Der Treuhandauftrag ist eine Art Sicherheit. Der Vertrag kommt in vielen Bereichen vor, aber gerade in der Darlehensauszahlung spielt er eine große Rolle. Der Treuhandvertrag wird von einem Treuhändler verfasst. Treuhändler sind in der Regel Rechtsanwälte oder Notare, die von dem Darlehensgeber beauftragt werden. Mit Hilfe des Treuhandvertrags erhalten Notare oder Rechtsanwälte die Verfügungsgewalt über das ausgezahlte Darlehen. Nicht nur in der Ablösung eines Darlehens spielen die Verträge eine wichtige Rolle, auch in Bezug auf Sicherheiten sind sie ganz vorn zu sehen.
Inhalt
Bedeutung bei der Kreditablösung
Die Kreditablösung ist eine Aktion, die zur Folge hat, dass das ausgezahlte Darlehen komplett an den Darlehensgeber zurückgezahlt wird. In der Regel ist der Darlehensnehmer für die Kreditablösung zuständig, aber auch andere Darlehensgeber können eine Kreditablösung beantragen. Das kommt immer dann vor, wenn der Darlehensnehmer bei einem anderen Darlehensgeber einen neuen Kredit aufnimmt, der vielleicht zu besseren Konditionen angeboten wird. In diesem Fall ist der neue Darlehensgeber verpflichtet zuerst die Restschuld bei der Erstbank zu begleichen. Auch das wird als Kreditablösung bezeichnet.
Bedeutung bei Sicherheiten
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Sicherheiten im Spiel sind. Gerade bei einer Baufinanzierung, die meist komplett von der Bank getragen wird, verlangt die Bank Sicherheiten. Die Sicherheiten sollten im Wert immer höher liegen als das gewünschte Darlehen. Bei Baufinanzierungen wird meist das Grundstück und das Haus als Sicherheit genommen. Dazu wird die Bank als Darlehensgeber als Hauptgläubiger ins Grundbuch eingetragen. Kommt der Darlehensnehmer in finanzielle Schwierigkeiten und kann seine offenen Forderungen nicht begleichen, dann hat die Bank das Recht, Grundstück und Haus bei einer Versteigerung zu veräußern. Mit dem daraus aufkommenden Erlös werden die offenen Forderungen des Darlehensnehmers beglichen. Wird die Kreditablösung nun von einer anderen Bank gefordert, dann muss ein Treuhandauftrag festgehalten werden, um das Thema der Sicherheiten zu klären.
Der Inhalt des Treuhandauftrags
Im Grunde handelt es sich bei dem Treuhandauftrag um einen Vertrag. Der Vertrag ist an Rechte und Pflichten gebunden, die im Auftrag festgehalten werden. In einen Treuhandvertrag gehören folgende Informationen:
- Der Gegenstand der Treuhandschaft (Grundstück, Immobilie, Fahrzeuge, usw.)
- Die Bezeichnung des Treuhänders (Rechtsanwalt, Notar)
- Die Bezeichnung des Treugebers
- Die Art der Verwaltung für das Treugut durch den oben genannten Treuhändler
- Die Entscheidungsbefugnisse und deren Einschränkungen
- Die Befristung des Auftrags
- Die Kündigung des Auftrags
- Die Gründe für eine Beendigung des Auftrags
- Der Ersatz für Aufwendungen
- Die Vergütung des Treuhänders
Gerade bei dem ersten Punkt „Gegenstand der Treuhandschaft“ gilt es Genauigkeit walten zu lassen. Der Gegenstand muss in allen Einzelheiten beschrieben und festgehalten werden. Dazu zählt, beispielsweise, bei einem Haus nicht nur die Quadratmeterzahl der Wohnfläche, sondern auch das Grundstück, die Terrassengröße, das Dach und die Installationen. Meist ist der erste Punkt in einem Treuhandauftrag der aufwendigste und braucht zur Erstellung die meiste Zeit. Allerdings sind Notare und Rechtsanwälte mit dem Treuhandauftrag vertraut und wissen worauf es ankommt.
Die Kosten für den Treuhandauftrag
Bei der Erstellung eines Treuhandauftrags entstehen natürlich auch Kosten. Die Kosten belaufen sich auf den Treuhänder und dessen Fähigkeiten. Entweder handelt es sich um einen Rechtsanwalt oder um einen Notar, der als Treuhänder beauftragt wird. Dann fallen die Kosten für den Treuhänder anhand seiner Provision an. Auch die notariellen Tätigkeiten müssen bezahlt werden. Einige Banken verlangen für die Zusatzarbeit eine Gebühr. Das ist nicht rechtswirksam und unzulässig. Grundsätzlich sollte im Vorfeld der Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen nachgelesen werden. Sind die Gebühren für eine Kreditablösung dort festgehalten, dann muss der Darlehensnehmer diese Gebühren auch zahlen. Allerdings sind die meisten Verträge ohne entsprechende Klauseln versehen. Die Kosten für den Treuhänder werden von dem Darlehensnehmer getragen. Sie werden in die Nebenkosten für die Baufinanzierung festgehalten und werden mitsamt der Darlehenssumme ausgezahlt.
Geschäftspartner und Treuhandaufträge
Auch Geschäftspartner können einen Treuhandauftrag abschließen. In einem solchen Fall soll der Treuhandauftrag einen hohen Wert absichern. Gerade bei Geschäften, ist das Risiko meist sehr hoch und um das Risiko gering zu halten, also den Verlust, wird ein hoher Wert mit dem Treuhandauftrag abgesichert. Im Grunde funktioniert das sehr einfach. Ein Geschäftspartner beauftragt einen Treuhänder. Das kann ein Rechtsanwalt mit Notarzulassung oder direkt ein Notar sein. Der Treuhänder übernimmt dann die Aufgabe, das Kapital zu verwahren. Das bedeutet, in der Regel muss eine Vergütung für eine Leistung erfolgen. Mit Hilfe des Treuhandauftrags wird die Vergütung zwischengelagert und erst nach erfolgter Leistung ausgezahlt. Dazu ist der Treuhänder zuständig. Er verwaltet die Vergütung und muss dafür sorgen, dass erst die Leistung erfolgt und dann die Vergütung. Sollte es vorkommen, dass die Leistung nicht erfolgt, dann kann der Treuhänder die Vergütung an den ersten Geschäftspartner zurücksenden. Die Kosten für den Treuhänder werden meist auf beide Geschäftspartner aufgeteilt, da meist beide Parteien mit der Beauftragung einverstanden sind. Grundsätzlich muss der Geschäftspartner ansonsten die Kosten tragen, der den Treuhänder beauftragt hat.
Treuhandauftrag – die Gegenstände
Bei einem Treuhandauftrag ist der wichtigste Faktor der Gegenstand, der im Vertrag als Sicherheit dienen soll. Es gibt verschiedene Gegenstände, die als Sicherheit dienen können. Der Gegenstand muss zum Auftrag passen und kann:
- Haus mit Grundstück
- Kapital
- Wertpapiere
- Versicherungen
oder andere Sicherheiten sein. Sogar Oldtimer oder andere Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzen können als Sicherheit dienen. Die Gegenstände, die im Treuhandauftrag schriftlich festgehalten werden müssen genau beschrieben werden. Das macht der Treuhänder. Der Treuhänder nimmt die Gegenstände an sich und verwaltet sie. Natürlich kann er kein Haus mit Grundstück einlagern, aber er kann die Eigentümerurkunde verwahren bis die Sicherheit nicht mehr gebraucht wird.
Nach dem Treuhandauftrag
Der Treuhandauftrag läuft über einen festgelegten Zeitraum. Der Zeitraum wird mit Datum im Vertrag festgehalten und alle Parteien müssen sich daran halten. Bei einer Baufinanzierung dient meist die Immobilie mit Grundstück als Sicherheit, die vom Treuhänder verwaltet wird. Nachdem die Baufinanzierung komplett beglichen ist, ist auch der Treuhandauftrag abgeschlossen. Dazu müssen beide Parteien, die den Auftrag erteilt haben, die Zustimmung geben und der Treuhänder kann dann die verwalteten Gegenstände ausgeben. Allerdings nur, wenn auch die Bezahlung des Treuhänders erfolgt ist. Nachdem ein Vorgang abgeschlossen ist, kann ein neuer Treuhandauftrag in die Wege geleitet werden. Dazu kann die gleiche Sicherheit verwendet werden.
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