Als SEPA (Single Euro Payments Area) wird der einheitliche europäische Zahlungsraum bezeichnet, in welchem alle Zahlungen als Inlandstransaktionen gewertet werden. Ziel ist es dabei, bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas einheitlich zu gestalten.
Der SEPA-Raum besteht aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten und 11 weiteren Mitgliedern des europäischen Wirtschaftsraums, unter Anderem der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.
Ursprung
In den Jahren 2008 und 2009 sind bereits die Begriffe “SEPA” und “SEPA-Lastschrift” mit den damit verbundenen Verfahren eingeführt worden. Eine Verpflichtung der Banken zur Nutzung dieser Verfahren bestand aber nicht. Da die technischen Standards keine feste Grundlage für die
Bis zum 01. Februar 2014 waren Zahlungen in Europa keiner einheitlichen Struktur untergeordnet. In Deutschland sind Überweisungen beispielsweise mithilfe einer Kontonummer und einer Bankleitzahl durchgeführt worden.
Ab dem Stichtag waren alle betroffenen Kreditinstitute dazu verpflichtet, den SEPA-Raum als Standard für ihren gesamtem Zahlungsverkehr zu nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 müssen europäische Banken das SEPA-Verfahren (inklusive IBAN) für finanzielle Transaktionen verwenden.
Vorteile
SEPA bringt viele Vorteile für Banken und deren Kunden mit sich: Es wird zum Beispiel der Zahlungsverkehr zwischen SEPA-Ländern erleichtert. Somit ergibt sich eine einheitliche Grundlage für das europäische Bankenwesen. Da alle Zahlungen digital und einheitlich sind, wird die Bearbeitungszeit der Zahlungen verkürzt. Die sogenannte float-Zeit ist durch die SEPA-Verordnung auf einen Tag festgesetzt worden. So wird verhindert, dass Überweisungen mehrere Tage dauern. Es wird jetzt außerdem das einheitliche XML-Format benutzt, welches techisch gesehen große Effizienz bei der Verarbeitung großer Mengen an Daten mit sich bringt. Der Datenverlust wird vermindert und der technische Aufwand sinkt. In den SEPA-Ländern werden interne Systeme durch schnellere, bequeme europäische Standards ersetzt.
SEPA-Zahlungen
Das SEPA-Zahlungsverfahren ist ab dem 01. Februar 2016 für alle europäischen Kreditinstitute Pflicht. Dabei wird jedem Bankkonto eine bestimmte Identifikationsnummer (die IBAN: International Bank Account Number) zugeteilt. Diese setzt sich aus der Kontonummer und der Bankleitzahl des Zahlers zusammen. Zusätzlich verfügt eine IBAN über einen Ländercode aus zwei Buchstaben (Beispiel: DE für Deutschland) und zwei Prüfziffern, welche vor möglichen Fehlern bei der Aingabe der IBAN schützen. Eine IBAN ist also in der Regel 22-stellig.
Früher musste der BIC (Business Identifier Code), ein internationaler Identifikator der eigenen Bank bei Transaktionen angegeben werden, jedoch ist dies nicht mehr notwendig.
Eine zukünftige Aussicht bietet uns die “SEPA Instant Payment”-Zahlungsmethode. Diese existiert bereits und soll Zahlungen innerhalb weniger Sekunden ermöglichen. Bisher ist eine Einführung jedoch nur in wenigen Banken erfolgt.
Im Grunde genommen gibt es vier Arten von Zahlungen: Die SEPA-Überweisung (engl. SEPA Credit Transfer) ist der herkömmlichen Banküberweisung gleichzusetzen. Es handelt sich um eine einfache Geldübertragung, optional versehen mit einem individuellen Verwendungszweck.
Die SEPA-Basislastschriften (SEPA Direct Debit) erlauben den automatischen Einzug einer oder mehreren Zahlungen, und sind den früheren Einzugsermächtigungen sehr ähnlich.
Die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) ist, wie man vielleicht am Namen erkennt, eine Business-to-Business-, also betriebliche Lösung. Diese Zahlungsmöglichkeit ist für geschäftliche Zwecke gedacht und besitzt andere Standards als die Basislastschrift. Diese besitzt beispielsweise kein Widerspruchsrecht, so wie es für Privatkunden vorgesehen ist.
Kredite
Mit einem SEPA-Mandat erteilt der Kreditnehmer seinem Gläubiger die Erlaubnis, bestimmte Summen auf monatlicher Basis einzuziehen. Der Einzug läuft komplett elektronisch ab. Für SEPA-Lastschriften gelten bestimmte Fristen: Fünf Tage vor dem Fälligkeitsdatum muss der angegebene Betrag beim Kreditinstitut des Empfängers vorliegen, bei wiederkehrenden Zahlungen, etwa einem monatlichen Einzug beträgt die Frist lediglich zwei Tage. Außerdem besteht bei SEPA-Lastschriften ein Widerspruchsrecht von acht Wochen. Bei Einzügen ohne explizites Mandat erweitert sich dieser Zeitraum auf dreizehn Monate.
Im Hinblick auf das Kreditwesen gibt es mehrere Möglichkeiten, Geldbeträge von Gläubigern einziehen zu lassen. Zum einen ist das papiergebundene Mandat (die herkömmliche, Unterschriebene Form) eine Option. Daneben gibt es jedoch zwei weitere Arten: Das sogenannte e-Mandat ist ein elektronisches Mandat, wird jedoch nur als Serviceleistung von einigen Banken angeboten, da es wegen einer Entscheidung der deutschen Kreditwirtschaft keine Pflichtoption ist. Die zweite Möglichtkeit jedoch, ein elektronisches Mandat mit sicherer Unterschrift, ist für die deutsche Kreditwirtschaft verpflichtend, beinhaltet aber im Vergleich zur vorherigen Option eine gewisse Sicherheit bezüglich der Unterschrift.
Wichtig ist es zu wissen, dass SEPA-Mandate per Definition authorisierte Zahlungen darstellen und an sich immer eine Anweisung sind, den angegebenen Betrag zu überweisen. Zu zeiten der Einzugsermächtigungen war dies nicht der Fall. Außerdem erlischt ein Mandat nach drei Jahren, falls dieses nie genutzt worden ist. Mandate könen auch geändert werden – mit einer richtigen Referenz können also Änderungen im legalen Rahmen vorgenommen werden.
Zusammenfassung
Zusammenfassend stellt der SEPA-Raum eine einheitliche Grundlage für den europäischen Zahlungsverkehr dar. Das Bankwesen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums wird standartisiert, was einen Rückgang der übermäßigen Komplexität in der Wirtschaft bedeutet. Auch für den Privatkunden werden Standards festgelegt und Klarheit bezüglich der zu vollbringenden Zahlungen geschaffen. Durch einheitliche Mandate hat man eindeutige Widerspruchsfristen und Ablaufzeiten. Auch die Verbindung des Endkunden zu ausländischen Kreditinstituten wird gestärkt.
Inhalt
SEPA und die Sicherheit
Die Überweisungen und Lastschriften, die mit SEPA gemacht werden unterliegen verschiedenen Sicherheitsstandards. Zudem sind sie in hohem Maß transparent und das nicht nur für den Zahlungspflichtigen, sondern auch für den Zahlungsempfänger. Die Zahlungsempfänger müssen zuerst ein Lastschriftmandat erteilen und erst dann kann eine Abbuchung erfolgen. Dabei kann es sich um eine einmalige oder eine wiederholte Abbuchung handeln. Jedes Lastschriftmandant besitzt eine eindeutige Referenz, die bei Abbuchungen eindeutig und leicht nachvollziehbar ist. Die Idendifikationsnummer des Gläubigers und der Verwendungszweck geben auch Aufschluss über die Zahlung. Dank des konkreten Fälligkeitsdatums sind auch die genauen Termine der Überweisung nachzuvollziehen und auch die künftigen Kontobewegungen können gut vorweg erkannt werden.
Jede Abbuchung kann innerhalb von acht Wochen zurückgezogen werden. Das ist ohne Angabe von Gründen möglich. Sollten Abbuchungen ohne ein erteiltes Mandat stattfinden, dann kann die Zahlung sogar bis zu 13 Monate zurückgeholt werden.
Der Deutsche SEPA-Rat
Im Mai 2011 wurde der deutsche SEPA-Rat gegründet, der sich aus Vertretern der Kreditwirtschaft und Endnutzern im Zahlungsverkehrsmarkt zusammensetzt. Bei den Endnutzern handelt es sich um Versicherungen, Handel und Verbraucher. Der Rat ist dafür zuständig, dass das SEPA-Verfahren nutzerfreundlich optimiert wird. Dabei hat das Bundesfinanzministerium den Vorsitz und auch die Deutsche Bundesbank ist dabei. Der Rat besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- Gesamtband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Handelsverband Deutschland
- Bundesverband der deutschen Industrie
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
- Bundesverband der Zahlungsinstitute
- Bundesländer
- Bundesagentur für Arbeit
Vier Mal im Jahr tritt der SEPA-Rat zusammen und diskutiert über die Angebots- und die Nachfrageseite, die sich mit dem SEPA-Verfahren beschäftigen.
Vor- und Nachteile des SEPA-Verfahrens
Durch die Einführung des SEPA-Verfahrens sind viele Änderungen in Zahlungsverkehr eingetreten. Dabei gibt es einige Vorteile, aber auch einige Nachteile:
Vorteile:
- Schutz vor unzulässigen Lastschriften (Widerrufsrecht acht Wochen beziehungsweise 13 Monate)
- passgenaue Liquiditätsplanung dank Vorabankündigung der Abbuchung
- Transparenz im Zahlungsverkehr dank eindeutiger Mandatsreferenz
- Teilnehmer nur vom EPC mit Gläubigeridentifikation
- auch einzelne Abbuchungen möglich
- ohne Mehrkosten europaweite Überweisung möglich
- kein Auslandskonto mehr notwendig
- Dauer der Überweisung meist nur ein Banktag
Nachteile:
- erhöhter bürokratischer Aufwand aufgrund von Vorabankündigungen via SMS, Mail oder Post
- Unsicherheiten im Recht aufgrund der Referenznummer statt des Namens
- zusätzliche Betriebskosten aufgrund der aufwendigen Umstellung auf SEPA
Grundsätzlich ist die EU bemüht, dass die Interessen des Endverbrauchers gewahrt werden und das SEPA-Verfahren nicht als schlecht dargestellt wird. Im Endeffekt hat das SEPA-Verfahren mehr Vorteile als Nachteile.
Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren
Eingeführt wurde das SEPA-Verfahren europaweit am 01.August 2014. Bis dahin mussten bei Überweisungen nicht nur die Kontonummern, sondern auch Bankleitzahlen angegeben werden. Jetzt gibt es die IBAN- und die BIC-Nummer. Die endgültige Umstellung auf das SEPA-Verfahren hat am 01.Februar 2016 stattgefunden. Heute werden Überweisungsaufträge nur noch mit dem SEPA-Verfahren durchgeführt.
Der Widerruf einer SEPA
Es gibt ein geltendes Widerrufsrecht, das bei der SEPA-Überweisung bis zu acht Wochen beträgt. Innerhalb der acht Wochen kann die Buchung rückgängig gemacht werden. Auch nach einer Mandatserteilung kann von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Dazu muss sich innerhalb der Frist an die Bank gewendet werden, die dafür sorgt, dass das überwiesene Geld zurück überwiesen wird. In den meisten Fällen ist das vollkommen gebührenfrei möglich und eine Angabe von Gründen ist auch nicht notwendig. Handelt es sich um einen Lastschriftmissbrauch, das bedeutet es fand eine Abbuchung ohne erteiltes Mandat statt, dann liegt das Widerrufsrecht bei 13 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann die Belastung widerrufen werden.
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