Tilgungsfreie Jahre können einen Darlehensnehmer finanziell entlasten. Zahlt ein Darlehensgeber ein Darlehen aus, kann dieser tilgungsfreie Jahre gewähren. In der Regel wird diese Option schon vor Vertragsschluss ausgehandelt. Einfach gesagt bedeutet dies, dass für einen bestimmt im Vorfeld ausgehandelten Zeitraum keine Tilgung für das Darlehen zu bezahlen ist. Zinsen allerdings schon. Die eigentliche Tilgung setzt somit erst zu einem späteren Zeitpunkt ein. Tilgungsfreie Jahre werden sehr oft bei staatlich subventionierten Darlehen eingeräumt, die etwa von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten werden.
Wird ein Darlehen ausgezahlt, so kann der Darlehensgeber den Darlehensnehmer finanziell entlasten. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass zwischen beiden Vertragsparteien eine tilgungsfreie Zeit vereinbart wird. Das heißt, für einen bestimmten Zeitraum muss der Darlehensnehmer keine Tilgung für das Darlehen zahlen. Dieser Zeitraum wird als tilgungsfreie Jahre oder auch Tilgungsfreijahre bezeichnet. Innerhalb dieser Zeit werden ausschließlich die Zinsen für das Darlehen fällig, die entrichtet werden müssen. Die eigentliche Tilgung setzt erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, der jedoch vorab genau bestimmt wird. Tilgungsfreie Jahre werden besonders häufig bei staatlich subventionierten Darlehen eingeräumt, die etwa von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten werden.
Grundsätzlich sind die tilgungsfreien Jahre in der Finanzierung zu finden. Überwiegend sogar in der Baufinanzierung. Allerdings gibt es die tilgungsfreien Jahre auch in anderen Finanzierungsbranchen. Die bekanntesten Varianten der tilgungsfreien Jahre sind bei Förderungen aus öffentlicher Hand bekannt. Hierzu zählt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz auch KfW genannt. Die KfW ist eine Bank, die sich im Bereich Immobilien befindet. Sie fördert nicht nur den Aufbau von Immobilien, sondern auch deren Sanierung oder Renovierung. Mit der entsprechenden Förderung können Bauherrn eine immense Summe einsparen, die nicht aus der eigenen Tasche kommen muss. Auch ein Darlehen der Hausbank ist nicht mehr so hoch notwendig.
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Kredite meist ohne tilgungsfreie Jahre
Die meisten Kredite, die von den Banken gewährt werden, sind ohne tilgungsfreie Jahre ausgestattet. Nachdem die Finanzierungssumme ausgezahlt wurde, muss der Darlehensnehmer auch umgehend mit der Rückzahlung beginnen. Die Bank leiht das Geld schließlich nur und will es auch wieder zurück bekommen. Dazu wird ein Ratenzahlplan gemacht, der die monatlichen Rückzahlungsraten beinhaltet, aber auch die Laufzeit der gesamten Finanzierung. Bei einem Hausbau handelt es sich meist um eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Die Laufzeit wird anhand des Alters und der möglichen Rückzahlungsrate berechnet. Das bedeutet, ein junger Mensch, der mit 25 Jahren einen Kredit für den Hausbau aufnimmt zahlt monatlich meist weniger als ein Mensch, der mit 45 Jahren noch eine Hausfinanzierung plant. Tilgungsfreiheit ist in der Regel in einem solchen Kredit nicht vorgesehen, obwohl viele Banken mittlerweile einen Tilgungsersatz einplanen. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die Möglichkeit bekommt, bei finanziellen Problemen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten mit der Ratenzahlung auszusetzen. Allerdings nicht mit der ganzen Rate, sondern nur für den Tilgungsbetrag. Die Zinsen müssen weiterhin gezahlt werden. Der Tilgungsersatz also die tilgungsfreie Zeit liegt bei den normalen Krediten im Höchstfall bei sechs Monaten. Anschließend muss die volle Ratenhöhe wieder bezahlt werden.
Die Möglichkeit für tilgungsfreie Jahre
Tilgungsfreie Jahre werden meist nur von der KfW-Bank ermöglicht. Allerdings gibt es auch für diese Art der Rückzahlung einige Voraussetzungen. Zuerst muss die KfW-Bank mit einer Förderung den Bauherrn unterstützen. Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich und kommt auf die Gesamtumstände an. Gerade bei Wohnungseigentumsprogrammen ermöglicht die KfW-Bank tilgungsfreie Jahre. Eine Zeit von bis zu fünf Jahren ist möglich, wenn die Laufzeit für die Förderung auf 35 Jahre festgelegt ist. Die tilgungsfreien Jahre können entweder im Vorfeld mit in den Vertrag aufgenommen werden oder im Nachhinein angefragt werden. Allerdings müssen spezielle Gründe vorgebracht werden, um eine tilgungsfreie Zeit zu bekommen. Einer der wichtigsten Gründe für tilgungsfreie Jahre ist eine schwere finanzielle Lage, aber auch der Einsatz des Kapitals an anderer Stelle kann der Grund sein. Die Gründe müssen bei der Forderung bekannt gegeben werden, damit die KfW-Bank eine gute und sinnvolle Entscheidung treffen kann.
Die Vorteile von tilgungsfreien Jahren
Ein Vorteil liegt in der geringen monatlichen Belastung für die tilgungsfreie Zeit. In der Regel ist die Rückzahlungsrate entsprechend hoch und besteht aus der Tilgungssumme und dem Effektivzins. Während der tilgungsfreien Jahre wird nur der Effektivzins bezahlt und die Tilgungssumme wird nicht angetastet. Das bedeutet, sie bleibt in der gleichen Höhe erhalten. Somit fallen die monatlichen Raten sehr viel geringer aus und das sorgt für eine finanzielle Entlastung. Der Grund ist individuell, aber ein guter Grund ist, dass das Kapital an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann. Die finanziellen Mittel stehen dann für andere Darlehen und deren Bedienung zur Verfügung. Teure Darlehen können viel schneller abgelöst werden und somit kann dann im Endeffekt auch die Förderung viel schneller und effektiver bezahlt werden.
Tilgungsfreie Jahre und ihre Nachteile
Bei tilgungsfreien Jahren muss bedacht werden, dass die Laufzeit der Rückzahlung sich verlängert. Dadurch, dass in erster Linie nur der Effektivzins bezahlt wird und kein Kapital in die Tilgungssumme fließt, bleibt die Höhe bestehen. Sobald die tilgungsfreie Zeit zu Ende ist, muss dann die Rückzahlungsrate angepasst werden und dadurch verlängert sich die Laufzeit des eigentlichen Darlehensvertrages. Das bedeutet, dass die Schuldenfreiheit einige Zeit länger auf sich warten lässt, bei Förderungen mit der KfW-Bank bis zu fünf Jahren.
Der Sinn von tilgungsfreien Jahren
Tilgungsfreie Jahre machen immer dann Sinn, wenn die Zinssätze bei anderen Darlehensverträgen viel höher sind als bei dem neuen Kredit. Die Tilgungsfreiheit bietet sich dann an, um die teuren Darlehensverträge in erster Linie zu bedienen und dann erst mit dem neuen Kredit zu beginnen. Auch bei hohen Geldanlagen lohnt sich ein Blick auf die Darlehenszinssätze. Gerade die staatlichen Programme bieten sich für tilgungsfreie Jahre an, denn der Darlehenszins kann subventioniert werden, durch Garantien und Zuschüsse.
Flexible Finanzierung durch tilgungsfreie Jahre
Gerade in der heutigen Zeit gibt es kaum Sicherheit in finanzieller Hinsicht. Finanzielle Einbußen sind nicht nur im Mittelstand zu finden, auch die gehobenen Verdiener sind teilweise davon betroffen. Mit Hilfe einer flexiblen Finanzierung, die durch die tilgungsfreien Jahre individuell gestaltet werden kann, können alle Verbraucher mit dem Wunsch nach einem Darlehen auch ihre finanzielle Freiheit behalten. Normalerweise bieten Banken bei der Immobilienfinanzierung zwar einen Tilgungsersatz an, aber dieser beschränkt sich meist auf höchstens sechs Monate. Bei staatlichen Förderungen können bis zu fünf Jahre Tilgungsfreiheit erhalten werden. Gerade die flexible Gestaltung der staatlichen Förderungen sorgt dafür, dass die Verbraucher immer wieder auf diese Förderung zurückgreifen. Die flexiblen Konditionen sollten im Vertrag festgehalten werden, damit beide Parteien eine Sicherheit in den Händen halten. Jede Immobilienfinanzierung ist durch Individualität bestückt. Sie läuft sehr lange und die Lebensumstände können sich bei allen Verbrauchern immer wieder ändern. Das ist nicht immer vorteilhaft. Auch negative Veränderungen sind möglich. Aus dem Grund bieten sich die tilgungsfreien Jahre bei einer staatlichen Förderung an.
Tilgungsfreie Jahre im Vorfeld festhalten
Bei der Finanzierungplanung für eine staatliche Förderung müssen alle wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Tisch gelegt werden. Laufende Kredite, finanzielle Altlasten und die aktuellen Lebensumstände gehören dazu. Anhand dieser Informationen können schon im Vorfeld die tilgungsfreien Jahre in die Planung eingebaut werden. Allerdings können die tilgungsfreien Jahre nicht einfach so eingesetzt werden. Der Förderer muss frühzeitig informiert werden, damit er auf rechtliche Schritte verzichtet. Der Verbraucher sollte nicht einfach nur die Zinsen zahlen und hoffen, dass der Förderer die Zahlung hinnimmt. Nach drei aufeinanderfolgenden Monaten mit zu niedriger Zahlung besteht das Recht der Vertragskündigung.
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