Beim Kauf einer Immobilie mit dazugehörigem Grundstück wird meist finanzielle Hilfe in Form von Krediten in Anspruch genommen. Die Kredite sind speziell für den Kauf von Immobilien vorgesehen und müssen in Form von Ratenzahlungen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden. Zu der ausgesuchten Kredithöhe kommen Zinsen, die an den Kreditgeber gezahlt werden müssen. Das ist der einfache Fall der Kreditrückzahlung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass immer zu festen Zeitpunkten eine bestimmte Summe an den Kreditgeber gezahlt werden muss. Diese feste Summe wird als Rentenschuld ins Grundbuch eingetragen. Erst, wenn die gesamte Rentenschuld bezahlt ist, ist der Kreditnehmer auch offiziell Besitzer der Immobilie. Die Rentenschuld wird meist von Banken festgelegt, die als Kreditgeber zur Verfügung stehen. Die Rentenschuld wird auch als Grundschuld bezeichnet.
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Erklärung Grundschuld
Die Grundschuld ist eine Schuld, die der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber hat. Für den aufgenommenen Kredit, mit dem die Immobilie finanziert wurde, bekommt der Kreditgeber nicht nur sein geliehenes Geld zurück, sondern auch Zinsen. Alles zusammen wird monatlich als Ratenzahlung vereinbart. Der Kreditgeber wird im Grundbuch eingetragen und hat somit das Recht, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht fristgemäß nachkommt, die Immobilie zu veräußern. Dadurch kann der Kreditgeber seine Verluste so gering wie möglich halten. Der Kreditnehmer muss seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, ansonsten verliert er seine Immobilie. Im Grunde erhält der Kreditgeber das Grundpfandrecht. Er wird ins Grundbuch eingetragen und gilt bis zur Löschung seines Namens als Eigentümer. Die Rentenschuld ist eine Form der Grundschuld.
Unterschied zwischen Grundschuld und Rentenschuld
Während bei der Grundschuld der Kreditnehmer seine monatlichen Zahlungen an den Kreditgeber zu begleichen hat, wird bei der Rentenschuld mit Teilzahlungen gerechnet. Der Kreditnehmer hat sich mit der Rentenschuld dazu verpflichtet, Teilzahlungen zu leisten. Die Zahlungsphasen werden vertraglich festgehalten und müssen immer fristgerecht erfolgen.
Das bedeutet:
Der Kreditnehmer hat sich einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro aufgenommen. Die Gesamtlaufzeit beläuft sich auf 20 Jahre. In diesen 20 Jahren muss der Kreditnehmer monatlich immer seine Zinsen bezahlen, die vertraglich festgelegt sind. Allerdings sind ansonsten keine Zahlungen notwendig. Im Vertrag steht, dass nach 3 Jahren die erste Rückzahlung erfolgen muss. Die Höhe wird ebenfalls vertraglich festgelegt. Als Beispiel nehmen wir 20.000 Euro. Also muss der Kreditnehmer nach Ablauf der 3 Jahre eine Summe von 20.000 Euro an den Kreditgeber überweisen. Diese Teilzahlungen werden alle schriftlich festgehalten und sind bindend. Während der Kreditnehmer nach den 20 Jahren die komplette Summe mit Hilfe der Teilzahlungen bezahlt haben muss, wird der Kreditgeber ins Grundbuch eingetragen. Kann der Kreditnehmer seine offenen Forderungen nicht bezahlen, dann kann der Kreditgeber die Immobilie sofort verkaufen. Sie wird zur Zwangsversteigerung angeboten.
Rentenschuld – der Name
Die Rentenschuld hat ihren Namen aufgrund der Laufzeit. Die Rentenschuld hat eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. In der Regel haben Kredite nur eine begrenzte Laufzeit, die meist nach 20 Jahren beendet sind. Bei der Rentenschuld kann die Laufzeit auch schon mal 40 Jahre sein. Aus dem Grund wurde der Name Rentenschuld gewählt.
Rentenschuld und das Grundpfandrecht
Genau wie bei der Grundschuld ist auch die Rentenschuld ein Grundpfandrecht. Das Grundpfandrecht besagt, dass das Pfandrecht für eine Immobilie bei der eingetragenen Partei liegt. In der Regel handelt es sich um eine Bank, die als Kreditgeber fugiert hat. Das Grundpfandrecht dient als Pfandrecht und sichert so die Forderung ab. Gerade bei Immobilienkrediten wird häufig das Grundpfandrecht eingesetzt, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht gut ist. Der Kreditnehmer erhält zwar seinen Kredit, dafür bekommt der Kreditgeber aber den Eintrag ins Grundbuch und somit hat er das Grundpfandrecht. Das bedeutet, sobald der Kreditnehmer seine Forderungen nicht mehr begleichen kann, dann kann die Bank ihr Grundpfandrecht nutzen und die Immobilie verkaufen. Das endet meist in einer Zwangsvollstreckung, damit die Bank ihr Geld zurückbekommt. Auch bei der Rentenschuld hat die Bank das Grundpfandrecht. Der Kreditnehmer muss die anstehende Zwangsvollstreckung dulden und sich eine neue Bleibe suchen.
Rentenschuld Eintragung im Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Dokument, in dem alle Rechte, Pflichten und Belastungen eines Grundstücks zu finden sind. Jeder, der eine entsprechende Berechtigung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, die Eintragungen einzusehen. Gerade die Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden sind im Grundbuch festgehalten. Das ist bei Immobilienkrediten sehr wichtig. Geführt wird das Verzeichnis vom Grundbuchamt, das sich in einer speziellen Abteilung im Amtsgericht befindet. Auch Notare können für die Führung zuständig sein, aber das ist bislang nur in Baden-Württemberg der Fall. Das Grundbuch besteht aus verschiedenen Grundbuchblättern. Die Blätter enthalten viele Informationen von dem Grundstück selbst bis hin zum Erbbaurecht. Für jede Information ist ein neues Grundbuchblatt anzulegen, das dem Grundbuch zugefügt wird. In der ersten Abteilung stehen alle Informationen rund um das Grundstück und der Eigentümer. In der zweiten Abteilung befinden sich Belastungen und Beschränkungen. Der wichtigste Teil des Grundbuchs ist aber die dritte Abteilung. Hier finden sich alle Grundschulden, dazu auch die Rentenschuld, die auf dem Grundstück liegt. Die Informationen im Grundbuch werden nicht gelöscht. Sie bleiben auf Dauer bestehen. Es werden immer nur neue Informationen hinzugefügt.
Rentenschuld in der Wirtschaft
Grundsätzlich kommt die Rentenschuld nicht bei vielen Krediten zum Einsatz. In der Regel werden überwiegend Selbstständige mit der Rentenschuld bedacht, bei denen es möglich ist, dass eine festgelegte Summe auch innerhalb der Frist vorhanden sein kann. Gerade Landwirte nutzen die Rentenschuld, denn mit ihr können die Landwirte die Gläubiger mit den laufenden Erträgen zufriedenstellen. Das bedeutet, dass die Landwirte ihre offenen Forderungen mithilfe von Erträgen begleichen, die sie über den Zeitraum angespart haben.
Die heutige Nutzung
Heute gibt es die Rentenschuld nicht mehr. Die Rentenschuld wurde durch die Grundschuld ersetzt. Es ist heute eher nicht mehr üblich, dass ein Kredit über eine so lange Laufzeit gewährt wird und mit feste Summen abgelöst wird. Heute sind die monatlichen Rückzahlungsraten vorhanden, die auch fristgerecht gezahlt werden müssen. Nur, wenn das der Fall ist, dann läuft der Kreditvertrag ganz normal weiter. Ansonsten ist das Grundschuldpfandrecht einzusetzen. Die Rentenschuld ist heute eher ein ausgestorbener Begriff, der mit Sicherheit noch in den Grundbüchern zu finden ist, denn die einzelnen Seiten werden nur erweitert und nicht entfernt.
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