Kredit sind sowohl im wirtschaftlichen als auch im privaten Sektor eine wichtige finanzielle Hilfe, die es ermöglicht Investitionen oder Anschaffungen zu tätigen. In der Regel sind solche Darlehen stets mit einer Laufzeit verbunden, in der der Kredit mitsamt Zinsen zurückgezahlt werden muss. Die Abbuchung des fälligen Betrages erfolgt wahlweise in Raten oder aber als Gesamtsumme am Ende der Laufzeit. Darüber hinaus ist aber auch eine vorzeitige Ablösung des Kredites möglich.
Inhalt
Was bedeutet Vorzeitige Ablösung?
Unter einer vorzeitigen Ablösung versteht man im Kreditwesen die Tilgung eines Kredites vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit. Gründe können etwa eine Umschuldung oder aber unerwartete Einnahmen, zum Beispiel aus einer Erbschaft, sein die dazu führen dass das Darlehen nicht mehr erforderlich ist und so zu einer vorzeitigen Abzahlung führen. Dies ist mit jedem Kredit ohne Weiteres auf Wunsch des Schuldners möglich. Entsprechende Optionen müssen dem Kunden durch die Kreditinstitute zur Verfügung gestellt werden.
Worauf ist bei der vorzeitigen Ablösung zu achten?
Wie oben bereits erwähnt, können Kreditinstituten ihren Kunden nicht verbieten, ein Darlehen vorzeitig abzulösen, wenn sie dies wünschen. Aber: Die Bank verliert durch die vorzeitige Ablösung der Kredites mitunter viel Geld. Zum Einen aus den Zinsen, zum Anderen aber auch aus anderen Gründen, die sich aus der vorzeitigen Beendigung des Vertrages ergeben. Aus diesem Grund verlangen die Banken oftmals eine Ablösegebühr, um diese Mehrkosten zu decken. Dabei kann es sich entweder um die gesamte Kreditsumme, um einen prozentualen Anteil oder um eine vollständig andere Lösung handeln. Insbesondere im Internet gibt es aber inzwischen auch einige Kreditinstitute, die die vorzeitige Ablösung kostenlos oder besonders günstig ermöglichen.
Außerdem sollte man hier stets auf die Vertragsbedingungen der Banken achten. In vielen Fällen konnten Kreditnehmer ihr Darlehen ohne zusätzliche Kosten ablösen, da die Banken in den Geschäftsbedingungen fehlerhafte oder unvollständige Informationen angegeben haben. Vor allem bei größeren Kreditsummen kann man hier unter Umständen viel Geld sparen.
Wie hoch sind die Kosten für die vorzeitige Ablösung?
Die Kosten für die vorzeitige Ablösung werden individuell von den Kreditinstituten festgelegt. Bei Ratenkrediten darf die Gebühr jedoch generell 1% der Restschuld nicht übersteigen. Das gilt jedoch nur hier. In anderen Bereichen können die Kosten durchaus höher ausfallen, was auch häufig der Fall ist. Einige Kreditgeber, insbesondere im Internet werben inzwischen zudem gelegentlich mit einer kostenlosen Möglichkeit zur Ablösung des Kredites. Sie räumen gleichzeitig auch die Option ein, höhere oder zusätzliche Raten zu zahlen.
Für wen eignet sich die vorzeitige Ablösung?
Die vorzeitige Ablösung von Krediten ist insbesondere für Menschen interessant, die durch unerwartete Mehreinnahmen nicht mehr auf den Kredit angewiesen sind. In diesem Fall lohnt es sich häufig die Restschuld vorzeitig zu begleichen. Zum Einem befreit man sich so von einer finanziellen Last, die jeden Monat fällig wird. Zum Anderen ist der Gedanke aber auch oft, zusätzliches Geld welches etwa für die Zinsen fällig wird, einzusparen. Hier ist es jedoch wichtig, dass man vorher schaut, welche Kosten die Banken für eine vorzeitige Ablösung erheben.
Ein weiterer Grund für die vorzeitige Ablösung von Darlehen können aber auch günstige Zinsen sein. In solchen Fällen ist es unter Umständen sinnvoll, die Restschuld bei einen anderen Kreditinstitut umzuschulden. Auf diese Weise profitiert man von den niedrigeren Zinsen. Hinzu kommen unter Umständen noch verschiedene weitere Gründe, die dafür sprechen, einen Kredit vorzeitig abzulösen. So etwa die Freigabe der Sicherheiten, für einen neuen oder größeren Kredit.
Generell ist die Option also sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Kaufleute interessant. Es gilt hier lediglich zu schauen, zu welchen Konditionen die vorzeitige Ablösung möglich ist und ob sich diese aus finanzieller Sicht lohnt. Ist das Ziel der Ablösung natürlich, sich lediglich von den monatlichen Kosten und dem Darlehen selbst zu befreien, dann stehen die Einsparungen im Hintergrund.
So funktioniert die vorzeitige Ablösung des Kredites
Die vorzeitige Ablösung ist jederzeit für jeden Kredit möglich, auch wenn die Kosten und Konditionen, die mit ihr verbunden sind oftmals unterschiedlich ausfallen können. Für die vorzeitige Ablösung ist es meist ausreichend, das Kreditinstitut über diese zu informieren und den Restbetrag anschließend auf das Konto zu überweisen, auf welches auch die Raten bzw. der Gesamtbetrag gezahlt werden würde. Eventuelle Gebühren oder Provisionen, die die Banken für die vorzeitige Ablösung erheben, müssen ebenfalls mit entrichtet werden. Eine Stundung oder Ratenzahlung dieser Kosten ist nicht möglich. Es ist daher durchaus sinnvoll zu schauen, ob sich aus finanzieller Sicht eine Ablösung lohnt oder nicht. Einige Kreditgeber bieten zudem eine kostenlose vorzeitige Ablösung ihrer Darlehen an.
Vor- und Nachteile der vorzeitigen Ablösung
Die vorzeitige Ablösung eines Kredites hat viele Vorteile. Zum Einen kann man sich so von der Last des Kredites und den monatlichen Raten befreien. Zum Anderen kann man aber auch einen neuen und vielleicht größeren Kredit einfacher aufnehmen. Hinzu kommt, dass unter Umständen besondere Angebote oder günstige Zinsen eine Umschuldung sinnvoll erscheinen lassen – ein weiterer Grund für die vorzeitige Ablösung.
Leider berechnen die meisten Kreditinstitute für die vorzeitige Ablösung jedoch zusätzliche Gebühren, um den verlorenen Gewinn aus Zinsen und anderen Quellen, der eine Folge der vorzeitigen Ablösung ist, zu kompensieren. Hier sollte man also im Zweifel genau schauen, ob sich die Umschuldung bzw. die vorzeitige Abzahlung lohnt, oder ob man den Kredit lieber komplett laufen lässt. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich noch um einen sehr neuen Kredit handelt.
Wann ist eine vorzeitige Ablösung wirklich sinnvoll?
Bei einem Ratenkredit muss der Kreditnehmer jeden Monat eine hohe Rate zahlen, die aus der Tilgungssumme und den zu leistenden Zinsen besteht. In der Regel ist die Ratensumme immer gleich hoch. Es besteht für Kreditnehmer aber auch die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen. Die Sondertilgungen werden auch als zusätzliche Zahlungen bezeichnet und können ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist gezahlt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Restschuld auf einen Schlag zu bezahlen. Die Regelung gilt mittlerweile für alle Verträge, die nach dem 10.Juni 2010 abgeschlossen wurden. In Deutschland wurde zu diesem Zeitpunkt die Verbraucherrichtlinie eingeführt, die europaweit gilt.
Die Sondertilgungen oder vorzeitige Ablösung macht meist dann Sinn, wenn der Kreditnehmer das Geld für eine komplette Rückzahlung hat und die Summe auf einen Schlag zahlen kann. Somit ist der Kreditnehmer in erster Linie deutlich schneller schuldenfrei und einige Zinsen können eingespart werden. Wer jetzt denkt, dass eine vorzeitige Ablösung sehr selten ist, der irrt. Denn heute kommt eine vorzeitige Ablösung sehr häufig vor, denn während der Darlehenszeit kann der Kreditnehmer durchaus zu Geld kommen. Da gibt es verschiedene Faktoren, die mitspielen, von einer unerwarteten Erbschaft bis hin zur Auszahlung einer Geldanlage.
Wichtig ist, dass eine vorzeitige Ablösung auch mit Kosten verbunden sein wird. Der Kreditgeber hat den Kredit abgeschlossen und die Finanzierung ermöglicht und verlangt für die gesamte Laufzeit Zinsen. Sollte eine vorzeitige Ablösung stattfinden, dass entgehen dem Kreditgeber Zinsen. Für einen solchen Fall verschaffen die Kreditgeber sich Abhilfe und setzen auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung steht meist im Kreditvertrag und zählt zu den Klauseln. Der Kreditnehmer könnte die finanziellen Mittel, die eigentlich zur Ablösung genutzt werden sollten, aber auch Anlegen und somit kann ein Zinsertrag entstehen. Diese Dinge müssen gut bedacht werden bevor eine vorzeitige Ablösung stattfindet. Im Grunde lohnt sich eine vorzeitige Ablösung eigentlich nur immer dann, wenn die Zinsersparnis über den Kosten für die Kompletttilgung oder die Teilrückzahlung liegt.
Die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung
Wie schon erwähnt verlangen die meisten Kreditgeber die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn eine vorzeitige Ablösung im Raum steht. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird anhand der Restschuld berechnet und zwar in Prozenten. Im Bundesgesetzbuch bietet sich der § 502 zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung und dessen Höhe an:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1.
die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2.
im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.
1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2.
den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.