Inhalt
Was ist eine Rücklastschrift
Bei einer Rücklastschrift handelt es sich um eine stornierte Buchung, die aufgrund eines nicht oder nicht zureichend gedeckten Kontos, nicht ausgeführt werden kann. Dieser Vorgang kann auch vom Kunden selbst in die Wege geleitet werden, in dem er die Buchung über das Online-Banking oder einen direkten Auftrag an seine Bank zurücknimmt und sich das Geld wieder gutschreiben lässt. Daher wird dieser Vorgang im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Wiedergutschrift bezeichnet. Die Rücklastschrift ist dabei in beiden Fällen immer mit Gebühren für den Kunden verbunden. Da hier verwaltungstechnische Aufwendungen für die Bank entstehen, werden diese an den Kunden weitergegeben. Allerdings können auch Gebühren vom einziehenden Institut verlangt werden, wenn die Lastschriftrückgabe nicht gerechtfertigt ist.
Rechtliche Einordnung
Die Rücklastschrift ist rechtlich gesehen mit einem Widerruf gleichzusetzen. Wer eine Lastschrift freiwillig zurückgibt, der muss zwangsläufig auch die gekaufte Ware an den Händler zurücksenden, wenn es sich dabei um ein dingliches Gut handelt. Sollte es sich um eine Leistung handeln, muss begründet werden, warum die Buchung zurückgezogen wurde. Dieser Vorgang muss sich entsprechend nachvollziehen lassen, damit dieser durch den Gläubiger nicht anfechtbar ist.
Sollte die Rücklastschrift aufgrund eines nicht gedeckten Kontos erfolgen, so wird die Buchung in der Regel nach einer gewissen Zeitspanne – meist innerhalb von dreißig tagen – wiederholt. In der Regel führen die Kreditinstitute bis zu drei Buchungen durch, bevor eine schriftliche Mahnung an den Käufer ergeht. Eine sofortige Mahnung ist in diesem Fall nicht statthaft, da nicht festgestellt werden kann, warum die Buchung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden konnte.
Ablauf einer Rücklastschrift
Bei einer Rücklastschrift – diese läuft heute völlig automatisch ab – wird vom Bankserver eine entsprechende Mitteilung gesendet, dass die Buchung nicht durchgeführt werden kann. Dabei wird bei einer ungewollten Rücklastschrift keine Begründung angegeben, denn der jeweilige Umstand unterliegt dem Bankgeheimnis. Der Gläubiger kann also nur vermuten, weshalb die Buchung ins Leere lief. In diesem Zusammenhang wird der angewiesene Betrag wieder gutgeschrieben, sodass das Konto nicht belastet wird.
Bei einer gewollten Rücklastschrift wird dies Rückbuchung vom Kunden selbst angewiesen. Hierbei erhält der Server die Anforderung, das abgezogene Geld vom Fremden Konto wieder zurück zu buchen. Dies geschieht auf die gleiche Weise, wie bei der normalen Lastschrift. Allerdings wird bei diesem Vorgang dem Gläubiger mitgeteilt, dass die Rückbuchung bewusst veranlasst wurde. Dies kann andere Konsequenzen haben, als dies bei einer ungewollten Rücklastschrift der Fall ist.
Folgen einer Rücklastschrift
Die Folgen einer Rücklastschrift können je nach Art dieser, sehr unterschiedlich ausfallen. Der normale Weg bei einer ungewollten Rücklastschrift besteht im mehrfachen Versuch, den geforderten Betrag erneut einzuziehen. Erst wenn dies nicht von Erfolg gekrönt ist, erfolgt meist eine Zahlungserinnerung. Sollte diese nicht beachtet werden, dann wird das normale Mahnverfahren in die Wege geleitet, dass am Ende auch mit einer Zwangsvollstreckung enden kann.
Im Falle einer gewollten und nicht ausreichend oder gar nicht begründeten Rücklastschrift, ergeht in der Regel sofort die Zahlungsaufforderung. Je nach gläubiger kann auch umgehend das Mahnverfahren über ein Inkassounternehmen eingeleitet werden. In ganz konkreten Fällen und bei sehr hohen Beträgen besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine Anzeige wegen Betruges erfolgt. Dies ist im übrigen die höchstmögliche Konsequenz, die aus diesem Vorgang erwachsen kann. Dabei handelt es sich um eine strafrechtliches Verfahren, die auch mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister und einer entsprechenden Verurteilung enden kann. Die geforderten Geldbeträge müssen dann aber in einem Zivilrechtlichen Verfahren eingeklagt werden.
Kontokündigung wegen Rücklastschrift
In der Regel haben Banken das recht, wegen zu häufiger Rücklastschriften, dass jeweilige Konto zu schließen und den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Hierbei handelt es sich um ein Sonderrecht, da jede Rücklastschrift mit entsprechende Kosten verbunden ist. Diese müssen zwar vom Kunden getragen werden, stellen aber für die Bank einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, sodass die Kosten die gesetzlich für einen solchen Vorgang vorgesehen sind, bei weitem nicht ausreichen, um die tatsächlichen anfallen Gebühren zu decken.
Allerdings hat der Kunde in einem solchen Fall das Recht, die Kündigung anzufechten. Zudem muss dem Kunden eine entsprechende Frist eingeräumt werden, seine Angelegenheiten in Bezug auf das Konto zu erledigen, um nicht noch weiter in Schulden zu geraten. Die Fristen betragen bis zu drei Monate – während dieser Phase muss der Kunde das Konto weiter nutzen können. Eine oder einige wenige Rücklastschriften innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, dürfen allerdings nicht zur Kündigung des Kontos führen. Hier stehen klare Gesetzmäßigkeiten im Raum, die den Kontoinhaber vor einem entsprechenden Vorgehen schützen.
Rücklastschriften von ausländischen Banken
Ausländische Banken können auch in Deutschland Lastschriften von einem Konto einziehen. Allerdings sind die Gesetzmäßigkeiten hier etwas anders, denn es gilt immer das recht des Landes, in dem die einziehende Bank ihren Sitz hat. Somit muss die jeweilige Bank eine eventuelle Einforderung der Summe immer nach den Kriterien durchführen, die nach den Vorgaben vor Ort bestehen.
Dies macht entsprechende Buchungen natürlich recht unsicher, weshalb bei Zahlungen außerhalb der EU, eher auf Kreditkarten oder andere Zahlungsarten gesetzt wird. Rechtlich gesehen haben die Händler in Deutschland nur einen begrenzten Spielraum, denn in der Regel gilt auch für Klagen der Gerichtsstand am Standort des Unternehmens. Hier entsprechende Forderungen durchzusetzen kann auch für Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sein, weshalb derartige Forderungen meist im Sande verlaufen. Daher ist die Lastschriftbuchung in Nicht-EU-Ländern über grenzen hinweg auch kaum gegeben.
Erteilung der Einzugsermächtigung
Für jede Lastschrift ist eine Einzugsermächtigung erforderlich. Nur diese berechtigt die Bank dazu, das entsprechende Geld vom Konto des Kunden abzuziehen. Daher stellt eine gewollte Rücklastschrift auch gleichzeitig einen Widerruf der Einzugsermächtigung dar.
Allerdings kann dies auch bei einer ungewollten Rückbuchung entsprechend gewertet werden. Bei vielen Buchungssystem geschieht dies automatisch, sodass hier die Lastschrift gelöscht wird. daher weisen vor allem Versicherungsunternehmen ihre Kunden nach einer Rücklastschrift darauf hin, dass ein neues Mandat für den Einzug erteilt werden muss. Durch den Widerruf der Zahlung, ist das vorherige erloschen.
Diese Wertung liegt allerdings im Ermessen der Unternehmen, sodass in manchen Fällen auch eine Information an den Kunden versandt wird. Hier wird auf dem Umstand hingewiesen. Widerspricht der Kunde einer erneuten Abbuchung nicht, so kann der Lastschriftvorgang auch nach einer Rücklastschrift weiter wie gewohnt ausgeführt werden.
« Zurück zum Wiki Index