Inhalt
Was ist ein Schuldanerkenntnis?
Bei einem Schuldanerkenntnis handelt es sich um die schriftliche und verbindliche Anerkennung einer Schuld, die durch die besagte Person zustande gekommen ist. Mit dem Schuldanerkenntnis verpflichtet sich derjenige unweigerlich zur Begleichung der Schuld, wobei es am Ende unerheblich ist, ob er für diese wirklich verantwortlich zeichnet oder nicht. Das Schuldanerkenntnis muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, allein eine mündliche Vereinbarung ist hier nicht ausreichend und kann jederzeit angefochten werden. Zur Anerkennung der Schuld müssen wesentliche Daten im Schreiben enthalten sein, wobei die handschriftliche Unterzeichnung ein Erfordernis ist, dass hier zwingend erfüllt werden muss. Grundlage für die Schuldanerkenntnis ist, dass der vermeintliche Schuldner schon im Vorfeld Kenntnis von der Schuld hatte und diese nicht erst über die Zustellung der Anerkenntnis erlangte.
Rechtswirkung des Schuldanerkenntnis
das Schuldanerkenntnis entfaltet nicht grundsätzlich schon nach der Unterschrift seine rechtliche Wirkung. Dabei ist das Anerkenntnis als ein Vertrag zu verstehen, der sich über einen Schuldrechtlichen Posten erstreckt. Wird also zwischen zwei Parteien ein Kaufvertrag geschlossen, der vom Käufer durch Nichtzahlung des geforderten Betrages, nicht eingehalten wird, so gerät dieser in Verzug. Allerdings kann der Schuldner hier verschiedenen Gründe anführen, warum die Schuld von ihm nicht beglichen wurde.
Liegt der Schuld allerdings ein entsprechendes Anerkenntnis zugrunde, dann kann diese zwar bestritten aber nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Schuldner in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet ist, solange dieser nicht belegen kann, dass das Schuldanerkenntnis falsch ist und von ihm Aufgrund nicht dargelegter Tatsachen oder falsch dargestellter Umstände unterzeichnet wurde.
Im Prinzip gibt es vier verschiedenen Arten des Schuldanerkenntnis, die sich wie folgt unterscheiden:
Das Abstrakte Schuldanerkenntnis
Das abstrakte Schuldanerkenntnis ist nach § 781 BGB geregelt. Dies bedeutet, dass die Schuld von den eigentlichen Umständen des Entstehens losgelöst ist, also nicht mehr auf die Sache, die eigentlich zur Entstehung der Schuld geführt hat, zurückgeführt werden kann. Im oben genannten Beispiel des Kaufvertrages wird die Schuld vom Käufer also anerkennt, obwohl der Verkäufer die Leistung noch nicht erbracht hat. Dies verschafft dem Verkäufer gegenüber dem Käufer einen schuldrechtlichen Titel, auf den sich dieser berufen kann, ohne dass eine nähere Prüfung der Umstände erforderlich ist. In diesem Fall muss allerdings der Schuldner nachweisen, dass das zugrundeliegende Rechtsgeschäft niemals stattgefunden hat und somit die Schuldanerkenntnis jeder Grundlage entbehrt.
Das Kausale Schuldanerkenntnis
Das kausale Schuldanerkenntnis ist nicht gesetzlich geregelt. Bei diesem geht es in erster Linie darum, dass ein bestehendes Schuldverhältnis, über welches bisher Zweifel bestehen oder dessen Auslegung rechtlich nicht einwandfrei gesichert werden kann, vollständig rechtlich zu verfestigen. Somit ist dieses Schuldanerkenntnis de facto eine Festlegung bestimmter bestehender Umstände, die durch zwei Parteien im gegenseitigen Einverständnis beschlossen werden. Diese Form der Schuldanerkenntnis unterliegt keiner Formvorschrift und kann daher in jeder beliebigen Weise schriftlich notiert werden. Voraussetzung ist auch hier, dass im Schreiben, die Höhe und die Art der Schuld genannt wird.
Einseitiges Schuldanerkenntnis
Das einseitige Schuldanerkenntnis besitzt keine Rechtsgrundlage, denn in dieser erklärt jeweils nur eine Partei, dass eine bestimmte Schuld besteht. Daher entfaltet ein solches Anerkenntnis auch keine umfassende Rechtswirkung, es legt lediglich die Vermutung nahe, dass ein solche Schuld in dem einen oder anderen Umfang besteht. In einem gerichtlichen verfahren muss also nachgewiesen werden, dass die jeweilige Schuld tatsächlich vorhanden ist, damit sich ein einseitiges Schuldanerkenntnis in ein kausales Schuldanerkenntnis verwandeln kann.
Das negative Schuldanerkenntnis
Das sogenannte negative Schuldanerkenntnis bewirkt im Gegensatz zu den anderen Schuldanerkenntnissen genau das Gegenteil. Hier einigen sich die Parteien darüber, dass ein einstmals bestehendes Schuldverhältnis nicht mehr existiert. Sollte das Schuldverhältnis dennoch vorhanden sein, dann verhält sich das negative Schuldanerkenntnis wie ein Erlass, sodass die Schuld dennoch erlischt und nicht betrieben werden kann. Entsprechende Anerkenntnisse werden in der Regel in Zusammenhang mit Schuldverhältnissen geschlossen, deren Rechtsnatur Fragwürdig ist oder dessen Betreibung nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann. Meist wird in diesem Zusammenhang auch ein Vergleich geschlossen, in welchem das negative Schuldanerkenntnis dann ein Bestandteil des Textes ist.
Nicht Anwendbarkeit des Schuldanerkenntnisses
In einigen Fällen kann das Schuldanerkenntnis nicht angewendet werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die schuld unzweifelhaft Festgestellt, aber deren Höhe strittig ist. Da ein definitives Schuldanerkenntnis nicht über eine unbekannte Summe geschlossen werden kann, muss demnach zuerst diese Frage geklärt werden, bevor der ein solches seine Rechtskraft entfalten kann. Ein vom Gläubiger aufgesetztes Schuldanerkenntnis über einen nicht festgelegten Betrag ist unzulässig, da hier der Kunden zu einer weitaus höheren Zahlung als eigentlich erforderlich wäre, genötigt werden kann.
Ein Schuldanerkenntnis kann auch dann ungültig sein und sogar widerrufen werden, wenn eine Schuld aufgrund eines fiktiven Schuldpostens betrieben wurde. Dies trifft auf das sogenannte abstrakte Schuldanerkenntnis zu, wenn dieses im Vorfeld zu einem Kaufvertrag geschlossen, die Leistung aber nicht erbracht wurde. Da der Schuldner hier schon im Vorfeld für seine Schuld gebürgt hat, reicht es aus, wenn dem Schuldner in einem Prozess kein Recht, mangels entsprechender Beweise zugesprochen wird. Daher sieht das Gesetz vor, dass ein solches Anerkenntnis auch noch nach der Zahlung der Summe zurückgenommen werden kann, wenn durch diverse Umstände, die ungerechtfertigte Bereicherung nachgewiesen werden kann.
Ablauf des Schuldanerkenntnis
Die Dauerverpflichtung zu einer Schuld, ohne dass hierfür eine dauerhafte Gegenleistung erbracht wird, ist unzulässig. Daher erlöschen Schuldanerkenntnisse ab einem bestimmten Zeitpunkt, wenn der Gläubiger während dieser Phase keinen Maßnahmen zur Betreibung der Schuld vorgenommen hat. Unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist von Schuldforderungen verlieren auch Anerkennungen somit ihre Gültigkeit. Hier greift das Prinzip der stillschweigenden Hinnahme, sodass nach mindestens einem Jahr ohne Aktivitäten seitens des Gläubigers, keine Ansprüche die nur auf das Anerkenntnis zurückzuführen sind, mehr geltend gemacht werden können.
Diese Regelung soll verhindern, dass Schuldansprüche auch über Jahrzehnte aufrecht erhalten werden können, während die gesetzlichen Vorschriften hier schon lange einen endgültigen Abschluss der Angelegenheit durch Verjährung sehen.
Fiktives Schuldanerkenntnis
Als eine eher abseits stehende Form des Schuldanerkenntnisses ist das fiktive Schuldanerkenntnis zu sehen. Dieses tritt dann ein, wenn der Schuldner sich so verhält, dass aus diesem Verhalten zu erkennen ist, dass er die Schuld in irgendeiner Weise anerkennt. So kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Teilrate dazu dienen, eine Schuld als angenommen zu deklarieren.
« Zurück zum Wiki Index