Unter Schuldnerberatung versteht man die individuelle Beratung von Familien oder Einzelpersonen, welche in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Beratung hat das Ziel, die Folgen der Überschuldung auszuschalten oder zu lindern. Dabei werden nicht nur wirtschaftliche und finanzielle Kriterien berücksichtigt, sondern die Gesamtsituation in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Zu den Ursachen für die Ver- und Überschuldung von Bürgern zählen häufig unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder der Wegfall eines zweiten Verdienstes. Aber auch Gründe, die in der Person des Betroffenen liegen, können zur Ver- und Überschuldung führen. So leben manche Menschen unwirtschaftlich oder können nicht auf den Kauf bestimmter Dinge verzichten, obwohl das erforderliche Geld nicht zur Verfügung steht. Sie verlieren oft die Fähigkeit, ihre finanziellen Möglichkeiten richtig zu beurteilen. Daraus resultiert, dass vom Monatseinkommen nach Berücksichtigung der fixen Kosten für Miete etc. und Lebenshaltung nicht mehr ausreichend Kapital zur Abzahlung fälliger Raten zur Verfügung steht.
Wer nun für sich feststellt, dass er mit dem Einkommen nicht mehr auskommt, sollte beizeiten eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen. Hier erhält er zwar keine finanzielle Unterstützung – jedoch werden gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet, um die Überschuldung schrittweise abzubauen. In Härtefällen erfolgen Verhandlungen mit Gläubigern oder in Zusammenarbeit mit Banken wird ein Umschuldungsplan erarbeitet.
Vor dem Termin bei der Schuldnerberatung sollte man einen Plan über die monatlichen Einnahmen sowie Ausgaben aufstellen, darüber hinaus eine Auflistung über alle Verbindlichkeiten. Zweckmäßig ist es außerdem, Lohnbescheinigungen, Mahnungen, Pfändungs- oder Mahnbescheide und dergleichen mitzubringen nach Prüfung auf Rechtmäßigkeit. Ansonsten ist Widerspruch binnen 14 Tagen beim Amtsgericht einzulegen. Es dürfen keine neuen Raten- oder Kreditanträge sowie Schuldanerkenntnisse unterschrieben werden. Außerdem sollte eine Überprüfung erfolgen, ob die ggf. zustehenden Unterhaltszahlungen der momentanen Lebenslage entsprechen. Wird eine eidesstattliche Versicherung zur vollständigen Offenlegung der Vermögensverhältnisse gefordert, ist diese unbedingt zu leisten, da mit Erzwingungshaft gerechnet werden muss.
Besitzt man bereits kein Girokonto mehr, kann man bei der Stadt- oder Kreissparkasse ein Konto auf Guthabenbasis einrichten. Etwaige Eingänge hierauf aus Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld sind bis zum 7. Tag nach Eingang unantastbar und auf Wunsch komplett auszuzahlen.
Aufgabe der Schuldnerberater ist es nun, den Hilfesuchenden zur Eigenverantwortlichkeit zu motivieren und gemeinsam Konzepte zur Krisenbewältigung zu entwickeln.
Schuldnerberatungen werden von den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt oder ähnlichen angeboten, zum Teil auch von örtlichen Sozialhilfeträgern kreisfreier Städte und Landkreise. Man kann sich auch bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) nach Beratungsstellen erkundigen.
Inhalt
Die Schuldenfalle
Viele Privatpersonen und Unternehmen geraten heutzutage in eine finanzielle Schieflage. Aktuell sind rund sieben Millionen Menschen in Deutschland verschuldet. Die Tendenz ist weiter steigend. Die Hauptgründe für die hohe pro Kopf Verschuldung nicht hauptsächlich die, dass Menschen sich nicht finanziell in ihrem Alltag einschränken möchten und kontinuierlich über ihre Verhältnisse leben. Bei Unternehmen sind häufig Fehlplanungen und Fehlinvestitionen der Grund für eine Überschuldung. Während bei jüngeren privaten Schuldnern teure Smartphones und Markenbekleidung zu den größten Schuldenfallen gehören, sind diese bei Erwachsenen teure Reisen und der Bau oder der Kauf einer teuren Immobilie oder eines Autos.
Was ist eine Schuldnerberatung?
Eine professionelle Schuldnerberatung zeigt mögliche Wege aus den Schulden auf. Das wichtigste Ziel der Schuldnerberatung ist es stets, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die finanzielle Lage der von Geldproblemen betroffenen Personen oder Unternehmen schnell und möglichst unbürokratisch zu verbessern. Darüber hinaus prüft die Schuldnerberatung, ob die an den Schuldner gerichteten Forderungen nebst Zinsen korrekt vom Gläubiger berechnet wurden.
Bei privaten Schuldnern kommt zusätzlich der Aspekt der mentalen Stärkung hinzu: Nicht selten haben Schuldner lange Zeit ihre finanziellen Probleme vor Freunden und der Familie verborgen und auch vor sich selbst verleugnet. Dabei werden dem privaten Schuldner keine Vorwürfe gemacht, vielmehr soll diesem mehr Selbstbewusstsein und Eigenverantwortlichkeit beigebracht werden.
Eine Schuldnerberatung, bei der die Schuldenminimierung im Vordergrund steht, ist im Regelfall eine kompetente anwaltliche Beratung. Dies hat den Grund, dass nur Angehörige rechtsberatender Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, juristisch korrekte Lösungen anbieten können, die eine außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger ermöglichen. Angehörige rechtsberatender Berufe verfügen in der Regel über die nötigen Sachkenntnisse hierfür und können nicht selten eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich vorweisen.
Eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle ist hingegen als Anlaufstelle für Personen (in der Regel nicht für Unternehmen) geeignet, die überhaupt kein Einkommen und kein Vermögen haben. Die öffentlichen Schuldnerberater schließen meist Vereinbarungen mit den Gläubigern vor dem Hintergrund ab, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht einmal anteilig zahlen kann. Kleinstraten oder sogar ein vollständiger Schuldenerlass sind die primären Ziele einer öffentlichen Schuldnerberatung.
Die unterschiedlichen Arten einer Schuldnerberatung
1. Die öffentliche Schuldnerberatung
Eine öffentliche Schuldnerberatung wird von kommunalen Beratungsstellen und von sozialen Organisationen, wie zum Beispiel der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder dem DRK, angeboten. Die Beratungsangebote durch diese Stellen sind in der Regel kostenlos. Die öffentliche Schuldnerberatung wird in der Regel von privaten Schuldner genutzt. Da die Nachfrage nach den Beratungsterminen groß ist, ist bei der Terminvergabe für einen Beratungstermin mit langen Wartezeiten zu rechnen.
2. Die gewerbliche Schuldnerberatung
Die Beratung durch eine gewerbliche Schuldnerberatung ist immer kostenpflichtig. Zu beachten ist, dass viele gewerbliche Schuldenberater keine staatliche Anerkennung gemäß § 303 InsO haben und somit nicht die für eine Privatinsolvenz vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern außergerichtlicher Bemühungen ausstellen dürfen. Gewerbliche Schuldnerberater dürfen zudem keine rechtlichen Beratungen durchführen. Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist somit stets empfehlenswerter als der zu einem gewerblichen Schuldnerberater.
3. Die anwaltliche Schuldnerberatung
Rechtanwälte dürfen gemäß § 305 InsO fachkundig in Schuldenfragen Beratungen durchführen. Die Beratungen durch einen Rechtsanwalt sind von Anfang gebührenpflichtig, können aber auf Grund kurzer Wartezeiten im Regelfall zeitnah erfolgen. Der Rechtsanwalt kann sich schnell in die individuelle Lage des Schuldners einarbeiten und diesen bei einem Scheitern der außergerichtlichen Einigungsversuche auch im folgenden Privat- oder Regelinsolvenzverfahren begleiten. Sollten Schuldner auf Grund ihrer prekären finanziellen Lage die Gebühren für den Rechtsanwalt nicht zahlen können, so haben diese die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein steht ihnen eine kostenfreie anwaltliche Beratung zu. Um einen Beratungshilfeschein beantragen zu können, müssen Antragssteller ihre Einkommensnachweise, Nachweise über ihre laufenden monatlichen Kosten und Nachweise zu möglichen Unterhaltsverpflichtungen in schriftlicher Form für die Antragsstellung vorlegen.
Sollte es im weiteren Verlauf zu einem Prozess kommen, so kann der Schuldner die dadurch entstehenden Kosten mit Hilfe der Prozesskostenhilfe staatlich übernehmen lassen.
Der Beruf des Schuldnerberaters
Nicht erst seit dem Erfolg der RTL-Sendung „Raus aus den Schulden“ nennen sich immer mehr private Anbieter „professionelle Schuldnerberater“. Da es sich bei dem Beruf des Schuldnerberaters jedoch um keinen klassischen Lehrberuf handelt oder um einen Beruf, vor dessen Ausübung ein Studium vorgeschrieben ist, sollte vor einer Beauftragung eines Schuldnerberaters stets dessen Seriosität und Professionalität überprüft werden. Leider gibt es viele „schwarze Schafe“ in der Branche.
Der Zusatz „staatliche Anerkennung“ als ergänzende Information in der Berufsbezeichnung des Schuldnerberaters bezieht sich ausschließlich auf die Berechtigung rund um das Thema Schulden zu beraten, sagt aber nichts über das Vorhandensein einer Ausbildung in diesem Bereich aus.
Die Vorteile einer Schuldnerberatung
Die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung verschafft dem Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine bessere Position. In der Regel sind die Gläubiger durch die Kontaktaufnahme eines professionellen Schuldnerberaters „eingeschüchtert“. Zur Vermeidung langwieriger und möglicherweise kostenintensiver Differenzen sind die Gläubiger bei der Einschaltung eines Schuldnerberaters eher bereit, einer für den Schuldner vorteilhaften Lösung zuzustimmen.
Ein weiterer Vorteil, der sich durch die Beauftragung eines professionellen Schuldnerberaters ergibt, ist der, dass dieser prüft, ob dem Schuldner gegebenenfalls staatliche Hilfen in Form von Sozialleistungen zustehen. Auch bei der Beantragung dieser Leistungen kann der Schuldnerberater behilflich sein.
Grundsätzlich begleitet ein Schuldnerberater seinen Mandanten vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständigen Regulierung der Schulden. Die Zuständigkeiten ändern sich nicht. Dies hat für Schuldner den Vorteil, dass bei diesen keine Unsicherheiten zu den Zuständigkeiten aufkommen können und dass diese nicht immer wieder zu neuen Ansprechpartnern Vertrauen fassen müssen.
Die Ziele
Bei einer professionellen und anwaltlichen Schuldnerberatung ist das primäre Ziel zumeist, eine Restschuldbefreiung zu erzielen. Dies bedeutet, dass Schuldner alle seine Schulden gegenüber allen Gläubigern unabhängig von der Schuldenhöhe mit einem Schlag verliert.
Das zweite Ziel einer Schuldnerberatung ist es der sogenannte Vollstreckungsschutz. Dieser Schutz tritt ein, nachdem ein Insolvenzverfahren schnell eröffnet wurde.
Das dritte Ziel einer Schuldnerberatung ist der außergerichtliche Vergleich. Gerichtsverfahren sind in Deutschland stets mit hohen Kosten und einem immensen Zeitaufwand verbunden. Um die finanzielle Situation des Schuldners möglichst schnell zu verbessern, ist es nicht ratsam, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustreben. Um einen Vergleich anzustreben ist es unbedingt empfehlenswert, dass der Schuldner vorab sichergeht, dass die Vergleichsrate für ihn realistisch angesetzt ist. Ein Vergleich bietet sich insbesondere dann an, wenn ein Angehöriger dem Schuldner bei der Begleichung der Schulden helfen kann und möchte. Vergleiche ermöglichen zwar einerseits einen schnellen Weg raus aus den Schulden, setzen aber eine zuverlässige Bedienung der Raten voraus. Da Schuldner vorab bereits keine zuverlässigen Zahlungen geleistet haben, kann oft nur die Hilfe von Familie oder Freunden ein Gerichtsverfahren noch abwenden.
Die Aufgaben einer Schuldnerberatung
Schuldnerberater bieten Beratungsgespräche mit den Schuldnern an und sichten dabei deren finanzielle Situation anhand der Nachweise zu deren Einkommen und Vermögen und deren Verbindlichkeiten. Hierfür ist es nötig, dass der Schuldner die vollständigen Unterlagen, die seine finanzielle Situation betreffen, bei der Schuldnerberatung vorlegt. Gerade private Schuldner neigen dazu, Rechnungen und Mahnungen einfach in den Müll zu werfen oder ungeöffnet in Schubladen zu legen. Schuldner sollten daher gemeinsam mit dem Schuldnerberater ermitteln, ob und bei welchen Unternehmen weitere Verbindlichkeiten vorliegen, an die erst nicht gedacht wurde. Nach dem Beratungstermin mit dem Schuldner und der Analyse der finanziellen Situation des Schuldners nehmen Schuldnerberatungen meist Kontakt mit den Gläubigern auf, um bei diesen die genauen Forderungen einzuholen.
Im Anschluss erarbeiten die Schuldnerberater Entschuldungsstrategien und einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Dieser Plan beinhaltet eine für den Schuldner tragbare Gesamtrate. Die von den Schuldnerberatern ausgearbeiteten Lösungsvorschläge sollen stets realistisch angesetzt sein und den Schuldner nicht überfordern. Sollte der Schuldner mit den Rückzahlungsplänen einverstanden sein, so wird mit den Gläubigern verhandelt. Gegebenenfalls stimmen diese sogar einem Vergleich zu. Nicht selten beinhaltet ein solcher Vergleich einen teilweisen Verzicht auf die Rückzahlung seitens der Gläubiger. Sollten sich die Gläubiger und die Schuldner auf die vorgeschlagene Entschuldungsstrategie einlassen, so kann schrittweise mit dem Abzahlen der Schulden in monatlichen Raten begonnen werden.
Nach der eigentlichen Beratung bleiben der Schuldnerberater und der Schuldner nicht selten noch in Kontakt. Nicht wenige Schuldner benötigen langfristig Hilfe dabei, ihre Einnahmen und Ausgaben zu vernünftig zu planen und nicht erneut über ihre Verhältnisse zu leben.
Die Aufgaben des Schuldners
Damit eine erfolgreiche Schuldenberatung stattfinden kann, ist der Schuldner zur kontinuierlichen Mitwirkung aufgefordert. Der Schuldner muss bereit sein, Beratungstermine zuverlässig wahrzunehmen und dem Berater alle Informationen zu seinen Einnahmen, seinen Ausgaben und seinen Verbindlichkeiten offen darzulegen. Ferner sollte der Schuldner Ratschläge des Schuldnerberaters umsetzen. Hierzu kann beispielsweise eine veränderte Haushaltskonstellation gehören.
Die Aufnahme eines Kredits bei Schulden
Die Aufnahme eines Kredits bei Schulden kann dann ratsam sein, wenn so die Schulden effektiv und kostengünstig umgeschuldet werden können. Durch die Aufnahme eines Kredits kann es Schuldnern ermöglicht werden, die Kreditsumme für die Begleichung von Schulden zu verwenden. Die Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch ein vernünftiger Rückzahlungsplan und der Abschluss eines Kreditvertrags, der mit geringen Zinsen und geringen Bearbeitungsgebühren verbunden ist. Die horrenden Zinsen von unseriösen Kreditgebern würden eher dazu führen, dass sich der Schuldner weiter verschuldet und noch mehr Gläubiger bedienen muss.
Banken und andere Kreditgeber verkaufen grundsätzlich gerne Umschuldungskredite. Dies hat den Grund, dass die zu zahlenden Zinsen und die Provision für eine Restschuldversicherung den Gewinn einer Bank maximieren. Interessierte Kreditnehmer sollten, nicht zuletzt weil diese oftmals wenig Ahnung von der Aufnahme von Krediten und den Rückzahlungsmodalitäten haben, vor dem Abschluss eines Kreditvertrags unbedingt die Beratung einer Schuldnerberatung aufsuchen.
Was ist, wenn die Arbeit der Schuldnerberatung scheitert?
Sollten die Bemühungen einer Schuldnerberatung zu keinem für den Schuldner zufriedenstellenden Ergebnis führen, so kann in einem nächsten Schritt ein Insolvenzantrag gestellt werden. Bei privaten Schuldnern handelt es sich bei einem Insolvenzverfahren stets um eine Privatinsolvenz. Eine Insolvenz ist in der Regel mit jahrlangen finanziellen Einsparung und dem Leben am Existenzminimum verbunden, kann jedoch für einen „klaren Schnitt“ sorgen und eine komplette Schuldenbefreiung zur Folge haben.
Schuldnerberatung als Instrument gegen Überschuldung
Laut statistischer Erhebungen gelten derzeit 50 % aller deutschen Haushalte als verschuldet. Experten zu Folge sind davon 8 % als überschuldet einzustufen. Demnach stehen Einnahmen und Belastungen der Betroffenen in einem anhaltenden Missverhältnis zueinander. Die individuellen Ausgaben der überschuldeten Personen bzw. Haushalte übersteigen permanent die laufenden Einnahmen. Eine Überschuldung geht oftmals aus situativ schwierigen Lebenssituationen bzw. einem biografischen Bruch hervor. Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit oder persönliche Schicksalsschläge markieren in zahlreichen Fällen den Beginn einer Überschuldung. Diese setzt eine fatale Kettenreaktion mit einer negativen Eigendynamik in Gang, die für Betroffene nur schwer kontrollierbar ist. Eine professionelle Schuldnerberatung dient als effizientes Instrument, um nachhaltig aus der angespannten finanziellen Situation herauszukommen.
Facettenreiche Modelle zur Beratung
Wird die persönliche Finanzlage als subjektiv ausweglos erlebt, gilt es zeitnah eine Beratungsstelle aufzusuchen. Prinzipiell existieren öffentliche-, gewerbliche- und anwaltliche Schuldnerberatungen. Die spezialisierten Leistungen, die in den einzelnen Stellen angeboten werden, sind von der jeweiligen Konzeptionierung der Schuldnerberatung abhängig.
Die Form der öffentlichen Schuldnerberatung wird durch § 8 des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG ) determiniert. Demnach umfasst die Beratung finanziell – rechtliche Aspekte, die mit einer Überprüfung der Forderungen und einem Sanierungsplan verbunden sind. Eine Aufarbeitung der persönlichen Probleme, die die Überschuldung forciert haben, generiert eine lebenspraktische Beratung. Unterstützt durch psychosoziale Hilfen können schuldenbedingte soziale Folgeprobleme bekämpft werden. Durch das facettenreiche Leistungsspektrum besitzen behördlich subventionierte Schuldnerberatungen ein hohes präventives Potential.
Da öffentlich geförderte Beratungen bindend gemäß § 8 des Bundessozialhilfegesetztes durchgeführt werden, garantieren die Angebote eine ganzheitliche Beratung und Begleitung. Gewerbliche- und anwaltliche Beratungen folgen nicht verbindlich den Anforderungen des § 8 BSHG. Deshalb beinhalten derartige Leistungen primär keine allumfassende Beratung, die sämtliche Lebenshorizonte des Schuldners berücksichtigt. Im Zentrum einer gewerblichen- und anwaltlichen Schuldnerberatung stehen vorwiegend finanzielle und rechtliche Aspekte.
Die öffentlichen Schuldnerberatungen beschäftigen für eine breite und fachspezifische Beratung Sozialpädagogen, Psychologen, Finanzexperten, Betriebswirte und Juristen.
Öffentliche Schuldnerberatung
Auf Anfrage versorgen die einzelnen Kommunen Interessierte direkt mit relevanten Kontaktdaten bezüglich öffentlicher Schuldnerberatungen. Verbraucher erfahren somit umgehend die Adressen der Beratungsstellen, die im direkten Umfeld des Schuldners angesiedelt sind. So bieten neben den regionalen Städten und Gemeinden etwa die “ Caritas“, die “ Diakonischen Werke“, das “ Deutsche Rote Kreuz“ und der “ Paritätische Wohlfahrtsverband“ über ihr vielseitiges Leistungsspektrum finanziell mittellosen Personen eine unentgeltliche Schuldnerberatung an. Öffentliche Stellen halten zusätzlich zu den regulären Sprechstunden sogenannte “ Notfallsprechstunden“ in ihren Einrichtungen ab. Durch diese Leistungen wird eine flexible und direkte Beratung Betroffener sichergestellt. Die Notfallsprechstunden sind an keine verbindliche Voranmeldung des Schuldners gebunden.
Da die unentgeltliche Schuldnerberatung in zahlreichen deutschen Bundesländern über kommunale Gelder, Sparkassen- und Landesmittel finanziert wird, sind die Beratungsangebote oftmals nicht kollektiv für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich. Daher finanziert eine Vielzahl deutscher Kommunen ein derartiges Angebot ausschließlich für Personen, die Leistungen der Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II beziehen. Die regionalen Verbraucherzentralen führen ebenfalls eine kostenlose professionelle Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung durch. Das Angebot wird in den einzelnen regionalen Geschäftsstellen angeboten. Sowohl die persönliche Beratung als auch der vollständige Beratungsvorgang sind mit keinen Gebühren für den Schuldner verknüpft.
Gewerbliche Schuldnerberatung
Schuldner, die die spezifischen Zugangskriterien für die kostenlosen Beratungen nicht erfüllen, können eine kostenpflichtige gewerbliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Seriöse Dienstleister sind daran zu erkennen, dass sie nach § 305 InsO als offizielle Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind. Als Indikator für die Seriosität des gewerblichen Dienstleisters kann ebenso die offizielle Anerkennung des Unternehmens durch die jeweilige Bezirksregierung verstanden werden. Eine behördliche Zulassung durch die regionale Bezirksregierung belegt, dass die Schuldnerberatung das “ Gesetz zur Ausführung der Insolvenzverordnung“ ausführt.
Anwaltliche Schuldnerberatung
Die anwaltliche Beratung orientiert sich an dem § 305 InsO. Die Schuldnerberatung durch einen Anwalt geht stets mit Gebühren einer. Schuldner können allerdings bei dem dafür zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Wird der jeweilige Antrag bewilligt, trägt der Staat die in diesem Kontext anfallenden Kosten. In Verbindung mit der Antragsstellung sind individuelle Einkommensteuerbescheide, Lohnabrechnungen oder Arbeitslosengeld – bzw. Sozialhilfebescheide einzureichen. Ergänzend müssen die Unterlagen Informationen zu Belastungen enthalten. Nachweise über Mietzahlungen, Stromrechnungen und Unterhaltszahlungen sind dem Antrag beizufügen.
Ablauf der Beratung
Grundsätzlich markiert ein Beratungsgespräch den Beginn einer professionellen Schuldnerberatung. Im Zuge dessen wird die persönliche Finanzlage des Schuldners analysiert. Der Klient vermerkt in einen Erfassungsbogen sein monatlich verfügbares Budget sowie seine regelmäßigen Belastungen. Eine detaillierte Aufstellung der Gläubiger und der zugehörigen Forderungen erlauben eine Einschätzung der Finanzlage des Schuldners. Für eine Perfektionierung der Beratung ist ein zielgerichtetes Mitwirken des Schuldners erforderlich. So sind zu dem Erstgespräch sämtliche relevanten Unterlagen und Dokumente mitzuführen. Demnach sollten Schriftstücke wie etwa Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Verträge und Schriftwechsel mitgeführt werden. Anlässlich von akuten Problemen, die einen umgehenden Handlungsbedarf fordern, ist dieses Vorgehen essentiell. Als akute Probleme werden Pfändungen, Strom- oder Mietschulden klassifiziert. Im Zweifelsfall können die Berater im Vorfeld des Erstgesprächs kontaktiert werden, um explizit abzuklären welche Dokumente mitzubringen sind.
Im Rahmen des Beratungsverlaufs werden die gegen den überschuldeten Verbraucher gerichteten Forderungen rechtlich geprüft. Die Experten helfen zusätzlich dabei die verbindlichen Rechte gegenüber den Gläubigern anhaltend umzusetzen. Eine Bestandsaufnahme der Haushaltsfinanzen trägt zielführend zur Erstellung eines Plans zur Schuldenregulation bei. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatung führen erforderliche Verhandlungen mit Gläubigern und begleiten diese dauerhaft.
Zeichnet sich nach umfassenden Verhandlungen ab, dass auf diese Weise keine außergerichtliche Einigung zu erzielen ist, prüfen die zertifizierten Stellen, ob ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren individuell empfehlenswert ist. Bei ehemals selbstständigen greifen die Regelungen zum Regelinsolvenzverfahren. Sofern ein derartiger Prozess Erfolgsaussichten erkennen lässt, leiten die Schuldnerberatungen das sechsjährige Verfahren ein. Während des gesamten Intervalls unterstützen die Experten den Klienten. Zudem prüfen die Mitarbeiter, ob die persönliche Situation des Schuldners Möglichkeiten zur Verfahrensverkürzung impliziert. Unter Voraussetzung spezifischer Kriterien kann eine Verfahrensverkürzung auf drei bzw. fünf Jahre erwirkt werden. Ist die Wohlverhaltensphase abgeschlossen, kann mit Hilfe der Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neuanfang begonnen werden.
Qualitätsstandards der Einrichtungen
In Deutschland ist die Bezeichnung “ Schuldnerberatung“ weder geschützt noch durch einheitliche Qualitätsstandards definiert. Dienstleister, die eine „stattliche Anerkennung“ vorweisen können, besitzen ein Konzept das § 305 InsO folgt. Somit sind die Anbieter dazu berechtigt eine offizielle Bescheinigung auszustellen, die im Zuge eines außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens die Erfolgslosigkeit des Einigungsverfahrens dokumentiert. Eine staatliche Anerkennung ist deswegen mit keinen Qualitätsindikator gleichzusetzen.
Träger von öffentlichen Einrichtungen zur Schuldnerberatung entsprechen lückenlos § 305 InsO. Somit verfügen die Stellen über eine Konzeption, die zielgerichtet die Rahmenbedingungen für die Schuldner – und Verbraucherinsolvenzberatung erfüllt. Das Gesetz zur Insolvenzverordnung wird daher permanent umgesetzt. Für eine langfristig hochwertige Strukturqualität legt der jeweilige Träger die Kriterien für die personelle Besetzung fest. Für eine dauerhafte effiziente und qualitätsorientierte Beratung legen öffentliche Träger spezifische Qualitätsstandards fest, die konstant zu erfüllen sind. Insbesondere Stellen, deren Träger Länder sind, formulieren strenge Qualitätsstandards. Aufgrund dessen ist eine öffentliche Schuldnerberatung, die von Ländern getragen wird immer qualitativ hochwertig.
Laut spezifischer Standards dürfen in den Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Länder befinden ausschließlich zuverlässige Personen angestellt werden, die in geordneten Wirtschaftsverhältnissen leben. Vorstrafen und Strafverfahren stellen ebenfalls Ausschlusskriterien dar. Um eine Fachkompetenz der Beschäftigten zu garantieren, müssen in den Stellen mindestens zwei hauptamtliche Beratungsfachkräfte arbeiten. Eine der Fachkräfte muss mehr als drei Jahre Praxiserfahrungen in der Schuldnerberatung und einen Hochschulabschluss im Sozialwesen, Jura oder BWL vorweisen können. Zur Unterstützung beschäftigt jede öffentliche Beratungsstelle zudem mindestens eine ausgebildete Verwaltungsfachkraft. In Verbindung mit den Bildungsabschlüssen müssen umfassende Kenntnisse im allgemeinen Schuldrecht, dem Zwangsvollstreckungs- und dem Insolvenzrecht vorhanden sein. Liegen die erforderlichen Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Einstellung nicht vor, sind diese innerhalb eines stark begrenzten Zeitfensters über Fortbildungen zu erwerben.
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