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Was ist ein Vollstreckungstitel?
Um eine Zwangsvollstreckung einleiten zu können, muss der Gläubiger einen Beweis für seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner beim zuständigen Amtsgericht vorlegen. Dieser Beweis wird als Vollstreckungstitel bezeichnet, auch vollstreckbarer Titel genannt, handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, aus der hervor geht, dass Zwangsvollstreckung betrieben werden darf.
Ein Vollstreckungsbescheid, kann ein Gerichtliches Urteil, Prozessvergleich, Urkunde , Vollstreckungsbescheid usw. sein. Betreibt der Gläubiger ein anerkanntes Mahnverfahren, so kann daraus ein Vollstreckungsbescheid erhoben werden. Aus dem Vollstreckungstitel müssen eindeutig die beteiligten Parteien, die Art, Inhalt und Umfang des Anspruchs hervorgehen.
Bei einem Vollstreckungstitel handelt es sich um eine vollstreckbare Urkunde, welche in den meisten Fällen durch einen Gerichtsvollzieher durchgesetzt wird. Wer eine Rechnung nicht begleichen kann erhält vorab erst eine Mahnung, dann folgt die 2. Mahnung und wenn Sie dann immer noch nicht reagieren macht sich der Gläubiger auf den Weg zum Gericht oder beauftragt einen Anwalt mit seinen Interessen. Es erfolgt ein Mahnbescheid, so ein netter gelber Brief, spätestens jetzt sollten Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und falls Sie die offene Forderung nicht in einem Betrag begleichen können um eine Ratenzahlung bitten. Sollten Sie den Mahnbescheid jedoch auch stillschweigend hinnehmen erfolgt über kurz oder lang ein weiterer Brief von dem Gericht und zwar der Vollstreckungsbescheid.
Ein Vollstreckungstitel muss nicht immer auf eine Forderung in Form einer Zahlung bestehen, sondern kann auch ausgestellt werden, wenn ein anderer Anspruch besteht, wie beispielsweise ein Tun oder ein Unterlassen. Ein Vollstreckungstitel ist zwingend erforderlich, wenn jemand eine Zwangsvollstreckung durchsetzen möchte.
Inhalt
Welchen Inhalt muss ein Vollstreckungstitel haben?
In einem Vollstreckungstitel müssen die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens angegeben werden und der vollstreckbare Anspruch. Sollten diese Angaben fehlen oder lückenhaft sein ist der Vollstreckungstitel ungültig und die Vollstreckung kann nicht vollzogen werden. Gibt es unterschiedliche Vollstreckungstitel?
Die meisten und bekanntesten Vollstreckungstitel ergeben sich aus der Zivilprozessordnung, jedoch werden auch Vollstreckungstitel beim Sozialgericht, in der Insolvenzverordnung und der Verwaltungsgerichtsordnung ausgestellt.
Was passiert, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat?
Ist ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorhanden kann versucht werden Ihr Konto zu pfänden in der Höhe des pfändbaren Betrages, hier ist jedoch zu beachten, dass der Schuldner stets den Geldbetrag behalten muss, den er zum Leben benötigt, dieser Betrag ist gesetzlich geregelt und nennt sich Selbstbehalt. Verfügen Sie über ein sogenanntes P-Konto so kann der Gläubiger nur den Betrag pfänden der über dem Freibetrag zur Verfügung steht. Hier wird jedoch darauf geachtet, ob der Schuldner alleiniger Kontoinhaber ist, ob er verheiratet ist und ob er Kinder hat für die er unterhaltspflichtig ist.
Wie hoch ist der Freibetrag bei einem P-Konto?
Der Grundfreibetrag bei einem P-Konto ist 1133,80 Euro, doch dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, nämlich dann, wenn unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind. Der Freibetrag kann sich hier um beispielsweise 1569,99 Euro erhöhen, wenn eine unterhaltspflichtige Person vorhanden ist und bei zwei unterhaltspflichtigen Personen sogar auf 1809,99 Euro. Hier reicht jedoch nicht alleine Ihre Aussage, Sie müssen dem Kredit einen Beweis vorlegen, dass unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind, bei Kindern wäre dies ein Bescheid der Kindergeldkasse, dieser darf jedoch nicht älter als 6 Monate sein, dann müsste dieser erneut beantragt werden. Bei einem Pfändungsversuch durch einen Gläubiger der erfolglos blieb erhalten Sie von der Bank ein Schreiben wer versucht hat zu pfänden mehr passiert jedoch nicht.
Wann kommt der Gerichtsvollzieher?
Sollte die Kontopfändung erfolglos gewesen sein, so kann es zudem passieren, wenn Sie einer geregelten Arbeit nachgehen, dass der Gläubiger oder dessen Anwalt bei Ihrem Chef anklopft und versucht die Pfändung durchzusetzen, sollte dies auch erfolglos sein, so wird Sie über kurz oder lang der Gerichtsvollzieher besuchen. In den meisten Fällen erhalten Sie ein Schreiben von diesem, wann er bei Ihnen vorstellig wird, dann sollten Sie unbedingt anwesend sein oder eine andere Person Ihres Vertrauens. Der Gerichtsvollzieher schaut sich bei Ihnen um, erwartet unter Umständen auch das Ausleeren der Geldbörse und wird nachfragen, ob Sie ein Fahrzeug besitzen, sollte der Gerichtsvollzieher dann feststellen, dass bei Ihnen nichts pfändbares vorhanden ist verlässt Sie dieser wieder, jedoch kann es Ihnen passieren, dass Sie einige Wochen später einen erneuten Brief von diesem erhalten und dieser Sie auffordert die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Hier müssen Sie Ihr gesamtes Vermögen niederlegen. Sollten Sie in diesem Fall falsche Angaben machen so können Sie sogar mit Gefängnis bestraft werden.
Wie kann man einem Vollstreckungstitel entgehen?
An dem Spruch „nur sprechenden Menschen kann geholfen werden“ ist in diesem Fall sicherlich was dran. Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten und können Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen so ist Ihnen anzuraten, dass Sie sich schriftlich oder auch telefonisch mit dem oder den Gläubigern besprechen, denn jeder Gläubiger ist froh über einen Zahlungsvorschlag, verhandeln Sie eine Ratenzahlung, denn ein bisschen Geld ist in jedem Fall besser als gar nichts. Die meisten Gläubiger lassen sich auf eine Ratenzahlung ein, jedoch zahlen Sie Ihre Raten regelmäßig, denn ein aufgeschobener Vollstreckungstitel ist noch kein aufgehobener.
Gültigkeit
Wie lange hat ein Vollstreckungstitel Gültigkeit?
Ein Vollstreckungstitel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren ab dem Vollstreckungsbescheid, hier zählt das Datum. Haben Sie einen Titel erwirkt, welcher nicht durchgesetzt werden konnte, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist, so haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 30 Jahren immer mal wieder an dessen Türe zu klopfen, denn vielleicht hat sich die finanzielle Situation des Schuldners im laufe der Zeit mal geändert und er ist plötzlich zahlungsfähig geworden, daher niemals die Flinte ins Korn werfen.
Vollstreckungstitel verkaufen – Lohnt es sich?
Ein Vollstreckungstitel besagt leider nicht, dass die offenen Forderungen auch beglichen werden. Der Gläubiger muss mitunter einen sehr langen Atem haben, denn viele Schuldner können oder wollen ihre Forderungen nicht begleichen. Auch wenn ein Vollstreckungstitel bis zu 30 Jahren Gültigkeit haben kann, ist es eine andere Sache, solange auf das Geld zu warten. Allerdings besteht eine Lösung. Der Vollstreckungstitel kann abgetreten beziehungsweise verkauft werden. Der Gläubiger bekommt sofort Geld und hat mit den restlichen Aktionen nach dem Verkauf nichts mehr zu tun. Das Risiko und auch die Sorge, ob der Schuldner seine Verbindlichkeiten jemals bezahlen kann oder wird, hat der Gläubiger mit dem Verkauf abgetreten.
Bei einem Vollstreckungstitel handelt es sich, wie oben schon erwähnt, um einen Vollstreckungsbescheid und eine rechtliche Anordnung. Die Zahlung kann sofort eingefordert werden oder mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung beglichen werden. Der Vorteil beim Verkauf des Vollstreckungstitels liegt in der Zeit und dem Geld. Das Geld für den Vollstreckungstitel wird das Inkassobüro sofort bezahlen und der Gläubiger muss nicht mehr warten. Zudem hat er keine weiteren Sorgen mehr, denn er muss dem Schuldner nicht mehr nachlaufen und sein Geld einfordern. Sobald der Verkauf des Vollstreckungstitels durchgeführt wurde ist der Gläubiger raus.
Die Höhe des Kaufpreises
In der Regel zahlen die meisten Inkassobüros etwa 5% des Nennwertes für den Vollstreckungstitel. Allerdings wird der Preis zusätzlich individuell ausgehandelt. Dabei spielen die folgenden Faktoren eine wichtige Rolle:
- Höhe und Alter des Titels
- Privater oder gewerblicher Schuldner
- Schuldner aus dem In- oder Ausland
- Was ist passiert mit den Forderungen bis zu diesem Zeitpunkt
Eventuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass 5% Aufkaufspreis erst mal sehr wenig sind. Es gibt allerdings gute Gründe, warum das Inkassobüro nicht mehr bezahlen wird. Der erste Grund ist, dass der Gläubiger mit Sicherheit schon alles Mögliche versucht hat, um an sein Geld zu kommen und immer gescheitert ist. Für das Inkassobüro besteht ein immens hohes Risiko, dass sie zwar den Vollstreckungstitel haben, aber auf den Forderungen sitzen bleiben. Selbst das Inkassobüro muss noch Recherche betreiben und für eine Vollstreckung erst mal in Vorkasse treten. Das sind Kosten, die auf das Inkassobüro zukommen und den Preis natürlich mindern. Trotzdem kann es durchaus sinnvoll sein, den Vollstreckungstitel an ein Inkassobüro zu verkaufen, denn so bekommt der Gläubiger zumindest einen kleinen Teil der Schulden beglichen.
Achtung:
In Deutschland gibt es unzählige Inkassobüros, aber nicht jedes Inkassobüro kauft Vollstreckungstitel auf. Von der gesamten Menge sind es nur knapp 20% also jedes 5.te Inkassobüro.
Verlorener Vollstreckungstitel – was tun?
Aus unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass ein Vollstreckungstitel verloren geht. Beispielsweise ein Umzug fand statt und in den unzähligen Kartons sind Unterlagen aufbewahrt worden, die nach dem Umzug nicht mehr zu finden sind. Aber auch beim Ausmisten von Papieren kann es vorkommen, dass die Unterlagen mit dem Vollstreckungstitel verschwinden. Das ist kein Grund zur Besorgnis, denn in der Regel besitzt der Rechtsanwalt des Verfahrens noch eine Akte, in der der Vollstreckungstitel in Kopie aufbewahrt wird. Auch bei Gericht kann ein Vollstreckungstitel noch vorhanden sein. Im schlimmsten Fall muss der Vollstreckungstitel aktualisiert werden und das funktioniert nur mit einem neuen Verfahren. Natürlich kostet das neue Verfahren ebenfalls wieder Geld.
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