Die Warenbörse wird auch als Produktenbörse bezeichnet. An der Warenbörse werden leicht tauschbare, sogenannte fungible, Waren gehandelt, also zum Beispiel Rohstoffe, Nahrungsmittel oder aber landwirtschaftliche Erzeugnisse. Industrielle Erzeugnisse werden an der Warenbörse nicht gehandelt. Bei den Warenbörsen handelt es sich um die ersten Börsen überhaupt, die in der Geschichte der Menschheit eröffnet wurden und sie fanden in ihren Auftakten an Marktplätzen und Handelsmärkten als Umschlagplätzen statt.
Die Wertpapierbörsen hatte ihre Anfänge erst einige Jahrhunderte nach den Anfängen der Warenbörsen. Schon im Jahr 1409 fand in Brügge die Gründung der ersten Warenbörse statt, während in Deutschland die erste Warenbörse im Jahr 1540 in Augsburg eröffnet wurde. Auch an der Warenbörse werden Preise nicht ausschließlich durch Angebot sowie Nachfrage, sondern eben auch durch Spekulation bestimmt.
Inhalt
Allgemeine Informationen zur Warenbörse
Der Begriff Warenbörse ist seit Jahrzehnten bekannt und zeichnet eine Börse, an der mit Waren aller Art und mit Energie gehandelt werden kann. Die einzelnen Börsen unterscheiden sich eigentlich immer anhand der verschiedenen Objekte, die zum Handeln verwendet werden. Bei der Wertpapierbörse geht es in erster Linie immer um Wertpapiere und bei der Warenbörse wird immer nur mit Waren gehandelt. Zu den Waren, die an der Warenbörse gehandelt werden, gehören:
- Rohstoffe (Erdöl, Metalle)
- Naturprodukte (Getreide, Baumwolle)
Die Warenbörse selbst hat noch zwei Unterbörsen. Dabei handelt es sich um die Produktenbörse und die Energiebörse. Bei den beiden Unterbörsen werden die einzelnen Produkte aufgeteilt, damit es für alle Händler eine bessere Übersicht gibt. Bei den Geschäftsarten wird bei der Warenbörse zwischen dem Kassagengeschäft und dem Warentermingeschäft unterschieden. Das Warentermingeschäft ist auch unter dem Begriff Terminkontrakt bekannt.
Kassagengeschäft an der Warenbörse
Das Kassagegeschäft ist ein Geschäft, das heute überwiegend im Waren- und Rohstoffhandel eingesetzt wird. Bei einem solchen Geschäft handelt es sich um ein Geschäft mit sofortiger oder umgehender Fälligkeit. In jedem Vertrag befinden sich Ausdrücke wie „per Kasse“ oder „prompte Lieferung“. Die Voraussetzung für ein solches Geschäft ist, dass Waren oder Rohstoffe innerhalb von kurzer Zeit verfügbar sind und auch umgehend bezahlt werden. Dabei nehmen Käufer und Verkäufer einen direkten Platz ein. Sie verlangen nicht nur eine sofortige Lieferung, sondern auch eine sofortige Zahlung. Das Kassagegeschäft ist eines der bekanntesten Geschäftsarten auf dem Markt. Früher war die Grundvoraussetzung für ein solches Geschäft, dass die Ware im Vorfeld betrachtet werden konnte. Das bedeutet, der potentielle Käufer hat sich die Waren angeschaut und aufgrund der Qualität und der vorhandenen Menge entschieden, ob der Kauf stattfindet oder nicht. Der Kauf fand aber nur statt, wenn der Käufer auch direkt das Geld mitgebracht hat. Im Mittelalter war das Kassagengeschäft eines der gängigsten Geschäftsfelder, aber mit dem Ausbau der Flotten und den ausländischen Waren kam das Termingeschäft immer mehr zum Tragen. Nur innerhalb des Landes wurden weiterhin Kassagengeschäfte abgeschlossen. Kassagengeschäfte werden meist innerhalb von zwei Werktagen getätigt.
Warentermingeschäft beziehungsweise Terminkontrakt an der Warenbörse
Die Warentermingeschäfte werden auch als Terminkontrakte oder Zeitgeschäfte bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Verträge, bei denen die Zahlung und die Lieferung mehr als zwei Tage in die Zukunft hinaus geplant wird. Der Zeitpunkt wird mittels des Vertrages vereinbart und gilt für beide Parteien als bindend. Ursprünglich begannen die Warentermingeschäfte mit Ausbau der Flotten. Die Überlegung der Importeure war ganz einfach. Die Käufer konnten sich die Rohstoffe und Waren im Vorfeld zu einem guten Preis sichern. Der Importeur konnte somit sicher sein, dass die Waren auch gekauft wurden und konnte somit für einen Verkauf garantieren. Der Käufer hingegen konnte sich sicher sein, dass er die Ware auch bekam und das zu einem im Vorfeld abgemachten Preis. Beiden Parteien hatten keine Verluste und auch das Risiko war für beide Parteien sehr gering. Heute handelt es sich bei den Warentermingeschäften um Geschäfte, deren Erfüllung in erster Linie im Vertrag festgehalten werden. Die Lieferung und auch die Zahlung sind schriftlich festgehalten.
Die Geschichte der Warenbörse
Die Warenbörse war die erste Börse der Welt. Bekannt wurde die erste Warenbörse schon im Jahr 1111 von Luca. Hier handelte es sich um einen Händler, der als Geldwechsler und Gewürzhändler tätig war. 1409 wurde vor dem Haus der Gründerfamilie mit Wechseln und Gütern gehandelt, die nicht direkt vor Ort waren. Dadurch, dass die Waren nicht anwesend waren, musste eine hohe Standardisierung und eine gute Qualität erforderlich sein. Von Brügge aus baute sich die Warenbörse weltweit aus. Zuerst in Antwerpen, dann in Frankreich und schließlich kamen auch England und Niederlande hinzu. 1639 gab es dann die erste kommerzielle Börse in Paris. Sie trennte Waren und Aktien voneinander. Durch die ersten Aktionen in Paris wurde die Bezeichnung Parkett an die Börse gebracht. Das war der amtliche Handel. Seit der Zeit wird jede Börse als Parketthandel bezeichnet.
Die erste Standardisierung der Warenbörse stammt allerdings aus Amerika. 1848 begann der Chicago Board of Trade mit Getreide und dem Kassamarkt. In den folgenden Jahren standardisierte sich der Bereich und immer mehr Getreide wurde an der Warenbörse gehandelt. Dadurch folgte 1857 ein Angebotsüberhang und es kam zu einem immensen Preissturz für Getreide an der Börse. 1865 wurden die ersten formellen Regeln zur Lieferung eingeführt. 1877 kam dann die erste Metallbörse an den Markt. In den folgenden Jahrzehnten kamen immer mehr Waren hinzu, von Metallen über Gummi bis hin zu Orangensaftkonzentraten. Nach 1868 wurden die Börsen auch örtlich voneinander getrennt. Die erste deutsche Börse musste nach dem Ersten Weltkrieg geschlossen werden. Erst einige Jahre später, in den 20er Jahren wurde eine neu Börse aufgebaut. In den folgenden Jahren kamen in Deutschland immer mehr Warenbörsen dazu.
- 1954 Zuckerterminbörse Hamburg
- 1956 Kaffeeterminbörse
- 1996 Warenterminbörse Hannover
- 2002 Marktplatz für Energie und energienahe Produkte
Heute gibt es in Deutschland 22 Warenbörsen, die sich in der ganzen Bundesrepublik verteilen. Die bekanntesten und bedeutendsten Warenbörsen befinden sich in Hamburg und Bremen.
Die rechtlichen Grundlagen der Warenbörse
Die Legaldefinition in Bezug auf die Warenbörse steht erst seit dem Jahr 2007 fest. Erst im November des Jahres wurde das Börsengesetz festgelegt. Im Börsengesetz befinden sich auch die genaue Definition von Warenbörse und Wertpapierbörse. Waren und Warentermingeschäfte werden im Börsengesetz im §2 Abs. 3 behandelt. Dabei müssen die Waren, die an Warenbörsen gehandelt werden, gewisse Grundeigenschaften haben. Darunter nicht nur eine einheitliche Qualität, sondern auch Standardisierung und Fungibilität sowie auch die Bestimmbarkeit in Zahl, Maße oder Gewicht. Dabei werden an den Warenbörsen keine industriell hergestellten Erzeugnisse gehandelt. Zu den Waren, die an der Warenbörse gehandelt werden dürfen, gehören:
- Nahrungsmittel
- Mineralien
- Naturprodukte
- Rohstoffe
- landwirtschaftliche Erzeugnisse
Börsengesetz (BörsG)
§ 2 Börsen und weitere Begriffsbestimmungen
(3) Warenbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Waren im Sinne des § 2 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes und Termingeschäfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. An Warenbörsen können auch Termingeschäfte im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes und die diesen zugrunde liegenden Basiswerte gehandelt werden.