Jedes Unternehmen hat die Aufgabe Gewinn zu erwirtschaften. Dabei kommt es nicht darauf an,
welche Branche das Unternehmen hat. Ein Handwerksbetrieb muss genauso Gewinne erzielen wie
eine Bank. Während bei dem Handwerksbetrieb der Gewinn durch die geleistete Tätigkeit erzielt
wird, funktioniert die Gewinnerzielung bei einer Bank ein wenig anders. Hier gibt es zwar auch die
geleistete Tätigkeit, aber die wird anders ausgeführt als bei einem Handwerksbetrieb. Die meisten
Banken haben sich auf den Kapitalmarkt festgelegt. Das bedeutet, sie verleihen Kapital und durch
die Rückzahlung mit Zinsen beginnen sie Gewinne zu erzielen. Aber Gewinn ist nicht gleich
Reinbetrag. Der Reinbetrag ist der Betrag, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Das ist nicht
nur bei Banken der Fall, sondern auch bei Immobilienfirmen, bei Handwerksbetrieben und bei allen
anderen Unternehmen auch.
Inhalt
Die Errechnung des Reinbetrags
Jeden Monat macht ein Unternehmen Verluste oder fährt Gewinne ein. Jede Aktion, die von einem
Unternehmen ausgeführt wird, muss in den Geschäftsunterlagen festgehalten werden. Dazu gibt es
die Bilanz. In der Bilanz stehen alle Einkünfte, die im Monat gemacht werden, aber auch die
einzelnen Ausgaben werden inklusive Mehrwertsteuer aufgeführt. Am Ende des Jahres wird eine
Abrechnung gemacht. Anhand dieser Abrechnung kann der Reinbetrag ermittelt werden. Dazu
werden die Einkünfte für das ganze Jahr zusammengerechnet und dann die Ausgaben davon
abgezogen. Am Ende bleibt der Reinbetrag übrig, wenn alle Kosten abgezogen sind, die ein
Unternehmen hat.
Beispiel:
Das Unternehmen hat mit Hilfe seiner Tätigkeit im Jahr Einkünfte von 150.000 Euro erzielt. Dem
gegenüber stehen die Ausgaben für Aufwendungen, Mitarbeiterzahlungen, Mieten, Nebenkosten
und alle Ausgaben, die das Unternehmen für das ganze Jahr hatte. Die Ausgaben belaufen sich auf
125.000 Euro. Somit bleibt am Ende ein Reinbetrag von 25.000 Euro übrig.
Das Gegenteil – der Reinverlust
Ein Unternehmen kann aber nicht nur einen Reinertrag haben, sondern auch einen Reinverlust. Der
Reinverlust ist das genaue Gegenteil vom Reinertrag. Gerade, wenn am Ende des Jahres ein Minus
vor den Zahlen steht, dann handelt es sich um den Reinverlust. Anhand des oben genannten
Beispiels bedeutet das, wenn das Unternehmen Einkünfte in Höhe von 150.000 Euro hat und die
Ausgaben bei 175.000 Euro liegen, dann bleibt ein Reinverlust von 25.000 Euro. Somit hat das
Unternehmen im Minus gewirtschaftet und kein gutes Jahr gehabt. Für das kommende Jahr muss
das Unternehmen sich eine neue Strategie ausdenken, um am Ende des folgenden Jahres einen
Reinertrag zu haben.
Reinertrag Immobilienbranche
Der Reinertrag ist für jedes Unternehmen wichtig, denn er besagt, wie erfolgreich das Unternehmen
im letzten Jahr gearbeitet hat. Auch die Immobilienbranche hat mit dem Reinertrag zu tun. Die
Immobilienbranche beschäftigt sich mit der Vermietung, dem Verkauf und der Instandsetzung von
Immobilien aller Art. Zu diesen Immobilien gehören Häuser, Gewerbeimmobilien und alle Formen
von Immobilien, die auf dem Markt angeboten werden. Am Ende des Jahres muss auch das
Immobilienunternehmen den Reinbetrag ermitteln. In der Regel ist die Buchhaltung für die
Errechnung des Reinbetrags zuständig. Dabei wird in der Immobilienbranche zwischen
verschiedenen Reinbeträgen unterschieden. Es gibt die Reinbeträge für eine Immobilie und die
Reinbeträge für den gesamten Betrieb. Bei den Immobilienreinbeträgen handelt es sich um die
Endsumme, die nach Abzug aller Kosten für eine Immobilie übrig bleibt.
Beispiel:
Bei der Immobilie handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien. Das
Mehrfamilienhaus war das ganze Jahr über belegt und hatte monatliche Mieteinkünfte von 6.400
Euro. Somit sind im Jahr 76.800 Euro nur an Mieteinnahmen an die Immobilienfirma geflossen.
Dazu werden alle Einkünfte gerechnet, die für das Mehrfamilienhaus noch dazu kamen. Von den
76.800 Euro werden nun alle Bewirtschaftungskosten abgezogen. Zu den Bewirtschaftungskosten
gehören Hausmeisterkosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis.
Am Ende bleibt eine Summe bestehen und das ist der Reinertrag des Mehrfamilienhauses.
Bei der Berechnung des Reinbetrags für den ganzen Betrieb werden alle Reinbeträge der einzelnen
Immobilien zusammengerechnet und am Ende kommt der Reinbetrag für den ganzen Betrieb
innerhalb eines Jahres raus. Dadurch kann der Immobilienbetrieb feststellen, ob es sich um ein
gutes oder schlechtes Jahr handelt. Bei einem schlechten Jahr werden die Mieten angehoben und
auch weitere Maßnahmen getroffen, um im nächsten Jahr positiv zu stehen.
Reinertrag bei Banken
Auch Banken müssen sich mit dem Reinbetrag beschäftigen. Banken sind wirtschaftlich arbeitende
Unternehmen, die am Ende des Jahres mit Gewinn beziehungsweise mit Reinertrag aus dem Jahr
gehen müssen. Im Grunde wird bei den Banken genauso der Reinbetrag errechnet wie bei allen
anderen Unternehmen auch. Es werden alle Einkünfte des gesamten Jahres gegenüber gestellt und
davon werden alle Ausgaben abgezogen. Am Ende bleibt der Reinbetrag übrig oder der Reinverlust.
Die Mehrwertsteuer wird nicht mitberechnet
Bei allen Unternehmen, egal ob in der Immobilienbranche oder Handwerksbetrieben müssen alle
Einnahmen für die Errechnung des Reinertrag berücksichtigt werden. Das gilt aber nicht für die
erhaltene Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten, der nicht als
Einnahme angegeben werden kann. Sie wird direkt an das Finanzamt überwiesen und darf auch
nicht auf der Ausgabenseite angeführt werden.
Reinertrag bei kurzzeitigen Einnahmen
Eine sehr große Bedeutung zur Berechnung des Reinertrags spielt die Nachhaltigkeit der
Einnahmen. In die Berechnung dürfen nur Einnahmen einfließen, die einen dauerhaften Stand
haben. Einnahmen, die nicht dauerhaft sind oder nur über eine kurze Dauer erwirtschaftet werden,
dürfen in der Berechnung nicht angegeben werden. Im Grunde wird der Reinertrag nur über einen
überschaubaren Zeitraum berechnet. Es soll sich schließlich nicht um Spekulationen handeln,
sondern um tatsächliche Werte. Diese können nur mit stetigen Einnahmen gemacht werden.
Gleiches gilt die Ausgaben, die einmalig sind oder im Jahr nur unregelmäßig vorkommen. Die
Nachhaltigkeit wird von Experten festgelegt. Dabei sind die Experten der Meinung, dass ein
Zeitraum von maximal acht Jahren genommen werden kann, um festzustellen, ob ein Unternehmen
nachhaltig arbeitet. In der Immobilienbranche können Mietminderungen oder eventuelle
Mieterhöhungen auch bei der Prüfung auf Nachhaltigkeit eine Rolle spielen.
Probleme bei der Ermittlung des Reinertrags
Immobilien, die gewerblich genutzt werden, machen bei der Ermittlung des Reinertrags meist
Probleme. Der Markt verändert sich und es sind kaum Vergleichswerte vorhanden. Somit wird bei
gewerblichen Immobilien der Umsatz zur Ermittlung des Reinertrags genommen. Dazu wird ein
Sachverständiger beauftragt, der mit sehr großer Sorgfalt vorgeht. Er arbeitet viel mit
Vergleichswerten, damit der Reinertrag ermittelt werden kann.