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Der Verwaltungskredit ist ein Investitionskredit, bei dem Banken nicht als Geldgeber, sondern eher als eine Art Verwaltungsstelle fungieren. Die Banken stellen dem Kreditnehmer zweckgebundene fremde Mittel zur Verfügung und dienen selbst nur als Zahl- und Verwaltungsstelle. Sie geben das eigene Kapital nicht heraus. Dabei nimmt die Bank bei einem Verwaltungskredit im Grunde die Arbeit eines Treuhänders ein. Sie arbeitet auf fremde Rechnung und hat zudem auch kein Kreditrisiko. Bei einer Insolvenz kann die Bank als Treuhänder auch die Forderungen einklagen, aber nur als Vertreter. Wichtig ist, dass die Verwaltungskredite nicht in der Bilanz der Bank auftauchen.
Näheres zu Investitionskrediten hier.
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