Der Begriff Tilgungsstreckung ist aus der Kreditbranche bekannt. Jeder Kredit wird mit einer festen Laufzeit versehen, die, je nach Höhe des Kredits bis zu einigen Jahrzehnten laufen kann. Aus bestimmten Gründen kann es bei der Laufzeit zu einer Verlängerung kommen und das wird als Tilgungssteckung bezeichnet.
Inhalt
Der Kreditvertrag mit fester Laufzeit
Grundsätzlich läuft jeder Kreditvertrag über eine vorher festgelegte Laufzeit. Das bedeutet, nach Auszahlung der Kreditsumme muss der Kreditnehmer mit Hilfe von Ratenzahlungen die Summe an den Kreditgeber zurückzahlen. Jeden Monat muss die Rate pünktlich und in festgelegter Höhe erfolgen. Die Laufzeit wird anhand der Ratenhöhe und der eigentlichen Kreditsumme festgelegt. Bei einem kleinen Ratenkredit können Laufzeiten von bis zu 84 Monaten erfolgen. Bei einer Baufinanzierung können die Laufzeiten bei bis zu 35 oder 40 Jahren liegen. Gerade bei den längeren Laufzeiten kann es über die Zeit zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Zu Beginn des Kreditvertrages sind die wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Bedenken, aber die Umstände können sich ändern.
- Krankheit
- Verlust des Jobs
- Neuorientierung in beruflicher Hinsicht
- Trennung
- Tod
sind nur ein paar Gründe, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. In diesen Fällen können die Kreditgeber einen Tilgungsersatz anbieten. Der Tilgungsersatz macht es möglich, dass der Kredit weiterhin bestehen bleibt, aber nur die Zinsen getragen werden. Somit senken sich die Kosten für einen festen Zeitraum bis die finanziellen Schwierigkeiten abgegolten sind. Allerdings verlängert sich durch den Tilgungsersatz die Laufzeit des Kredits und das wird als Tilgungsstreckung bezeichnet.
Die Tilgungsstreckung und die verlängerte Laufzeit
Die Höhe der monatlichen Kreditraten hat zur Folge, dass eine Verlängerung des Vertrages eintreten wird. Die Verlängerung wird als Tilgungsstreckung bezeichnet. In der Regel wird ein Kreditvertrag mit einer festen Laufzeit festgelegt. Über die gesamte Laufzeit muss monatlich eine vereinbarte Rate bezahlt werden, um die Kreditsumme in Ratenform an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Durch das Herabsetzen der Raten kommt der Vertrag ins Wanken und die Laufzeit muss sich verlängern, um die gesamte Kreditsumme am Ende zu bezahlen. Die fehlenden Gelder werden einfach an die bestehende Laufzeit angeschlossen.
Die drei Verfahren zur Tilgungsstreckung
Heute bieten die Banken drei Verfahren an, die im Bereich der Tilgungsstreckung zu finden sind.
- Die Tilgungsfreijahre
- Die Tilgungsstörung
- Der Tilgungsträger
Die Tilgungsfreijahre
Auch bei den tilgungsfreien Jahren gilt, dass während der Tilgungsstreckung keine wirkliche Tilgung der Kreditsumme stattfinden. Es werden lediglich die Zinsen bezahlt. Gerade in der Baufinanzierung kommt das sehr häufig vor. Gerade in den ersten zwei Jahren kann es oft zu Problemen kommen, die der Bauherr im Vorfeld nicht bedacht hat. Der Bau eines Hauses ist kostenintensiv und viele Faktoren können schnell zum Problem werden. Beim Keller kommt es zu Wassereinbrüchen und schon muss mehr Kapital in die Hand genommen werden als im Vorfeld bedacht. In diesen Fällen bieten sich die tilgungsfreien Jahre an, die während der Zeit für eine finanzielle Entlastung sorgen. Grundsätzlich bieten heute Banken eine Tilgungsfreiheit an. Bei normalen Krediten allerdings nur von im Höchstfall sechs Monaten. Die tilgungsfreien Jahre kommen immer nur zum Einsatz, wenn es sich um eine öffentliche Förderung handelt. Die KfW-Bank bietet Förderungen im Wohnungseigentum an. Da es sich bei den Förderungen um Förderungen handelt, die eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben, können die tilgungsfreien Jahre bis zu fünf Jahre dauern. Mit der Tilgungsstrecke bedeutet es aber auch, dass die Laufzeit der Förderungsrückzahlung sich verlängert und bei fünf Jahren Tilgungsfreiheit die Laufzeit auf 40 Jahre erhöht wird. Allerdings steht dann auch Kapital für weitere Baumaßnahmen zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit bietet sich, wenn das Kapital in erster Linie für die Ablösung teurer Kredite genommen wird. Am Ende muss die Förderung aber auch zurückgezahlt werden.
Die Tilgungsstörung
Die Tilgungsstörung ist der Vorbote der Tilgungssteckung. Eine Tilgungsstörung tritt immer dann ein, wenn es Leistungsstörungen während der Laufzeit entstehen. Der Grund ist meist vom Schuldner also vom Kreditnehmer ausschlaggebend. Eine ganze oder teilweise Ausbleibung der vereinbarten Tilgung ist der Grund dafür. Heute kommt es leider sehr häufig vor, dass ein Kreditnehmer seine offenen Forderungen nicht ausgleichen kann und somit haben die Banken reagiert. Sie haben spezielle Kündigungsregeln in den Verträge mit eingearbeitet. Diese besagen, dass bei fehlender Leistung der Vertrag umgehend gekündigt werden kann. In einem solchen Fall wird die gesamte Restsumme auf einen Schlag fällig und sollte ausgeglichen werden. Bei einem Nichtausgleich kann es zur Folge haben, dass die Bank das gebaute Haus versteigert. Die Bank nimmt sich im Vorfeld schon eine Sicherheit und lässt sich ins Grundbuch als Hauptgläubiger eintragen. Kommt es zu einer Tilgungsstörung und eine Tilgungsstrecke ist nicht abgeklärt worden, dann hat die Bank das Recht, das Haus zu veräußern und die offenen Forderungen mit dem Erlös auszugleichen. Bei einer Tilgungsstörung kann auch das Aufnehmen eines neuen Darlehens helfen. Mit einer neuen Tilgungsvereinbarung und der Tilgungssreckung kann eine Verlängerung beantragt werden, aber auch eine Senkung der monatlichen Raten kann in Angriff genommen werden. Das passiert meist, wenn der erste Vertrag mit sehr hohen Zinsen belastet ist. Hohe Zinsen und eine hohe Kreditsumme sorgen dafür, dass die Laufzeit sehr lang ist und die Ratenzahlungen hoch angesetzt sind. Gerade hohe Ratenzahlungen kann zu finanziellen Engpässen führen.
Der Tilgungsträger
Im Bereich der Tilgung befindet sich auch der Tilgungsträger. Der Tilgungsträger wird auch als Verrechnungsabkommen bezeichnet. Er beinhaltet nicht nur Kapitalanlagen, sondern auch alle Sparformen. Kapitalanlagen und Sparformen können zur Tilgung eines Darlehens verwendet werden. Ein Tilgungsträger wird immer dann abgeschlossen, wenn eine höhere Verzinsung erreicht werden kann. Das Kapital wird mit einer höheren Verzinsung schnell vervielfältigt und kann dann zur Tilgung des Darlehens verwendet werden. Das ausstehende Geld kann nicht so schnell erhöht werden, wie das Tilgungsträgerkapital. Das ist ein immenser Vorteil. Am Ende der Laufzeit eines Darlehens ist somit viel mehr Kapital vorhanden als zur Tilgung der Restsumme notwendig ist. Idealerweise wird ein Aufschlag von bis zu 13% mit gerechnet, damit unvorhergesehene Mindererträgen vorgebeugt werden kann. Das Restkapital kann dann für andere Ausgaben genommen werden. Als Tilgungsträger bieten sich Veranlagungsprodukte wie Wertpapiere, Aktien oder Lebensversicherungen an. Sie sollten eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben. Im Höchstfall reicht eine Laufzeit von 25 Jahren. Als Tilgungsträger bieten sich Anlageprodukte an, die risikoarm sind, um das vorhandene Kapital zu sichern.
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