Unter dem Rechtsrisiko versteht man im Allgemeinen das Risiko rechtlicher Konsequenzen.
Rechtsrisiken gibt es in allen Lebensbereichen. Sie existieren sowohl im Geschäfts- wie im
Privatleben. Unternehmer sind im Durchschnitt mehr und vielfältigeren Rechtsrisiken ausgesetzt
als Privatleute. Rechtsrisiken bestehen insbesondere beim:
- Vertragsrecht
- Versicherungsrecht
- Datenschutz
- Finanzgeschäften – Devisengeschäften, Auslandsanlagen usw.
- Beratungspflicht der Banken
- Konkurrenzkampf – unlauterer Wettbewerb, Verletzung von Lizenzrechten
- Urheberrecht
- Patentrecht
- Widerspruchsrecht – Formulierungen von Widerspruchsbelehrungen
- Gewährleistungspflicht
- AGB
- Schadensersatz
- Reiserecht
- Verkehrsrecht – Personenbeförderung, Transport etc.
- Kreditrecht
- Mietrecht – Leasing
- Arbeitsrecht
Werden Rechtsverletzungen von einzelnen Mitarbeitern eines Unternehmens verschuldet, hat das
oft rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen wie für den einzelnen Mitarbeiter.
Zu Teilen stellen die benannten Risikofaktoren gleichermaßen für Privatpersonen wie für
Unternehmer ähnliche oder gleiche Rechtsrisiken dar.
Inhalt
Rechtsberatung zu Schutz vor rechtlichen Folgen
Sowohl Privatpersonen wie Unternehmen können im Zweifelsfall durch professionelle
Rechtsberatungen ein Rechtsrisiko mindern, bzw. ausschließen. Umfassende Verträge werden in
großen Unternehmen generell nicht ohne eine entsprechende Rechtsberatung geschlossen. Die
Schließung solcher Verträge wird meist direkt anwaltlich begleitet. Bei der Aufnahme von sehr
hohen Darlehen durch Privatpersonen, zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie, sorgt der
begleitende Notar für Rechtssicherheit. Der Darlehnsvertrag selbst kann vorsorglich von einem
Anwalt geprüft werden. Auch Regelungen im Kaufvertrag von Immobilien für eine Immobilie gilt es
auf Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.
Grundsätzlich gibt es bei jedem Kredit ein gewisses Rechtsrisiko. Im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit kann es für den betroffenen Kreditkunden zu Pfändung und
Zwangsversteigerung führen. Für den Kreditgeber besteht die Gefahr, dass er finanzielle
Einbußen nehmen muss, weil es im Vorfeld einer gerichtlichen Forderung zu einem für sie
nachteiligen Vergleich kommt, bei dem nur die Rückzahlung eines kleinen Teilbetrags des Kredits
getilgt wird. Fehler in einer Widerspruchsbelehrung können dazu führen, dass Rechte aus dem
Vertrag nicht durchgesetzt werden können.
Bei Krediten schränken Banken das Rechtsrisiko so weit wie möglich durch eingehende
Prüfungen von Personendaten und Bonität ein und sichern sich gegen das Rechtsrisiko
Zahlungsausfall von vornherein durch höhere Zinsen ab.
Rechtsrisiken sind ein Kostenfaktor
Findet bei risikobehafteten Geschäftsabschlüssen eine gründliche Rechtsberatung und
Rechtsprüfung statt, können die Risiken für Rechtsfälle gesenkt werden. Da sich weder im Privat-
noch im Geschäftsleben alle Rechtsrisiken gänzlich vermeiden lassen, lohnt sich insbesondere für
Risikobereiche eine gute Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung bietet
Kostenschutz für den Fall, dass ein Geschädigter seine Rechte einklagen möchte. Ebenso bietet
sie Schutz im Fall, dass an eine Person oder ein Unternehmen rechtsrelevante Forderungen
gestellt werden.
Hinter jedem Rechtsrisiko steht die Gefahr, dass es im Rechtsfall zu sehr hohen Kosten kommen
kann. Kostenintensiv sind die Dienste eines Anwalts, von Gutachtern und gerichtliche Verfahren.
Für diese Kosten bieten Rechtsschutzversicherungen für eine Reihe von Fällen des Rechtsstreits
Schutz und eine qualifizierte Rechtsberatung kann vor den Konsequenzen einer Rechtsverletzung
schützen. Keinen Schutz bieten können die Versicherungen für den Fall, dass eine Person oder
Firma zu Strafzahlungen, Schadensersatz und anderen Rechtsfolgen vom Gericht verurteilt wird.
In solchen Fällen kann aus einem rechtlichen Risiko eine Existenzgefährdung durch die
rechtlichen Konsequenzen werden. Die finanziellen Belastungen hängen von jeweiligen
Rechtsverfehlungen ab. Dabei ist es unerheblich, ob sich ein Beklagter wegen Unkenntnis einem
rechtlichen Risiko ausgesetzt hat oder sich über die Folgen einer Rechtsverletzung nicht klar und
über die rechtlichen Konsequenzen nicht informiert war.
Der Gesetzgeber sorgt für die Durchsetzung berechtigter Rechtsforderungen, indem Personen mit
einem geringen Einkommen Prozessbeihilfe und Hilfe bei Rechtsberatungen gewährt werden. Für
solche Hilfen sind feste Einkommensgrenzen festgelegt. Die Forderung muss allerdings Aussicht
auf Erfolg vor Gericht haben. Für offenkundig rechtswidrige Forderungen werden keine Beihilfen
gewährt. Außerdem können die Mitglieder verschiedener Vereinigungen spezielle kostenlose
Rechtsberatungen in Anspruch nehmen, z.B. zum Mietrecht in einer Mietervereinigung oder zum
Verkehrsrecht in einer Organisation für motorisierte Fahrzeuge. So können auch Bürger zu ihrem
Recht kommen, ohne vor den sehr hohen Kosten von anwaltlichen Leistungen und gerichtlichen
Verfahren zurückzuschrecken.
Je nachdem, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich oder vor Gericht klären
lässt, fallen unterschiedliche Gebühren für die Leistungen des Rechtsanwalts an. Solche sind u.a.
- Geschäftsgebühr
- Kosten für gerichtliche Mahnbescheide
- Verfahrensgebühr für die gerichtliche Klärung – Termingebühr, Einigungsgebühr
Die Gerichtskosten sind im GKG (Gerichtskostengesetz) festgelegt. Die Kosten richten sich
jeweils nach dem Streitwert, Gegenstandswert. Es gibt veröffentlichte Tabellen, aus denen die
jeweiligen Gerichtskosten ersehen werden können.
Ausschluss von Rechtsrisiken der Bank beim Kredit
Für rechtliche Normen sorgen die jeweiligen Gesetze und die Vorschriften vom
Bankenaufsichtsrecht. Dabei ist auch die Prüfung der Kreditsicherheiten der Bank vorgeschrieben.
Die Bonitätsprüfung ist keine Idee der Bank, sondern die Bank ist zur Begrenzung des Risikos
vom Gesetzgeber dazu verpflichtet. Zu prüfen ist nur die allgemeine Zahlungsfähigkeit, sondern
auch, dass hinterlegte Kreditsicherheiten der Kredite adäquat sind. Bei den hohen Baudarlehen
wird das zum Beispiel durch die Grundschuld gesichert. Wie jeder andere rechtswirksame Vertrag
müssen auch die Kreditverträge allen aktuellen Rechtsnormen entsprechen. Das heißt, dass auch
Gesetzesänderungen bis zum Zeitpunkt der Vertragsschließung berücksichtigt werden. Die
Verträge müssen rechtssicher in Form und Inhalt sein. Das heißt, es dürfen auch keine veralteten
Formulare verwendet werden, die neueren Rechtsnormen nicht entsprechen. Beispiele lieferten
die von einigen Banken bei Darlehn verwendeten veralteten Widerspruchsbelehrungen, aufgrund
derer Kostenersatzansprüche von Kreditgebern nicht durchsetzbar waren. Für den Ausschluss
von Rechtsrisiken sorgen Rechtsgutachten für die Verträge.
Rechtsrisiken für Verbrauchern
Einer Reihe von Rechtsrisiken können Verbrauchen bei Kauf-, Leasing- und Abo-Verträgen,
Verträgen mit Versicherungen, Energieanbietern, Anbietern für Telekommunikation ausgesetzt
sein. Häufig werden Kündigungsfristen und bestimmte Zeiträume zur Kündigung aus
Unachtsamkeit außer Acht gelassen. Wird dann folgenden Zahlungsaufforderungen keine Folge
geleistet, können sich daraus sehr hohe Kosten durch Mahn-, Inkassokosten, eventuell
Gerichtskosten ergeben. Allerdings können Kaufverträge oder Mietverträge auch
rechtsunwirksame Klauseln enthalten. Verbraucher können sich zur Vertragsprüfung an die
Vertretungen des Verbraucherschutzes und ihre Rechtsberatungen wenden. Der Gesetzgeber
räumt Verbrauchern zum Beispiel bei Online-Käufern den folgenlosen Rücktritt vom Vertrag in
festgelegten Fristen ein. Das mindert das Rechtsrisiko von solchen Kaufverträgen. Insgesamt
bietet der Verbraucherschutz in Deutschland vergleichsweise hohe Sicherheiten gegen zahlreiche
Rechtsrisiken. Vorsicht ist allerdings bei Auslandsverträgen geboten, bei denen der Verkäufer
seinen Gerichtsstand im Ausland hat und nach dortigem Recht handelt. Über Kaufverträge hinaus
haben besonders Finanzdienstleistungen aus dem Ausland ein höheres Rechtsrisiko,
insbesondere wenn die Finanzdienstleistungen von einem Anbieter außerhalb der Europäischen
Union erbracht werden. Verluste sind dann bei deutschen Gerichten nicht einzuklagen und in
vielen Ländern führen solche Klagen nicht zu Erfolg.