Bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung vom Finanzamt, die die Bezahlung der Grunderwerbssteuer (3.5% vom Nettokaufpreis) belegt. Benötigt wird dieses Formular um sich beim Notar ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Steuer fällt nur beim Erwerb oder Erbe eines Grundstückes an und kann zur Beschleunigung des gesamten Prozesses, schon vor dem Fälligkeitzeitpunkt abgeführt werden.
Der Erwerber eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes kann erst dann in das Grundbuch als neuer Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eingetragen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird. Dies wird im § 22 Abs. 1 GrEStG geregelt. Das heißt, dass steuerlich gesehen keine Bedenken gegen die Eintragung bestehen. Das Finanzamt wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung jedoch grundsätzlich erst dann ausstellen, wenn der neue Eigentümer bzw. Erwerber die anfallende Grunderwerbssteuer an das Finanzamt gezahlt hat. Um den Eintragungsvorgang zu beschleunigen, ist es ratsam, die Grunderwerbssteuer vorzeitig zu bezahlen, sodass kurzfristig auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, wodurch wiederum die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erfolgen kann.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man von seinem Finanzamt, hier wird mitgeteilt, ob der Antragsteller Steuerschulden hat. Manche Behörden und auch teilweise zukünftige Arbeitgeber verlangen eine solche, besonders wenn Sie in Zukunft mit hohen Geldbeträgen arbeiten müssten. In einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vermerkt, ob der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung über Steuerschulden verfügt, ob offene Steuerschulden vorhanden sind.
Das Finanzamt ist verpflichtet jedem Antragsteller eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, diese ist in einigen Bundesländern kostenlos und andere Bundesländer verlangen eine kleine Gebühr. Sie können diese Bescheinigung formlos beantragen, jedoch besteht bei einigen Finanzämtern auch die Möglichkeit diesen Antrag über ein vorgefertigtes Formular zu beantragen.
Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie umgehend die darin gemachten Auskünfte überprüfen, ob diese alle richtig sind, denn auch Finanzämter können Fehler machen, die schnellstens korrigiert werden sollten.
Wann benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Man benötigt aus den unterschiedlichsten Gründen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt:
- als Nachweis das die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde, wenn man eine Immobilie oder ein Grundstück erworben hat
- manchmal ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Erbschaft notwendig
- bei Beantragung einer Schankkonzession
- beim Wechsel der Hochschule, sollten Sie studieren
Wie wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragt?
Eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist einfach und schnell beantragt und erfordert kein großartiges Wissen. Sie müssen hier einfach bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorsprechen und diesem mitteilen wofür Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen. Haben Sie beispielsweise eine Immobilie erworben so legen Sie dem Finanzamt die Quittung vor, dass Sie die Grunderwerbssteuer gezahlt haben. Wer geerbt hat, der benötigt eine erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ebenfalls benötigen Sie in manchen Branchen, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse?
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung die man bei seiner Krankenkasse anfordern kann, erklärt diese, dass das Unternehmen oder die Privatperson bei dieser Krankenkasse geführt wird und keine Beitragsrückstände vorhanden sind.
Was versteht man unter der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses?
Ehrenamtliche Mitarbeiter, welche eine Tätigkeit in einer Kirche, Kinderheim oder auch Verein ausüben, die benötigen ein erweitertes Führungszeugnisses, welches die Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet. Dieses Papier kann beim Jugendamt angefordert werden.
Welche Gesetzesgrundlage wird durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung geregelt?
Wer eine Immobilie erworben hat, dessen Notar macht eine schriftliche Anzeige beim Finanzamt und dieses wird dem Immobilieninhaber eine Mitteilung über die Grunderwerbssteuer machen. Diese Grunderwerbssteuer muss dann umgehend von dem Immobilienbesitzer getilgt werden und mit dem Zahlungsbeleg muss dieser zum Finanzamt und sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfertigen lassen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist sehr wichtig, denn Sie benötigen diese, um sich in das Grundbuch als Immobilienbesitzer eintragen zu lassen, ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag möglich.
Wann erhält man die Unbedenklichkeitsbescheinigung von seinem Finanzamt?
Die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ruhig Ihrem Notar überlassen, wenn die Grunderwerbssteuer von Ihnen gezahlt wurde, so erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung in nur wenigen Tagen.
Wie geht es weiter, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilt wird?
Wichtig ist das Sie lediglich die Grunderwerbssteuer begleichen, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, sollten Sie Einkommenssteuerschulden oder andere Schulden beim Finanzamt haben, so sind diese für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht von Bedeutung und das Finanzamt stellt Ihnen diese trotz der Steuerschulden aus.
Benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Schenkung?
Sollten Sie beispielsweise von nahen Verwandten eine Immobilie überschrieben bekommen und mussten hier nichts zahlen, dann benötigen Sie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht, da Sie die Immobilie oder das Grundstück nicht erworben haben, jedoch ist dies von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gibt es eine Freigrenze für Immobilien oder Grundstücke wo man keine Grunderwerbssteuer zahlen muss und somit auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen muss, um die Immobilie im Grundbuch einzutragen. Diese Freigrenze liegt bei 2.500 Euro, jedoch erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt, ob auch hier eine Freigrenze vorliegt.
Steuerbescheinigung der Gemeinde, wann ist diese erforderlich?
Gewerbebetreibende benötigen in manchen Branchen ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, vor allem wenn hier ein Kredit beantragt werden soll, doch nicht immer wird diese Bescheinigung einfach so ausgestellt, sondern es sind weitere Nachweise nötig, wie die Steuerbescheinigung der Gemeinde, wo das Gewerbe betrieben wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich trotz Grundsteuerschulden?
Haben Sie Schulden beim Finanzamt, weil Sie die Grundsteuer nicht entrichtet haben, so werden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erhalten, doch was können Sie machen, damit Sie diese Bescheinigung trotzdem erhalten? Da bleibt Ihnen nur der Weg zum Finanzamt und die Schulden zu begleichen, vereinbaren Sie eine Ratenzahlung und tilgen Sie die offene Schuld so schnell es nur geht, damit Sie sich in das Grundbuch eintragen lassen können, nötigenfalls sprechen Sie mit Ihrer Bank und nehmen Sie einen Kredit auf oder versuchen Sie den vorhandenen Kredit aufzustocken. Wer Schulden beim Finanzamt hat kann sehr schnell in eine finanzielle Schieflage geraten.