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Was sind Unterhaltsschulden?
Unterhalt wird in der Regel gezahlt, wenn sich beispielsweise ein Paar trennt, hier muss keine Ehe vorhanden sein, doch mindestens ein Kind, welches minderjährig und noch nicht in der Ausbildung steckt. In manchen Fällen muss zudem dem Ehepartner, auch wenn die Eheleute in Scheidung leben Unterhalt gewährt werden, dass ist der Fall, wenn der Ehepartner beispielsweise wegen Krankheit oder minderjährigen Kindern nicht in der Lage ist einer Tätigkeit nachzugehen. Jedoch muss auch Unterhalt gezahlt werden, wenn die Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung zusammen leben und ein Ehepartner keiner Tätigkeit nachgehen kann, weil dieser Ehepartner sich um die gemeinsamen Kinder kümmert und den Haushalt regelt, dann muss der Ehepartner, welcher einer Tätigkeit nachgeht Unterhalt gewähren, jedoch sieht dieser Unterhalt anders aus wie es bei getrenntlebenden Ehepartnern der Fall ist, denn hier muss der Arbeitnehmer dafür sorgen, dass sämtliche Fixkosten getragen werden und zudem der zuhause verbleibende Ehepartner Unterhalt in Form von Haushalsgeld erhält.
Berechnung
Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn man getrennt lebt?
Wenn sich Ehepartner getrennt haben ist meistens der erste Weg von beiden Seiten zu einem Anwalt, dieser wird den Arbeitnehmer auffordern seine Einnahmen offenzulegen und errechnen, welchen Anteil der andere Ehepartner, meistens der der sich um die Kinder kümmert erhalten muss. Selbstverständlich wird der Unterhalt nicht willkürlich berechnet, sondern hier greifen Anwälte und Gerichte auf die Düsseldorfer Tabelle zurück, denn in dieser ist vermerkt welcher Anspruch besteht. Selbstverständlich muss bei jeder Errechnung des Unterhaltes darauf geachtet werden, dass der Unterhaltspflichtige seinen Selbstbehalt noch uneingeschränkt nutzen kann. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Unterhalspflichtiger zum Leben benötigt, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu gelangen.
Arbeitslosigkeit
Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird?
Sollte ein Unterhaltspflichtiger arbeitslos werden, so wird die Person, in dessen Haushalt das minderjährige Kind oder die minderjährigen Kinder leben den Weg zum Jugendamt suchen, denn das Jugendamt, hier die Kindergeldvorschusskasse überweist sodann einen Kindergeldvorschuss an die Person, in dessen Haushalt das Kind lebt, doch damit ist der Unterhaltspflichtige nicht aus der Schuld genommen, denn das Jugendamt überprüft die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen, sollte dieser tatsächlich nicht zahlen können, so fallen Unterhalsschulden an. Sollte der Unterhaltspflichtige irgendwann wieder einer Arbeit nachgehen und ein regelmäßiges Einkommen erzielen so muss dieser die angelaufenen Unterhaltsschulden, wenn auch in monatlichen Raten an das Jugendamt tilgen und seinen Verpflichtungen nachkommen und monatlich Unterhalt zahlen.
Eltern Unterhalt
Wann müssen Kinder an ihre Eltern Unterhalt bezahlen?
In der Regel zahlen Eltern an ihre Kinder Unterhalt, jedoch kann es auch umgekehrt der Fall sein, nämlich dann, wenn beispielsweise ein Elternteil aus Alters- oder Krankheitsgründen in einem Heim untergebracht wird. Hier wird die finanzielle Situation des Kindes oder der Kinder überprüft und diese müssen anhand ihrer Möglichkeiten die Heimunterbringung oder die Krankenhausunterbringung Ihrer Eltern zahlen, doch auch hier ist es so, dass die Kinder einen gewissen Selbstbehalt behalten müssen. Sind mehrere Kinder vorhanden, so werden die Kosten unter den Kindern aufgeteilt, soweit dies möglich ist. Sollten die Kinder nur ein sehr geringes Einkommen haben und somit unter dem Selbstbehalt bleiben oder auch nur einen Teil der Kosten tragen können, so springt das Amt ein und zahlt die Differenz.
Verjährung
Kann Unterhalt verjähren?
Grundsätzlich verjährt der Unterhalt nach 3 Jahren, jedoch ist hier zu beachten, dass die sogenannte Verjährungsfrist immer erst zum Ende des Jahres zu laufen beginnt, was bedeutet, dass wenn der Unterhalt beispielsweise im Februar fällig wird und nicht gezahlt wird ab Dezember noch 3 Jahre laufen bis der Unterhaltsanspruch verjährt. Diese Verjährungsfrist gilt auch, wenn man einen Unterhaltstitel durch das Gericht erworben hat, jedoch haben Sie hier die Möglichkeit die Verjährungsfrist zu unterbrechen, indem Sie die Zwangsvollstreckung versuchen durchzusetzen, denn in einem solchen Fall beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren erneut und der Unterhaltspflichtige hat weiter Unterhalsschulden.
Eine Besonderheit bei Unterhaltsschulden gibt es noch, denn es ist zu beachten, dass Unterhaltsansprüche von Kindern gegen ihre Eltern nicht verjähren, jedoch nur solange wie die Kinder noch minderjährig sind. Die Verjährungsfrist würde bei minderjährigen Kindern erst mit dem 18. Lebensjahr beginnen und mit dem 21. Lebensjahr enden, somit auch nach 3 Jahren.
Insolvenz
Was passiert bei einem Insolvenzverfahren mit den Unterhaltsschulden?
Unterhaltsschulden sind stets vorrangig, doch wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde ist der Unterhaltsschuldner erst mal fein raus, denn er hat Anspruch auf seinen Selbstbehalt und die Einnahmen über diesem Selbstbehalt werden an die Gläubiger verteilt, sollte hier Geld zur Tilgung der Schulden übrigbleiben, so werden die Unterhaltsschulden ebenfalls nicht getilgt und verjähren automatisch nach 3 Jahren bzw. nach 7 Jahren, denn solange dauert ein Insolvenzverfahren inklusive der einjährigen Wohlverhaltensphase. Es ist jedoch zu beachten, ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen bzw. wurde dieses genehmigt sind zwar die rückläufigen Schulden mit in das Verfahren aufgenommen worden, doch die monatlichen weiteren Unterhaltsansprüche sind hiervon nicht berührt und fallen nicht mit in die Insolvenz, was bedeutet, diese Unterhaltsschulden müssen dennoch von dem Unterhaltspflichten getilgt werden.
Das Jugendamt als Gläubiger
Das Jugendamt springt in der Regel immer dann ein, wenn der Unterhalt nicht gezahlt werden kann. Dabei spielt es für das Jugendamt erstmal keine Rolle, aus welchen Gründen kein Unterhalt geleistet wird. Das Jugendamt kommt dann auf den Plan und zahlt den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Die Folge für den Unterhaltspflichtigen ist, dass sich Unterhaltsschulden beim Jugendamt anhäufen. Somit wird das Jugendamt automatisch zum Gläubiger. Das Jugendamt als Gläubiger zu haben kann große Probleme mit sich bringen, denn die Behörde lässt nicht locker und fordert immer wieder die Zahlung der offenen Unterhaltsschulden. Sollte der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungen nicht nachkommen, dann hat das Jugendamt das Recht einen vollstreckbaren Unterhaltstitel zu erreichen. Das wird meist ein Gerichtsbeschluss sein und das Ergebnis kann und wird eine Zwangsvollstreckung sein.
Die Folgen bei Unterhaltsschulden
Bei aufkommenden Unterhaltsschulden findet eine Verletzung der Unterhaltspflicht statt.
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Folge kann nicht nur eine immens hohe Geldstrafe sein, sondern sogar bis zur Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. Allein aus diesem Grund sollten Unterhaltsschulden immer die oberste Priorität haben. Sobald die finanzielle Situation es zulässt, sollten immer zuerst die Unterhaltsschulden beglichen werden. Sie sind vor allen anderen Forderungen schnellstmöglich zu begleichen.
Tipps bei Unterhaltsschulden
Unterhaltsschulden sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn es können ernsthafte Konsequenzen drohen. Die folgenden Tipps sind auf jeden Fall zu beachten:
Im ersten Schritt sollte geprüft werden, ob eine Chance auf Unterhaltsherabsetzung besteht. Dadurch kann eine Erhöhung der Unterhaltsschulden vermieden werden. Es kann notwendig sein, dass der Unterhaltstitel angepasst werden muss.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Teil des Unterhaltes vom Jobcenter übernommen werden kann. Hier bietet sich der § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II an:
§ 11b Absetzbeträge
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
…
7.
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
…
Beim Unterhaltsgläubiger melden, sollte ebenfalls auf der Liste stehen. Die finanzielle Situation muss unbedingt abgesprochen werden, um weitere Unterhaltsschulden weitestgehend zu vermeiden. Eine Teilzahlung kann hier durchaus hilfreich sein.
Neue Unterhaltsschulden im Insolvenzverfahren
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist der Unterhaltsgläubiger verpflichtet alle aufkommenden Verpflichtungen zu zahlen. Neu entstehende Schulden können schwerwiegende Folgen haben. Das beginnt bei dem Abbrechen des Insolvenzverfahren und endet bei Zwangsvollstreckungen oder sogar Haft. Auch während des Insolvenzverfahrens kann durchaus die Möglichkeit bestehen, dass neue Unterhaltsschulden mit Hilfe einer Pfändung eingetrieben werden. Die Unterhaltsschulden auch die künftigen, unterliegen dem Teil des Einkommens, dass durchaus gepfändet werden kann. Der Unterhaltsgläubiger hat sogar das Recht den Treuebonus zu pfänden. Alle Steuererstattungen, neues Vermögen oder Sparguthaben, dass während der Insolvenz entstehen, sind sofort zu entrichten und werden zur Deckung der Unterhaltsschulden genommen.
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