Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung ist meistens besser bekannt unter dem Kurzbegriff Schufa. Die Schufa stellt eine Einrichtung dar, welche Kreditunternehmen und anderen Kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Unternehmen die der Schufa angeschlossen sind, leiten spezielle Daten zur Beurteilung der Bonität eines Kunden an die Schufa weiter. Diese sammelt diese Daten und bereitet sie auf, wobei sie die strengen Richtlinien des Datenschutzes einhalten müssen. Bei einer Aufnahme eines Darlehens muss man der Bank erst die Erlaubnis erteilen, um bei der Schufa die entsprechenden Daten abfragen zu dürfen.
Gegründet wurde die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung im Jahr 1927 und sie steht auch heute noch für Seriösität und Zuverlässigkeit. Sie gehört zu den führenden Auskunftei- und Informationsdienstleistungen und besitzt von Unternehmen und Privatpersonen Millionen von Daten. Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung, kurz auch einfach nur Schufa genannt ist eine ausgezeichnete Informationsquelle für Verbraucher und Unternehmen. Mit ihren Informationen liefert die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung jeden Tag einen wichtigen Beitrag und unterstützt den Vertrauensaufbau zwischen zwei Geschäftspartnern. Schnelle und effiziente Geschäftsabschlüsse werden mit der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung gefördert. Mit der Schufa werden zum Beispiel:
- Finanzierungen bei einem Auto
- die Ratenzahlung bei Elektroartikeln und Möbeln
- Rechnungskauf im Onlinehandel
- Abschluss eines Mobilfunkvertrages
möglich. Darüber hinaus bietet die Schufa
- Transparenz der Daten
- Bonitätsnachweis
- Unternehmensinformationen
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl
Mittlerweile setzen mehr als 9.500 Unternehmen auf den Service der Schufa, darunter Handelsunternehmen, Telekommunikationsgesellschaften, Sparkassen und Banken. Aber auch viele andere Unternehmen nutzen den Service der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung. Die speziellen Angebote für Privatkunden werden von mehr als 2,1 Millionen Menschen genutzt.
Inhalt
- 1 Allgemeine Informationen über die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
- 2 Die Geschichte der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
- 3 Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung und der Datenschutz
- 4 Der Inhalt der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
- 5 Die Datenlöschung bei der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
Allgemeine Informationen über die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung wird als Schufa Holding AG geführt und ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Die Aktiengesellschaft besteht aus zahlreichen Aktionären wie Handelsunternehmen und Kreditinstitute. Die Aufgabe der Schufa ist einfach erklärt. Sie sammelt Daten von Privatpersonen und Unternehmen und fügt sie zusammen. Mit Hilfe der Daten kann die Bonität eines Verbrauchers bestimmt werden. Die Bonität beziehungsweise die Kreditwürdigkeit spielt bei der Vergabe von Krediten, Ratenverträgen aber auch beim Rechnungskauf eine wichtige Rolle. Ohne eine entsprechende Bonität bekommt der Verbraucher keine Ratenzahlungsmöglichkeit, kann nicht auf Rechnung bestellen und ein Kredit ist nicht möglich. Mehr als 945 Einzeldaten stehen in der Schufa, die sich auf Unternehmen und Privatpersonen verteilen. 900 Mitarbeiter kümmern sich jeden Tag um die Informationen und die Erteilung von Auskünften rund um die Bonität.
Die Geschichte der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
In den 1920er Jahren verkaufte die Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Haushaltsgeräte auf Raten. Damals wurden die Raten zusammen mit der Stromrechnung bezahlt. Haushaltsgeräte bekamen aber nur Kunden, die regelmäßig ihre Rechnungen beglichen. Schon zu der Zeit entstand das erste System zur Beurteilung des Zahlungsverhaltens. Aufgrund der Erfahrungen und der gesammelten Daten gründeten Walter Meyer und sein Bruder 1927 die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung. Die erste Schufa hatte ihren Sitz in Berlin. Bald folgten 13 weitere Gesellschaften mit der gleichen Funktion. 2000 wurde der Bundes-Schufa e.V. in die Schufa Holding AG umgewandelt und seit 2002 gibt es acht Regionalgesellschaften. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Dann gibt es noch einen Aufsichtsrat, der aus neun Personen besteht. Drei von den neun Personen sind Mitarbeiter der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung. Bis 2004 war die Schufa Holding AG nur für Bonitätsauskünfte von Einzelpersonen verantwortlich. Seit 2004 sind auch Unternehmen festgehalten. 2005 wurde meineSCHUFA.de gegründet. Das Internetportwal erlaubt Personen die eigenen Daten online anzufragen. 2008 wurde der SCHUFA-Verbraucherbeirat gegründet, der sich aus Experten von Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen und Politik zusammensetzt. Er kümmert sich um die Verbraucherthemen. Im Jahr 2009 setzte die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung noch ein Produkt hinzu und bietet ein neutrales Schlichtungsverfahren für Verbraucher an. Hierbei handelt es sich um das SCHUFA-Ombudsmann-Verfahren.
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung und der Datenschutz
Bis in die 1970er Jahren wurde die Schufa allein mit Kartei-Karten bearbeitet. Erst danach wurde nach und nach auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt. 1977 fielen die Daten dann in das beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Im Jahr 1985 wurde durch den Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Schufa nur Daten der Verbraucher bekommt, wenn die Verbraucher mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind. Dazu musste die „Schufa-Klausel“ unterschrieben werden. Die befindet sich auch heute noch unter den Vertragsdaten und muss mit unterschrieben werden, um den Kauf abzuschließen. Die Datenübermittlung von personenbezogenen Daten darf nur mit einem entsprechenden Urteil durchgeführt werden. Die Schufa speichert neben persönlichen Daten auch Zwangsvollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen, sowie amtliche Bekanntmachungen. Diese Daten stehen öffentlich zur Verfügung und unterliegen somit nicht den Datenschutzbestimmungen.
Der Inhalt der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung sammelt über Privatpersonen und Unternehmen Unmengen von Daten, die in der Schufa-Auskunft gespeichert werden. Die Daten werden bearbeitet und wie folgt gespeichert:
- Die Kontaktdaten
Zuerst sind die Kontaktdaten des Unternehmens und der Person vorhanden. Dazu gehört nicht nur der Name oder das Geburtsdatum, sondern auch das Geschlecht und der Geburtsname. Darunter befindet sich die aktuelle Anschrift und die Anschriften im Vorfeld. Auch ein Punkt ist das Umzugsverhalten, das in diesem Bereich gespeichert wird. - Informationen zu den Zahlungsbedingungen, Art und Gegenstand
In diesem Bereich sind Kontoeröffnungen aller Art zu finden. Auch ausgegebene Kreditkarten, Kredit- und Leasingverträge mit Laufzeit und Betrag, Einrichtung von Telekommunikationskonten und natürlich die Kundenkonten bei Versandunternehmen und Handelsunternehmen. - Das Zahlverhalten
Unter dem Bereich Zahlverhalten sind alle offenen Forderungen zu finden, die angemahnt wurden und nicht vom Verbraucher bestritten wurden und auch alle Forderungen, bei denen eine gerichtliche Entscheidung gefallen ist. - Nutzungsverbot von Konten / Kreditkarten und deren Missbrauch
- Angabe zu amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Verzeichnissen
Hier finden sich Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren und alle Bekanntmachungen, die für das Zahlverhalten von Interesse sein könnten. - Anfragen
Im Bereich Anfragen sind alle Anfragen eingestellt, die gestellt wurden. Die Anfragen sind nach Branche sortiert und inklusive Konditionsanfrage. Allerdings sind keine Informationen zum Einkommen vorhanden und auch der Kontostand wird nicht gespeichert.
Die Datenlöschung bei der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung ist verpflichtet, die Informationen nur eine festgelegte Zeit zu speichern. Nach der Zeit werden die Einträge automatisch gelöscht oder die Löschung muss beantragt werden.
- 12 Monate
Alle Anfragen von Finanzprodukten werden gelöscht. - 3 Jahre
Alle abgezahlten Kredite, Kreditkartenkonten, Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen oder Informationen von Gerichten sind zu löschen. - 3 volle Kalenderjahre
Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Erteilung der Restschuldbefreiung und alle Angelegenheiten, deren Forderungen innerhalb von vier Jahren geregelt wurden. - 6 Jahre
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahren und die dazugehörigen Daten müssen nach vollen 6 Jahren gelöscht werden. - 10 Jahre
Ankündigung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird jetzt gelöscht.
Die Löschung der Daten kann kontrolliert werden, indem der Verbraucher sich seine Schufa-Auskunft zuschicken lässt und sich mit der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung in Verbindung setzt.
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