Die Sparzulage ist meistens besser bekannt unter dem Begriff Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer können bis zu 468 Euro pro Jahr vermögenswirksam anlegen und sparen. In der Regel wird diese Summe in einen Bausparer eingezahlt, der dann beispielsweise bei einem Baudarlehen als Eigenleistung zählt. Der Arbeitgeber überweist monatlich entweder anteilig oder ganz an den Arbeitnehmer direkt. Allerdings ist dies eine freiwillige Leistung von einem Arbeitgeber. Wichtig ist, man kann nur vermögenswirksame Leistungen erhalten, wenn man einen Bausparvertrag besitzt, andernfalls kann diese nicht gewährt werden.
Die Sparzulage, auch bekannt unter dem Namen Arbeitnehmersparzulage, stellt eine Förderung von Arbeitnehmern dar. Diese können bis zu 468 Euro pro Jahr vermögenswirksam anlegen und sparen, beispielsweise durch die Einzahlung in einen Bausparvertrag. Dabei überweist der Arbeitgeber die Sparzulage anteilig oder ganz an den Arbeitnehmer direkt. Hier kommt es immer auf die im Tarifvertrag oder auch im individuellen Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen an, in welcher Höhe der Arbeitgeber die Sparzulage auszahlt. Wichtig ist, dass die Sparzulage nur gezahlt werden kann, wenn auch vermögenswirksam gespart wird, andernfalls wird auch keine Sparzulage gewährt, die dem Arbeitnehmer schließlich dazu dient, den Vermögensaufbau schneller voranzutreiben.
Inhalt
Informationen in Kurzform
- Mit der Sparzulage bietet der Staat Angestellten die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen zu fördern. Das ist möglich für alle Angestellten, die ein geringes Jahreseinkommen besitzen. Das Jahreseinkommen darf für eine alleinstehende Person zwischen 17.900 und 20.000 Euro liegen. Ehepaare liegen zwischen 35.800 Euro und 40.000 Euro.
- Die Sparzulage in Form von vermögenswirksamen Leistungen wird von den Arbeitgebers freiwillig gezahlt.
- Die Sparzulage muss in einen vermögenswirksame Leistungen Vertrag eingezahlt werden, der sieben Jahre lang läuft. Insgesamt werden sechs Jahre in den Vertrag eingezahlt und im siebten Jahr ruht der Vertrag.
- Die Höhe der Sparzulagen wird anhand der Verwendung bestimmt. Alleinstehende Personen können zwischen 43 und 123 Euro im Jahr vom Staat dazu bekommen und Ehepaare können bis zu 246 Euro erhalten
Das richtige Vorgehen
Mit der Sparzulage können Förderungen möglich gemacht werden, aber dafür müssen die richtigen Vorgänge durchgeführt erden.
- Es gibt die Möglichkeit Aktienfonds und einen Bausparvertrag gleichzeitig laufen zu lassen. Somit können für beide Produkte Arbeitnehmersparzulagen gesichert werden.
- Damit die höchste Förderung erhalten werden kann, muss ein Alleinstehender 400 Euro im Jahr in den Wertpapiersparplan stecken und dazu noch 470 Euro in den Bausparvertrag.
- Die Zahlung der Sparzulage vom Arbeitgeber ist freiwillig. Er kann nicht gezwungen werden. Sollte er die Höchstleistung nicht zahlen wollen, dann sollten die 40 Euro aus eigener Tasche eingezahlt werden.
- Die Beantragung der Sparzulage wird im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung gemacht. Nach einer siebenjährigen Sperrfrist überweist das Finanzamt die Sparzulage.
- Seit 2017 gibt es keine Bescheinigungen aus Papier für die angelegten Gelder mehr. Die Anbieter müssen die vermögenswirksamen Leistungen der Finanzverwaltung elektronisch melden.
Mit der Arbeitnehmersparzulage, wie die Sparzulage auch genannt wird, erhält ein Angestellter mit geringem Einkommen die Möglichkeit Geld anzusparen. Das gesparte Geld bietet sich für Urlaub oder andere Zusatzanschaffungen an.
Sparzulage – Wer bekommt sie?
Die Sparzulage (vermögenswirksame Leistung) wird von jedem Arbeitgeber freiwillig an seine Angestellten gezahlt. Einen gesetzlichen Anspruch hat der Angestellte nicht. Die Angestellten, die vermögenswirksame Leistungen erhalten, bekommen bis zu 40 Euro im Monat mehr. Erhält der Angestellte weniger als 20.000 Euro Gehalt im Jahr, dann hat er zusätzlich Anspruch auf die Sparzulage. Idealerweise zahlt der Chef die 40 Euro Höchstsatz im Monat als Sparzulage, aber es gibt natürlich auch Chefs, die diese Zahlung nicht übernehmen wollen, dann raten Experten, die Summe selbst aufzubringen und in die vermögenswirksamen Leistungen zu investieren. Nur mit der Einzahlung erhält der Angestellte auch die vollen staatlichen Förderungen. Allerdings muss der Angestellte auch unter der versteuernden Einkommensgrenze bleiben. Der Staat gibt Prämien heraus, die sich auf zwei verschiedene Höhen festlegen lassen.
Die Zulage für Aktienfonds
Der Angestellte hat die Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds anzulegen. Dann kann der Angestellte vom Staat gefördert werden. Der Staat fördert die Aufwendung und gibt bis zu 20%, wenn der Angestellte den Höchstbetrag im Jahr zahlt. Der Höchstbetrag für einen Alleinstehenden liegt bei 400 Euro und bei einem Ehepaar bei 800 Euro im Jahr. Bei Alleinstehenden darf das versteuernde Jahreseinkommen nicht die 20.000 Euro überschreiten, bei Ehepaaren muss es unter 40.000 Euro liegen. Dann kann der Staat den höchsten Zuschuss ermöglichen. Er beträgt bei Alleinstehenden 80 Euro und bei Ehepaaren bei 160 Euro.
Die Sparzulage bei Aktienfonds als Beispiel
Alleinstehend | Verheiratet | |
Versteuertes Jahreseinkommen | 20.000 Euro | 40.000 Euro |
Sparsumme (Höchstsatz) | 400 Euro | 800 Euro |
Sparleistung (gefördert) | 20% | 20% |
Sparsumme (Höchstsatz) | 80 Euro | 160 Euro |
Die Zulage beim Bausparen
Die zweite Möglichkeit bietet das Bausparen. Alle angehenden Bauherrn können die Sparzulage vom Arbeitgeber auch in einen Bausparvertrag stecken. Sogar die Tilgung eines Baukredits kann mit der Sparzulage unterstützt werden. Auch diese Subvention wird vom Staat gefördert. Allerdings bietet der Staat für das Bausparen nur einen Prozentsatz von 9 an. Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag bei 470 Euro und für ein Ehepaar bei 940 Euro. Die Prämie, die vom Staat bezahlt wird liegt jährlich für einen Alleinstehenden bei 43 Euro und bei einem Ehepaar bei 86 Euro. Die Sparzulage wird vom Finanzamt aufgerundet. Es werden immer volle Eurobeträge verwendet. Die Förderung vom Staat wird nur möglich, wenn das versteuernde Einkommen niedrig genug liegt. Bei Alleinstehenden wird mit einer Höchstgrenze von 17.900 Euro gerechnet und bei Ehepaaren mit 35.800 Euro.
Die Sparzulage beim Bausparen als Beispiel
Alleinstehend | Ehepaar | |
Jahreseinkommen (versteuert) | 17.900 Euro | 35.800 Euro |
Sparsumme (Höchstgrenze) | 470 Euro | 940 Euro |
Sparleistung vom Staat | 9% | 9% |
Sparzulage (Höchstgrenze) | 43 Euro | 86 Euro |
Die doppelte Förderung
Die Sparzulage vom Arbeitgeber kann in zwei Verträge eingesetzt werden. Allerdings sind dafür zwei Verträge notwendig. Zudem muss der Arbeitgeber in beide Verträge Geld investieren. Der Arbeitgeber muss in beide Verträge einzahlen, damit die volle Förderungen durch den Staat ermöglicht wird. Insgesamt bekommen Alleinstehende bei der Sparzulage für Aktienfonds und beim Bausparen eine staatliche Förderung von 123 Euro im Jahr. Ehepaare können sich auf eine staatliche Prämie von bis zu 246 Euro freuen.
Die Laufzeit der Verträge
Für die vermögenswirksamen Leistungen muss ein Vertrag geschlossen werden. Für die Aktienfonds und für das Bausparen muss jeweils ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, um die volle Leistung zu erhalten. Die Mindestlaufzeit eines Vertrages liegt bei 7 Jahren. Nur, wenn der Vertrag auch wirklich 7 Jahre läuft und jährlich die volle Einzahlung gemacht wird, bekommt der Angestellte auch die höchste Prämie vom Staat. Grundvoraussetzung ist aber auch, dass die Einkommensgrenze in den 7 Jahren nicht überschritten werden darf. Wird die Einkommensgrenze in einem Jahr überschritten, dann fällt für dieses Jahr auch die Sparzulage und auch die Prämie fällt weg. Im kommenden Jahr kann aber wieder alles anders sein. Ein Vertrag läuft zwar 7 Jahre, aber es werden nur 6 Jahre eingezahlt. Im 7.ten Jahr ruht der Vertrag. Nachdem das Ruhjahr vorbei ist, wird das Finanzamt die Sparzulage inklusive der staatlichen Förderung an den Angestellten als steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss auszahlen.
Die Förderungsbeantragung
Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt über die Einkommenssteuererklärung. Auf dem Mantelbogen, direkt auf der ersten Seite muss ein Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt werden. Zudem, muss die Zeile 91 ausgefüllt werden. Bis 2017 musste die Steuererklärung immer noch in Papierform eingereicht werden. Mittlerweile reicht eine elektronische Einsendung vollkommen aus.
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