Die Verbindlichkeiten bei Antragstellung bezeichnen sämtliche Verbindlichkeiten, die der Antragsteller für ein Darlehen bei der Beantragung dieses aufweist. Bei der Beantragung eines Darlehens wird der Darlehensnehmer sowohl nach seinen Vermögenswerten, als auch nach seinen Verbindlichkeiten gefragt. Dabei kommen nur die Vermögen und Verbindlichkeiten in Frage, die bei der Antragstellung bestehen. Die Verbindlichkeiten, die bei Antragstellung vorliegen, werden jedoch im Gegensatz zu den Vermögenswerten, indirekt bei der Berechnung des Darlehens mit zugrunde gelegt. Wichtig ist die korrekte Angabe, der abzuzahlenden Verbindlichkeiten bei Antragstellung schon alleine deshalb, weil die Bank sich nur so ein Bild von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers machen kann.
Bei Beantragung eines Darlehen muss der Antragsteller Angaben zu aktuellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerten machen, damit sich das Kreditinstitut ein Bild über die Kreditwürdigkeit machen kann. Da diese abzubezahlenden Verbindlichkeiten als Grundlage zur Berechnung des Darlehen dienen, sollte auf eine korrekte Angabe geachtet werden.
Ebenso erhält das Kreditinstitut Informationen über die finanzielle Situation des Antragstellers bei der Dienstleistungsgesellschaft Schufa. Zum Nachteil vieler Privatpersonen sind diese Angaben meist nicht aktuell und wahrheitsgemäß.
Inhalt
Die Merkmale von Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeit besteht immer darin, dass ein Schuldner und ein Gläubiger besteht. Im Grunde
besteht das Wesen darin, dass der Schuldner eine Leistung in Anspruch genommen hat und dafür
eine Gegenleistung erbringen muss. In der Regel handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich.
Alle Verbindlichkeiten haben die Gemeinsamkeit, dass eine Zahlung erledigt werden muss, die zu
einem festen Zeitpunkt stattfindet. Das einfachste Beispiel ist der Kauf eines Produktes und nach
dem Erhalt ist die Rechnung auszugleichen. Erst dann ist der Käufer auch der Besitzer des Produkts
und ist seinen Verbindlichkeiten nachgekommen.
Verbindlichkeiten, die beim Kredit interessant sind
Die Verbindlichkeiten spielen bei der Antragsstellung eines Kredits eine entscheidende Rolle. Die
Grundvoraussetzung für einen Kredit liegen nicht nur in der Bonität des Kunden, sondern auch in
deren aktueller Lebensweise. Grundlage für die Verbindlichkeiten ist das Einkommen. In der Regel
bauen die Menschen ihr Leben nach dem aktuellen Einkommen auf. Das bedeutet, Menschen, die
ein geringes Einkommen haben, haben zwar Verbindlichkeiten, diese sind aber recht niedrig.
Menschen, die ein hohes Einkommen haben, werden auch viele Verbindlichkeiten in anderen
Größenordnungen haben. Bei Antragsstellung spielt also in erster Linie das Einkommen eine
bedeutende Rolle. Von dem Einkommen werden alle aktuellen Verbindlichkeiten abgezogen, die bei
Antragsstellung vorhanden sind. Dazu gehören:
- Miete plus Nebenkosten
- Unterhalt
- Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Kleidung, usw.)
- Ratenverträge
- Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Zahnzusatz, Auto, usw.)
- Fahrzeug (Leasingkosten, Haltungskosten)
- Strom
Das sind alles Kosten, die jeden Monat vom Einkommen bezahlt werden müssen. Der Rest des
Einkommens kann zum Sparen oder zur Abzahlung des Kredits genommen werden. Um alle
Verbindlichkeiten bei Antragsstellung auszurechnen, müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt
werden. Die Bank verlangt meist nur Unterlagen zum Einkommen und Arbeitgeber. Alle anderen
Angaben müssen meist ohne Unterlagen angegeben werden. Anschließend kann die Bank genau
ausrechnen, ob ein Kredit genehmigt werden kann oder nicht.
Berechnung der Restsumme
Damit alle Verbindlichkeiten bei Antragsstellung festgehalten werden können, sind die
Kreditnehmer verpflichtet alle Verbindlichkeiten genau anzugeben. Ansonsten kann die Bank auch
im Nachhinein den Vertrag noch kündigen und den Kredit verwehren. Der Kredit wird nur
genehmigt, wenn vom Einkommen alle Verbindlichkeiten abgezogen werden und ausreichend
Restsumme übrig bleibt, um die Raten zur Rückzahlung zu bedienen. Die Berechnung ist im
Grunde sehr einfach. Die Bank fordert alle Verbindlichkeiten bei Antragsstellung ein und stellt sie
auf eine Seite. Das ist die Seite der Verbindlichkeiten. Den Verbindlichkeiten wird das Einkommen
gegenüber gestellt. Zum Einkommen zählt nicht nur das Gehalt, das monatlich vom Arbeitgeber im
Nettobetrag eingezahlt wird, sondern auch noch alle anderen Einkommen:
- Kindergeld
- Unterhalt
- Halb- oder Waisenrente
- Rente
- Einkommen aus Mietverhältnissen
- Einkommen von Vermögenswerten
Alle Verbindlichkeiten werden zusammengerechnet und auch alle Einkommen. Am Ende bleibt eine
Restsumme übrig, die zur Abtragung geeignet wäre.
Beispiel:
Verbindlichkeiten bei Antragsstellung | Einkommen |
200 Euro Strom | 2.200 Euro Einkommen Mann (netto) |
150 Euro Fahrzeughaltung | 1.600 Euro Einkommen Frau (netto) |
230 Euro Unterhalt für 1. Kind | ca. 400 Euro Kindergeld für 2 Kinder |
300 Euro Ratenverträge (Versandhandel usw.) | ca. 230 Euro Unterhalt für 1 Kind |
800 Euro Miete | |
250 Euro Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Unfall, usw.) | |
200 Euro Nebenkosten für Wohnung oder Haus | |
800 Euro Lebensunterhaltskosten (Lebensmittel, Kleidung, Freizeitaktivitäten) | |
2.930 Euro Ausgaben gesamt | 4.430 Euro Einkommen insgesamt |
Die gesamten Ausgaben werden von den gesamten Einnahmen abgezogen:
4.430 Euro Einkommen gesamt
– 2.930 Euro Ausgaben gesamt
= 1.500 Euro Restsumme
Am Ende bleiben 1.500 Euro übrig, die zur Abtragung des Kredits vollkommen ausreichend sind,
ohne dass die Lebensweise der Familie aus dem Beispiel beeinträchtigt wird.
Änderung der Verbindlichkeiten nach Antragsstellung
Nach der Antragsstellung eines Kredits können sich nicht nur die Einkommen verändern, auch die
Verbindlichkeiten ändern sich mit der Zeit. Gerade bei Ratenverträgen wird die zahlende Summe
mit der Zeit weniger und verschwinden nach kompletter Zahlung komplett. In der Regel bleiben die
üblichen Verbindlichkeiten wie Miete, Strom und Lebensunterhalt meist gleich oder erhöhen sich
mit der Zeit. Das ist gerade bei Familien der Fall. Die Verbindlichkeiten bei Antragsstellungen
werden anhand der aktuellen Lebenssituation berechnet. Sind bei Antragsstellung die Kinder noch
klein, dann sind auch die Ansprüche meist niedrig. Mit den Jahren verändern sich die Ansprüche
und somit auch die Verbindlichkeiten. Allerdings spielt das bei Antragsstellung erst mal keine
Rolle, denn es zählen nur die Verbindlichkeiten bei Antragsstellung. Die folgenden Änderungen
müssen separat angegeben werden. Aber auch auf der Einkommensseite werden sich
Veränderungen durchsetzen. Gehaltserhöhungen und Senkungen oder die Änderung des Unterhalts
sind keine Seltenheit.
Die Bilanz und die Verbindlichkeiten
Jedes Unternehmen muss seine Verbindlichkeiten in der Bilanz festhalten. Sie werden als
Sammelposten in der doppelten Buchführung angeführt und spielen auch bei Unternehmen und
einer Kreditbeantragung eine wichtige Rolle. In der Bilanz befinden sich die Verbindlichkeiten
immer auf der Passivseite, denn es handelt sich um regelmäßige Ausgaben. Sie werden in folgende
Positionen unterteilt:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten
- Erhaltene Zahlungen für Bestellungen
- Anleihen
- Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen
- Verbindlichkeiten aus Wechseln
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen im Beteiligungsverhältnis
- Andere Verbindlichkeiten
Die Bilanz besteht immer aus der Passiv- und Aktivseite. Auf der Passivseite befinden sich alle
Ausgaben, die das Unternehmen hat und auf der Aktivseite alle Einkommens- und Vermögenswerte.
Bei Unternehmen gibt es vor allen Dingen nicht nur Verbindlichkeiten bei Antragsstellung, sondern
auch Rückstellungen. Verbindlichkeiten sind in Sachen Höhe und Zeitpunkt bekannt und liegen fest.
Bei Rückstellungen ist das anders. Die Höhe und der Zeitpunkt sind bei Antragsstellung noch
ungewiss.
Beispiel:
Eine Gastronomie wird 2018 von einem Kunden verklagt und zieht vor Gericht. Im Prozess wird
deutlich gemacht, dass die Gastronomie bis Ende 2018 einen Schadenersatz von 5.000 Euro an den
Kunden zahlen muss. – In diesem Fall handelt es sich um eine Verbindlichkeit, denn der
Gastronomie ist bekannt, wann und wie hoch der Schadenersatz ist und bezahlt werden muss.
Die Gastronomie wird 2018 von einem Kunden verklagt, aber der Gerichtstermin ist noch nicht
festgelegt. Auch das Urteil ist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. – Hierbei handelt es sich
um eine Rückstellung, denn weder die Höhe noch der Zahlungstermin ist bekannt. Es handelt sich
nicht um eine Verbindlichkeit.