Der Teilauszahlungszuschlag stellt einen Ausgleich für einen Mehraufwand des Darlehensgebers dar. Dieser wird immer dann berechnet, wenn der Kunde Teilauszahlungen des Darlehens wünscht, etwa, je nach Baufortschritt. Oftmals werden die Darlehen heute in Teilbeträgen ausgezahlt, einfach aus dem Grunde, weil die einzelnen Baugewerke auch nur nach Baufortschritt bezahlt werden. Dadurch hat die Bank, also der Darlehensgeber allerdings auch einen erhöhten Aufwand, den sich diese durch den Teilauszahlungszuschlag entsprechend vergüten lässt. Die Höhe für diesen Zuschlag kann sich je nach Bank unterscheiden, sodass auch hier gilt, Vergleichen lohnt. Sinnvoller ist es natürlich, sich das Darlehen auf einen Schlag auszahlen zu lassen und so die zusätzlichen Kosten von Anfang an auszuschließen.
Bei einem Darlehen, das zur Finanzierung eines Hausbaus vorgesehen ist, ist es für den Darlehensnehmer oftmals von Vorteil sich die Darlehenssumme in Teilbeträgen ausbezahlen zu lassen. Denn- im Baugewerbe ist es allgemein üblich je nach Fortschritt des Baus eine Teilzahlung zu erheben.
Bittet der Schuldner seine Bank um solch eine Teilauszahlung so erhebt diese in den meisten Fällen eine Gebühr, den sogenannten Teilauszahlungszuschlag oder Teilvalutierungszuschlag. Dieser Zuschlag kann sich durch Erhebung eines pauschalen Betrages oder durch Erhöhung der Zinsaufwendungen auswirken.
Wird diese Darlehensauszahlungsart von einem Bauherren bevorzugt, so sollte er Kreditinstitute vergleichen, denn nicht von jeder Bank wird ein Teilauszahlungszuschlag erhoben.
Im Grunde werden die Teilauszahlungszuschläge als Nebenkosten der Baufinanzierung bezeichnet. Um die Teilbeträge passend zum Baufortschritt abrufen zu können, hat die Bank also der Darlehensgeber einen hohen Mehraufwand, den er sich mit Gebühren in Höhe von bis zu 1,5% bezahlen lässt. Dabei handelt es sich um sogenannte Sondergebühren, die in Form von zusätzlichen Zinsen angerechnet werden. Das bedeutet, dass mit dem Wunsch nach Teilauszahlungszuschlägen der Darlehensnehmer nicht nur die üblichen Zinsen auf die Darlehenssumme zurückzahlen muss, sondern auch die 1,5% Sondergebühren. Berechnet werden die Sondergebühren anhand der aufgenommenen Darlehenssumme.Zu finden ist der Teilauszahlungszuschlag in den Baunebenkosten. In den heutigen Darlehensverträgen gehören die Teilauszahlungszuschläge zum Bestandteil zu standardisierten Kreditangeboten. Dadurch, dass dies der Fall ist, kann über die Höhe verhandelt werden. Das Ziel bei diesen Verhandlungen ist allerdings nicht, dass die Gebühren wegfallen, sondern dass sie so gering wie möglich angesetzt werden. Die Kosten für den Einsatz des Teilauszahlungszuschlags sind nicht im Gesamtbetrag enthalten und müssen somit separat aufgerechnet werden.
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Teilauszahlungszuschläge sparen
Es besteht durchaus die Möglichkeit die zusätzlichen Kosten für Teilauszahlungszuschläge vermeiden zu können. Dafür muss der Darlehensnehmer beziehungsweise der Bauherr verschiedene Wege in Betracht ziehen und gehen. Es gibt verschiedene Wege, die zum Ziel führen können. Der erste und einfachste Weg zum Sparen von Teilauszahlungszuschlägen ist die Verhandlung mit dem Bauträger. Die Zahlungen mit dem Bauträger können so abgestimmt werden, dass keine Teilauszahlungszuschläge anfallen. Die Zahlung kann erfolgen, wenn das Haus schlüsselfertig an den Bauherrn übergeben wurde. Findet die Zahlung der Leistung erst dann statt, dann entstehen keine Teilauszahlungszuschläge.
Es gibt aber auch eine Alternative. Die Alternative bedeutet, dass die Darlehenssumme auf ein Tagesgeldkonto angelegt wird. In dem Fall kann der Bauherr die Zahlungen an den Bauträger individuell bestimmen und selbst entscheiden, wann eine Teilzahlung erfolgt. Der Vorteil ist auch hier, dass die Bank keine Teilauszahlungszuschläge verlangen kann, denn sie kümmert sich nicht um die individuellen Zahlungen. Sie werden vom Bauherrn selbst veranlasst. Der Nachteil beim Tagesgeldkonto ist der Verlust aus der Zinsdifferenz von Sollzinssatz-Baudarlehen und Habenzinssatz-Tagesgeldkonto. Gerade in diesem Punkt hat der Bauherr im Moment sehr gute Möglichkeit, einen Pluspunkt zu erhalten, denn der Baufinanzierungsmarkt besitzt einen hohen Wettbewerb. Das ist für Verhandlungen eine optimale Chance.
Die Kauf- und Baunebenkosten
Zu jedem Hausbau oder Kauf einer Immobilie gehören die Baunebenkosten. Die Teilauszahlungszuschläge gehören ebenfalls zu den zusätzlichen kosten. In diesen Kosten sind
- Nebenkosten
- behördliche Gebühren
- Planungskosten
- Versicherungsgebühren
- andere Baunebenkosten
enthalten.
Beim Kauf- oder Bau eines Hauses fallen nicht nur die eigentlichen Baukosten an, sondern auch eine Vielzahl an Nebenkosten. Ein geringer Anteil an Nebenkosten fällt in die Kopier- und Telefongebühren. Gerade in der heutigen Zeit sind alle Unterlagen in schriftlicher Form notwendig und das ist sehr kostenaufwendig. Jeder Vertrag und jede Seite muss mehrfach kopiert und an die entsprechenden Stellen gereicht werden. Dabei verlangen alle Beteiligten Gebühren für den Arbeitsaufwand, die zu den Nebenkosten im Form von Kopier- oder Telefongebühren anfallen.
Die behördlichen Gebühren sind ein großer Punkt bei einer Baufinanzierung. Schon vor Beginn des Baus müssen Gebühren für Baugenehmigungen und viele andere behördliche Papiere eingeplant werden. Die Gebühren können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. In der Regel müssen die Gebühren, zu denen auch die Eintragung in Grundbuch gehört, umgehend bezahlt werden. Sie können nicht erst nach Fertigstellung des Hauses vergütet werden.
Ein weiterer Faktor sind die Planungskosten für die notwendigen Experten. Zu den Experten gehören Architekten, Ingenieure und Statiker. Sie planen zusammen mit dem Bauherrn das Haus und die einzelnen Zimmer. Dieser Aufwand kann Wochen und sogar Monate in Anspruch nehmen, denn sie müssen sich auch informieren, welche baulichen Möglichkeiten von der Gemeinde gegeben sind. Das heißt, es gibt durchaus Straßenzeilen in denen ein Flachdach nicht gewünscht wird, da. es nicht zu den restlichen Häusern passt. Es würde somit nicht in die Siedlung passen und wird nicht zugelassen. Dann muss eine erneute Planung her. Die Kosten für die Planung zählen ebenfalls zu den Nebenkosten, die in dem Teilauszahlungszuschlag bedacht sind.
Auch für den Bau eines Hauses fallen Versicherungen an. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Bauversicherung. Sie ist Pflicht für den Bauherrn, um die Baustelle abzusichern. Die Bauversicherung besteht aus der Wohngebäudeversicherung und der Haftpflichtversicherung. Die beiden Versicherungen sichern fast alle Schäden ab, von dem Rohbau bis hin zu Unfällen, die auf der Baustelle passieren können. Beim Abschluss einer Bauversicherung muss geschaut werden, dass es bei den einzelnen Versicherungen keine Überschneidungen gibt. Auch die Versicherungen fallen in die zusätzlichen Nebenkosten.
Die Kosten für Baunebenkosten
Die Baukosten kommen auf jeden Fall auf den Bauherrn zu und können nicht umgegangen werden. Jeder Bauherr muss diese Kosten im Auge behalten und sollte sie in die Baufinanzierung mit rein nehmen. Experten sagen, dass die Baunebenkosten, zu denen auch der Teilauszahlungszuschlag zählt, um die 15% der gesamten Baukosten ausmachen. Wichtig ist, dass die Baunebenkosten nicht mit den Kaufnebenkosten verwechselt werden. Bei den Kaufnebenkosten handelt es sich um Kosten, die während des Erwerbs eines Grundstückes anfallen. Bei den Kaufnebenkosten spielt es keine Rolle, ob das Grundstück am Ende bebaut wird oder ein reines Grundstück bleibt, die Kaufnebenkosten fallen trotzdem an. Die Baunebenkosten fallen nur an, wenn das Grundstück auch bebaut wird.
Baufinanzierung – Oberbegriff der Teilauszahlungszuschläge
Im Grunde ist der Teilauszahlungszuschlag der Grundpfeiler für den Bau einer Immobilie. Sie gehören zur Baufinanzierung und fallen nicht nur beim Bau eines Hauses an, sondern auch bei einer Sanierung. In Deutschland wird zwischen der gewerblichen und der privaten Baufinanzierung unterschieden. Die private Baufinanzierung bezieht sich auf die Bauherren, die sich für den Bau einer Immobilie entscheiden, die zu wohnlichen Zwecken genutzt wird. Dazu gehören
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Bei der privaten Baufinanzierung wird dann noch zwischen dem Eigennutzer und dem Kapitalanleger unterschieden. Der Eigennutzer baut die Immobilie nach den eigenen Wünschen, um nach Fertigstellung im Haus zu wohnen und im besten Fall seinen Lebensabend darin zu verbringen. Der Kapitalanleger baut das Haus zwar auch nach den eigenen Vorstellungen, hat aber nie vor darin zu wohnen. Entweder verkauft er das fertige Haus oder bietet es zu Mietzwecken an. Das Haus dient in diesem Fall rein der Kapitalvermehrung.
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