Beim Verfahren Sale-and-lease-back werden Wirtschaftsgüter, die sich zum Beispiel im Besitz eines Unternehmens befinden und von diesem genutzt werden, an eine Leasinggesellschaft verkauft. Die gleichen Güter werden von der Leasinggesellschaft dann wieder geleast bzw. gemietet. In der Regel handelt es sich hierbei um Immobilien, die verkauft und gemietet werden. Der Vorteil besteht darin, dass man das bisher in diesen Wirtschaftsgütern gebundene Kapital so freisetzen kann. Dadurch wird es möglich, das Kapital für andere Investitionen einzusetzen oder damit Verbindlichkeiten abzubauen. Man sollte jedoch durchrechnen, ob sich das Ganze lohnt, da man ja den Aufwand der monatlichen Leasingraten hat, der vorher nicht bestand.
Ist von Sale-and-lease-back die Rede, sind damit Wirtschaftsgüter gemeint, die sich zum Beispiel im Besitz einers Unternehmens befinden und von diesen genutzt werden, diese an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen. Anschließend werden dann die gleichen Güter wieder von der Leasinggesellschaft geleast oder gemietet. Dabei handelt sich in der Regel um eine Immobile, die verkauft oder gemietet werden. Dies alles hat den Vorteil, dass man das bisher gebundene Kapital dieser Güter freisetzen kann. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dieses Kapital für andere Investitionen einzusetzen und somit Verbindlichkeiten abzubauen.
Im Grunde handelt es sich bei dem Begriff Sale-and-Lease-Back also um eine Bezeichnung, die bei Leasingverträgen von Unternehmen zum Einsatz kommt. Viele Unternehmen haben sich mit einer speziellen Marke oder einem Patent einen guten Namen erarbeitet. Sie haben das alleinige Recht an der Produktion und der Vermarktung. Es kommt aber immer wieder vor, dass das Unternehmen entweder die Marke oder das Patent an eine Leasinggesellschaft verkauft, um freies Kapital zu erhalten. Die Leasinggesellschaft kauft Patent oder Marke auf und verkauft an das ursprüngliche Unternehmen nur eine Art Lizenz, mit der das Produkt trotzdem weiterhin unter dem Namen oder mit dem Patent hergestellt werden darf. Das gesetzliche Recht liegt bei der Leasinggesellschaft, aber das Nutzrecht wird an das Unternehmen verkauft. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen sogenannten Rückmietverkauf-Vertrag.
Inhalt
Der Rückmietverkauf-Vertrag
Der Rückmietverkauf-Vertrag ist ein spezieller Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und der Leasinggesellschaft geschlossen wird. Im Vertrag sind die Mietkosten festgehalten, welche das Unternehmen für die Nutzung der Marke oder des Patents an die Leasinggesellschaft zahlen muss. Der Vertrag wird immer auf eine bestimmte Zeit festgelegt und endet automatisch. Nachdem die Laufzeit abgeschlossen ist, muss eine Rückabwicklung stattfinden. Der Vertrag kann über verschiedene Laufzeiten verfügen. Zwischen fünf und 10 Jahren wird am häufigsten genutzt. Alle Informationen werden genau im Vertrag festgehalten. Es gibt zwei Ausführungen, die für das Unternehmen und eine Ausführung für die Leasinggesellschaft.
Die Anwendung von Sale-and-Lease-Back
Heute arbeiten viele Unternehmen mit dem Sale-and-Lease-Back System. Darunter nicht nur große Unternehmen und Konzerne, sondern auch Privatpersonen und kleine Betriebe. Mit dem System können Schwierigkeiten in der Liquidität überbrückt werden. Aber auch im Zuge von Bonitätsproblemen kann das Sale-and-Lease-Back Prinzip funktionieren. Im Grunde findet sie überall dort Anwendung, wo eine Liquidität generiert werden muss.
Die möglichen Sale-and-Lease-Back Produkte
Im Grunde werden überwiegend Marken und Patente mit dem Sale-and-Lease-Back System verkauft. Aber es können auch viele andere Produkte genutzt werden. Dazu gehören:
- Immobilien (Gewerbeimmobilien, Häuser, Eigentumswohnungen)
- LKW (Transporter, 7,5 Tonner oder 45-Tonner)
- PKW (alle im Eigentum befindlichen Fahrzeuge)
- Baumaschinen (Bagger, Kräne usw.)
Es können also nicht nur mobile Produkte mit dem Sale-and-Lease-Back System bearbeitet werden, sondern auch feste Güter.
Der Mieter der Sale-and-Lease-Back Systemen
Das Sale-and-Lease-Back System ist für den Mieter interessant, wenn er stille Geldreserven aufdecken will. Das kommt bei Unternehmen meist dann vor, wenn Beiträge ans Finanzamt bezahlt werden müssen oder Beiträge für Erbschafts- und Schenkungssteuer fällig werden. In diese Fällen nimmt der Mieter seine stillen Reserven, die Baumaschinen, Immobilien oder ähnliches und verkauft diese an eine Leasinggesellschaft. Damit kann er schnell Kapital freisetzen und mit Hilfe der Miete können die Güter trotzdem weiter genutzt werden. Im Grunde zahlt der Mieter also für seine eigenen verkauften Güter ein Mietpreis.
Beispiel:
Bauunternehmer Müller hat eine sehr hohe Rechnung vom Finanzamt bekommen und muss 14.000 Euro bezahlen. Zurzeit hat er das Geld nicht, aber dafür besitzt er einen neuen BMW. Nun tritt er an eine Leasinggesellschaft ran und bietet den BMW zum Verkauf an. Dafür bekommt er Kapital. Mit dem Kapital kann er seine Finanzamtrechnung ausgleichen. Im gleichen Atemzug schließt er mit der Leasinggesellschaft einen Mietvertrag für den BMW ab. Er zahlt also monatlich Leasingraten und kann seinen BMW weiterhin nutzen. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird der BMW wieder auf den Bauunternehmer Müller überschrieben.
Die Nachteile für den Mieter
Ein großer Nachteil bei dieser Art der Kapitalbeschaffung sind die monatlichen Raten. Die Raten sind inklusive Zinsen und müssen jeden Monat zum gleichen Datum überwiesen werden. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Ausgaben. Außerdem ist das Produkt beziehungsweise das verkaufte Gut nicht mehr im Besitz des Mieters. Der Käufer also die Leasinggesellschaft ist Besitzer bis die Zahlungen abgeschlossen sind. Bei Gütern, die im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung durchmachen ist das besonders ärgerlich für den Mieter. Die einzige Ausnahme stellt die Kaufoption mit Restbuchwert am Ende der Laufzeit dar. Auch das muss schriftlich festgehalten werden.
Der Käufer im Sale-and-Lease-Back System
Die Leasinggesellschaft hat sich auf den Kauf von solchen Gütern spezialisiert. Sie kauft die Güter meist unter dem aktuellen Wert. Mit dem niedrigen Kaufpreis sichert sich die Leasinggesellschaft vor Schäden oder Abnutzung ab. Im Zuge des Mietverhältnisses, das mit dem ehemaligen Besitzer abgeschlossen wird, kann es zu Beschädigungen kommen, da der Mieter das Gut schließlich weiterhin nutzt. Im Vertrag sind alle Informationen rund um das Gut festgehalten. Die Leasinggesellschaft hat das Recht, die Herausgabe des Gutes zu verlangen, wenn der Mieter sich an die Vertragsbedingungen nicht hält. Der Käufer ist zudem auch nur für eine feste Zeit Besitzer des Gutes. Nach Ablauf des Vertrages muss das Gut wieder in die Hände des Mieters übergehen und er wird dann wieder der Besitzer. Die Leasinggesellschaft hat ihren Zweck vollständig erfüllt.
Vor- und Nachteile von Sale-and-Lease-Back
Die Vorteile von Sale-and-Lease-Back sind überwiegend.
- schnelle Liquidität
Sale-and-Lease-Back bietet sich für Personen an, die schnell an Liquidität gewinnen müssen. Mit dem Verkauf von Gütern wird die Liquidität gesteigert. - kaum Sicherheiten
Der Verkäufer also der Leasingnehmer braucht keine Sicherheiten zur Verfügung stellen, denn die Sicherheit ist mit dem Anlageobjekt abgegolten. - in allen Unternehmenslagen möglich
Jedes Unternehmen kann von dem Sale-and-Lease-Back profitieren und sich schnell Kapital beschaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gar kein Kapital mehr hat oder eine negative Bonität. Mit dem Leasingvertrag ist schnell Kapital verfügbar und die Bonität steigt. - keine Abhängigkeit bei der Hausbank
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass das Unternehmen nicht auf die Hausbank angewiesen ist, um einen Kredit zu bekommen.
Die Nachteile von Sale-and-Lease-Back.
- Gebühren für Leasing
Die Leasinggesellschaft stellt nicht nur das Kapital zur Verfügung. Sie arbeiten immer nach dem gleichen Prinzip und sind ebenfalls ein Wirtschaftsunternehmen. Das bedeutet, das Ziel der Leasinggesellschaft ist das Erwirtschaften von Gewinnen. Für die schnelle Kapitalvergabe erhält die Leasinggesellschaft nicht nur das Anlagegut vom Verkäufer, sondern erhält auch monatliche Gebühren. Die Gebühren werden auf die Laufzeit des Vertrags berechnet und müssen mit den monatlichen Leasingraten bezahlt werden. - feste Laufzeiten
Der Leasingvertrag wird mit einer festen Laufzeit abgeschlossen. Die Gebühren werden für die gesamte Laufzeit im Vorfeld berechnet und aufgeschlagen. - keine Toleranz bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug haben die Leasinggesellschaften kaum eine Toleranz. Schon bei dem ersten Verzug wird der Vertrag gekündigt und das Leasinggut anderweitig verkauft. - nur bei hohen Volumen interessant
Das Sale-and-Lease-Back ist nur interessant, wenn es sich um hohe Summen handelt. Es fallen meist noch viele Gebühren an von Gutachterkosten bis Gebühren für Sale-and-Lease-Back selbst. Das rechnet sich nur bei hohen Summen. Experten raten erst in sechsstelligen Höhen von Sale-and-Lease-Back Gebrauch zu machen.