Unter dem Reinvermögen versteht man das gesamte Vermögen natürlichen oder juristischen Person nach dem Abzug aller Verbindlichkeiten. Man spricht hierbei auch vom sogenannten Nettovermögenswert (net asset, net worth). Bei natürlichen Personen ist das Reinvermögen vor allem bei der Kreditvergabe wichtig, da es Einfluss auf die Bonitätsbewertung des Kreditnehmers haben kann. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, wird das Reinvermögen standardmäßig im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt. Dabei entspricht das Reinvermögen grundsätzlich auch dem Eigenkapital des Unternehmens. Gewinne führen grundsätzlich zur Erhöhung des Reinvermögens, während Verluste zwangsläufig zu einer Minderung des Reinvermögens führen. Zu einer Erhöhung des Reinvermögens führt darüber hinaus auch eine Erhöhung der Gesellschaftereinlagen, während Privatentnahmen eine Minderung des Reinvermögens verursachen.
Inhalt
Das zählt zum Reinvermögen
Alle Vermögenswerte, die einem Unternehmen real gehören zählen zum Reinvermögen. Dazu
gehören nicht nur alle
- Markenrechte
- Patente
- immateriallen Güter
, sondern auch
- Maschinen
- Immobilien
- Werkzeuge
- Fuhrparks.
Zusätzlich kommen noch kleine Güter hinzu, die als Umlaufvermögen zählen. Das
Umlaufvermögen kurz auch UV genannt sind alle Vermögenswerte, die nicht im täglichen
Geschäftsbetrieb vorhanden sind. Dazu gehören in der Regel die benötigten Güter, die zur
Produktherstellung gebraucht werden. Das sind die Vermögenswerte, die eine Art durchlaufenden
Posten haben.
Die Berechnung des Reinvermögens
Für die Berechnung des Reinvermögens ist es wichtig, die das Vermögen finanziert wurde. Dabei
gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das Eigenkapital
Beim Eigenkapital handelt es sich um finanzielle Mittel, die von den Gesellschafter eines
Unternehmens in das Unternehmen gesteckt wurden. Dazu gehören auch die bisher erwirtschafteten
Gewinne aus den vergangenen Jahren.
2. Das Fremdkapital
Ein großer Teil der Unternehmen finanziert sich durch Fremdkapital. Dazu leihen sie sich bei
Banken oder anderen Finanzdienstleistern Geld. Auch Anleihen zählen zum Fremdkapital.
Im Grunde zählen alle Vermögensgegenstände, die vom Eigenkapital gekauft wurden, zum
Reinvermögen. Das Fremdkapital kann nicht zum Reinvermögen gezählt werden, denn hierbei
handelt es sich, einfach gesagt, nicht um das eigene Geld. Es gibt nur wenige Sonderfälle, in denen
eine Ausnahmeregelung getroffen wird.
Zur Berechnung des Reinvermögens gilt es zuerst alle Aktiva zusammenzutragen, die bei einem
Unternehmen vorhanden sind. Die ersten Aktiva sind die sichtbaren Vermögenswerte wie
Immobilien, Fahrzeuge und Werkstätten mit ihren Maschinen und Werkzeugen. Dazu werden alle
Vermögenswerte gerechnet, die in schriftlicher Form vorhanden sind. Dazu gehören neben den
Patenten auch Wertpapiere oder Aktien. Alle Aktiva müssen genau zusammengerechnet werden.
Dazu kommen dann noch die Geldmittel, die auf den Konten des Unternehmens vorhanden sind.
Alle Wertgegenstände zusammen ergeben dann das Reinvermögen.
Beispiel zur Berechnung des Reinvermögens
Unternehmen Müller Dachdeckerbetrieb
Immobilien Eigentum (Lagerhallen, Büro) 200.000 Euro
Fahrzeuge (Bullis, Firmenwagen) Eigentum 150.000 Euro
Maschinen und Werkzeug Eigentum 120.000 Euro
Konten 70.000 Euro
Alle einzelnen Posten werden addiert und am Ende ergibt sich ein Vermögen von 540.000 Euro.
Von diesem Vermögen werden Schulden abgezogen, beispielsweise, wenn ein Fahrzeug gekauft
wird, aber mit Hilfe einer Finanzierung. Dann wird das Fahrzeug von dem Vermögen abgezogen.
Ein Fahrzeug im Wert von 40.000 Euro wurde mit Hilfe einer Finanzierung bezahlt. Somit müssen
die 40.000 Euro vom Vermögen abgezogen werden. Am Ende steht dann das Reinvermögen dar.
Das sind im Beispielfall 500.000 Euro.
Erbschaft und Reinvermögen
Auch in Bezug auf die Erbschaft kommt der Begriff Reinvermögen immer mal wieder ins
Gespräch. Allein der Begriff hat keine eigenständige rechtliche Definition. Es handelt sich im
Großen und Ganzen eigentlich nur um die gleichen Inhalte und somit kann der Begriff auch im
Privatbereich verwendet werden. Bei der Testamenteröffnung kann es vorkommen, dass das
Reinvermögen und das vererbte Vermögen zu unterscheiden sind. Der Grund ist ganz klar, denn es
ist möglich, dass auch Schulden an die Nachkommen vererbt werden können. Hierfür gibt es ein
Beispiel:
Der Verstorbene besitzt eine Immobilie, die mit einem Wert von 1.000.000 Euro ausgezeichnet ist.
Im gleichen Atemzug gibt es aber einen Kredit in Höhe von 200.000 Euro, der zum Zeitpunkt des
Todes nicht abbezahlt ist. In dem Fall ist das vererbte Vermögen mit der Immobilie 1.000.000 Euro,
aber davon wird die Kredithöhe abgezogen. Dann bleibt ein Vermögen von 800.000 Euro übrig. Das
ist dann das Reinvermögen, das der Hinterbliebene bekommt.
Die Verwendung des Begriffs
Der Begriff Reinvermögen ist rechtlich nicht festgelegt und wird in verschiedenen Bereichen
genutzt.
Die rechtliche Nutzung
In verschiedenen Teilbereichen des Rechts kommt der Begriff Reinvermögen vor. Allerdings
handelt es sich beim Reinvermögen um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Das bedeutet, dann der
Begriff keinen festen Inhalt hat, aber trotzdem rechtlich anerkannt ist. Im Grunde wird der Begriff
Reinvermögen immer dann verwendet, wenn es sich um eine Restsumme zwischen dem
Bruttovermögen und den Schulden handelt. Häufig kommt der Begriff zum Einsatz, wenn es um
den Gläubigerschutz geht. Dazu ist es notwendig, dass das Stammkapital vergleichen werden muss,
damit am Ende das Reinvermögen bekannt ist, mit dem die Schulden bezahlt werden können. Auch
im Insolvenzrecht kommt der Begriff Reinvermögen sehr häufig vor. Hier geht es aber um das
gesellschaftliche Reinvermögen. Das ist das Vermögen, dass zur Tilgung der Schulden verwendet
werden kann. Von dem eigentlichen Vermögen werden alle notwendigen Kosten und der
Lebensunterhalt abgezogen. Dann bleibt im besten Fall ein Restbetrag übrig, der an die Gläubiger
ausgezahlt wird. Wie oben schon erwähnt kommt der Begriff auch im juristischen Bereich zum
Einsatz, gerade wenn es um eine Erbschaft geht. Erbschaft ist nicht immer gleich Erbschaft.
Die Finanzbuchhaltung
Das Reinvermögen in Bezug auf die Finanzbuchhaltung ist bei einem Unternehmenskauf ein
wesentlicher Berechnungsteil. Beim Kauf eines Unternehmens wird zwischen zwei Varianten
unterschieden, dem Goodwill und dem Badwill. Bei dem Goodwill liegt das Reinvermögen höher
als der Kaufpreis für das Unternehmen war. Bei dem Badwill hingegen ist das Reinvermögen
geringer als der Kaufpreis. Der Käufer hat ein schlechtes Geschäft gemacht. Das Reinvermögen
eines Unternehmen kann steigen, wenn das Eigenkapital erhöht wird. Das bedeutet, wenn ein
Gesellschafter mehr Geld in das Unternehmen steckt, um weitere Investitionen zu machen oder den
Gewinn auszubauen. Auch höhere Gewinne können das Reinvermögen anheben und somit auch den
Wert eines Unternehmen erhöhen. Das ist gerade für einen geplanten Verkauf sehr wichtig, denn für
ein gut laufendes Unternehmen mit einem hohen Reinvermögen kann der Verkäufer eine höhere
Summe verlangen als für ein Unternehmen das über kein oder ein geringes Reinvermögen verfügt.
Reinvermögen und Schulden
Banken und Kreditgeber gewähren ihren Kunden in der Regel nur einen Kredit, wenn ein gutes
Vermögen vorhanden ist. Das Vermögen ist die Grundlage für die Gewährung eines Kredits. Es gibt
Vermögensgegenstände wie Fahrzeuge oder Immobilien, die in der Regel nicht vollständig mit
einem Kredit versehen werden. Das hat den Grund, dass sie bei einer Zwangsverwertung den
ursprünglichen Preis nicht mehr bekommen. Ein vollständiger Kredit ist nur möglich, wenn der
Kreditnehmer Reinvermögen besitzt, das zur Not zur Tilgung des Kredits verwendet werden kann.
Einige Kreditnehmer haben ein negatives Reinvermögen. Das bedeutet, dass die Schulden des
Kreditnehmers viel höher sind als die Einnahmen beziehungsweise das Vermögen. Hierbei handelt
es sich dann um eine Überschuldung.