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Was ist die Sicherungshypothek?
Eine Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek und sichert eine Geldforderung durch den Grundbucheintrag. Der Gläubiger kann sich im Gegensatz zur Hypothek jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen, sondern muss vielmehr beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht. Die Sicherungshypothek ist durch bestimmte Kriterien gekennzeichnet: die Hypothek wird als Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen, der öffentliche Glaube des Grundbuchs gilt nicht für die Forderung, die Sicherungshypothek ist immer eine Buchhypothek, der Erwerber einer solchen Hypothek muss Einreden gegen sich gelten lassen und die Hypothek kann nicht wiederaufleben (Hypothek wird bei Erlöschen der Forderung in Eigentümergrundschuld umgewandelt).
Die Sicherungshypothek wird wie eine normale Hypothek ins Grundbuch eingetragen und dient zur Sicherung eines Darlehen. Bei dieser speziellen Art der Hypothek muss der Gläubiger einen Beweis für die Forderung, die durch ein Grundstück gesichert ist, erbringen und kann sich nicht nur auf die Eintragung im Grundbuch berufen.
Eine Sicherungshypothek gilt als nicht verkehrsfähig und wird somit von Kreditinstituten nicht zur Sicherung eines Darlehen verwendet. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen Grundstückseigentümer erfolgt der Nachweis durch entsprechende bestandskräftige Bescheide, deshalb wird sie hier häufig angewendet.
Wird das Darlehen zurückgezahlt, so erlischt die Sicherungshypothek und wird nicht wie üblicherweise bei einer Hypothek in in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.
Liegt ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner vor, so kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek ohne Zustimmung ins Grundbuch eintragen lassen.
Wenn Experten von einer sogenannten Unterform der Hypothek sprechen, ist grundsätzlich die Sicherungshypothek gemeint. Bei dieser Hypothek findet eine Geldsicherung statt, die durch einen Eintrag im Grundbuch vonstattengeht. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Sicherungshypothek und einer ganz normalen Hypothek besteht einzig und allein darin, dass man sich nie auf den Eintrag im Grundbuch verlässlich berufen kann.
Im Einzelnen bedeutet das nur, dass Beweise erbracht werden müssen, dass bezüglich einer bestellten Hypothek die Forderungen auch tatsächlich bestehen. Die Beweise sind trotz Eintragung im Grundbuch zu erbringen. Ist bereits eine Rückzahlung erfolgt, also eine Forderungslöschung vollzogen wurde, erlischt die Sicherungshypothek. Hat man eine herkömmliche Hypothek aufgenommen, entsteht nach der Löschung eine Eigentümergrundschuld, nicht so bei der Sicherungshypothek. Ein dringliches Sicherungsmittel bezeichnen die Experten als Sicherungshypothek. Genau gesagt handelt es sich um ein grundstücksrechtlich dringlich begründetes Sicherungsmittel.
Es handelt sich bei einer Sicherungshypothek immer um eine sogenannte Buchhypothek. Was nichts anderes bedeutet, als das die Hypothek im Grundbuch auch so verzeichnet sein muss. Im engeren Sinn, sind eine Bauhandwerkshypothek, Arresthypothek und eine Zwangshypothek ebenso Sicherungshypotheken. Eine solche Sicherungshypothek kann in das Grundbuch, auch gegen den Willen des Eigentümers der Immobilie, eingetragen werden. So wird aus der Sicherungshypothek eine Zwangshypothek. Die darf aber nur vorgenommen werden, wenn ein sicherer Titel oder Vollstreckungstitel vorliegt.
Vielen Verbrauchern ist der Begriff Hypothek durchaus geläufig, der Begriff Sicherungshypothek hingegen weniger.
Den Begriff Hypothek kann auch der größte Teil der Kreditnehmer erklären, bei der Sicherungshypothek wird dies schon schwieriger. Man sollte aber bedenken, dass die beiden Begriffe in keinem Fall das Gleiche sind. Die Unterart der herkömmlichen Hypothek ist nicht als verkehrsfähig zu bezeichnen. Die Sicherungshypothek ist dementsprechend nicht übertragbar, deshalb wird es bei der Sicherungshypothek auch keinen Hypothekenbrief geben.
Allerdings wird bei der Sicherungshypothek ein Grundbucheintrag vorgenommen, allerdings muss die Sicherungshypothek ganz deutlich als eine solche ausgezeichnet sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die momentane Sicherungshypothek im Grundbuchamt nicht ersichtlich ist. Sie ist also in keiner Weise ein übliches Mittel für eine Absicherung. Für Banken und sonstige Kreditinstitute gilt eine Sicherungshypothek immer als nicht besonders geeignet. Sie hat in der Praxis eigentlich die Bedeutung, gegen einen Grundstückseigentümer die Absicherung von Geldforderungen zu gewährleisten, wenn diese rechtlich sind.
In der Regel reicht Gläubigern die Sicherung nicht vollends aus. Das ist deshalb ein Fakt, weil die Gläubiger ihre Forderungen gegenüber den Grundstückseigentümern beweisen müssen. Die geschieht immer mit gesicherten Bescheiden und Beweisen, die bestandsrechtlich sind. Ein besonders beliebtes Mittel zur Absicherung ist die Sicherungshypothek auch deshalb, weil sie bei Maßnahmen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, zur Durchsetzung der Forderungen hilfreich ist. Hierfür muss allerdings eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen und festgesetzt werden. Diese Maßnahme kann allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn ein gültiger Titel für eine Vollstreckung vorliegt.
Wie kommt es dazu?
Wenn ein Kreditnehmer sich verschuldet hat oder auch nicht zur Schuldbegleichung beitragen kann, ist es dem Gläubiger erlaubt eine Sicherungshypothek zu setzen. Dies geschieht immer auf dem Grundstück des Kreditnehmers. Die Sicherungshypothek dient hier zu Absicherung für den Gläubiger, damit der Erhalt der Zahlung vom Nehmer gewährleistet ist.
Allerdings kann sich der Gläubiger in diesem speziellen Fall nicht auf die Grundbucheintragung berufen. Außerdem muss er genau nachweisen, dass die Schuld vom Nehmer noch nicht beglichen ist. Die Hypothekenbelastung des jeweiligen Grundstückes bleibt bestehen, bis die Schuld vollends beglichen wurde.
Sonderfall der Hypothek
Sicherungshypothek – Sonderfall der Hypothek
Um einen Sonderfall einer Hypothek handelt es sich laut Experten um die Sicherheitshypothek. Liegt ein sogenannter vollstreckbarer Titel vor, wird die Sicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Sie sichert ganz explizit die Rangstelle im Grundbuch und die Forderung der Gläubiger ab. Sicher sorgt sie nicht unbedingt dafür, dass die Gläubiger jetzt zufrieden sind, aber falls es dann doch irgendwann zur Zwangsversteigerung kommen sollte, kann der Gläubiger seine Forderungen geltend machen. Er hat also dann die Möglichkeit, seine Ansprüche von Sonderfall der Hypothek vom Grundpfandgläubiger zu fordern.
Die Sicherungshypothek soll dem Schuldner, vor einer möglichen Zwangsversteigerung, die Chance einräumen alle Forderungen vor der Versteigerung zu erfüllen. Ist der Schuldner in der Lage die Forderungen restlos zu erfüllen, kann sie auf Antrag gelöscht werden oder aber sie geht in Eigentum über.
Funktionsweise
Sicherungshypothek – Funktionsweise
Diese besondere Hypothek kann natürlich nur zustande kommen, wenn es einen Darlehensvertrag gibt. Sie wird im Grundbuch registriert, besitzt aber keine Beweiskraft. Beweiskraft bezieht sich in diesem speziellen Fall auf eine eingegangene Schuld. Ist dies der Fall wird eine automatische Löschung vorgenommen. Nach dieser Prozedere, hat sie akzessorische Eigenschaften. Das heißt nichts anderes, als das die Sicherungshypothek an Forderungen gebunden ist. Außerdem wird von einer nicht verkehrsfähigen Hypothek gesprochen. Zum besseren Verständnis, die Sicherungshypothek nicht übertragbar.
Im Grunde genommen funktioniert diese Hypothek nach dem immer gleichen Prinzip. Es kommt nur ein Unterschied zum Tragen, nämlich dahingehend, wenn eine Insolvenz des Darlehnsnehmers vorliegt, darf sich die Bank nicht darauf stützen. Die Bank ist in diesem besonderen Fall verpflichtet, die Beweise auf eine andere Art und Weise vorzubringen. Sie muss darlegen, dass die Forderungen absolut der Wahrheit entsprechen. Des Weiteren muss die Bank beweisen, dass der Nehmer des Darlehens, das Scheitern des Vertrages zu verantworten hat.
Wenn die Schuld beglichen ist, wird auch die Sicherungshypothek gelöscht. Die üblich genannte Eigentümergrundschuld entsteht so nicht. Sie Sicherungshypothek zählt aber nicht zu den üblichen Leistungen und wird deshalb auch nur verwendet zur Absicherung von Forderungen, die im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen stehen. Eine Sicherheitshypothek bietet eine absolute Sicherheit in Bezug auf Forderungen gegen einen Eigentümer vor der rechtlichen Seite. Die Hypothek bietet Sicherung von Wechseln, Schuldverschreibungen und Orderpapieren.
Vorteile
Vorteile einer Sicherungshypothek
Das sich der Gläubigermit einer Sicherungshypothek eine Sicherheit verschaff, ist natürlich ein ganz großer Vorteil. So kann er die Summer der Schuld zurückbekommen. Durch den Eintrag in das Grundbuch sichert er sich weiter ab, indem er ein mögliches Recht erlangt.
Die Sicherungshypothek bedeutet für den Schuldner nicht die sofortige Zwangsverwertung, sie zeigt nur an, dass gegen Forderungen bestehen.
Kosten
Sicherungshypothek – Kosten
Hier sieht der Gesetzgeber ganz eindeutig und klar den ganzen Gebührensatz vor. Jedoch hängt die Höhe der anfallenden Gebühren für die Sicherungshypothek, vom ermittelten Geschäftswert ab. Weiterhin ist sie abhängig von der Schuldsummenhöhe. Für die notwendige Eintragung beträgt der Mindestgeschäftswert 750 Euro.
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