Der Sicherstellungsvertrag ist ein spezieller Vertrag, der im Finanzwesen öfters zum Einsatz kommt. Gerade bei der Vergabe von Krediten wird dieser Zusatzvertrag meist abgeschlossen. Durch den Sicherstellungsvertrag verpflichtet sich der Kreditnehmer Sicherheiten zu stellen. Es handelt sich um eine schriftliche Nebenabrede zum Kreditvertrag. Jeder Kreditgeber hat das Recht eine Bestellung beziehungsweise eine Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen. Die einzige Ausnahme wird durch einen Blankokredit dargestellt. Der Kreditgeber hat das Recht, solange die Sicherheiten nicht ordnungsgemäß bestellt werden, die Auszahlung des Kredits zu verweigern. Das wird als Zürückhaltungsrecht bezeichnet. Sollte der Kreditnehmer der Bestellung innerhalb einer festgelegten Frist nicht nachkommen, dann hat der Kreditgeber das Recht den Kredit zu kündigen.
Inhalt
Die Kreditsicherheiten im Sicherstellungsvertrag
Die Kreditsicherheiten sollten der Bank beziehungsweise dem Kreditgeber als Absicherung für den Kredit dienen. Sollte der Schuldner seinen Zahlungen nicht nachkommen können, dann hat der Kreditgeber jederzeit das Recht die Sicherheiten als Ausgleich zu verwenden. Die Kreditsicherheit richtet sich immer nach dem Volumen und der Art des Kredites. Zudem wird zwischen Personen-, Real-, und Sachsicherheiten unterschieden. Im Grunde ist eine Sicherheit eine Voraussetzung für die Vergabe eines Kredites. Der Kreditgeber sichert sich gegen den Zahlungsausfall ab. Ohne Sicherheiten werden die meisten Kreditgeber heute keinen Kredit mehr zur Verfügung stellen. Dabei können Kreditsicherheiten von unterschiedlicher Natur sein. Sie können bei pfändbarem Einkommen beginnen und bis zu einer Bürgschaft reichen. Die Höhe der Kreditsicherheit bezieht sich immer auf die Höhe des Kreditvolumens. Dabei gelten bestimmte Anforderungen für Kreditsicherheiten, die im Sicherstellungsvertrag eingetragen werden.
- Leichte Bewertbarkeit
Der Wert der angebotenen Sicherheit muss sehr leicht ermittelt werden können. - Geringer Wertverlust
Über die gesamte Kreditlaufzeit sollte die angebotene Sicherheit keinen Wert verlieren oder nur in geringem Maße. - Einfache Marktgängigkeit
Heute wird großen Wert darauf gelegt, dass der Kreditgeber die Sicherheit gut und schnell an einen anderen Gläubiger verkaufen kann. - Keine Verbindung zur wirtschaftlichen Lage
Der Wert der Sicherheit muss unabhängig von der finanziellen Situation sein.
Die Arten der Kreditsicherheiten im Sicherstellungsvertrag
Im Allgemeinen werden die Kreditsicherheiten, die im Sicherstellungsvertrag aufgelistet werden, in zwei Klassen unterteilt, die Personalsicherheiten und die Real-/Sachsicherheiten. Der Kreditgeber hat die Wahl welche Sicherheit er in Anspruch nehmen will und auch der Kredit und die Bonität spielen bei der Entscheidung eine sehr wichtige Rolle.
- Die Personalsicherheiten
Die Personalsicherheiten werden auch als personenbezogene Kreditsicherheiten bezeichnet. Der Kreditnehmer nimmt einen Kredit über eine bestimmte Summe auf und eine dritte Partei wird als Sicherheit genannt. Die dritte Partei kommt bei Zahlungsrückständen oder dem kompletten Zahlungsausfall in Frage und muss die Zahlung übernehmen. Der Kreditgeber darf ohne Umwege direkt an die dritte Partei herantreten und die offenen Forderungen einfordern. Grundvoraussetzung für eine Personalsicherheit ist, dass die dritte Partei kreditwürdig sein muss und eine gute Bonität nachweisen kann. Im besten Fall bietet die dritte Partei Sicherheiten an, welche der Kreditgeber akzeptiert. Es gibt verschiedene Varianten der Personalsicherheiten, die für einen Sicherstellungsvertrag in Frage kommen. Dazu gehört die Garantie, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Allerdings ist die Bürgschaft, die am meisten genutzte Form der Personalsicherheit. Bei der Bürgschaft kommt der Bürge als haftende Person in Frage, wenn der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann oder will. Bei der Bürgschaft gibt es zwei Varianten, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Ausfallbürgschaft. Heute wird die Ausfallbürgschaft am häufigsten verwendet. Der Bürge haftet in der gleichen Art und Weise wie der eigentliche Schuldner. In der Regel werden Verwandte als Bürgen eingesetzt, denn hier besteht ein gewisses Vertrauensverhältnis. Auch Freunde und Geschäftspartner sind mögliche Bürgen. Im Prinzip kann in den Sicherstellungsvertrag jeder Mensch als Bürge eingetragen werden, der im geschäftsfähigen Alter ist. Allerdings muss der Kreditgeber den Bürgen akzeptieren. - Real-/Sachsicherheiten
In einem Sicherstellungsvertrag wird in den meisten Fällen mit den Real-/Sachsicherheiten gearbeitet. Bei diesen Sicherheiten übernimmt der Kreditgeber im Grunde das Recht an Dingen. Dazu eignen sich nicht nur Grundstücke und Immobilien, sondern alle Arten von Vermögensgegenständen, die ein Kreditnehmer aufweisen kann. Die Realsicherheiten werden auch als Sachsicherheiten bezeichnet, besagen im Prinzip aber dasselbe. Realsicherheiten sind bei der Kreditvergabe in der Regel eigentlich nicht notwendig. Meist reicht ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität für die Vergabe eines Kredits vollkommen aus. Anders sieht es bei einem Immobilienkredit aus. Hier dienen Hypotheken oder Grundschulden als Sicherheiten, die im Sicherstellungsvertrag aufgelistet werden. Sie eignen sich sehr gut, denn es handelt sich um stabile Werte und die Ermittlung des Wertes ist meist sehr einfach. Diese Art der Sachsicherheiten sorgen für eine lange Kreditsicherheit. Sollte der Kreditnehmer seinen Forderungen nicht mehr nachkommen können, dann hat der Kreditgeber das Recht die Sachsicherheit zu nehmen und zu verkaufen, um seine offenen Forderungen ausgleichen zu können.
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen
Im Sicherstellungsvertrag können aber auch bewegliche Sachen als Kreditsicherheit eingetragen werden. Das Pfandrecht bezieht sich immer auf eine Forderung und somit handelt es sich um eine akzessorische Sicherheit. Damit das Pfandrecht überhaupt ausgeführt werden kann, muss der Kreditnehmer auch im Besitz der beweglichen Sache sein. Aus dem Grund wird das Pfandrecht für bewegliche Dinge heute noch kaum verwendet.
Die Verwertung der Kreditsicherheiten mit Hilfe des Sicherstellungsvertrages
Der Sicherstellungsvertrag ist ein Zusatzvertrag neben dem eigentlichen Kreditvertrag und enthält alle Angaben rund um die Sicherheiten, die für einen Kredit von dem Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung gestellt werden. Mit der Unterschrift beider Parteien gilt der Sicherstellungsvertrag als rechtsgültig und der Kreditgeber kann, bei offenen Forderungen mit der Verwertung beginnen. Grundvoraussetzung für die Verwertung der Sicherheiten ist immer, dass fällige Forderungen vorhanden sind, die nicht beglichen werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Sicherheiten überhaupt wirksam sind. Die vereinbarten Sicherheiten, die im Sicherstellungsvertrag aufgelistet sind, können verwertet werden. Bei einer Immobilie als Sicherheit kann der Kreditgeber, in den meisten Fällen eine Bank, mit der Versteigerung der Immobilie beginnen. Der Erlös aus dieser Versteigerung wird dann dazu verwendet, die offenen Forderungen zu begleichen. In den meisten Fällen räumt der Kreditnehmer die Unterwerfung für die Zwangsvollstreckung mit dem Eintrag der Grundschuld ein. Auch diese Informationen werden im Sicherstellungsvertrag festgehalten.
Der Sicherstellungsvertrag verbessert die Kreditwürdigkeit
Gerade bei größeren Anschaffungen ist ein Sicherstellungsvertrag ein gängiges Mittel des Kreditgebers, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Bei hohen Summen reicht die Bonität und das Einkommen meist nicht aus, um die Zusage für einen Kredit zu erhalten. Die Kreditnehmer haben in der Regel keine Wahl und müssen die Sicherheiten nachweisen, wenn sie einen Kredit bekommen wollen. Die Kreditnehmer haben aber das Recht die Sicherheiten vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung für oder gegen die Sicherheit trifft aber immer der Kreditgeber. Mit Hilfe des Sicherstellungsvertrages mit den richtigen Sicherheiten kann die Kreditwürdigkeit eindeutig verbessert werden.
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