Das Regelinsolvenzverfahren wird immer dann eingesetzt, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht mehr abtragen kann. In diesen Fällen ist es häufig so, dass man das Regelinsolvenzverfahren einleitet, welches einen Begriff aus dem Insolvenzrecht darstellt. Dieses sichert die Befriedigung der Gläubiger am Ende des Verfahrens, indem das Vermögen des Schuldners verwertet wird. Dazu kann neben der Zwangsversteigerung des Hauses zum Beispiel auch die Auflösung eines bestehenden Unternehmens durchgeführt werden. Das Regelinsolvenzverfahren steht damit im Gegensatz zu dem Insolvenzverfahren, welches eingeleitet wird, wenn der Betrieb noch fortgeführt werden soll. Wichtig ist, dass man bei jedem Insolvenzverfahren versucht, zunächst einmal die Gläubiger zu befriedigen, was jedoch häufig aufgrund zu geringer finanzieller Mittel nicht gelingt.
Ist ein Schuldner nicht mehr in der Lage, seine Schulden aus eigener Kraft zu bezahlen, kann er ein Regelinsolvenzverfahren einleiten. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die dann in diesem Fall vorliegt, kann das Regelinsolvenzverfahren entweder vom Schuldner selbst, oder auch vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Allerdings ist es vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zwingend notwendig, dass ein Einigungsversuch oder ein Schuldenbereinigungsverfahren angestrebt wird. Kommt es zum Regelinsolvenzverfahren, besteht nicht wie bei einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Weiterführung eines Unternehmens. Alle vorhandenen Immobilien und Betriebsmittel werden zwangsversteigert.
Inhalt
Die Ziele des Regelinsolvenzverfahrens
Beim Regelinsolvenzverfahren gibt es drei Ziele, die erreicht werden.
- Die Restschuldbefreiung wird sicher erreicht.
Die sogenannte Restschuldbefreiung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten während des
Verfahrens eintreten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach 3 Jahren ist eine
Restschuldbefreiung möglich, wenn 35 % aller Schulden und die Verfahrenskosten beglichen sind.
Nach 5 Jahren, wenn die Verfahrenskosten getragen werden. Nach maximal 6 Jahren, egal ob
Schulden zurückgezahlt werden konnten oder nicht. Mit der Restschuldbefreiung sind alle Schulden
vollständig erledigt. Alle Schulden, die zur Verfahrensöffnung vorhanden sind, sind mit der
Restschuldbefreiung erledigt. - Der Betrieb kann fortgeführt werden (bei Unternehmen und Selbstständigen).
Auch Selbstständige und Unternehmen können in die Lage kommen, dass sie ihre Rechnungen
nicht mehr begleichen können. Dann bietet sich das Regelinsolvenzverfahren an, um das
Unternehmen zu Sanieren und der Betrieb kann ohne Schulden weitergeführt werden. Dazu ist eine
genaue Vorbereitung ein Muss. Es sollte ein Entschuldungsplan erstellt werden, in dem klar steht,
wie mit der Auffanggesellschaft der Betrieb erhalten bleibt und die Lebensgrundlage gesichert wird.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit den Betrieb zu schließen und einer sozialpflichtigen
Tätigkeit nachzugehen. - Pfändungen und Zwangsvollstreckungen haben ein Ende.
Mit der Einleitung des Regelinsolvenzverfahren entsteht ein umfassender Pfändungsschutz. Im
Vorfeld haben die Gläubiger Pfändungen durchgeführt und Mahnungen geschickt. Sobald die
Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt wurde sind diese Schreiben und Pfändungen hinfällig.
Es muss keine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden und auch der Gerichtsvollzieher wird
nicht mehr vor der Tür stehen.
Die Regelinsolvenz – Ablauf und Dauer
Die Regelinsolvenz besteht in der Regel aus drei wesentlichen Abschnitten, der Vorbereitung, dem
Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensperiode.
1. Die Vorbereitung
Die Vorbereitung auf das Regelinsolvenzverfahren dauert zwischen drei Wochen und sechs
Monaten. Diese Vorbereitungszeit ist nicht nur sehr wichtig, sondern auch immens
beratungsintensiv. Zuerst muss ein Fachanwalt für Insolvenzrecht aufgesucht werden. Er beginnt
mit der Einschätzung der Lage und kann die Erfolgsaussichten einschätzen. Zudem gibt es eine
intensive Beratung und bei einem Unternehmen hilft er auch bei der Strukturierung. Die
Informationen reichen zudem dafür, dass die Einkünfte ab sofort durch Pfändungen geschützt sind
und hilft bei der Erstellung des Entschuldungsplan bei einem Unternehmen. Der Plan muss dann in
die Tat umgesetzt werden. Dazu sollte ein neues Konto eröffnet werden, das als Guthabenkonto
geführt wird. Zudem handelt es sich im besten Fall um ein P-Konto, das vor kommenden
Pfändungen schützt. Zudem soll das Konto dazu dienen, dass eine Kriegskasse angelegt wird. Aus
der soll man den Lebensunterhalt bestreiten bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Anschließend
müssen alle Zahlungen an alle Gläubiger beendet werden. Kein Gläubiger darf ab diesem Zeitpunkt
Geldmittel erhalten. Jetzt besteht die Möglichkeit einen Schuldenbereinigungsversuch mit den
Gläubigern zu versuchen. Mit diesem Versuch besteht die Möglichkeit, einem
Regelinsolvenzverfahren aus dem Weg zu gehen. Zum Schluss wird der Insolvenzantrag von dem
Anwalt vorbereitet und bei Gericht eingereicht. Der Anwalt hilft bei allen Bereichen rund um das
Thema Regelinsolvenz und unterstützt seinen Mandanten bei allen Wegen.
2. Das Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren kann zwischen zwei bis drei Jahren dauern. Bevor das Verfahren für
die Regelinsolvenz eröffnet wird, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Der
Insolvenzverwalter soll das Vermögen des Schuldners im Sinne der einzelnen Gläubiger sichern.
Das Insolvenzgericht eröffnet anschließend das Regelinsolvenzverfahren. Zu Gunsten des
Schuldnern tritt nun der Pfändungsschutz ein. Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die
reinkommenden Gelder, die auf die einzelnen Gläubiger verteilt werden können. Dabei wird nach
der Höhe der Summe gerechnet. Das bedeutet, der Gläubiger mit den höchsten Forderungen
bekommt den höchsten Prozentsatz und der Gläubiger mit der kleinsten Summe bekommt dafür
umso weniger.
3. Die Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel drei, fünf oder sechs Jahre. Sie beginnt sobald das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde und endet entweder nach drei Jahren, wenn die Schulden um 35
% bezahlt sind und die Verfahrenskosten ausgeglichen werden können, oder nach fünf Jahren, wenn
die Verfahrenskosten getragen werden können oder im letzten Fall nach sechs Jahren. Bei der
Höchstdauer spielt die Zahlung der Schulden keine Rolle. Die Wohlverhaltensphase beginnt direkt
nach der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Der Kontakt besteht nur noch zwischen dem
Schuldner und dem Insolvenzverwalter. Mit dem Insolvenzgericht besteht kein Kontakt mehr. Nach
Ende der Wohlverhaltensphase kommt es zur Restschuldbefreiung. Die Gläubiger verlieren alle
Forderungen und es sind keine Verbindlichkeiten mehr offen. Die Wohlverhaltensphase ist
unterschiedlich lang. Bei einem Insolvenzverfahren eines Unternehmens ist die Verwertung des
Unternehmens viel aufwendiger. Zudem müssen alle Geschäftsunterlagen kontrolliert werden.
Solche komplexen Aufgaben sind bei einem Privatinsolvenzverfahren nicht notwendig. Im
Höchstfall endet die Wohlverhaltensphase in jedem Fall nach spätestens sechs Jahren.
Regelinsolvenzverfahren – Die Voraussetzungen
Um ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Die Schulden können nicht mehr bezahlt werden. Somit ist der Schuldner zahlungsunfähig.
- Regelinsolvenzverfahren gilt für Selbstständige, ansonsten gibt es die Verbraucherinsolvenz.
- Es sind mehr als 19 Gläubiger vorhanden.
- Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland und somit auch der Wohnsitz. Erst nach
Eröffnung und dem Termin mit dem Insolvenzverwalter ist eine Auswanderung möglich.
Regelinsolvenz beantragen – Wer?
In der Regel kann das Regelinsolvenzverfahren von Selbstständigen beantragt werden, die ihren
Betrieb auch während des Verfahrens weiterführen wollen. Für Personen, die früher ein Gewerbe
betrieben haben oder Privatpersonen gibt es die Privatinsolvenz, die auch als Verbraucherinsolvenz
bekannt ist. Dabei ist die Privatinsolvenz für Personen vorgesehen, die früher ein Gewerbe
betrieben haben und kein Vermögen aus dieser Zeit mehr vorhanden ist. Sollte der Betrieb kein
Vermögen haben, dann tritt das Insolvenzgericht ein und übernimmt erst mal die Verfahrenskosten.
Diese müssen von dem Schuldner aber im Endeffekt übernommen werden, damit eine
Restschuldbefreiung stattfinden kann.
Die Regelinsolvenz richtig anmelden
Die folgenden Schritte sind zu beachten, damit die Regelinsolvenz korrekt angemeldet werden
kann.
- Die Anmeldung muss richtig vorbereitet werden.
- Es sollte eine Auffangesellschaft gegründet werden.
- Mit dem Geschäftsbetrieb kann die Insolvenz angemeldet werden.
- Jetzt muss der Antrag auf Regelinsolvenz gestellt werden.
Der erste Weg aus den Schulden ist die Erkenntnis, das die offenen Rechnungen nicht mehr
beglichen werden können. Mit dieser Erkenntnis ist der erste Schritt gemacht. Der nächste Schritt
ist die Suche nach einem Fachanwalt für Regelinsolvenzverfahren. Sie sind in jeder größeren Stadt
vertreten und kennen sich mit der Materie bestens aus. Der Fachanwalt steht dem Selbstständigen
von Anfang an zur Seite.