Die Repartierung ist auch unter dem Begriff Zuteilung bekannt und beschäftigt sich im Grunde mit der Vergabe von Wertpapieren. Grundsätzlich sind Wertpapiere von allen Handelswaren ausreichend vorhanden. Die Anleger können sich die Wertpapiere der einzelnen Handelswaren an der Börse kaufen und sich so einen Anteil sichern. Aber es kann auch vorkommen, dass die Nachfrage nach den Wertpapieren viel höher ist als das Angebot. Das bedeutet, die Anleger wollen massig Wertpapiere von einer Handelsware kaufen, aber es gibt nur eine festgelegte Stückzahl an Wertpapieren. Dann kommt es zu einer Repartierung also zu einer Zuteilung. Die festgelegte Stückzahl muss unter den Anleger, die Interesse an dem Wertpapier haben, gerecht aufgeteilt werden. In der Regel entscheidet ihr das Los.
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Repartierung beziehungsweise Zuteilung bei Bausparverträgen
Auch bei den Bausparverträgen kann man von einer Zuteilung reden. Der Bausparvertrag wird in der Regel schon sehr früh abgeschlossen. Schon mit Antreten der ersten festen Berufsstelle machen sich viele Jugendliche Gedanken über einen Bausparvertrag, der für den Kauf des künftigen Eigenheims genutzt werden soll. Dabei besteht der Bausparvertrag in der Regel aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Beim Abschluss wird eine Bausparsumme festgelegt, die mithilfe des Vertrags erreicht werden soll. Als Beispiel 80.000 Euro sollen erreicht werden. Ab der Vertragsunterzeichnung beginnt nun die Ansparphase, die in der Regel um die sieben Jahre dauert. Innerhalb dieser sieben Jahre wird ein Betrag eingezahlt, der monatlich fällig ist. Grundsätzlich sind nach sieben Jahre Zahlung dann etwa 40 % der Bausparsumme vorhanden, also um die 32.000 Euro. Sobald das erreicht ist, redet man einem einen zuteilungsreifen Bausparvertrag. Das bedeutet, dass die Bausparkasse innerhalb der nächsten Zeit ein Bauspardarlehen bereitstellen muss. Die Bausparkasse kann aber nur eine bestimmte Anzahl an Darlehen genehmigen und deswegen geht es mit einer Bewertungszahl. Im Grunde wird darauf geachtet, wie hoch die Bausparsumme ist, wie schnell die 40 % Marke erreicht wurde und danach wird die Zuteilung abgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Bausparer, der nach 5 Jahren die 40 % Marke erreicht hat, eine frühere Zuteilung erhält als ein Bausparer, der 7 Jahre braucht. Es spielt somit die Schnelligkeit eine wichtige Rolle.
Die automatische Zuteilung beim Bausparvertrag
In der Regel werden bei der Zuteilung der Bauspardarlehen der Bausparkasse die oben genannten Bedingungen beachtet. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer automatischen Zuteilung. Bei der automatischen Zuteilung handelt es sich um spezielle Bausparverträge. Sie wurden zwischenfinanziert und somit wird sofort eine Zuteilung ermöglicht. In diesem Fall ist eine zusätzliche Zuteilung nicht mehr notwendig. Das bedeutet, heute werden viele Bauvorhaben mit Krediten finanziert. Der Bausparer hat aber schon in frühen Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen. Die oberen Bedingungen sind alle erreicht, aber er hat sich gleichzeitig mit Antrag auf Zuteilung um eine Zwischenfinanzierung bei einer anderen Bank gekümmert. Die Bank ist schnell mit der Genehmigung und hat das Darlehen zugewiesen. Somit kann die Bausparkasse sofort mit der Zuteilung des Bauspardarlehens beginnen und muss auf keinen Antrag warten.
Widerruf der Zuteilung
Die Zuteilung muss aber nicht zwangsläufig erfolgen, denn der Bausparer kann seine Zuteilung so lange widerrufen, bis die Bausparsumme ausgezahlt ist. Solange also noch der Vorgang in Bearbeitung ist, kann die Zuteilung verweigert werden. Der Bausparvertrag kann auf Wunsch weiterlaufen oder einfach zurückgehalten werden. Das liegt in der Hand des Bausparers.
Die einzelnen Faktoren der Zuteilungsreife
Bei allen Bausparkassen haben die Bausparverträge einige Faktoren, die zur Berechnung der Zuteilungsreife eine Rolle spielen. Zu diesen Faktoren zählen im Einzelnen:
- Die Mindestanspardauer
- Das erreichte Bausparguthaben
- Die vollständige Bausparsumme
- Die Bewertungsfaktoren
- Die Zielbewertungszahl
Die Mindestanspardauer
Jeder Bausparvertrag hat eine festgelegte Laufzeit, die im Vertrag festgehalten wird. Die Mindestlaufzeit liegt bei mindestens einem Jahr, kann aber auch auf bis zu fünf Jahre ausgeweitet werden. Die Mindestlaufzeit ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich und hängt vom Tarif und dem Vertragswerk ab. Zu beachten ist, dass die Bausparkasse im Grunde ein Finanzunternehmen ist und mit dem Geld andere Kunden auszahlt. Die eingezahlten Gelder sind notwendig, um keine Finanzierungsprobleme gegenüber anderen Kunden zu haben. Es wäre also für die Bausparkasse sinnlos, die Bausparsumme direkt zu erhalten und die Zuteilungsreife zu gewähren. Dann kann der Bausparer das Bauspardarlehen direkt abrufen und andere Kunden könnten keine Auszahlung bekommen. Es ist also wichtig, dass die Laufzeit des Bausparvertrags auf mindestens ein Jahr gesetzt wird, wobei eine lange Laufzeit besser ist.
Das erreichte Bausparguthaben
Eine Repartierung des Bausparguthabens kann nur dann ermöglicht werden, denn ein Teil der Summe vorhanden ist. In der Regel beläuft sich die Summe auf 30 bis 50 % der vollständigen Bausparsumme. Das Guthaben baut sich durch die monatlichen Zahlungen auf und somit wird am Ende der Laufzeit das Bausparguthaben in der notwendigen Höhe vorhanden sein. Es besteht zudem die Möglichkeit eine Einmalzahlung zu leisten, um das Bausparguthaben in entsprechender Höhe zu erreichen.
Die vollständige Bausparsumme
In der Regel wird sich an der Bausparsumme nichts ändern, denn sie setzt sich aus dem angesparten Guthaben und dem Darlehen zusammen. Die Summe wird zur Repartierung mitberechnet, verändert sich aber danach nicht mehr. Sie sollte eigentlich nur verändert werden, wenn eine schnelle Zuteilung angestrebt wird oder auf eine besondere Situation reagiert werden muss. Diese Möglichkeiten müssen mit dem Berater der Bausparkasse besprochen werden.
Die Bewertungsfaktoren
Die Bewertungsfaktoren sind bei den Bausparkassen sehr unterschiedlich. Die Faktoren werden in die einzelnen Formeln eingebaut, um verschiedene Aspekte zu erhalten. Die Sparleistung kann eine Rolle spielen, wenn sich der Zinsfaktor erweitert. Die Faktoren sind aber nicht transparent, sodass ein normaler Kunde die einzelnen Faktoren nicht kennt. Auch mancher Experte muss sich damit erst beschäftigen.
Die Zielbewertungszahl
Klar muss sein, dass die Bausparkasse nur das Kapital als Bauspardarlehen herausgeben kann, wenn es auch zur Verfügung steht. Das Problem beginnt, wenn viele Bausparverträge die Repartierung erreichen und somit zur Auszahlung bereit sind. Dann muss die Bausparkasse das Kapital zur Auszahlung beschaffen. Damit es zu keinen Problemen kommt, gibt es die Zielbewertungszahl. Im Grunde bedeutet das, dass Bausparverträge, die es bis zum Stichtag hätten schaffen können, es aber nicht wirklich schaffen werden, einfach um einen Bewertungstag nach hinten rutschen. Somit kommen erst die Reparierungen dran, die es auf jeden Fall schaffen werden. Dieser Prozess wird als Zuteilungs- oder Wartephase bezeichnet.
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