benannt.
Inhalt
Der Nutzen einer Rangbescheinigung
In den meisten Fällen wird eine Immobilie nicht komplett aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern
mit einer Finanzierung gekauft. Dazu wird in der Regel die Hausbank aufgesucht, die den Kauf mit
Hilfe eines Darlehens beziehungsweise eines Kredits unterstützen soll. Bei einem Immobilienkauf
handelt es sich meist um eine Finanzierung, die locker mehrere Hunderttausend Euros enthalten
kann. Die Bank wird eine so hohe Summe nicht ohne eine entsprechende Sicherheit gewähren.
Natürlich spielt die Bonität, das Einkommen und die Lebensumstände für die Gewährung eine
entscheidende Rolle, aber die Bank verlangt eine Sicherheit. Die Sicherheit besteht darin, dass sie
ins Grundbuch als Grundgläubiger eingetragen wird. Das bedeutet, sobald der Kreditnehmer seine
offenen Forderungen bei der Bank nicht mehr ausgleichen kann, hat die Bank mit Hilfe des
Grundbucheintrags das Recht, die Immobilie zu veräußern, um die Kreditschulden zu begleichen. In
den meisten Fällen kommt es zu einer Zwangsversteigerung gegen die der Kreditnehmer keine
Handhabe hat. Er muss zusehen wie die Immobilie verkauft wird und sie für den neuen Besitzer
räumen. Der Eintrag in das Grundbuchamt wird von einem Notar gemacht und kann eine ganze
Weile dauern. Bis zu sechs Wochen sind denkbar. Damit die Kreditsumme im Vorfeld ausgezahlt
werden kann, um die Immobilie rechtzeitig zu erwerben gibt es die Rangbescheinigung. Die
Rangbescheinigung besagt eigentlich nur, dass die Bank bei der Eintragung ins Grundbuch als
Hauptgläubiger eingesetzt wird. Damit der Notar die Rangbescheinigung ausstellen kann, muss er
das Grundbuch einsehen und alle Akten einer genauen Prüfung unterziehen. Erst, wenn der Notar
die Bescheinigung an die Bank geschickt hat, wird die Bank die Kreditsumme freigeben. Also
dienst die Rangbescheinigung der Bank als Sicherheit.
Die Formen der Rangbescheinigung
Die Rangbescheinigung ist an keine strikte Form gebunden. Auch die Gesetze haben keine
Festlegung für die Bescheinigung gemacht. Im Grunde kann der Notar einfach einen Wunschtext
erstellen und der Bank mit dem Text bestätigen, dass sie problemlos ins Grundbuch eingetragen
werden kann. Der beantragte Rang, meist der Erste, ist dann für die Bank gesichert. Wichtig ist,
dass die Bescheinigung mit der Anschrift der Bank versehen und mit der Unterschrift des Notars
bestückt ist. Eigentlich ist ein spezielles Siegel nicht notwendig, kann aber die Wichtigkeit des
Dokuments bestätigen und sieht offizieller aus. Auch wenn ein Siegel und die Unterschrift des
Notars vorhanden ist, handelt es sich bei der Rangbescheinigung nicht um eine offizielle Urkunde.
Trotzdem muss der Notar haften, wenn die Bescheinigung im Endeffekt nicht der Wahrheit
entspricht oder Fehler vorhanden sind.
Die Ausstellungsdauer der Rangbescheinigung
Da es sich bei der Rangbescheinigung um keine Urkunde handelt und sie auch keiner festgelegten
Form unterliegt, gibt es im Grunde auch keine Fristen, in denen die Bescheinigung ausgestellt
werden muss. Hier kommt es auf die Beschäftigungstätigkeit des Notars an. Hat der Notar viele
Termin und somit viel Arbeit kann es vorkommen, dass die Ausstellung der Rangbescheinigung bis
zu drei Wochen dauern. In den meisten Fällen muss mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei
Wochen gerechnet werden. In den seltensten Fällen dauert es länger als drei Wochen. Sollte das der
Fall sein, dann hat der Käufer der Immobilie natürlich das Rest unverbindlich nach der
Bescheinigung zu fragen und den Vorgang zu beschleunigen.
Die Kosten für eine Rangbescheinigung
Die Kosten für den Notar sind komplett vom Kreditnehmer beziehungsweise vom Käufer der
Immobilie zu tragen. Der Notar ist ein wichtiger Verbindungsmann zwischen dem Käufer, der Bank
und dem Verkäufer. Er kümmert sich um die Verträge, prüft die Richtigkeit und kümmert sich um
die ganzen Unterlagen. Für diese aufwendige Arbeit muss er auch vergütet werden. Dazu gibt es
das Notargesetz, indem alle Gebühren festgehalten sind. Die Rangbescheinigung wird nur gegen
eine Gebühr ausgestellt. Die Gebühr wird anhand der Höhe der Immobilie mit 0,03 % berechnet.
Alle Notargebühren sind in der Regel im Vorfeld zu begleichen und können somit nicht von der
Kreditsumme bezahlt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen und dann kann der Notar direkt nach
Auszahlung der Kreditsumme ausgezahlt werden.
Rangbescheinigung – die Sicherheit für die Bank
Gerade bei hohen Kreditsummen muss die Bank sich absichern bevor die Auszahlung erfolgt. Beim
Immobilienkauf bietet sich dafür die Rangbescheinigung an. Sie wird immer vor dem
Grundbucheintrag ausgestellt und stellt die perfekte Sicherheit für die Bank. Ohne die
Rangbescheinigung und dem nachfolgenden Grundbucheintrag verliert die Bank eine wichtige
Sicherheit, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann. Nur mit Hilfe des
Grundbucheintrags kann die Bank pfänden und im Endeffekt versteigert, um die offenen
Forderungen zu begleichen und keinen Verlust zu machen. Somit ist klar, dass der Immobilienkredit
nur zur Auszahlung kommt, wenn eine Rangbescheinigung vom Notar vorliegt und die Bank somit
eine ideale Sicherheit hat.
Rangbescheinigung, Rangrücktritt und Rangvorbehalt
Die drei Begriffe stehen in einem engen Zusammenhang und haben alle mit der Finanzierung einer
Immobilie und der Sicherheit für die Bank zu tun. Die Rangbescheinigung dient als erste Sicherheit
für die Bank, um den Kredit auszahlen zu können. Der Rangrücktritt besagt das Recht, dass die
Bank den Rücktritt des Rangs verlangen kann. Das bedeutet, sie gibt das Recht ab, als Erste die
offenen Forderungen beglichen zu bekommen. Der Rangrücktritt kommt meist nur im Falle einer
Neufinanzierung durch eine weitere Bank in Frage. In diesem Fall übernimmt die neue Bank den
Rang der alten Bank, aber die alte Bank bekommt dafür die gesamten offenen Forderungen von der
neuen Bank ausgezahlt. Der Rangrücktritt muss ins Grundbuch eingetragen werden, damit er
rechtswirksam ist. Auch der Rangvorbehalt muss ins Grundbuch eingetragen werden und hat auch
nur dann Gültigkeit. Alle Eintragungen ins Grundbuch müssen ausschließlich von einem Notar
gemacht werden. Nur er hat das Recht die Änderungen rechtskräftig durchzuführen.