Taxkosten werden häufig auch als Schätzkosten bezeichnet. Sie werden von einigen, aber nicht von allen Banken, an die Kunden weiter berechnet. Die Kosten entstehen für die Erstellung eines Wertgutachtens einer zu schätzenden Immobilie. Bereits beim Abschluss des Darlehensvertrages werden die Taxkosten zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart. In der Regel behalten die Banken die Taxkosten direkt vom Auszahlungsbetrag des Darlehens ein. Da die Taxkosten nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zusage des Darlehens stehen, werden diese auch nicht in den effektiven Zinssatz des Darlehens mit eingerechnet. Deshalb sollte man beim Vergleichen verschiedener Darlehensangebote nicht nur den Effektivzinssatz beachten, sondern auch die zusätzlich anfallenden Schätzkosten.
Bei Aufnahme eines Darlehen mit hoher Kapitalsumme wird fast ausnahmslos eine Sicherheit durch den Darlehensgeber gefordert.
Der Wert des Objektes (Immobilie), das zur Sicherung des Darlehen dienen soll, wird vorher durch einen Gutachter des Instituts geschätzt. Die anfallenden Gebühren werden als Schätzkosten oder als Taxkosten bezeichnet. Diese Kosten, entweder eine Pauschale oder 0,2% – 0,5% des Objektwertes, werden noch vor Auszahlung der Darlehenssumme an den Schuldner einbehalten.
Beim Vergleich von Darlehen unterschiedlicher Anbieter sollte nicht nur der Effektivzinssatz betrachtet werden, sondern auch die anfallenden Taxkosten berücksichtigt werden.
Inhalt
Definition Taxkosten
Die sogenannten Taxkosten fallen an, wenn ein Immobiliengutachter eine Immobilie bewertet hat und den Wert ermittelt hat. Die Taxkosten sind die Gebühren, die für den Immobiliengutachter und für das Taxe anfallen. Das Taxe ist das Wertgutachten einer Immobilie. Daher auch der Name Taxkosten.
Die Wertermittlung einer Immobilie
Der Grund für eine Immobilienwertermittlung kann variieren, aber in erster Linie muss der Wert einer Immobilie mit Hilfe eines Wertgutachtens ermittelt werden, wenn die Finanzierung mit Hilfe eines Darlehens erfolgt. Bei der Finanzierung mit Hilfe eines Darlehens wendet sich der künftige Hausbesitzer an die Bank. Die Bank soll mit einem Darlehen das Kauf- oder Bauinteresse des Hausbesitzers unterstützen. Allerdings gibt es Grundvoraussetzungen für die Darlehensbewilligung. Neben einer ausgezeichneten Bonität, einem festen Einkommen und guten wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt die Bank in der Regel eine Sicherheit. Mit der Sicherheit soll das Risiko eines immens hohen finanziellen Verlustes minimiert werden, der durch die Nichtzahlung der Forderung entstehen könnte. Als Sicherheit wird bei einer Baufinanzierung oder einem Immobilienkredit die Immobilie genommen, die gebaut oder gekauft wird. Damit die Bank sich über die Sicherheitshöhe Gewissheit verschaffen kann wird ein Immobiliengutachter beauftragt. Der Immobiliengutachter wird in diesem Fall von der Bank beauftragt und somit zahlt die Bank auch die anfallenden Taxkosten.
Taxkosten auf Darlehensnehmer überschreiben
Bis vor einigen Jahren wurden die Taxkosten für das Wertgutachten mit in die Darlehenssumme mit einbezogen und wurden somit von dem Darlehensnehmer getragen. Das ist aber nicht zulässig und die Verbraucherzentrale ist seit Jahren dabei die Banken anzumahnen. Immer wieder kommen ihnen Fälle zu Ohren, dass die Taxkosten zu 100% auf den Darlehensnehmer übertragen wurden, obwohl die Bank das Wertgutachten in Auftrag gegeben hat. Immer mehr Verbraucher haben mit Hilfe der Verbraucherzentrale die Rückzahlung der Taxkosten durchgesetzt.
Verkäufer zahlt Taxkosten
Es kommt immer wieder vor, dass der Verkäufer einer Immobilie einen Immobiliengutachter bestellt, um die Immobilie schätzen zu lassen. In diesem Fall muss der Verkäufer die anfallenden Taxkosten zahlen.
Käufer kann Taxkosten zahlen
Bei der Suche nach einem Haus stehen die Preise meist schon fest. Aber gerade in der heutigen Zeit und durch die Informationen der Medien sind die potentiellen Käufer sich nicht mehr sicher, ob der Verkäufer auch den rechtmäßigen Preis verlangt oder ob es sich um reine Willkür handelt. Aus dem Grund hat der Käufer im Vorfeld natürlich das Recht, einen Immobiliengutachter zu beauftragen, der ein Wertgutachten erstellt. In diesem Fall müssen die Taxkosten von dem potentiellen Käufer bezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn die Finanzierung über die Bank läuft. Die Bank will die Immobilie als Sicherheit haben und somit beauftragt sie automatisch einen Immobiliengutachter. Somit muss die Bank auch die anfallenden Taxkosten zahlen.
Die Höhe der Taxkosten
Die Taxkosten machen in der Regel einen Prozentsatz von 0,2 bis 1 Prozent aus, der von der eigentlichen Darlehenssumme gerechnet wird. Bei einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro belaufen sich die Taxkosten zwischen 200 Euro bis 1.000 Euro. Sie müssen immer von dem Beauftragten gezahlt werden und fallen für das Wertgutachten an. Das Wertgutachten darf nur von einem Immobiliengutachter gemacht werden, der fachlich einen guten Leumund hat und beruflich mit der Branche zu tun hat. In der Regel werden dazu Bauingenieure oder Architekten beauftragt. Aber es gibt auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die von Behörden beauftragt werden. Der Begriff öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist gesetzlich festgelegt und kann nicht von jedem Menschen getragen werden. Der Titel wird von den Industrie- und Handelskammern vergeben, nach einer ausführlichen Prüfung.
Taxkosten zurückfordern
Die Verbraucherzentrale kämpft schon seit einigen Jahren für die Rechte der Darlehensnehmer, die zu Unrecht die Taxkosten bezahlen müssen, obwohl die Banken das Gutachten in Auftrag gegeben haben. Jetzt haben die Darlehensnehmer die Möglichkeit, die gezahlten Taxkosten zurück zu fordern. Dafür steht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale ein Musterschreiben zu Verfügung. Zudem ist ein weiteres Musterschreiben vorhanden. Das Schreiben bietet sich für alle Verbraucher an, die eine Zahlungsaufforderung für die Taxkosten erhalten haben.
Verjährungsfrist bei Taxkosten
Allerdings können nicht alle Verbraucher jetzt die gezahlten Taxkosten zurück fordern. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre können alle Taxkosten mit Hilfe des Schreibens zurückgefordert werden. Danach gibt es keine Erstattungsansprüche. Als Frist wird immer der 31.12 eines Jahres gesehen. Die Frist von drei Jahren beginnt, wenn der Kreditnehmer von den Taxkosten Kenntnis hat und weiß, dass er diese auch zurückfordern kann. Aber es ist auch bekannt, dass es dazu noch kein festes Urteil gibt. Es kann auch sein, dass Taxkosten länger zurück gefordert werden können.
Die Ausnahmen für Taxkosten
Grundsätzlich finden sich die Taxkosten mit der Bezeichnung Schätzungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Sie können auch als Wertermittlungsgebühren verzeichnet sein. Grundsätzlich gilt es als unzulässig, dass der Darlehensnehmer die Taxkosten bezahlen muss. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Eine Ausnahme ist vorhanden, wenn der Vertrag für das Darlehen besagt, dass die Taxkosten gesondert und individuell geregelt werden. Werden die Taxkosten gesondert geregelt, dann kann der Darlehensnehmer am Ende nicht eine Rückforderung verlangen.
Taxkosten vermeiden
Es gibt mittlerweile einige Möglichkeiten, um die Taxkosten zu vermeiden. Das bedeutet aber nicht, dass die Gebühren nicht trotzdem anfallen. Die Gebühren sind immer fällig, wenn ein Gutachter ein Wertgutachten für eine Immobilie oder ein Grundstück erstellen muss. Bei den Taxkosten handelt es sich um eine Auslagenaufwendung, die sich der Gutachter für seine Arbeit verdient. Aber es gibt Möglichkeiten, um die Taxkosten nicht selbst zahlen zu müssen.
Eine Möglichkeit ist, dass der Verkäufer der Immobilie schon ein Wertgutachten erstellt hat. Als Käufer besteht das Recht das Wertgutachten einzusehen und zu erhalten, auch wenn es sich nur um eine Kopie handelt. In einem solchen Fall mussten die Taxkosten von dem Verkäufer gezahlt werden und nicht von dem potentiellen neuen Besitzer.
Die Taxkosten können auch vermieden werden, wenn eine Finanzierung durch die Bank veranlasst wird. Die Bank wird ein Wertgutachten erstellen lassen, um die Immobilie als Sicherheit nutzen zu können. Während bis vor einigen Jahren die Banken die Kosten an die Darlehensnehmer weitergegeben haben, hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Banken die Taxkosten selbst übernehmen müssen. Gerade die großen Banken bieten ihren Kunden die Befreiung der Taxkosten an und bezeichnen die Befreiung als Service am Kunden.
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