Der Begriff “ Schufa“ steht als Synonym für die “ Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Schufa Holding AG ist deutschlandweit die größte und einflussreichste Auskunftei. Seit der Firmengründung im Jahre 1927 speichert das Unternehmen personenspezifische Daten zum individuellen Zahlungsverhalten und der Bonität natürlicher Einzelpersonen. Deshalb ist die Auskunftei als der wichtigste Informations- und Servicepartner sowohl für die Wirtschaft als auch für Verbraucher zu klassifizieren. Die gespeicherten Informationen bilden die Basis, um ein fundiertes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen zwei Parteien bzw. Geschäftspartnern aufzubauen. Die Schufa unterhält aktuell Partnerschaften bzw. ein Netzwerk mit 9500 Firmen, die die Datenbanken der Auskunftei fortwährend mit relevanten Informationen speisen. Gleichzeitig nutzen die Betriebe die erfassten Daten der Schufa Holding AG, um die Kreditwürdigkeit von potentiellen Kunden abzufragen. Derzeit enthält die Datenbank des Unternehmens Informationen zu 67,5 Millionen Privatpersonen sowie 5, 3 Millionen Betrieben.
Grundsätzlich ist zwischen neutralen bzw. positiven Schufa – Einträgen und negativen Vermerken zu differenzieren. Auf Basis der persönlichen Daten bzw. der Schufa – Einträge nimmt die Schufa ein “ Scoring“ vor, das vermeintlich die jeweilige Bonität abbildet. Der “ Scoring – Wert“ beeinflusst maßgeblich Geschäftsabschlüsse. Prinzipiell gilt je höher der individuelle Score liegt, desto geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit der betreffenden Partei anzunehmen. Ein Scoring, das bei über 97,5 % angesiedelt ist, ist mit einem sehr geringen Ausfallrisiko verbunden. Der Wert bestimmt Entscheidungen zur Kreditvergabe, zu Ratenkäufen, Zahlungsarten und dem Zustandekommen von Vertragsabschlüssen. Außerdem orientieren sich die jeweiligen Konditionen der Verträge an dem individuellen Scoring.
Als neutrale Schufa – Einträge gelten Daten, die von Partnern der Auskunftei wertfrei erfasst werden. Neutrale Daten entstehen beispielsweise im Zuge der Eröffnung eines Girokontos, der Gewährung eines Dispokredites, Kreditanfragen, Kreditverträgen, dem Abschluss eines Abonnements für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr oder einem Mobilfunkvertrag. Handy – und Festnetzanschlüsse werden überwiegend als Dauerschuldverhältnisse geschlossen. Daher werden die entsprechenden Daten stets an die Schufa übermittelt. Generell geben die einzelnen Vertragspartner die zugehörigen Angaben an die Auskunftei weiter, die diese über ein festgesetztes Intervall speichert. Ebenso wird das Beenden einer Geschäftsbeziehung der Schufa gemeldet und als neutraler Eintrag in die Datenbank überführt. Derartige neutrale Einträge erlangen im Rahmen des Scoring lediglich in der Zusammenschau, in Verbindung mit zusätzlich auffälligen Vermerken, Bedeutung. Demnach sind neutrale Einträge ein Problem, sofern die Daten mutmaßlich Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten erlauben. Besitzt ein Verbraucher etwa verschiedene Konten und Kreditkarten und beansprucht mehrere Dispokredite, generiert dieses Verhalten ein “ unübliches Zahlungsverhalten“. Die Schufa schreibt dem betroffenen Verbraucher nicht automatisch ein schlechtes Scoring zu. In Einzelfällen ist dies aber möglich.
Positive Schufa – Eintrage belegen positive Merkmale. So werden als positive Vermerke vertragsgerechtes Zahlungsverhalten im Rahmen von Kreditrückzahlungen aufgeführt.
Treten Vertragspflichtverletzungen auf, führt dies zu einem negativen Schufa – Eintrag. Wenn Verbraucher ihren determinierten und vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, löst dies einem negativen Eintrag aus. Die entsprechenden Vermerke forcieren unweigerlich eine massive Verschlechterung des personenbezogenen Scorings. Ein Wert, der unter 90 % festgesetzt ist, gilt als sehr schlecht. Demnach lassen entsprechend eingeordnete Personen und Unternehmen ein “ deutlich erhöhtes bis hohes Risiko“ für einen Zahlungsausfall vermuten. Somit löst ein derartiges Scoring zahlreiche negative Konsequenzen aus. Vertragsabschlüsse und Bankgeschäfte sind in einem üblichen Rahmen nicht mehr umzusetzen.
Einen negativen Eintrag erhalten Verbraucher, wenn einer offenen Forderung nicht widersprochen wurde, zwei Mahnungen ausgestellt worden sind, zwischen den Mahnungen jeweils ein Zeitfenster von vier Wochen lag und in einem der Schreiben der negative Vermerk angekündigt worden ist.
Offene Forderungen sollten für eine Verbesserung des Scorings umgehend beglichen werden, um dem negativen Eintrag einen Erledigungsvermerk anzuschließen. Der Zusatz “ erledigt“ wird in diesem Falle mit in den Datenbestand aufgenommen.
Die Schufa verarbeitet bzw. speichert neben Personendaten ( Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift ), Informationen bezüglich der Aufnahme und Durchführung eines vertragskonformen Geschäftes ( Konten, Ratenkredite, Kreditkarten ), Daten zu unbestrittenen, fälligen bzw. mehrmalig angemahnten Forderungen bzw. deren Erledigung , Daten zu missbräuchlichem oder betrügerischem Verhalten wie beispielsweise Identitäts- und Bonitätstäuschungen und Informationen, die aus öffentlichen Verzeichnissen und Bekanntmachungen stammen.
Demgegenüber verfügt die Auskunftei über keine Informationen zu der Einkommenssituation, dem Arbeitgeber, dem Familienstand und der Konfession von Privatpersonen. Wegen des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) ist eine Speicherung diesbezüglicher Daten verboten. Daher werden die Informationen nicht in das Scoring einbezogen.
Um einen guten Score – Wert zu erhalten sollten Verbraucher finanzielles Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Ergänzend sollte in regelmäßigen Abständen eine kostenlose Abfrage der persönlich gespeicherten Daten vorgenommen werden, um eventuelle falsche Einträge zielgerichtet aufspüren und löschen zu können. Fehlerhafte Einträge sind der Auskunftei zu melden. Gemäß § 35 BDSG kann eine umgehende Löschung der falschen Daten eingefordert werden. Einmal pro Jahr sind Verbraucher laut § 34 BDSG dazu berechtigt unentgeltlich eine Bonitätsprüfung von der Schufa anzufordern. Ungenutzte Kreditkarten und Konten sollten im Idealfall gekündigt werden. Ein Dispokredit ist möglichst nicht in Anspruch zu nehmen.
Die einzelnen Einträge sind mit unterschiedlichen Löschfristen verbunden. Insbesondere Personen, die negative Vermerke in der Datenbank besitzen, sollten die einzelnen Fristen dauerhaft im Blick behalten.
Sämtliche Einträge werden befristet gespeichert. Einfache Anfragen bei Vertragspartnern werden über ein Zeitfenster bis zu maximal 12 Monaten in die Datenbank aufgenommen. Fragen Kunden etwa bei einer Bank nach einem Kredit nach, ist dies als einfache Anfrage einzustufen. Allerdings gibt die Schufa die zugehörigen Daten bereits nach zehn Tagen, die seit der Übermittelung der Anfrage vergangen sind, nicht mehr an Vertragspartner weiter. Daten bezüglich von Kreditkarten-, Versandhaus- sowie Girokonten, werden direkt im Anschluss an deren Auflösung vorgenommen. Bei unbezahlten Forderungen greifen längere Speicherungsfristen. Negativ – Einträge verbleiben für ein Zeitfenster von drei Jahren in der Datenbank, nachdem selbige getilgt worden sind. Werden die Forderungen nicht beglichen, werden die Informationen für vier Jahre gespeichert. Die einzelnen Ablauffristen orientieren sich an dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres während dem die Forderung beglichen worden ist. Wird eine fällige Zahlung beispielsweise im März 2018 getilgt, verbleibt der negative Schufa – Eintrag bis zum 31.12. 2021 in der Datenbank der Auskunftei.
Seit 2012 können negative Vermerke vorzeitig gelöscht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die fällige Summe innerhalb von sechs Wochen nach der Eintragung gezahlt wird. Der angemahnte Betrag darf in diesem Kontext eine Höhe von 2000 Euro nicht überschreiten. Bei Mahnbescheiden kann die Option nicht wahrgenommen werden. Deshalb sollte unbedingt nach der zweiten Mahnung gezahlt werden.
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