Inhalt
Was ist die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die zwischen zwei Unternehmen in Verbindung mit einer dritten Partei – dem Bürgen – abgeschlossen wird, um Gegenseitige Ansprüche aus langfristigen Geschäftsbeziehungen abzusichern. Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft bürgt de facto eine Bank in vor eines Avalkredites dafür, dass zum Beispiel ein Auftrag rechtzeitig erfüllt wird. sollte dies nicht der Fall sein, dann erhält der Auftraggeber eine finanzielle Entschädigung, für die nicht erbrachten Leistungen. Umgekehrt kann sich der Auftragnehmer absichern, denn die Bürgschaft des Auftragsgebers garantiert ihm, dass auch im Falle eine Insolvenz, die Kaufsumme für das geforderte Gut noch bezahlt wird. Beide Formen bedingen zwangsläufig, dass zwischen den beiden Parteien ein gültiger Vertrag über zu erbringende Leistungen besteht. Ohne diesen kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft nicht abgeschlossen werden.
Anwendungsbereiche
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die in dieser Form nur zwischen Unternehmen zustande kommen kann. Zwar handelt es sich bei einem Handwerker, der in einem Privathaushalt beispielsweise die Küche renoviert, auch um eine Firma, allerdings stellt der Kunde in diesem Fall eine Privatperson dar. In einem solchen Fall ist eine entsprechende Bürgschaft nicht zulässig, da der Handwerker durch seine Versicherung geschützt wird, während der Kunde zwangsläufig durch das Gesetz zur Zahlung verpflichtet ist.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft dient in der Regel dazu große Ansprüche so abzusichern, dass auch bei einer langen Vertragslaufzeit die Gegenseitigen Ansprüche auch dann abgesichert sind, wenn die Erfüllung des Vertragsgegenstandes weit in der Zukunft liegt. Ein gutes Beispiel ist hier der Auftrag einer Reederei zum Bau eines neuen Schiffes an eine Werft. In einem solchen Fall werden meist sehr hohe Vertragserfüllungsbürgschaften abgeschlossen, denn bis zu Fertigstellung eines Schiffes können mehrere Monate und manchmal Jahre vergehen. In dieser Zeit kann aber auch die Insolvenz einer Werft im Raum stehen, sodass für diesen Fall eine dingliche Absicherung erforderlich ist. Umgekehrt erhält die Werft durch die Bürgschaft die Gewissheit, dass die Kaufsumme auch dann gezahlt wird, wenn der Auftraggeber Insolvenz anmelden musste.
Formen der Absicherung
Die Vertragserfüllungsbürgschaft kennt nur eine Form der Absicherung, denn diese kann nur über die Zahlung von Geldsummen erfolgen. Die Bürgen sind nicht dafür verantwortlich, beispielsweise die Fertigstellung des gefordertes Schiffes zu erwirken, da dies nur über eine neue Werft mit einem erheblichen Aufwand möglich wäre. Vielmehr erhält der Auftraggeber die Möglichkeit durch die Zahlung einer Geldsumme, dieses Unterfangen selbst in die Wege zu leiten, ohne dass ihm dabei größere Ausfälle drohen.
Bürgschaften, die über die Erbringung einer Sachleistung abgeschlossen werden sind also unwirksam, sofern der Bürge sich nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt, diese im rahmen seiner Verpflichtungen auch leisten zu können. Eine entsprechende Bürgschaft kann dabei folgende Bestandteile enthalten und Absichern:
1: Den Allgemeinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Dieser Fall tritt ein, wenn das Projekt aus irgendwelchen Umständen heraus nicht zu Ende geführt wird.
2: Schadenersatz aus Schuldenverzug – beinhaltet eine Vertragsstrafe
Dieser Fall tritt ein, wenn der Auftraggeber nicht in der Lage oder Willens ist zu zahlen uns somit säumig wird. In diesem Fall haftet der Bürger auch für die Übernahme der Vertragsstrafe.
3: Berechtigte Kündigung
Sollte eine der beiden Parteien aus berechtigtem Grund den Vertrag Kündigungen, muss die Bürgschaft der jeweils anderen Seite die Kosten für zahlen und auch die Auslagen tragen, aber nur bis zur Höchstgrenze der vereinbarten Bürgschaftssumme.
4: Mängel an der Sache
Sollte das Projekt zwar vollendet aber mit Mängel übersät sein, entsteht dem Auftraggeber hieraus ein Schadenersatzanspruch. Kann dieser vom Auftragnehmer nicht oder nur teilweise geleistet wird, wird der Restbetrag durch die Bürgschaft übernommen.
5: Insolvenz
Im Falle einer Insolvenz, kann der Auftrag in der Regel nicht erfüllt oder nicht bezahlt werden. In beiden Fällen haftet der jeweilige Bürge dafür, dass die Gelder bis zu einer vereinbarten Höchstsumme an die jeweilige Partei ausgezahlt wird. Auf diese Weise können herbe Verluste vermieden werden.
Wer tritt als Bürge auf
In der Regel treten im Bereich einer Vertragserfüllungsbürgschaft vor allem Banken an die Stelle des Bürgen. Diese stellen einen Avalkredit zur Verfügung, welcher quasi auf Abruf bereitliegt und im Falle der Inanspruchnahme sofort ausgezahlt werden kann. Hierfür haftet die jeweilige Firma mit ihrem Firmenvermögen, wobei der Kredit aber erst dann zurückgezahlt werden müssen, wenn die Bürgschaft unweigerlich eingelöst wird.
Auch Versicherungen stellen entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaften zur Verfügung. Hier wird in bestimmten Intervallen ein Entgelt auf die Leistungen gezahlt, sodass es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Diese wird ebenfalls nur dann in Anspruch genommen, wenn der Vertrag von einer der Parteien nicht erfüllt wird oder werden kann.
Dabei können beide Vertragsparteien die jeweilige Form ihrer Bürgschaft selbst wählen. So müssen nicht zwangsläufig auf beiden Seiten Banken als Bürgen fungieren, es kann auch der Fall eintreten, dass eine Partei eine Bank und die andere eine Versicherung als Bürgen nutzt.
Ausfall des Bürgen
In der Regel kann es auch geschehen, dass einer der Bürgen ausfällt und somit nicht mehr in der Lage zur Auszahlung der entsprechenden Summen ist. In diesem Fall muss von der jeweils betroffenen Partei schnellstmöglich ein neuer Bürge gefunden werden, um die Ansprüche weiter zu sichern. Hierfür gibt es Fristen, die in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Da es bei Banken und Versicherungen aber recht unwahrscheinlich ist, dass diese einen Konkurs anmelden, kann bei den meisten Bürgschaften davon ausgegangen werden, dass diese auch über die gesamte Laufzeit hinweg erfüllt werden können. Einen Unterschied stellen dabei Bürgschaften bei Auslandsbanken dar, denn hier müssen in der Regel die entsprechenden Sicherheiten genauer Überprüft werden. Sollte es sich um Banken und Versicherungen im EU-Raum handeln, dann kann eine Bürgschaft meist Bedenkenlos abgeschlossen werden.
Das Kundenprinzip
Anders als bei anderen Bürgschaften gilt hier das Kundenprinzip, wenn die Sicherheiten von Banken gestellt werden. Das jeweilige Unternehmen muss Kunde der Bank sein und dort auch mindestens ein Geschäftskonto führen. Nur dann kann eine Bürgschaft über das jeweilige Institut aufgenommen werden, denn die auf dem Konto eingehenden Zahlungen dienen auch gleich als Sicherheit für eine eventuelle Rückzahlung der Kreditsumme.
Versicherungen nehmen hingegen jeden Kunden an, sofern gesichert ist, dass die anfallenden Abschläge auch gezahlt werden können. Hierzu wird in der Regel eine genaue Überprüfung der Bonität vorgenommen, denn in den meisten Fällen handelt es sich um erhebliche Summen, deren Deckung gewährleistet werden muss.
« Zurück zum Wiki Index