Der Begriff der Sicherungsvereinbarung kommt in der Regel für Kredite zur Anwendung, bei denen eine Grundschuld als Sicherheit dienen soll. Dabei wird von beiden Parteien die Vereinbarung getroffen, dass der Kreditnehmer dem Kreditinstitut das Pfandrecht an einer Immobilie einräumt. Die Grundschuld erfolgt umgehend durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch. Dadurch werden Rechte des Kreditgebers am Grundstück gesichert. Erst wenn der Kreditnehmer seine Schuld vollständig beglichen hat, kann dieser Eintrag wieder gelöscht werden. Logischerweise hat die Sicherungsvereinbarung eine große Bedeutung beim Abschluss des Kreditvertrages.
Die Sicherungsvereinbarung dient im Grunde als Sicherheit für die Bank. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Kreditnehmer ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzen und schon nach kurzer Zeit in einen finanziellen Engpass geraten. Sie können die Ratenzahlungen gar nicht mehr oder nicht fristgerecht leisten. Bei der Sicherungsvereinbarung hat die Bank in einem solchen Fall das Recht, die Immobilie ohne Zustimmung des Kreditnehmers zu verkaufen und ihre Forderungen auszugleichen. Mittlerweile ist bekannt, dass 41% der Deutschen schon mindestens einmal in ihrem Leben nicht zahlungsfähig waren und das über einen längeren Zeitraum. Die Gründe sind unterschiedlich von Arbeitslosigkeit bis zu einer schweren Krankheit. Um sich in solchen Fällen absichern zu können, muss die Bank mit dem Kreditnehmer eine Sicherungsvereinbarung treffen.
Inhalt
Die Hauptsicherheit bei einem Immobilienkredit
Gerade bei einem Immobilienkredit spielt die Sicherheit und somit die Sicherungsvereinbarung eine bedeutende Rolle. Ein Immobilienkredit ist heute einer der am meisten geforderten Kredite. Fast jeder zweite Deutsche träumt von den eigenen vier Wänden. Dabei muss es nicht immer ein komplettes Haus sein, auch eine kleine Eigentumswohnung in der Stadt zählt dazu. Die Art der Immobilie hängt stark von den Lebensumständen ab, aber der Traum ist immer gleich. Die meisten Menschen haben nicht die finanziellen Mittel, sich Eigentum aus eigener Tasche zu finanzieren. In diesem Fall kommt die Bank ins Spiel. Der erste Weg ist immer die Hausbank. Die Hausbank soll einen Immobilienkredit ermöglichen, damit man sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfülle kann. Grundvoraussetzung für einen Kredit ist natürlich ein geregeltes Einkommen in ansprechender Höhe. Aber das alleine reicht der Bank heute nicht mehr aus. Eine gute Bonität ist ebenfalls sehr wichtig. Bei der Bonität spielt das Zahl- und Lebensverhalten der letzten Jahre eine wichtige Rolle. Sie sind entscheidend für einen guten Score. Ein guter Score bedeutet, dass der Kreditnehmer auch kreditwürdig ist und seinen Zahlverpflichtungen gut nachkommt. Allerdings ist ein Immobilienkredit meist sehr hoch und somit verlangt die Bank in den meisten Fällen die Sicherungsvereinbarung.
Bei der Sicherungsvereinbarung in Bezug auf einen Immobilienkredit wird die Bank als Grundschuldner ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, der Kreditnehmer ist zwar der Eigentümer der Immobilie aber die Bank ist der Besitzer. Der Besitzer hat das Recht, wenn die Zahlungen nicht mehr geleistet werden können, die Immobilie zu verkaufen und somit seine Forderungen ausgleichen zu können. Die Sicherungsvereinbarung endet erst, wenn alle Forderungen komplett beglichen sind. Dann kann die Bank aus dem Grundbuch entfernt werden und der Kreditnehmer ist Besitzer und Eigentümer der Immobilie. Die Sicherungsvereinbarung wird automatisch gelöscht und spielt keine Rolle mehr.
Der Inhalt der Sicherungsvereinbarung
Die Sicherungsvereinbarung ist das Bindeglied zwischen dem Kredit und der Grundschuld. In der Vereinbarung sind alle Verbindlichkeiten festgehalten, die sich auf die Grundschuld beziehen. Die Sicherungsvereinbarung ist kein Muss und wird auch nicht automatisch erstellt. Sie muss von beiden Parteien gewünscht und akzeptiert werden. Nur mit den Unterschriften beider Parteien ist die Vereinbarung rechtskräftig.
In der Vereinbarung ist klar festgelegt, dass die Bank nur die aktuellen Forderungen geltend machen kann. Bei der Kontrolle müssen alle Zahlen und Zinsen und die getilgten Raten zu Rate gezogen werden. Nur wenn alle Zahlungen genau kontrolliert und aktuell sind, dann ist die Sicherungsvereinbarung einzusetzen. Probleme entstehen, wenn Forderungen an eine dritte Partei verkauft werden.
Der Abschluss einer Sicherungsvereinbarung
Die Sicherungsvereinbarung wird immer in Bezug auf einen Immobilienkredit abgeschlossen. Allerdings muss sie nicht während der Kreditanfrage erstellt werden. Die Bank fordert die Vereinbarung meist später und kann somit auch noch nachgereicht werden. Im Grunde soll sie keinen direkten Bezug auf den Kreditnehmen und gilt nur als Sicherheit für die Bank. Sie wird auch als Sicherheitsvertrag oder Sicherungsabrede bezeichnet.
Die Unterschiede bei der Sicherungsvereinbarung
Es gibt zwei Arten von Sicherungsvereinbarungen, die weite und die enge Vereinbarung.
- Die enge Sicherungsvereinbarung
Die enge Vereinbarung ist die bekannte und übliche Form der Vereinbarung. Sie nimmt Bezug auf die Kreditsicherheit und hat eine begrenzte Haftung. Im Grunde sichert die enge Vereinbarung nur einen bestimmten Kredit ab. Der Kredit ist der Grund für die Erstellung einer solchen Vereinbarung. Die Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer werden genau festgehalten und können im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Alle Informationen rund um die Ansprüche müssen sehr genau sein und schriftlich in der Vereinbarung festgehalten werden. - Die weite Sicherungsvereinbarung
Anders sieht es bei der weiten Sicherungsvereinbarung aus. In dieser Vereinbarung werden alle Ansprüche festgehalten. Es geht bei der weiten Vereinbarung nicht nur um die aktuellen Forderungen, sondern auch um künftige, bedingte und befristete Ansprüche. In der Vereinbarung werden immer neue Zwecke angegeben, damit sie immer aktuell ist und den Gegebenheiten angepasst. Die weite Sicherungsvereinbarung kommt eher selten zum Einsatz.
Sicherungsvereinbarungen als Muster im Internet
Das Internet bietet die Möglichkeit sich im Vorfeld über alle Belange ausreichend zu informieren. Es finden sich auch Muster in Bezug auf Sicherungsvereinbarungen im Internet. Die Beispiele können gut als Richtlinie genommen werden, um sich ein Bild zu machen. Die Muster können sogar übernommen werden und stehen teilweise zum Ausdrucken bereit. Wichtig, wie bei allen anderen Verträgen auch, ist das genaue Durchlesen aller Klauseln, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Bei Problemen mit dem Verständnis können die Punkte mit der Bank abgesprochen werden. Sicherungsvereinbarungen sollten nur unterschrieben werden, wenn alle Punkte klar sind und keine Unstimmigkeiten vorhanden sind.
Vorblatt Muster
___________________ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers)
hat der
_________________________ Bank (Name, Anschrift)
folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _________________________ des Notars _________________________):
Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch
von _________________________ des Amtsgerichtes,
Band _________________________,
Blatt _________________________,
Flur _________________________,
Flurstück _________________________,
Abt. III, lfd. Nr. _________________________ über _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR).
Das ist nur das erste Blatt einer Sicherungsvereinbarung. Es kommen noch weitere Blätter hinzu, die nicht nur zur Erklärung dienen, sondern auch mit den entsprechenden Daten versehen werden müssen. Das Muster dient nur als Beispiel und soll einen ersten Eindruck verschaffen, wie eine Sicherungsvereinbarung aussehen kann. Die Banken besitzen eigene Vordrucke, die bei Bedarf genutzt werden. Zum Unterschrieben einer Sicherungsvereinbarung ist es sinnvoll einen Anwalt mitzunehmen oder den Vertrag von einem Fachanwalt für Immobilien durchlesen zu lassen. Die Paragrafen und die Fachausdrücke können bei den meisten Menschen zu Schwierigkeiten und Unverständnis führen.
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