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Was bedeutet Tilgung?
Mit dem Begriff Tilgung wird die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld ohne Zinsen bezeichnet. Erfolgen kann dies in gleich bleibenden Raten (Annuität), unterschiedlichen Raten (Tilgungshypothek) oder in einem einzigen Betrag. Die Tilgung findet ihre Anwendung bei Darlehen, Krediten oder Anleihen. Die Tilgung in Raten erfolgt meist in Form eines vorher festgelegten Tilgungsplanes. Eine langfristige Tilgung wird dabei als Amortisation bezeichnet und findet vor allem bei Hypotheken und Anleihen ihre Anwendung. Es kann vereinzelt auch zum Ausbleiben einer Tilgung kommen. Um einen endfälligen Kredit tilgen zu können, kommen meist Sparformen und Veranlagungsprodukte zu Einsatz, welche als Tilgungsträger bezeichnet werden. In der Regel wird der Tilgungssatz als Prozentsatz angegeben.
Die Zahlungen eines Kreditnehmers zur Rückführung seines Kreditbetrages. Der ausstehende Kreditbetrag verringert sich dabei mit jeder Tilgungszahlung, bis der Kredit komplett getilgt ist. Tilgungen werden meist nicht einzeln, sondern zusammen mit den festgelegten Zinsen in einer monatlichen Rate gezahlt. Ist diese während der Laufzeit des Kredites gleich bleibend, so bezeichnet dies als Annuität.
Als außerplanmäßige oder planmäßige Rückerstattung von Schulden bezeichnet man die Tilgung. Tilgungen können in allen Formen der Geldforderung vorkommen. Hierzu gehören Kredite, Anleihen, Darlehen oder andere Formen von Geldlasten. Die Tilgung ist dabei die häufigste Form der Anleihebedingungen oder Kreditbedingungen bei der Aufnahme eines Kredits bei einem beliebigen Geldinstitut. Dabei sorgt die Tilgung beim Gläubiger für den Anstieg der sogenannten Liquidität – also der Fähigkeit das Marktgut möglichst schnell gegen ein ähnliches Marktgut zu tauschen – führt diese beim Schuldner zu einer Belastung der Liquidität. Die Tilgung sollte deshalb immer an der zukünftigen Entwicklung der Finanzen des Schuldners orientiert werden. Dementsprechend sollten die dafür entsprechenden Vereinbarungen zum Kredit in einem Vertrag festgehalten werden. Sind Tilgungen geringer, so entspricht das einer höheren Zinslast und eine dementsprechend längere Kreditlaufzeit. Sind Tilgungsvereinbarungen erhöht aufgestellt worden, so erhöht es das Kreditrisiko des Gläubigers und kann bei sogenannten rückläufigen Einkünften wie zum Beispiel im Falle der Arbeitslosigkeit zu einer Schuldenfalle führen.
Die Tilgung bei Rechtsfragen
Laut § 362 des BGB erlischt das Schuldenverhältnis sobald der geschuldete Betrag an den Gläubiger gezahlt wurde. Allerdings bleibt dabei ungeklärt durch wen die geschuldete Leistung erbracht werden muss. In der Regel bezieht sich diese Rechtsnorm auf den Schuldner, also die Person, welche den Kredit aufnimmt. Doch kann genauso ein Dritter für die Leistungserbringung einspringen – also Freunde, Verwandte, Ehegatten oder Gesellschafter von Firmen. Für den Gläubiger spielt es in diesem Fall keine Rolle, wer den ausstehenden Betrag tilgt. Liegen allerdings mit dem gleichen Gläubiger mehrere Schuldenverhältnisse vor, so ist laut § 366 eine Tilgungsbestimmung vorgesehen. Laut § 367 sollen neben der Tilgung auch Zinsen und Kosten entrichtet werden und somit zuerst die Kosten angerechnet werden, darauf die Zinsen und anschließend die Schuld selbst. Der Schuldner muss die Tilgung am Leistungsort entrichten und kann eine schriftliche Quittung verlangen (§ 368).
§ 270 des BGB ist anzuwenden, da Geldschulden am häufigsten entrichtet werden. Der Schuldner muss die Tilgung auf seine Gefahr hin dem Gläubiger an dessen Geschäfts – und Wohnsitz entrichten. Somit trägt der Schuldner die bei seiner Tilgungsleistung anfallende Gefahren, nicht der Gläubiger. Das bedeutet zum Beispiel, dass Fehlüberweisungen auf den Kosten des Schuldners liegen. Denn der Schuldner hat erst dann die anfallenden Summe getilgt wenn der entsprechende Betrag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wurde. Verzögerungen bei der Überweisung sind dagegen vom Gesetz ausgenommen. Hierbei trägt nicht mehr der Schuldner die Verantwortung für die Verzögerung des Zahlungseingangs sondern der Gläubiger.
Das Kaufvertragsrecht sieht keine Teilzahlungen des Käufers vor. Das Darlehensrecht dagegen erlaubt Teilzahlungen des Darlehens. Hierbei spricht das Gesetz von einem „Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist“. Die Vorschriften für Verbraucherredite gelten genauso auch für Teilzahlungsgeschäfte. Unpünktliche Zahlungen sowie ausbleibende oder nur zum Teil gezahlte Tilgungen dagegen führen zum sogenannten Schuldnerverzug. Ist die Ratenzahlung nach dem Kalender geregelt, so tritt der Schuldnerverzug automatisch ein. Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug – zum Beispiel versäumt dieser teilweise oder nacheinanderfolgende Tilgungszahlungen oder zahlt diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Mahnung – so kann der Kreditgeber den Kreditvertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht tritt aber nur in Kraft wenn die aufeinanderfolgenden Teilzahlungen mindestens 10 % bei einer Kreditlaufzeit von mindestens drei Jahren oder 5 % bei einer Kreditlaufzeit von mehr als drei Jahren betragen.
Verschiedene Tilgungsformen
Zur Grundlage des Tilgungsplans gehören die regelmäßigen Tilgungen. Diese müssen zu bestimmten Zeiten und in einer bestimmten Höhe zurückgezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Ratenkredit (dabei sind die Tilgungsraten gleich hoch, der Zinsaufwand sinkt), das Annuitätendarlehen (hierbei wird die gleich hohe und regelmäßige Tilgungsanteil erfasst, die Zinsen werden geringer), der endfällige Kredit (hierbei muss die Tilgungssumme an einem Tag und als ganze Summe zurückgezahlt werden).
Bei unregelmäßigen Tilgungen dagegen ist kein Tilgungsplan vorhanden. Dazu gehören die Kreditarten: Dispositionskredit (Die Tilgungssumme kann hierbei ohne vorherige Absprache mit der Bank vorläufig zurückgezahlt werden. Auch in Teilen), Kontokorrentkredit (Die Tilgungssumme kann ganz oder teilweise auch ohne vorheriger Rücksprache zurückgezahlt werden), Lombardkredit (bis zu ihrer Fälligkeit steht die Kreditlinie zur Verfügung und kann auch vorläufig getilgt werden), Stand – by – Kredit / revolvierender Kredit (diese Tilgungsform ist im internationalen Kreditverkehr gebräuchlich, dabei darf kein Bankguthaben entstehen).
Planmäßige Tilgungen liegen dann vor, wenn ein Tilgungsplan existiert, anhand dessen die Tilgungen genau zurückgezahlt werden können. Außerplanmäßige Tilgungen dagegen sind keinem Tilgungsplan unterlegen. Handelt es sich um eine Anleihe, so kann in den Anleihebedingungen die endgültige Summe der Tilgung vorgesehen sein. Bei Tilgungsanleihen dagegen erfolgt die Tilgung der Summe durch sogenannte Reihen, Serien oder Tranchen.
Handelt es sich beim Kredit um einen langfristigen Kredit, so wird die Tilgung als Amortisation bezeichnet.
Tilgungsstreckung
Für die Tilgungsstreckung gibt es drei verschiedene Varianten. Durch die Verlängerung der Tilgung kann eine Verlängerung der Tilgungsfreijahre erfolgen. Auch die folgende Möglichkeit besteht: Durch einen neuen Tilgungsplan kann zum Beispiel eine niedrigere Tilgungsrate festgelegt werden. Auch ein zusätzliches Darlehen kann dadurch erwirkt werden. Handelt es sich um eine langfristige Tilgung ist die Tilgungsstreckung ein Mittel, um mit Hilfe eines höheren Auszahlungssatzes eine Vollauszahlung zu erreichen.
Tilgungsstörung
Bei der Tilgungsstörung kommt es zu einer Leistungsstörung, die auf Grund eines Schuldnerverzugs auftritt. Hierfür liegt der teilweise oder ganze Ausbleiben von der vertraglich vereinbarten Tilgung. Deshalb sind in den meisten Kreditverträgen Kündigungsregeln festgelegt. Genannt werden diese auch Default – Klauseln. Der Gläubiger erhält somit das Recht den Kreditbetrag mit Hilfe der Kündigung unmittelbar zurück zu erhalten.
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