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Was ist eine Verdienstbescheinigung?
Bei einer Verdienstbescheinigung handelt es sich um einen Nachweis zum ausgezahlten Geld, welches am Ende eines Arbeitsmonats tatsächlich auf dem Konto zur Verfügung steht. Die Verdienstbescheinigung wird dabei entweder schon vom Arbeitgeber direkt bei jeder Zahlung ausgestellt, oder es handelt sich um einen Vordruck, der für ein bestimmtes Anliegen, zu Beispiel für die Beantragung eines Kredites, ausgefüllt werden muss. Eine Verdienstbescheinigung ist nur mit Signum des Arbeitgebers – hier für gewöhnlich der Firmenstempel oder auch eine elektronische Signatur – gültig. Dabei ist der Begriff an sich irreführend, denn es können durchaus verschiedenen Dokumente als Verdienstbescheinigung bezeichnet werden. Hier gilt es entsprechend der im Raum stehenden Anforderungen zu differenzieren.
Definition der Verdienstbescheinigung
Unter eine Verdienstbescheinigung können verschiedenen Dokumente verstanden werden. In der Regel handelt es sich dabei um einen konkreten Nachweis, wie hoch das Arbeitsentgelt ausfällt. Dabei werden auf einer solchen Bescheinigung auch stets die Lohnabzüge und Nebenkosten ausgegeben, sodass ein recht gutes Bild über das Einkommen einer Person entsteht. Diese Bescheinigung wird auch als Lohnzettel bezeichnet, denn unter diesem Begriff ist sie auch in den Volksmund eingegangen.
Allerdings ist ein solches Dokument nicht als einziges Zulässig um einen Nachweis über die Höhe der Gehaltszahlungen zu erhalten. So kann auch der obligatorische Kontoauszug zu diesem Zweck genutzt werden. Auf ihm wird zwar nur der Gehaltseingang auf dem Konto bestätigt, allerdings reicht der Nachweis des Vorhandenseins aus, um zum Beispiel für einen Kreditgeber die Auskunftspflicht hinreichend zu erfüllen.
Als Gehaltsnachweis können auch Lohnsteuererklärungen oder gar die Steuererklärung dienen, auf welche das jährliche Gesamteinkommen vermerkt werden. Da dieser Wert jeweils auf die letzten zwölf Monate geteilt werden kann, kann so ein Nachweis über das monatliche Einkommen geführt werden. Dies ist bei Selbstständigen Gang und gebe, denn da hier kein Arbeitgeber besteht, müssen diese Dokumente als Nachweis herangezogen werden.
Wofür wird die Verdienstbescheinigung benötigt
Die Verdienstbescheinigung erfüllt verschiedenen Zwecke. Wie bereits erwähnt, kann sie als Nachweis des Einkommen zum Zwecke der Bonitätsprüfung für die Aufnahme eines Kredites genutzt werden.
Allerdings kann sie auch als Nachweis dienen, dass gemessen am aktuellen Gehalt, eine Sache wirklich von einer Person bezahlt werden kann. Hier steht zum Beispiel die Miete im Vordergrund, wobei der Gehaltsnachweis angibt, ob der Mieter die monatlich anfallenden Kosten tatsächlich begleichen kann.
Auch im Bereich der Sachkäufe kann eine Verdienstbescheinigung sehr hilfreich sein, denn hier geht es ebenfalls darum, ob sich eine Person eine bestimmte Anschaffung leisten kann. Dies ist vor allem bei Ratenkäufen der Fall, die nicht über eine Bank abgewickelt werden.
Die Verdienstbescheinigung kann aber auch eine ganz andere Funktion erfüllen, denn sie dient neben dem Arbeitsvertrag als Nachweis, dass eine bestimmte Person, tatsächlich bei einer bestimmten Firma beschäftigt ist. Da hier sogar ein steuerlich relevantes Dokument vorgelegt wird, hat diese Bescheinigung zum Teil noch mehr Aussagekraft, als dies bei einem reinen Arbeitsvertrag der Fall wäre.
Rechtliche Gültigkeit
Die rechtliche Gültigkeit entfaltet eine Verdienstbescheinigung nach § 108 GewO. Nach diesem ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen, die dem Arbeitnehmer genau aufzeigt, woraus sich sein Gehalt zusammensetzt und welche Abzüge darin enthalten sind. Dabei muss es sich heute nicht mehr zwangsläufig um einen Ausdruck auf Papier handeln, die Bescheinigung kann auch in elektronischer Form erfolgen, sofern diese für andere Behörden zugänglich ist, wie zum Beispiel dem Finanzamt.
Es muss hierbei bedacht werden, dass es sich bei Verdienstbescheinigung um eine Holschuld handelt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber rein rechtlich nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die Bescheinigung postalisch zukommen zu lassen. Vielmehr kann er auch Verfügen, dass die entsprechenden Abrechnungen jeweils nur in seinem Büro oder in einer anderen dafür vorgesehen Stelle ausgehändigt werden. In einem solchen verfahren geschieht dies für gewöhnlich nach der Leistung einer persönlichen Unterschrift, sodass nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber tatsächlich die Bescheinigung erhalten hat.
In sehr großen Unternehmen ist dies aber nicht mehr der Regelfall, hier wird die Verdienstbescheinigung entweder auf digitalem Wege oder aber per Post an die Arbeitnehmer zugestellt. Da dieser Prozess immer noch günstiger ist, als die Abholung vor Ort, ersparen sich grade große Konzerne auf diese Weise eine Menge Kosten.
Inhalt der Verdienstbescheinigung
Damit eine Verdienstbescheinigung absolute Gültigkeit erreichen kann, muss diese mindestens folgenden Inhalt aufweisen:
1: Name und Anschrift der Firma
– dies dient der entsprechenden Identifikation des Unternehmens
2: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
– hier steht der Abgleich der personenbezogen Daten im Raum
3: Die Sozialversicherungsnummer
– sie ist bei Krediten eher nicht notwendig, sehr wohl aber, wenn ein Nachweis bei Behörden geführt werden soll.
4: Datum des Beginns und gegebenenfalls des Endes der Beschäftigung
– bei einem Kredit dient die dazu nachzuprüfen, ob der Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besitzt oder nur eine Anstellung auf Zeit. Alternativ kann dies auch aus dem Arbeitsvertrag entnommen werden.
5: Den Zeitraum der Abrechnung
– dieser gibt an, für welche Zeitspanne hier das Gehalt berechnet wurde, in der Regel geschieht dies immer für den laufenden Monat.
6: Die Angaben zu allen Abzügen
– auch die Angaben zu allen Abzügen dürfen nicht fehlen. Hieraus wird ersichtlich, welcher Betrag tatsächlich auf das Konto ausgezahlt wird.
7: Der Arbeitslohn selbst
– natürlich muss auch der reine Arbeitslohn angegeben werden, natürlich getrennt nach steuerpflichtigem Einkommen und steuerfreiem Einkommen.
8: Die Unterschrift oder das Signum des Arbeitgebers
– letztlich muss der Arbeitgeber durch seine Unterschrift oder sein Signum die Korrektheit der Angaben bestätigen. Nur dann kann die Echtheit verifiziert werden.
Geschichtlicher Rückblick
Die Erfindung der Verdienstbescheinigung ist nicht neu. Sie gab es schon im Mittelalter, wobei hier die Lohntüte überreicht wurde. bereits die alten Ägypter kannten diese Form des Nachweises, denn sie vermerkten auf Papyrus genau, welche Zahlungen in Brot, Fleisch, Fisch oder anderen Vergütungsformen, an die Arbeiter entrichtet wurden. Auf diese Weise wurde schon zu jener Zeit sichergestellt, dass kein Arbeiter für seine Leistung doppelt entlohnt wurde.
Das Prinzip eines entsprechenden Nachweises ist also nicht neu, sondern nimmt in der Menschheitsgeschichte schon immer einen entsprechenden Stellenwert ein. lediglich die exakte Form hat sich in der heutigen Zeit erheblich verändert, denn vor allem in Deutschland, sind die entsprechenden Formulare genormt und können somit von verschiedenen Stellen problemlos ausgewertet werden.
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