Ein Kredit kann auch vor der geplanten Frist also vorzeitig zurückgezahlt werden. Allerdings verlangen die Banken dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sozusagen eine Strafe, die gezahlt werden muss. Sie hängt von der Art des Kredites ab.
Seit 2011 ist die Strafe bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits beschränkt. Sie liegt bei 1% der Restschuld und wird auf keinen Fall höher liegen.
Gerade bei einer Baufinanzierung kann auch der 1% schnell bei mehreren Tausend Euro liegen. Der Grund ist denkbar, denn bei einer Baufinanzierung handelt es sich meist um sehr hohe Kreditsummen und eine fehlende Deckelung, die gesetzlich festgelegt ist.
Bei einer Baufinanzierung, die mit einer Zinsbindung 10 Jahre läuft, kann eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung durchgeführt werden.
Inhalt
Die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites
Es gibt zahlreiche Kreditarten, die der Verbraucher in der heutigen Zeit für verschiedene Verwendungszwecke nutzen kann von den klassischen Ratenkrediten, die in der Regel für kleinere Anschaffungen geeignet sind bis zu den hohen Immobilienkrediten, die zum Kauf oder Bau eines Hauses geeignet sind. Selbst bei den Immobilienkrediten wird zwischen einzelnen Formen unterschieden, denn das Haus kann nicht nur gekauft werden, sondern auch selbst gebaut werden. In jedem Fall braucht der Verbraucher, der sich den Traum von den eigenen Wünschen erfüllen will einen Kredit. Der Kredit wird von Kreditinstituten angeboten. Das beliebteste Kreditinstitut ist die eigene Hausbank. Die Hausbank ist immer der erste Anlaufpunkt, obwohl es mittlerweile auch zahlreiche andere Möglichkeiten gibt, einen Kredit zu bekommen. Die Grundvoraussetzung ist bei allen Krediten gleich von einer guten Bonität bis hin zu einem sicheren Einkommen, um die Rückzahlung zu sichern. Ein Kredit läuft in der Regel über mehrere Jahre und wird in Raten an das Kreditinstitut zurückgezahlt. Die Kreditrückzahlung erfolgt inklusive Zinsen, die im Vorfeld ausgerechnet und auf die Kreditsumme aufgeschlagen werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Allerdings verlangen die Banken bei einer vorzeitigen Rückzahlung eine Art Strafe, die Vorfälligkeitsentschädigung.
Der Sinn der Strafe bei vorzeitiger Rückzahlung
Im Grunde funktionieren Kredite immer nach der gleichen Art und Weise. Der Verbraucher nimmt bei der Bank seines Vertrauens einen Kredit auf und ist im Gegenzug dazu verpflichtet, den Betrag in festgelegten Raten plus die anfallenden Zinsen an die Bank zurückzuzahlen. Probleme kommen meist erst dann auf, wenn der Verbraucher den Kredit vor Ende der Laufzeit beenden möchte, also eine vorzeitige Rückzahlung in Angriff nimmt. Der Bank entgehen in einem solchen Fall die Zinsen. Die Zinsen sind der Bank eigentlich vertraglich zugesichert worden und mit dem Zinsgewinn hat die Bank gerechnet. Also im Grunde sind die geschlossenen Verträge immer einzuzahlen, denn der Bank sollte und darf kein Nachteil entstehen. Also im Prinzip darf die Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung eine Strafe verlangen, damit sie einen Ausgleich von den fehlenden Zinsen bekommt.
Vorzeitige Rückzahlung auch ohne Strafe
Allerdings gibt es mittlerweile auch Situationen, in denen die Bank nicht mit der Strafe bezahlt werden musste. Das kommt immer dann vor, wenn die Bank eine ordentliche Kündigung bekommen hat oder die Bank beim Vertragsabschluss einen Fehler begangen hat. Die Bank kann aber auch dem Verbraucher vorzeitig Kündigen, wenn er zum Beispiel seinen Zahlungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Im Grunde gibt es zwei Situationen, in denen der Verbraucher seinen Vertrag kündigen kann.
- bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
- bei dem gesetzlichen Kündigungsrecht
Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Ein weiterer Grund für die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung bietet die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die Bank hat die Pflicht jeden Verbraucher ausführlich über das Widerrufsrecht zu belehren. Ansonsten hat der Verbraucher das Recht den Vertrag rückgängig zu machen. Grundsätzlich sind die Banken gerade im Widerrufsrecht sehr bewandert, denn sie kennen die Folgen einer fehlerhaften Belehrung. Aber in den letzten Jahren haben sich immer mehr kleine Fehler eingeschlichen, die meist erst von einem Fachanwalt erkannt werden. Diese Fehler kann der Verbraucher zu seinem Vorteil ausnutzen und eine vorzeitige Rückzahlung ohne Strafe einfordern.
Bei der Kontrolle des Vertrages kann es also zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kommen und dann darf der Kredit widerrufen werden. Das ist nicht nur nach direkten Abschluss möglich, sondern kann auch noch nach Jahren der Laufzeit in Angriff genommen werden. In einem solchen Fall kann der Verbraucher von einer vorzeitigen Rückzahlung Gebrauch machen ohne, dass er eine Strafe (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen muss. Gerade bei einer Baufinanzierung kann der Verbraucher in einem solchen Fall einige Tausend Euro einsparen. Experten raten, dass jeder Vertrag im Rahmen einer Baufinanzierung gründlich geprüft werden sollte, um die Fehler der Banken zu finden und festzustellen.
Das gesetzliche Kündigungsrecht
Der Verbraucher hat bei einem Kredit mit variabler Verzinsung das Recht den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten zu kündigen. In einem solchen Fall kann die Bank natürlich auch nur die Zinsen für die drei Monate verlangen. Dieses Kündigungsrecht gibt es aber nicht, wenn für den Kredit ein Zins für eine längere Zeit vereinbart wurde. Also die Baufinanzierung ist hierbei die Ausnahme. In der Regel wird bei einer Baufinanzierung immer mit einem Zins gerechnet, der für mindestens 5 bis 10 Jahre festgelegt wird. Somit muss für die feste Laufzeit der Zins auch bezahlt werden. Eine Ausnahme ist vorhanden, wenn die Laufzeit für den Kredit mehr als 10 Jahre beträgt. In einem solchen Fall gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Kredit kann also spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten gekündigt werden, ohne das die Vorfälligkeitsentschädigung eintritt.
Info: Im Grunde kommt der Verbraucher nur in diesen beiden Situationen um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung herum. In allen anderen Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung nur mit Strafe möglich. Allerdings gibt es bei den Auto-, Raten-, und Baufinanzierungen auch viele Unterschiede.
Vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei der Baufinanzierung
Die gesetzliche Richtlinien zum Thema vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung können nicht von den Ratenkrediten auf Baufinanzierungen umgelegt werden. Die Baufinanzierung wird meist mit einem Grundpfandrecht abgesichert, damit die Bank eine Sicherheit hat. Gerade bei den hohen Summen, die bei einer Baufinanzierung notwendig sind.Aber auch bei einer Baufinanzierung rechnen die Banken immer ein gewisses Risiko mit ein und auch eine Entschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung. Genaue Informationen dazu sind leider kaum zu finden, denn die Banken arbeiten intransparent und sind in der Hinsicht eher verbraucherunfreundlich.
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