Der Staat fördert den Wohnungsbau durch steuerliche Vergünstigen (Abschreibungen), zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Dabei sind die meisten Arten der Förderung jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, welche bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen erfragt werden können. Für den Bau von Einrichtungen und Betrieben werden Investitionshilfen und Finanzhilfen gewährt. Diese haben ihre rechtliche Grundlage in der öffentlichen Verpflichtung, freie Träger angemessen zu fördern und zu unterstützen, um Menschen qualifiziert versorgen zu können. Um dabei Finanzierungslücken zu decken und ein Zusatzangebot zu schaffen, bemühen sich die Verbände, weitere Mittel zu akquirieren.
Wohnungsbau wird vom Staat gefördert. Staatliche Zuschüsse werden hauptsächlich über vergünstigte zinsgünstige Darlehen, Abschreibungen und laufenden Zuschüssen gewährt. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, weshalb man nie pauschal sagen kann, wem welche Förderungen zustehen. Wo genau die Einkommensgrenzen für die Unterschiedlichen Förderungen liegen, kann man bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen erfragen. Investitionshilfe und Finanzierungshilfen werden vor allem für den Bau von Einrichtungen oder Betrieben gewährt. Finanzierungslücken werden mit Hilfe eines Zusatzangebotes und Verbänden die weitere Mittel akquirieren abgedeckt.
Der Staat bietet mittlerweile einige staatliche Zuschüsse an, mit denen die Deutschen einen Teil ihres gezahlten Geldes wieder zurückholen können. Egal, ob zur Rente, zur Kinderbetreuung, zur Fortbildung oder zur Gebäudesanierung, der Staat kann ordentlich Geld zuschießen. Bis zu 18.750 Euro im Jahr sind möglich. In jedem Jahr ist es im Grunde das Gleiche, das Einkommen wird durch die steuerlichen Belastungen jeden Monat fast um die Hälfte gekürzt. Jeder Bundesbürger muss Steuern und Abgaben zahlen, die für den Staat sind. Im Grunde arbeitet der Bundesbürger die ersten sechs Monate im Jahr für den Staat und erst die restlichen sechs Monate für die eigene Tasche. Aber es muss auch gesagt werden, dass der Staat nicht nur nimmt, sondern auch bereit ist zu geben. Gerade Immobilienbesitzer, Familien, Studenten und Sparer werden vom Staat großzügig unterstützt und erhalten staatliche Zuschüsse. Die folgenden staatlichen Zuschüsse sorgen dafür, dass ein großer Teil des Geldes vom Staat zurückgeholt werden kann.
Inhalt
20% Sparzulage für Angestellte
Deutschen Angestellten steht die Sparzulage zu, die auch als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet wird. Hier kann der Angestellte bis zu zwei Verträge gleichzeitig nutzen, das Bausparen und die Aktienfonds. Beide Verträge laufen sieben Jahre, wobei die Einzahlungen nur sechs Jahre laufen. Im siebten Jahr ruhen die Verträge und nach der Einkommenssteuererklärung des siebten Jahres werden die staatlichen Sparzulagen an den Angestellten ausgezahlt. Die Auszahlung ist steuerfrei. Bei den Aktienfonds können sich die Angestellten auf bis zu 9% staatliche Zuschüsse freuen und beim Bausparen auf bis zu 20%. Grundvoraussetzung für die höchsten staatliche Zuschüsse ist die Einkommensgrenze. Bei den Aktienfonds sollte 17.900 Euro für einen Alleinstehenden nicht überschreiten. Beim Bausparen liegt die Höchstgrenze schon bei 20.000 Euro. Bei Ehepaaren werden die Höchstgrenzen verdoppelt. Zudem muss die höchstmögliche Sparzulage auch eingezahlt werden, damit die staatlichen Zuschüsse auch die Höchstgrenze erreichen. Arbeitgeber können diese Verträge freiwillig abschließen und ihre Angestellten unterstützen. Allerdings besteht keine gesetzliche Pflicht. Monatlich muss der Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Vertrag bezahlen, damit der Angestellte den höchsten staatlichen Zuschuss bekommt.
Die Bausparerprämie
Zu den staatlichen Zuschüssen gehört auch die Wohnungsbauprämie. Jeder Deutsche, der einen Bausparvertrag besitzt und das Alter von 16 Jahren erreicht hat, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Dabei gibt es auch hier wieder Grenzen im Einkommen. Die Höchstgrenze liegt bei der Bausparerprämie bei 25.600 Euro. Für ein Ehepaar darf das Einkommen die Grenze von 51.200 Euro nicht überschreiten. Monatlich muss der Bausparer seine Prämien bezahlen, um eine Förderung zu erhalten. Die Höhe der Förderung vom Staat liegt jährlich bei 8,8%. Das bedeutet, dass die staatlichen Zuschüsse für eine Einzelperson bei um die 512 Euro liegen und bei einem Ehepaar bei 1.024 Euro.
Die Altersvorsorge
Auch in Bezug auf die Altersvorsorge können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Der Staat fördert vor allen Dingen die private Altersvorsorge. Dazu bietet sich die Riester-Rente an. Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die von jedem Bundesbürger freiwillig abgeschlossen werden kann. Durch monatliche Einzahlungen in die Riester-Rente erhält der Versicherte jährlich staatliche Zuschüsse. Der Zuschuss beträgt um die 154 Euro im Jahr pro Person. Dazu kommen 185 Euro beziehungsweise 300 Euro Zuschuss für ein Kind, das nach 2008 geboren wurde. Einmal im Jahr liefert die Riester-Rente eine Übersicht, die zeigt, welche monatliche private Rente ab dem Rentenalter ausgezahlt werden kann.
Das Elterngeld
Für Eltern gibt es auch staatliche Zuschüsse. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, dass beide Elternteile in Vollzeit arbeiten gehen. Aber Kinder sind sehr wichtig und somit fördert der Staat die Familie mit dem sogenannten Elterngeld. Das Elterngeld soll zur Unterstützung der Eltern dienen, egal ob sie voll berufstätig sind oder nicht. Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate und kann zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat betragen.
Das Betreuungsgeld
Familien können seit 2012 auch das sogenannte Betreuungsgeld erhalten. Allerdings sind hier einige Grundvoraussetzungen notwendig. Kinder, die nach 2012 geboren sind und in den eigenen vier Wänden betreut werden und keine öffentliche Einrichtung in Anspruch genommen wird, können Betreuungsgeld beantragen. Der staatliche Zuschuss kann bis zum 36 Lebensmonat bezahlt werden und liegt aktuell bei etwa 150 Euro im Monat. Allerdings müssen die Eltern zuerst die Elterngeldmonate aufbrauchen.
Energieeffizientes Sanieren
Die KfW Förderbank ist eine staatliche Bank, die Zuschüsse für die Sanierung von Wohneigentum ermöglicht. Maßnahmen wie Erneuerungen von Türen und Fenstern, Optimierung der Heizung oder die Anbringung von Wärmedämmung wird von der KfW Bank gefördert. Die Förderung muss beantragt werden und wird auf das Konto des Bauherrn ausgezahlt. Auch der Umstieg auf eine Ökoheizung wird mit staatlichen Zuschüssen belohnt. Die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet zwischen 1.300 Euro und 18.000 Euro an. Gefördert wird der Einbau von Biomasseanlagen, Solarkollektoren und Wärmepumpen.
Bafög als Starthilfe für die Studenten
Es gibt viele Jugendliche, die ein Studium anstreben aber die finanziellen Mittel der Eltern reichen einfach nicht aus. Sie können die Schulausbildung aus eigener Tasche nicht finanzieren, dann hat der künftige Student ein Anspruch auf Bafög. Bafög kann von jedem Studenten beantragt werden. Die Unterlagen befinden sich im Internet und müssen gründlich ausgefüllt werden. Bis zu 670 Euro im Monat kann der Staat als Zuschuss gewähren. Allerdings muss die Hälfte des Bafögs zurückgezahlt werden. Absolventen, die ein besonders gutes Studium ablegen, können bis zu 25% weniger an den Staat zurückzahlen.
Weiterbildung durch staatliche Zuschüsse
Die Weiterbildung von Beschäftigten wird in einigen Bundesländern mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen ermöglicht. Bekannt ist, dass in Brandenburg bis zu 70% der Kosten für eine Weiterbildung vom Staat übernommen werden können. Auch Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit an. Hier gibt es bis zu 50% der Kosten für die Weiterbildung bezahlt.
Die Bildungsprämie
Die Erwerbstätigen können beim Bund nach einem speziellen staatlichen Zuschuss fragen. Die sogenannte Bildungsprämie wird vom Staat für Erwerbstätige angeboten. Bis zur Hälfte aller Kosten für Fortbildungskurse und die entsprechenden Prüfungen können vom Staat übernommen werden. Allerdings ist die Bildungsprämie in ihrer Höhe begrenzt und beläuft sich im Höchstfall auf 500 Euro. Die Bildungsprämie wird einmal im Jahr ausgezahlt und muss vor dem Antritt der Fortbildung beantragt werden. Die Beantragung und die Auszahlung kann einige Wochen brauchen. Es kann vorkommen, dass die Erwerbstätigen die Kosten zuerst übernehmen müssen und im Nachhinein eine Rückzahlung bekommen.
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