Die Bürgschaft spielt einer wichtige Rolle im Kreditwesen. Der Bürge tritt dabei für einen Kreditnehmer bzw. dessen Schulden ein, sofern dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Eine weitere Form der Bürgschaft ist die Rückbürgschaft. Sie findet vor allem beim Bund und bei den Ländern Anwendung. Den meisten Menschen sind Funktion und Sinn einer solchen Rückbürgschaft jedoch nicht oder nicht vollständig bekannt.
Inhalt
Was ist eine Rückbürgschaft?
Bei der Rückbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft für eine Bürgschaft. In der Praxis sieht das meist so aus, dass ein Bürge für einen Kreditnehmer als solcher auftritt. Der Bürge seinerseits schließt jedoch eine Rückbürgschaft mit einer weiteren Person oder Instanz ab, die ihrerseits die Sicherheiten oder einen Teil von diesen übernimmt. So ist der Bürge im Falle einer Zahlung abgesichert und bekommt seine Ausgaben ganz oder teilweise über die Rückbürgschaft zurückerstattet.
So funktioniert die Rückbürgschaft
Die Funktionsweise der Rückbürgschaft ist etwas komplizierter. Zunächst einmal setzt sie voraus, dass ein Kreditvertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger besteht. Für diesen muss es darüber hinaus einen Bürgen geben. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach – tritt also der Bürgschaftsfall ein, wendet sich der Gläubiger in der Regel an den Bürgen und fordert diesen zur Zahlung auf. Der Bürge kann nun seinerseits die Forderung im Rahmen einer Rückbürgschaft bei seinem Vertragspartner einfordern. Dieser muss dann für die Kosten aufkommen, sodass der Bürge selbst keine oder nur einen Teil der Unkosten übernehmen muss.
Rechtliches zur Rückbürgschaft
Gesetzlich ist die Rückbürgschaft nicht eindeutig geklärt. In der Rechtssprechung gibt es jedoch ein klares Vorgehen und eindeutige Entscheidungen zu diesem Thema. Zunächst einmal ist es dabei wichtig zu wissen, dass es sich bei der Rückbürgschaft um eine Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Nehmer der Rückbürgschaft handelt. Dies wird vertraglich festgehalten. In dem Vertrag wird auch festgelegt, in welcher Höhe eine Rückbürgschaft stattfindet. Sie kann wahlweise den kompletten Schuldbetrag umfassen oder einen Anteil von diesem.
Da die Rückbürgschaft nichts mit dem eigentlichen Kreditvertrag zwischen der Bank und dem Gläubiger (sowie dem Bürgen) zu tun hat, wird sie eigenständig und ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Bank vereinbart. Der Kreditnehmer wie auch der Kreditvertrag haben damit nichts zu tun. Das bedeutet auch, dass es im Ermessen des Bürgen liegt, ob er eine Rückbürgschaft in Anspruch nimmt oder nicht. Die Zahlungsverpflichtungen aus der Rückbürgschaft ergeben sich nämlich ebenfalls nicht automatisch aus dem Zahlungsverzug des Schuldners, sondern müssen explizit durch den Bürgen – aus dem entsprechenden Vertrag – gefordert werden.
Die Rückbürgschaft selbst ist zwar nicht gesetzlich geregelt. Die Bürgschaft hingegen schon. Da es sich auch hier um eine Bürgschaft handelt, gelten für Rückbürgschaften in vielen Fällen dieselben oder ähnliche Bestimmungen. Die Rechtssprechung beruft sich zudem meist auf die Paragraphen und Bestimmungen aus dem BGB und dem Bürgschaftsrecht.
Abtretung der Rechte und Pflichten
Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem der Bürge für den Schuldner haftet, kann dieser die Rückbürgschaft in Anspruch nehmen. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Wird die Rückbürgschaft in Anspruch genommen, dann gehen alle Pflichten und Rechte, die sich aus dem Kredit bzw. dessen Zahlungsausfall ergeben auf den Nehmer der Rückbürgschaft über. Das bedeutet, er wird zum Gläubiger und der Schuldner hat seine Verpflichtungen direkt an ihn zu leisten. Die Betroffenen aus der Rückbürgschaft können zudem ihre Forderungen gerichtlich geltend machen, usw. Der Bürge selbst hingegen tritt die Forderung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten an die Rückbürgschaft ab. Wird nur ein Teil der Forderung durch eine Rückbürgschaft übernommen, dann erfolgt die Abtretung in der Höhe des vereinbarten Betrages. Die Restsumme bleibt der Schuldner auch weiterhin direkt dem Bürgen schuldig.
Die Rückbürgschaft in der Praxis
Die Rückbürgschaft wird vor allem von den Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern übernommen. Ein bekanntest Beispiel sind etwa Kredite für Unternehmensgründer und für die Förderung von bestimmten Projekten. Hier vergibt die Mittelstandsbank oder ein anderes Kreditinstitut einen Kredit an die betroffene Person – in der Regel der Unternehmensgründer. Bund und / oder Länder übernehmen eine Rückbürgschaft, die zwischen 60 und 75% der Kreditsumme beträgt. Sie dient als Sicherheit für die Kreditinstitute, die in diesem Fall als Bürgen auftreten und soll es einfacher machen, für Start-ups und Menschen die in die Selbstständigkeit einsteigen möchten, einen Kredit zu bekommen.
Kommen die Schuldner der Zahlungsverpflichtung nicht nach, dann treten Bund und Länder in diesem Fall für die Zahlung ein. Die Bank bekommt den größten Teil ihres Geldes wieder. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Schuldner damit von der Zahlung befreit ist. Die Forderung geht lediglich auf Bund und Länder über, die nun ihrerseits zum Gläubiger werden. Sie können – und werden in der Regel – nun selbst die Forderungen eintreiben oder entsprechende Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen.
Vorteile einer Rückbürgschaft
Die Vorteile einer Rückbürgschaft ergeben sich insbesondere für den Bürgen. Er bekommt eine zusätzliche Sicherheit, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls durch den Schuldner nicht auf den (vollständigen) Kosten sitzen bleibt. Das macht es ihm unter Umständen einfacher, einer Bürgschaft zuzustimmen oder – im Falle von Banken die gleichzeitig als Bürge auftreten – überhaupt einen Kredit zu vergeben. Für den Schuldner selbst hat eine Rückbürgschaft keine Vorteile und geht auch mit keinen besonderen Rechten oder Pflichten einher.
Die Rückbürgschaft international
Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Rückbürgschaften möglich sind und Anwendung finden. In Österreich sowie in vielen anderen Ländern der EU ist die Situation ähnlich. In der Schweiz ist die Rückbürgschaft sogar gesetzlich genau geregelt und ein wichtiges Werkzeug im Kreditwesen. In England, den USA und einigen weiteren Ländern gibt es statt einer Bürgschaft eine Garantie (Guarantee). Entsprechend gibt es auch hier eine Rückgarantie, Back-Guarantee oder Counter-Guarantee genannt, was im Prinzip dasselbe ist wie eine Rückbürgschaft.
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