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Was ist ein Rembourskredit?
Der Rembourskredit ist ein typisches Kreditgeschäft im Außenhandelsgeschäft. Im Rahmen des Rembourskredits akzeptiert ein Kreditinstitut die sogenannte Tratte eines Exporteurs, welcher im Rahmen dieses Vorgangs die Sicherheit der Bank für die Bezahlung der Ware erhält, sodass eine Verschiffung der Waren an einen Importeur problemlos und ohne größere Risiken möglich ist.
Der Rembourskredit bezeichnet ein Instrument der Außenhandelsfinanzierung und wird dem Kreditnehmer in erster Linie auf Akkreditiv-Basis gewährt. Dem Rembourskredit liegt immer ein grenzüberschreitender Warenhandel zugrunde. Sobald alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllt sind, übernimmt die Bank des Importeurs sämtliche Haftung für die Einlösung und Akzeptleistung von der Tratte, welche der Exporteur auf sein Kreditinstitut gezogen hat. Der Rembourskredit findet im In- und im Export Anwendung.
Als Sonderform des Akzeptkredites stellt der Rembourskredit einen Kredit mit kurzfristiger Laufzeit dar, welcher überwiegend im Außenhandelsgeschäft Verwendung findet. Dieser Kredit soll insbesondere die Risiken für den Käufer sowie auch den Verkäufer absichern. Ein höheres Risiko für etwaige Zahlungsausfälle besteht gerade im Handel von mehreren Ländern für beide Parteien. Durch die oftmals ungleiche Rechtslage zweier Länder und Gesetze können Unklarheiten nur selten geklärt werden. Es ist dadurch sehr schwierig, zu seinem eigenen Recht zu kommen, auch wenn dieses unumstritten ist. Mit dem Rembourskredit können beide Parteien die Risiken der Vorauszahlung oder eines ungewollten Warenkredites ausschließen. Generell sichert dieser Kredit dem Exporteur den Kaufpreis und garantiert dem Importeur den Eingang der bestellten und erwarteten Ware.
Die Versandpapiere werden an die Bank übergeben, sodass der Kreditgeber diese Dokumente als Beleg für die Auslieferung und Bestätigung erhält. In den meisten Fällen ist ein Wechsel mit einem vereinbarten Datum festgelegt, an welchem die Zahlung zu erfolgen hat. Durch die Akzeptanz des Wechsels vergibt die Bank dem Importeur automatisch einen Kredit. Dieser läuft, bis der Kreditnehmer die Einlösung des Wechsels tätigt. Meist kommt dieser Kredit nur zustande, wenn der Importeur eine saubere Bonitätsprüfung vorzeigen kann. Der Exporteur lässt das Bankakzept von einer frei gewählten Bank oder direkt von der jeweiligen Remboursbank diskontieren. Durch die freie Wahl der Bank kann der Exporteur anfallende Zinsen planen und durch Vergleiche senken. Der Importeur muss den Gegenwert vor dem Ablauf der Frist des Akzepts zur Verfügung stellen.
Der Rembourskredit bietet beiden Parteien sehr viele Vorteile. Gerade unter Neukundengeschäften ist diese Art von Kredit sehr beliebt, da das nötige Vertrauen meist noch nicht vorhanden ist. Derzeit werden ungefähr 80 Prozent aller Neukundengeschäfte in andere Länder mit einem Rembourskredit abgesichert. Der Importeur kann sich bis zum Ablauf der Ware durch einen günstigen Kredit Zeit lassen. Der Vorteil für den Exporteur liegt darin, dass er sehr schnell den Gegenwert seiner Ware erhält. Außerdem ist ihm ein frühzeitiger Eingang von Zahlungen gewährleistet. Dies kann er bei gleichzeitiger Einräumung des Zahlungsziels und der Ausschaltung eines Inkassorisikos erwarten. In den meisten Fällen beträgt der Zinssatz bei einem Rembourskredit 4 Prozent. Die Kosten für einen solchen Kredit setzen sich aus einem Diskontsatz für erstklassige Bankakzepte, Akkreditivgebühren, einer Akzeptprovision der ausländlichen Bank sowie ausländliche Wechselstempelgebühren zusammen.
Ablauf
Der Ablauf bei einem Rembourskredit
Die Remboursbank schließt mit dem Importeur einen Kreditvertrag ab, welcher die Übergabe bestimmter Warendokumente vorsieht. Im Anschluss stellt der Exporteur eine Tratte aus, welche von der Bank akzeptiert wird. Die Remboursbank verpflichtet sich zur Einlösung dieser Tratte am Verfalldatum. Der Exporteur hat durch diesen Rembourskredit nun eine hohe Sicherheit, da die Bank als zusätzlicher Schuldner nur nicht beglichene Forderungen haftet. Daher kann er der Bank alle nötigen Dokumente zur Verfügung stellen. Der Eigentümer dieser Papiere ist immer auch der Eigentümer der betreffenden Ware. Dadurch wird auch die Remboursbank zum kurzfristigen Eigentümer der zu exportierenden Waren ernannt.
Grundform und modifizierte Form
Die Grundform und modifizierte Form des Rembourskredits
Die Grundform des Rembourskredits beschreibt den klassischen Wechselrembours, bei welchem die Bank des Importeurs die Tratte des ausländischen Exporteurs akzeptiert. Dabei muss sich der Importeur den Kredit durch die Bank bereits vor dem Abschluss des Importgeschäfts zusichern lassen. Gegen Übergabe aller wichtigen Dokumente zu der zu exportierenden Ware akzeptiert die Bank die Tratte des Verkäufers.
Bei der modifizierten Form des Rembourskredits muss sich die Remboursbank nicht im Land des Importeurs befinden. Meist ist diese Bank in einem Land ansässig, welches die meist vertretenen Welthandelswährungen zur Verfügung hat. Diese Remboursbank akzeptiert für Rechnungen der Bank des Importeurs oder für Rechnungen des Importeurs selbst einen auf sie gezogenen Wechsel. Der Empfänger erhält von der Bank die Tratte gegen Hereinnahme der festgelegten Dokumente.
Arten
Unterschiedliche Arten des Rembourskredits
Im Rahmen des Rembourskredites wird generell in einen direkten und einen indirekten Rembourskredit unterschieden. Sollte der Importeur eine direkte Beziehung zur Kredit gebenden Remboursbank pflegen, so spricht man von der direkten Art. Der indirekte Rembourskredit hingegen benötigt keine direkte Beziehung zu einer Remboursbank. Der Importeur wendet sich an seine Hausbank und sucht über diese eine geeignete Bank. Diese Remboursbank schließt dadurch im Auftrag und für Rechnung der Hausbank diesen Kredit ab. Oftmals wird diese indirekte Art auch vermittelnder Rembourskredit genannt. Im Bankwesen trägt es den speziellen Namen „Rembours of London“.
Abgrenzung
Die Abgrenzung des Rembourskredits
Der Rembourskredit hat Ähnlichkeiten mit dem Akkreditiv und wird daher oftmals mit diesem verwechselt. Der grundlegende Unterschied liegt darin, dass der Rembourskredit für alle Parteien klar zu erkennen ist. Während des Akkreditivs kann eine Kreditgewährung nicht erkannt werden. Der Rembourskredit stellt eine Sonderform des Akzeptkredites dar und nutzt als Sicherheit die Dokumente der zu exportierenden Waren.
Die typischen Merkmale des Rembourskredites sind generell das zugrunde liegende Außenhandelsgeschäft, das Bankakzept und der Kreditnehmer.