Mit dem Begriff Tilgungssurrogat wird ein Tilgungssatz bezeichnet, der bei Darlehen anfällt, bei denen eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Damit gemeint ist also eine Art Tilgungsersatz für das Darlehen. Dieser kann beispielsweise durch die Abtretung der Forderungen aus einem Bausparvertrag bzw. aus einer Kapitallebensversicherung, verschiedener Investmentfonds oder einer Rentenversicherung entstehen. Dabei zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens keine Tilgung für eben dieses, sondern nur die Zinsen. Der Darlehensgeber erhält seine Forderungen bei Ablauf des Fonds, der Bausparverträge oder Versicherungen aus den Auszahlungssummen dieser. Der Tilgungssurrogat muss dabei bereits bei Abschluss des Darlehens vereinbart werden, die Darlehenslaufzeit deckt sich in der Regel mit der Laufzeit der Versicherung oder des Bausparvertrags.
Der Tilgungssatz, der anfällt, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, wird Tilgungssurrogat genannt. Damit ist dann so eine Art Tilgungsersatz für das jeweilige Darlehen gemeint. Beispielsweise kann dieser durch die Abtretung der Forderung aus einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung, verschiedener Investmentfonds oder einer Rentenversicherung entstehen. Der Darlehensnehmer zahlt in dieser Zeit keine Tilgung, sondern nur die Zinsen. Der Darlehensgeber erhält seine Forderungen bei Ablauf des Fonds, der Bausparverträge oder Versicherungen aus den Auszahlungssummen. Das Tilgungssurrogat muss bereits bei Abschluss des Darlehens vereinbart werden.
Inhalt
Die bekanntesten Tilgungssurrogate
Es gibt in der Kreditbranche verschiedene Tilgungssurrogate, die zum Einsatz kommen, um einen Tilgungsersatz zu schaffen. Zu diesen Surrogaten gehören:
- Rentenversicherungen
- Bausparverträge
- Kapitallebensversicherungen
- Investmentfonds
Der Ablauf von Tilgungssurrogaten
Bei der Aufnahme eines Darlehens ist bekannt, dass eine Rückzahlung erfolgen muss. Die Rückzahlung wird monatlich durchgeführt. Die monatliche Rückzahlung ist in Ratenform zu leisten und läuft über einen festgelegten Zeitraum, der sogenannten Laufzeit. Je nach Höhe des Darlehens kann die Laufzeit bis zu 40 Jahre betragen, das bedeutet, 40 Jahre lang muss der Darlehensnehmer jeden Monat eine Rate zur Rückzahlung der Darlehenssumme zahlen. Die Rückzahlungssumme setzt sich dabei aus der eigentlichen Darlehenssumme und den anfallenden Zinsen zusammen. Gerade bei einer so langen Laufzeit kann es zu finanziellen Engpässen kommen, die zur Folge haben, dass die Leistung an den Darlehensgeber nicht mehr geleistet werden kann. In dem Fall kann eine Tilgungsaussetzung erfolgen. Mit der Tilgungsaussetzung hat der Darlehensnehmer mehr Kapital, um andere Anschaffungen zu machen oder das Kapital in Anlagen zu investieren. Die meisten Darlehensgeber bieten ihren Kunden heute die Möglichkeit, eine Tilgungsaussetzung zu erhalten. Das Kapital, dass dann zur Verfügung steht sollte idealerweise in Tilgungssurrogaten fließen. Mit dem Tilgungssurrogaten kann die Endsumme des offenen Darlehens viel schneller bezahlt werden und eine schnellere Schuldenfreiheit ist möglich.
Tilgungssurrogate und der Bausparvertrag
Es gibt verschiedene Tilgungssurrogate, aber die häufigste Form ist der Bausparvertrag. Der Darlehensnehmer zahlt die Zinsen des laufenden Darlehens und das Restkapital fließt in einen Bausparvertrag. Der Bausparvertrag bietet sich als Anlageform an, gerade, wenn es um eine Baufinanzierung geht. Der Bausparvertrag wird über eine feste Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit kann individuell angesetzt werden. Üblicherweise läuft er bis zu sieben Jahren und ist dann zuteilungsreif. Mit der Zuteilungsreife kann der Bausparkredit abgerufen werden. Sobald die Auszahlung erfolgt wird der Bausparkredit genommen, um das endfällige Darlehen komplett zu begleichen. Allerdings wird der Bausparkredit nur für die Tilgungssumme verwendet. Die Zinsen laufen weiter und müssen vom Darlehensnehmer weiterhin bezahlt werden. Allerdings sind die Zinsen nicht so hoch und somit ist die Ratenzahlung geringer. Es stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung und der Lebensstandard ist gesichert.
Bausparvertrag als Vergleich
Der Bausparvertrag kann aber auch als Vergleich verwendet werden. Der Bausparvertrag ist ein Tilgungssurrogat und für ihn kann es eine Wertsteigerung geben. Diese Wertsteigerung kann von den Zinszahlungen des Darlehens abgezogen werden. Bei einer Wertminderung funktioniert es genau anders herum und muss addiert werden. Am Ende stehen die Kosten zur Ansicht und diese können für einen Vergleich genutzt werden. Allerdings muss bedacht werden, dass die Kosten für die gesamte Laufzeit berechnet werden. Bei einem Annuitätendarlehen werden nur die Kosten während der Zinsbindung berechnet.
Tilgungssurrogat und die Besonderheiten
Die Tilgungssurrogaten sind im Grunde Geldanlagen, die sich im Wert verändern können. Sie können starken Kursschwankungen unterliegen, die nicht immer positiv sind. Auch negative Einwirkungen sind keine Seltenheit. Die extremen Kursschwankungen können ein wenig ausgeschlossen werden, wenn mit weniger risikobehafteten Surrogaten gehandelt wird. Allerdings ist der mögliche Gewinn dann auch nicht so hoch. Das bedeutet, bei einem risikobehafteten Surrogat können sehr hohe Kursschwankungen auftreten, aber dafür ist der Gewinn umso höher. Bei einem Surrogat, das geringere Risiken aufweist, sind die Kursschwankungen gering, aber auch der Gewinn fällt niedriger aus. Egal für welche Form von Surrogaten sich entschieden wird, ein Risikoabschlag sollte immer mit einkalkuliert werden. In der Regel wird ein Risikoabschlag von bis zu 15% gerechnet.
Eine weitere Besonderheit gibt es bei der Tilgungsaussetzung zu beachten. Grundsätzlich wird bei einer Tilgungsaussetzung nur ein geringer Betrag zur Weiterführung des Darlehens bezahlt. Die niedrige Rate wird nur zur Zinszahlung genommen. Die Darlehenssumme wird nicht beglichen und bleibt somit bis zum Ende der Tilgungsaussetzung in gleicher Höhe vorhanden. Anders sieht es bei einem Annuitätendarlehen aus. Bei einem solchen Darlehen nimmt die Restschuld immer weiter ab. Somit sinkt nicht nur die Darlehenssumme, sondern auch der Zinsanteil. Beim Einsatz von Tilgungssurrogaten sollte immer darauf geachtet werden, dann die Wertsteigerung und die Verzinsung ausgeglichen sind. Nur so kann man sicher sein, dass nicht zu viel gezahlt wird.
Das Angebot von Tilgungssurrogaten
Es gibt einige Anlageangebote, die sich als Tilgungssurrogat eignen, wie oben schon geschrieben. Die Hauptsurrogat ist der Bausparvertrag, der sich für eine Baufinanzierung am besten eignet. Aber auch die Kapitallebensversicherung ist eine ideale Lösung. Bei der Kapitallebensversicherung wird eine Lebensversicherung mit einer festen Summe abgeschlossen. Die Summe wird individuell ausgesucht und kann von Kunde zu Kunde unterschiedlich sein. Gerade bei Bauherrn, die kein Eigenkapital haben oder deren Sicherheiten nicht ausreichend sind, verlangen viele Banken für die Vergabe eines Kredits eine Kapitallebensversicherung. Die Laufzeit ist unterschiedlich und kann bis zum Rentenalter, aber auch später abgeschlossen werden. Während der Laufzeit wird ein Kapital angespart, das am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Mit der Auszahlung besteht die Möglichkeit, das offene Darlehen auszugleichen und somit schuldenfrei zu werden.
Eine weitere Form der Geldanlage sind Investmentfonds. Während bei einem Bausparvertrag und einer Kapitallebensversicherung kaum ein Risiko vorhanden ist, sind bei Investmentfonds im schlimmsten Fall starke Schwankungen vorhanden. Bei den Investmentfonds als Tilgungssurrogat handelt es sich in den meisten Fällen um offene Fonds, die für das breite Anlegerpublikum gedacht sind. Darunter fallen
- Rentenpapiere
- Aktien
- Immobilienfonds
- Geldmarktpapiere
Anleger, die mehr Kapital zur Verfügung haben und auch in einzelne Projekte investieren wollen, sollten sich an geschlossene Fonds halten. Die geschlossenen Fonds sind zwar mit einem höheren Risiko ausgestattet, aber der Gewinn kann sehr hoch sein. Zudem wird das Kapital bei geschlossenen Fonds über einen längeren Zeitraum festgelegt und steht nicht nach kurzer Zeit zur Verfügung. Anleger bekommen bei den Tilgungssurrogaten in Form von Investmentfonds nur Bruchteile von Projekten. Sie erwerben also Fondsanteile und keine gesamten Fonds. Bei den offenen Surrogaten ist ein großer Vorteil, dass sie sehr flexibel sind. Es können nicht nur Kleinsummen investiert werden, sondern auch höheres Kapital. Im Rahmen von Fondssparplänen können immer wieder Anteile gekauft werden und somit bietet sich eine private Altersvorsorge an. In Bezug auf die Darlehenstilgung kann der Anleger sich für offene oder geschlossene Fonds entscheiden. Die meisten Anleger nutzen die offenen Fonds, die eine geringere Risikobelastung haben. Schließlich wollen die Anleger mit dem Kapital die offene Darlehenssumme auf einen Schlag begleichen und keinen Verlust erleiden.
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