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Was bedeutet Valutierung?
Unter der Valutierung versteht man die Auszahlung eines Darlehens an den Darlehensnehmer. Diese Auszahlung oder eben Valutierung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Sollten diese noch nicht erfüllt sein, kann das Darlehen dennoch ausgezahlt werden, sofern die Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde bzw. der Notar eine Notarbestätigung vorlegt. In letzterer wird dann vom Notar gewährt, dass die Darlehenssumme ordnungsgemäß verwendet wird und demzufolge erst nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen an den eigentlichen Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Die Auszahlung oder Valutierung des Darlehens erfolgt beim Kauf bestehender Immobilien in einer Summe, bei Neubauten regelmäßig in Teilbeträgen, je nach Baufortschritt.
Mit dem Begriff Valutierung ist die Auszahlung eines Darlehens an den Darlehensnehmer gemeint. Die Auszahlung oder auch Valutierung allerdings nur dann erfolgen, wenn alle geforderten Auszahlungsvoraussetzungen erledigt wurden. Soll das Darlehen schon vor dieser Erfüllung ausgezahlt werden, wird dafür ein Anderkonto benötigt, welches in der Regel von einem Notar verwaltet wird. Der Notar gibt dann nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzung das Geld an den Zahlungsempfänger weiter. Dabei kann es sich auch um mehrere Teilauszahlungen handeln, je nachdem wie dies vereinbart wurde.
Unter Valutierung versteht man grundsätzlich das Datum ab dem ein Betrag (Soll oder Haben) auf einem Konto verzinst wird. Dieses Datum wird in der Welt der Finanzen auch als Wertstellung bezeichnet. In der Regel erfolgen Buchung und Wertstellung auf einem Konto zeitgleich. Bei manchen Geldtransaktionen weicht das Wertstellungsdatum aber vom Buchungsdatum ab. Die Wertstellung kann dabei vor oder nach der Buchung erfolgen. So wird z.B. bei einer Scheckeinreichung der Gegenwert des Schecks in den meisten Fällen am Einreichungstag auf dem Konto des Begünstigten (Scheckeinreicher) gutgeschrieben, die Wertstellung des Gutschriftsbetrages hingegen erfolgt erst ein oder mehrere Tage später. Dies ist dem Umstand geschuldet, das die Bank des Scheckeinreichers den Scheckbetrag bei der Bank des Scheckausstellers einziehen muss und die Verzinsung erst mit dem Tag des tatsächlichen Zahlungseinganges (Tag der Scheckeinlösung) beginnt. Die Wertstellung wird in der Bankenwelt auch als Valuta bezeichnet. Der Begriff leitet sich vom italienischen valuta (= Wert)“ ab, was wiederum vom lateinischen valere (= gelten) herrührt.
Unterschied zwischen Buchung und Wertstellung
Banken tragen auf den Kontoauszügen ihrer Kunden bei allen Zahlungsvorgängen (z.B. bei Einzahlungen und Überweisungen) grundsätzlich zwei Daten ein, nämlich das Buchungsdatum und das Wertstellungsdatum. Der Bankkunde erhält mit der Buchung aber nur die Kontobewegung auf seinem Konto angezeigt. Erst durch die Wertstellung erhält er die Information ab wann der Betrag tatsächlich verfügbar (eingehende Zahlung) oder nicht mehr verfügbar (ausgehende Zahlung) ist. Die Abweichung zwischen Buchungsdatum und Wertstellungdatum hat zur Folge, das der Kunde auf seinem Konto zwischen zwei Kontosalden unterscheiden muss. Zum einen der Buchsaldo, welcher nach einer Buchung entsteht und zum anderen der valutarische Saldo, welcher nach der Wertstellung entsteht. Wird dieser Unterschied nicht beachtet kann es leicht zu einer Kontoüberziehung kommen, was Sollzinsen nach sich zieht die vermeidbar sind.
Kreditinstitute vereinbaren in ihren AGB’s mit ihren Kunden für alle Bankgeschäfte, mit Ausnahme bei Scheckeinreichungen, im Zusammenhang mit den Zahlungsvorgängen auf einem Girokonto meistens feste Wertstellungsklauseln (z.B. bei Einzahlungen und Überweisungen). Damit legen sie den Zeitpunkt des Beginns der Zinsberechung für einen Geldbetrag fest. Die Banken haben dies in der Vergangenheit oft dazu benutzt um Zinsgewinne zu erzielen. Damit wurden aber die Bankkunden unangemessen benachteiligt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof bereits in den 90er Jahren solche AGB Klauseln für unwirksam erklärt.
Nachfolgend nur einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Seit Januar 1989 müssen Einzahlungen auf dem Girokonto am gleichen Tag valutiert werden.
- Seit November 2009 muss auch die Valutierung von Überweisungen am gleichen Tag mit dem Zahlungseingang erfolgen.
Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge dennoch immer dahingehend überprüfen ob die Buchungen richtig valutiert wurden. Falls nicht, hat der Kunde einen Anspruch auf Berichtigung (Neuberechnung).
Der Begriff der Valutierung wird üblicherweise auch im Kreditwesen und im Rechnungswesen verwendet. So zum Beispiel bei der Kreditvalutierung, der Grundschuldvalutierung oder der Rechnungsvalutierung.
Kreditvalutierung
Darunter wird die Auszahlung eines Darlehens an den Kreditnehmer verstanden. Beim Ratenkredit fallen Valutierung und Auszahlung des Kredits zusammen, da solche Kredite regelmäßig in einer Summe ausbezahlt werden. Bei Immobilienkrediten hingegen gelten einige Besonderheiten. Die Valutierung des Darlehens erfolgt auf Antrag des Kreditnehmers aber erst, wenn die im Vertrag genannten Bedingungen für die Kreditvergabe erfüllt wurden. Dazu gehört zum Beispiel beim Immobilienkredit die Bestellung einer für die Kreditbesicherung dienenden Grundschuld oder anderer Sicherheiten. Liegen alle Auszahlungsvoraussetzungen vor, wird der gesamte Kreditbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung in einer Summe wird als Vollvalutierung des Darlehens bezeichnet. Diese Art der Valutierung wird im Regegelfall beim Kauf einer Immobilie in Frage kommen. Die Auszahlung des Immobilienkredits kann aber auch in mehreren Teilbeträgen (beim Neubau), zum Beispiel je nach Baufortschritt erfolgen. Die Auszahlung in Teilbeträgen wird als Teilvalutierung bezeichnet.
Grundschuldvalutierung
Speziell für einen Immobilienkredit ist die Grundschuld die perfekte Kreditbesicherung, denn im Gegensatz zur Hypothek die eng an das Darlehen gebunden ist, kann die Grundschuld nach Tilgung des Kredits für neue Kredite verwendet werden. Der Begriff der Valutierung hat im Zusammenhang mit Immobilienkrediten zweifache Bedeutung. Auf Kreditseite ist mit Valutierung das Datum (Wertstellung) der Auszahlung des Kredits gemeint. Mit der Kreditvalutierung wird regelmäßig auch die Grundschuld in gleicher Höhe valutiert. Sie zeigt dann den Betrag der zu sichernden Kreditforderung, bzw. den Betrag mit dem die Grundschuld für den noch nicht zurückgezahlten Kredit (Restkredit) haftet. Daraus folgt, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde, gibt es auch keine Valutierung mehr. Die Grundschuld wird damit frei, kann also revalutiert, das heißt für einen neuen Kredit verwendet werden.
Rechnungsvalutierung
Im Rechnungswesen wird der Begriff der Valutierung im Zusammenhang mit Valuta-Rechnungen verwendet. Mit Valuta ist das Datum gemeint bis zu dem der Rechnungsbetrag rechtsverbindlich gezahlt werden soll. Das Valutadatum kann dabei bis zu 30 Tagen vom Rechnungsdatum abweichen. Wann die Rechnung fällig wird, hängt aber letzlich von den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens ab. Die Begleichung der Rechnungssumme ist natürlich auch vor dem Valutadatum möglich. Spätestens an diesem Datum ist aber der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Danach kann das Unternehmen Verzugszinsen in Rechnung stellen.
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