Im Grunde ist der Begriff Reiseversicherung ein Oberbegriff, der verschiedene Versicherungsarten
beinhaltet, die alle im Zusammenhang mit einer Reise genutzt werden können.
Inhalt
1. Die Reiserücktrittsversicherung
Die bekannteste Reiseversicherung ist die sogenannte Reiserücktrittsversicherung. Bei vielen
Versicherungen wird sie auch als Reiserücktrittskostenversicherung angegeben. Bei ihr handelt es
sich um einen Versicherungsschutz, der für die Zeit vor der Reise gültig ist. Bei der Buchung einer
Reise ist der Verbraucher einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen. Meist wird die Reise schon
weit im Vorfeld geplant, obwohl der Verbraucher nicht in die Zukunft schauen kann. Er kann keine
Prognose treffen, ob die Reise auch wirklich angetreten werden kann, aber das ist bei der Buchung
erst mal Nebensache. Allerdings sollte sich über den unwahrscheinlichen Fall, dass die Reise nicht
angetreten werden kann, Gedanken gemacht werden. Viele Reiseanbieter bieten aus diesem Grund
die Reiserücktrittskostenversicherung an. Die Versicherung schützt den Verbraucher vor hohen
Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Es gibt die spezielle Versicherung mit
oder ohne Selbstbehalt. Die Entscheidung, ob es sich um eine Versicherung mit oder ohne
Selbstbehalt handelt, entscheidet der Verbraucher selbst. Allerdings ist die Entscheidung
maßgeblich für die Höhe der Versicherung.
2. Die Reiseabbruchversicherung
Die zweite Versicherung im Bereich der Reiseversicherung ist die Reiseabbruchversicherung.
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Versicherung, die nach dem Antritt der Reise zur Nutzung
kommen kann. Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass die Reise abgebrochen
werden muss. Entweder sind die Eltern in der Heimat schwer krank geworden oder die eigene
Gesundheit spielt nicht mit. Dann kann die Reiseabbruchversicherung die entstehenden Kosten für
die Rückkehr übernehmen. Allerdings sind die Kosten meist zuerst von dem Verbraucher
vorzustrecken und können sich dann von der Versicherung zurückgeholt werden. Dazu sind
Nachweise vorzulegen, dass eine Rückkehr innerhalb der Reisezeit notwendig gewesen ist und man
nicht bis nach der Reise hätte warten können.
3. Die Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist auch als Reisekrankenversicherung bekannt und ist eine
hilfreiche Versicherung, wenn der Verbraucher im Urlaub unerwartet mit einer Krankheit
konfrontiert wird. Im Ausland sind Arztbehandlungen und Besuche im Krankenhaus mit immens
hohen Kosten verbunden. Mit der Reisekrankenversicherung ist der Verbraucher vor diesen Kosten
geschützt, denn nicht immer greift die deutsche Versicherung im Ausland. Gerade, wenn es sich um
Länder handelt, die außerhalb der EU liegen, können die Kosten sehr hoch sein. Zudem müssen die
Kosten meist von den Verbrauchern gezahlt werden. Die Auslandskrankenversicherung bietet den
notwendigen Schutz vor hohen Kosten.
4. Die Jahresreiseversicherung
Ebenfalls zur Reiseversicherung zählt die eher unbekannte Jahresreiseversicherung. Diese
Versicherung lohnt sich allerdings auch nur, wenn der Verbraucher wirklich mehrere Reisen im Jahr
macht. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Städtereisen, Wochenendausflüge oder lange
Urlaubsreisen handelt. Mit der Jahresreiseversicherung sind alle Reisen optimal geschützt. In der
Jahresreiseversicherung sind alle Risiken abgedeckt. Sie umfasst die Reiserücktrittsversicherung,
die Reisegepäckversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Auslandskrankenversicherung.
Also im Grunde alle wichtigen Versicherung rund um die Reise.
5. Die Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung ist eine Versicherung, die für Freizeitunfälle und Unfälle auf Reisen
den perfekten Schutz bietet. In der Versicherung sind Bergungskosten, Invalidität aber auch der Tod
abgesichert. Bei einem Ausflug in die Berge kann es vorkommen, dass der Verbraucher durch
abgerutschtes Geröll verschüttet ist. Die Bergung wurde immense Kosten verursachen, die von der
Reiseunfallversicherung abgedeckt sind. Zudem werden die Kosten übernommen, wenn der
Verbraucher durch einen Unfall im Urlaub invalide wird. Auch bei einem plötzlichen Tod springt
die Versicherung ein und übernimmt die Kosten für die Überführung ins Heimatland.
6. Die Reisegepäckversicherung
In der heutigen Zeit gehen sehr viele Gepäckstücke am Flughafen verloren. Das ist nicht nur sehr
ärgerlich, sondern auch mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Die Reisegepäckversicherung ersetzt
den Wert des Gepäcks bis zu einem gewissen Kostenpunkt. Allerdings muss nachgewiesen werden,
dass es sich bei dem Inhalt auch um die wertvollen Gegenstände handelt, die angegeben sind. Aber
nicht nur bei Verlust tritt die Versicherung ein, auch bei Diebstahl oder Brand ist sie zur Stelle. Bei
Beschädigungen am Gepäckstück muss zuerst eine Anzeige beim Flughafenpersonal gemacht
werden. Das Personal muss einen Erstattungsantrag bei der jeweiligen Versicherung einreichen,
damit die Kosten übernommen werden können.
Die Bedingungen für eine Reiseversicherung
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher, der eine Reise plant eine Reiseversicherung abschließen.
Heute sind die Reiseversicherungen nicht mehr so teuer wie vor 10 Jahren. Außerdem bieten
zahlreiche Versicherungen sich an und somit ist ein Preisvergleich möglich. Neben dem
Preisvergleich sollte auch die Leistung genau betrachtet werden. Eine günstige Versicherung
bedeutet nicht, dass alle Leistungen enthalten sind, die bei einer teureren Prämie ebenfalls enthalten
sind.
Der Selbstbehalt bei der Reiseversicherung
Die heutigen Versicherungen bieten die einzelnen Versicherungen mit und ohne Selbstbehalt an.
Der Selbstbehalt ist ein Anteil, der von dem Verbraucher selbst übernommen werden muss. Der
Anteil wird von der Reiseversicherung dann nicht mehr übernommen. Bei jeder Versicherung kann
der Selbstbehalt individuell ausgesucht werden. Ratsam ist es, den Selbstbehalt auszuschließen,
damit keine Kosten im Ernstfall auf den Verbraucher zukommen. Der Selbstbehalt liegt bei einer
Reiseversicherung meist bei um die 20 % vom Schadenfall. Mindestens allerdings bei 25 Euro pro
Person. Bei einer Versicherung ohne Selbstbehalt zahlt die Versicherung die Kosten zu 100 %.
Die Auslöser zur Nutzung der Reiseversicherung
Im Grunde wird die Reiseversicherung abgeschlossen, um sich abzusichern, wenn die Reise nicht
angetreten werden kann. Es gibt verschiedene Gründe, wann die Reiseversicherung greift. Dazu
gehören
- ein Todesfall
- Unfallverletzung mit Reiseunfähigkeit
- unerwartete Erkrankungen
- Schwangerschaft / Komplikationen während der Schwangerschaft
- Entlassung
- Neuaufnahme der Arbeit
- Schaden am Eigentum, der die Reise verhindern kann
- Impfunverträglichkeit
- Prothesenbruch
Im Grunde greift die Reiseversicherung nur, wenn es sich um unerwartete Auslöser handelt. Alle
Auslöser, die im Vorfeld erkannt werden können, gelten nicht als unerwartet und werden nicht von
der Reiseversicherung übernommen.
Die Risikopersonen
Nicht nur die Auslöser selbst werden bei der Versicherung im Vorfeld aufgeführt, auch die
Risikopersonen spielen eine wichtige Rolle. Risikopersonen sind die Menschen, die zum Auslösen
der Leistung führen können. Zu diesen Personen zählen:
- alle mitreisenden Personen
- der Lebenspartner
- enge Verwandte (Mutter, Vater, Tochter, Sohn)
- der angemeldete, mitreisende Hund
Ausgeschlossene Gründe
Bei den Reiseversicherungen werden aber auch Gründe ausgeschlossen, wie
- Reisewarnungen
- Naturkatastrophen
- Krieg
- psychische Rücktrittsgründe
- eine schon vorhandene Schwangerschaft