Im Prinzip ist eine Renovierung eine Instandsetzung einer Immobilie. Dabei spielt es
keine Rolle, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Auch Gewerbeimmobilien werden
renoviert. Renovierung bedeutet im Grunde Verschönerung. Der Schwerpunkt liegt also in erster
Linie darin, eine optische Verbesserung zu erreichen, aber auch das Beseitigen von kleineren
Mängeln stellt eine Renovierung dar. Vor allen Dingen umfasst eine Renovierung alle Arten von
Schönheitsreparaturen, die zwar nicht zwangsläufig notwendig sind, aber für ein besseres
Wohngefühl sorgen. Bei der Renovierung gibt es maßgebliche Unterschiede, die zuerst bei dem
Besitzverhältnissen beginnen und erst bei den einzelnen Renovierungsarbeiten enden.
Inhalt
Die Besitzverhältnisse für eine Renovierung
Grundsätzlich ist ein Eigenheimbesitzer für seine Renovierungsarbeiten immer selbst
verantwortlich. Das bedeutet, sobald das Haus in den Besitz übergangen ist, ist man Hausbesitzer
und somit für alle anfallenden Arbeiten selbst zuständig. Das beginnt bei der Renovierung des
Bades, das schon in die Jahre gekommen ist, führt über den abgenutzten Bodenbelag bis hin zum
Tapezieren und Streichen der Decken und Wände. Die Arbeiten können in der Regel von den
Besitzern selbst ausgeübt werden. Für solche Arbeiten sind keine fachlich kompetenten Handwerker
notwendig. Mit der Renovierung beginnt der Besitzer das Haus nach den eigenen Wünschen zu
gestalten. Er wertet das Haus nicht nur optisch auf, sondern anhand der einzelnen Materialien steigt
auch der Wert des Hauses. Dann gibt es aber auch noch Arbeiten, die nur von einem Fachmann
erledigt werden sollten, dazu gehören Heizung, Elektrik und auch der Schornstein. Diese Dinge
sollten nur von einem Experten durchgeführt und geprüft werden, damit kein Schaden im Endeffekt
entstehen kann. Für die Arbeit des Experten muss der Hausbesitzer aufkommen.
Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Mietobjekt handeln. Die Renovierungsarbeiten in einem
Mietobjekt unterscheiden sich zwischen dem Mieter und dem Besitzer. Arbeiten wie die
Erneuerung der Sanitärbereiche, der Heizung oder der Elektrik liegen in der Aufgabe des Besitzers.
Das Renovieren von Boden, Decken und Wänden sind Aufgabe des Mieters. Bei Decken und
Böden kann es aber unterschiedlich sein, denn es gibt durchaus Besitzer, die bereit sind einen Teil
der Renovierungskosten zu übernehmen, wenn es sich um einen hochwertigen Bodenbelag handelt.
Ein hochwertiger Bodenbelag beispielsweise Parkett oder Fliesen hält beinah ein Leben lang. Bei
einer solchen Renovierung erklären sich viele Eigentümer bereit, die Materialkosten zu
übernehmen, wenn der Mieter bereit ist einen Fachhandwerker mit der Arbeit zu betrauen. Zudem
muss die Renovierung des Bodens meist mit dem Vermieter abgesprochen werden, denn der Boden
ist meist im Mietverhältnis inbegriffen und muss, bei Auszug ansonsten wieder eingebaut werden.
Tapeten und Farbarbeiten bleiben in der Regel dem Mieter überlassen.
Renovierungsarbeiten, die an der Fassade gemacht werden, gehören zu den Aufgaben des
Immobilienbesitzers. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Mieter um einen jahrelangen Mieter
handelt oder nicht. Für die Renovierung der Fassade und alle anderen Renovierungsmaßnahmen
außerhalb des Gebäude ist allein der Besitzer verantwortlich.
Renovierung und Modernisierung
Heute werden Renovierung und Modernisierung meist in einem Atemzug ausgesprochen, dabei gibt
es große Unterschiede. Eine Modernisierung sorgt dafür, dass die Immobilie auf den neusten Stand
gesetzt wird. Dazu gehören ganz besonders alle Maßnahmen, die mit der Bausubstanz, dem
Energieverbrauch und der Statik zu tun haben. Die Kosten für eine Modernisierung sind in der
Regel wesentlich höher als bei einer Renovierung, denn bei einer Renovierung werden die
vorhandenen Elemente einfach ausgebessert und nicht komplett ersetzt. Als Ausnahme stellt sich
meist das Badezimmer dar. Bei einer Renovierung im Bad werden meist auch alle Sanitärelemente
wie die Wanne, die Dusche, Toilette und Waschbecken ersetzt. Sie werden gegen moderne Elemente
ausgetauscht und somit könnte es sich in dem Fall auch um eine Modernisierung handeln. Somit ist
klar, dass der Unterschied zwischen Modernisierung und Renovierung schon sehr klein sein kann.
Arbeiten, die zur Renovierung zählen
Im Haus und in der Wohnung müssen regelmäßig Renovierungsarbeiten durchgeführt werden,
damit das Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden erhalten bleibt. Zu den Renovierungsarbeiten
zählen:
- Austausch von Lampen
- tapezieren
- streichen
- Bodenbeläge austauschen (bei Mietobjekten nur mit Absprache des Vermieters)
- Wände ziehen (Rigips)
- Decken tapezieren und streichen
Diese Arbeiten werden in unregelmäßigen Abständen gemacht. Das Austauschen der Lampen ist
nicht nur reine Geschmackssache, sondern auch meist auch mit Energieeinsparung zu tun. In den
letzten Jahren sind immer mehr neue Birnenvarianten auf den Markt gekommen, die für eine große
Energieeinsparung sorgen. Allerdings können diese Birnen nicht in die alten Fassungen geschraubt
werden. Somit müssen neue Lampen her.
Renovierung – Streichen und Tapezieren
Auch das Streichen und Tapezieren ist ein Muss für das Wohlbefinden und unterliegt dem eigenen
Geschmack. Während einige Menschen eher auf dezente Farben und Muster wert legen, muss bei
anderen Wohnungsinhabern mit viel Farbe gearbeitet werden. Aus dem Grund sind die Arbeiten
rund ums Streichen und Tapezieren immer Sache des Mieters und Besitzers. Er kann selbst
entscheiden, was an die Wand gemacht wird. Allerdings ist er auch verpflichtet, bei Auszug den
Originalzustand wieder herzustellen. Das ist schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
Die Renovierung des Bodenbelags
In vielen Mietobjekten ist heute schon ein Bodenbelag vorhanden. Im Mietvertrag ist dann
schriftlich festgehalten, dass ein Bodenbelag vorhanden ist und beim Auszug auch genauso
vorhanden sein muss. Der Austausch des Bodenbelags muss in diesem Fall mit dem Vermieter
abgesprochen werden. Bei einer leeren Wohnung kann der Mieter selbst entscheiden, welche Art
von Boden eingebaut werden soll. Grundvoraussetzung ist, dass der Boden wieder problemlos
entfernt werden kann, ohne das bauliche Mängel entstehen. Feste Bodenbeläge wie Fliesen oder
Parkett müssen mit dem Vermieter besprochen werden und im Idealfall schriftlich festgehalten
werden. So werden Missverständnisse beim Auszug vermieden.
Wände ziehen – Renovierung?
In vielen Wohnungen besteht die Möglichkeit einen Raum in zwei Räume zu teilen, indem eine
Leichtbauwand gezogen wird. Das Ziehen einer Wand ist teilweise Sache des Mieters, denn eine
Leichtbauwand ist schnell wieder entfernt und ist keine bauliche Veränderung. Bei dem Setzen einer
festen Wand muss der Besitzer informiert werden. Aufgrund von statischen Gründen muss der
Vermieter einen Architekten beauftragen, um Sicherheit zu bekommen. Auch das Abreißen einer
Wand kann zu Renovierungsarbeiten gehören, die aber vom Besitzer immer genehmigt werden
müssen.