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Was ist ein Warenkredit ?
Der Warenkredit ist ein Kredit, der an den Verwendungszweck des Konsums gebunden ist. Oft wird im Handel der sogenannte Kredit gefunden werden können. Die Kreditvergabe ist speziell für den Erwerb von Sachgegenständen gedacht.
Wer in einem Onlineshop kauft und auf Raten kauft, der nutzt den Warenkredit für sich. Auch im Einzelhandel bieten es viele Händler bereits an, dass teure Sachen über den Warenkredit finanziert werden können. Die Bedingungen sind immer sehr unterschiedlich, sodass diese unbedingt vor dem Abschluss des Kreditvertrags eingesehen werden sollten.
In vielen Prospekten oder auch im TV hört und liest man, dass Händler eine 0-Prozent-Finanzierung anbieten. Viele Kunden entscheiden sich gerade in dieser Zeit dafür, sich eine teure Anschaffung ermöglichen zu können. Und dieses ist das Ziel der Händler. Umso mehr Kunden sich für den Abschluss des Warenkredits entscheiden, umso weniger werden die Zinsausfälle sich bemerkbar machen.
Die Händler kooperieren bei den Finanzierungen immer mit einer angeschlossenen Bank, sodass es mitunter auch der Fall sein kann, dass der Händler die Zinsen selber zahlen muss, weil er mit dem Angebot die Kunden locken möchte. Der Käufer, der sich für den Warenkredit entscheidet, muss bei dem Kauf eine Bonitätsprüfung ablegen. Auch hier ist es erforderlich, dass Angaben zum Einkommen gemacht werden.
Auch das Einholen der Schufa-Auskunft wird durchgeführt, sodass der Zahlungsausfall vermieden werden soll. Bei dem Händler ist die Finanzierung sehr einfach, denn dieser kümmert sich um alle Formalitäten für den Kunden. Bei der Rückzahlung allerdings muss der Käufer diese direkt an die Bank leisten und nicht über den Händler abwickeln.
Wer sich für den Kauf von Waren entscheidet, der kann, wenn nicht ausreichend Geld zur Verfügung steht, den Warenkredit nutzen. Es ist allerdings oft der Fall, dass es zu starken Zinsschwankungen kommen kann, je nachdem bei wem und wie die Finanzierung abgeschlossen wird.
Bei einem Warenkredit handelt es sich um einen Sachkredit, der zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber abgeschlossen wird.
Im Kreditgeschäft wird ein Warenkredit oftmals auch als „Handels- oder Lieferantenkredit“ bezeichnet. In der Regel wird der Warenkredit bei größeren Summen im Bereich Handel, primär im Sektor Versandhandel, abgeschlossen. Die hohen Summen können vom Kreditnehmer nicht vor dem Kauf (komplett) aufgebracht werden, so dass der Kauf nicht zustande kommen würde, würde kein Lieferantenkredit angeboten werden. Im Rahmen des Warenkredits erhält der Kreditnehmer die gewünschte Summe und gleichzeitig wird die Ware an den Kunden übergeben.
Die genauen, mit dem Warenkredit verbundenen, (Rückzahlungs-) Konditionen sind immer individuell und nicht einheitlich gesetzlich festgelegt.
Der Warenkredit eines Versandhauses
Viele große Versandhäuser bieten interessierten Kunden großzügige Warenkredite an, wenn diese im Vorhinein eine gute Bonität nachweisen können. Die Bonitätsprüfung erfolgt, damit das kreditgebende Unternehmen eine gewisse Sicherheit hat, dass die Rückzahlung zuverlässig und gemäß den Vertragsvorgaben erfolgt.
Warenkredite werden von den Versandhäusern deshalb vergeben, damit der Kreditnehmer, der die Ware nicht in einer einmaligen Summe bezahlen kann, dennoch den für das Unternehmen gewinnbringenden Vertrag abschließen kann. Ein Warenkredit ist in diesem Zusammenhang die optimale Lösung: Das Versandhaus kann den Geschäftsfluss „am Laufen halten“ und hat durch die vorherige Bonitätsprüfung eine relative Sicherheit, dass die Rückzahlung der Raten zuverlässig erfolgt.
Der Kunde hingegen kann sich durch den privaten Warenkredits Anschaffungen erlauben, ohne vorab für diese lange Zeit sparen zu müssen. Insbesondere bei sehr dringenden Anschaffung, beispielsweise im Rahmen von notwendigen und teuren Replacements von Elektrogeräten, kann die Aufnahme eines privaten Warenkredits empfehlenswert sein.
Der Abschluss eines Warenkredits erfolgt zur Sicherheit aller an dem Rechtsgeschäft beteiligten Personen oder Organisationen immer in schriftlicher Form. In den entsprechenden Verträgen werden zudem vor der Unterzeichnung die Rückzahlungsbedingungen vereinbart. Für Kreditnehmer ist hierbei insbesondere interessant, wie hoch der Zinssatz ist und auf welche Dauer der Kreditvertrag angelegt ist.
Nach Abschluss des Kreditvertrags und nach der Übergabe der Ware, befindet sich die Ware in Besitz des Kreditnehmers. Eigentümer der Ware wird der Kreditnehmer jedoch erst nach der vollständigen Tilgung des Kredits. Auf Grund dieses Ablaufs stellt ein Warenkredit für den Lieferanten immer ein gewisses finanzielles Risiko dar. Um dieses Risiko zu mindern, gilt der gesetzliche Eigentumsvorbehalt, nach welchem der Kreditgeber solange der Eigentümer der Ware bleibt, bis diese vom Käufer komplett abbezahlt wurde.
Die allgemeinen Konditionen
Ein Warenkredit hat in der Regel ein recht kurzfristiges Zahlungsziel. Normalerweise beträgt das Zahlungsziel nur zwischen 30 bis 90 Tage. Im Vergleich zu sämtlichen anderen Kreditarten ist die vollständige Rückzahlung also zeitlich sehr knapp bemessen. Dies schafft zum einen eine große Übersichtlichkeit, zum anderen viel Sicherheit für alle am Kreditgeschäft beteiligte Parteien. Zinsschwankungen spielen nämlich zumeist bei einem Warenkredit keine Rolle, so dass eine gute Planbarkeit gegeben ist. Sollte der Kreditnehmer seiner aus dem Kreditvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommen, so kann der Kreditgeber die Ware zurückverlangen.
Oftmals wird im Rahmen eines Warenkredits eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Diese freiwillige Zusatzversicherung schützt den Lieferanten vor Zahlungsausfällen. Besonders mittelständischen Unternehmen ist der Abschluss dieser Versicherung unbedingt zu empfehlen. Kreditexperten betonen in diesem Zusammenhang, dass Rückzahlungsausfälle bei höheren Warenkrediten ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen schnell in eine ernsthafte finanzielle Schieflage bringen können.
Ob und zu welcher Höhe ein Warenkredit angeboten werden kann, wird immer von dem Lieferanten individuell entschieden. In der Regel überprüft der Lieferant vor der Vergabe des Warenkredits die Bonität des möglichen Kreditkunden. Hierfür nutzt das Unternehmen externe Auskunfteien, wie beispielsweise Infoscore oder die SCHUFA. Mit dem von diesen erhaltenen Rating- und Scoreangaben zu dem möglichen Kunden wird das Zahlungsverhalten des Kreditinteressenten analysiert. Hierfür werden meist vorangegangene Käufe betrachtet. Sollte das Rating nach Einschätzung des Lieferanten unzureichend ausfallen, so kann dieser den Kredit ohne die Angabe von Gründen verweigern. Ein gesetzliches Recht auf den Erhalt eines Kredits hat der mögliche Kreditnehmer nämlich nicht.
In der Regel wird ein Warenkredit als Finanzierungsform eines kurzfristigen Darlehens verwendet. Die Laufzeit des Kredits beginnt zumeist mit der ersten Warenlieferung. Die Zahlungsfrist ist immer individuell und wird vorab in dem Kreditvertrag festgehalten. Kreditnehmer sollten sich aus diesem Grund vorab genau darüber informieren, wann diese eine erste Zahlung tätigen müssen und wie hoch diese ausfällt. Hierfür ist es ratsam, vorab eine realistische Einnahmen- und Ausgabenanalyse durchzuführen. Nur auf diese Weise kann effektiv verhindert werden, dass sich der Kreditnehmer bei den Rückzahlungsbedingungen verschätzt und die Raten nicht zuverlässig bedienen kann.
Rechtstipp
Mögliche Kreditnehmer sollten vor dem Abschluss des Kreditvertrags unbedingt darauf achten, wie hoch das Zahlungsziel ist. Nicht selten gewähren Kreditgeber Skonto, also eine Rabattform, sollte der Kreditnehmer die Kreditsumme überdurschnittlich schnell zurückzahlen. Eine rasche Bedienung der gesamten Kreditsumme kann somit zu enormen Ersparnissen führen.
Die Vorteile im Überblick
Für Kreditnehmer bietet der Abschluss eines Warenkredits viele finanzielle Vorteile. Da die Zinssätze von Kreditanbieter zu Kreditanbieter stark variieren können, macht es in jedem Fall vorab Sinn, mehrere Kreditangebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen. Da der Kreditvertrag erst mit dem Kauf der Ware zustande kommt, ist das Einholen mehrerer Kreditangebote mit keinerlei Kosten verbunden und immer unverbindlich.
Im Normalfall kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, ob dieser die Kreditsumme in einer Einmalzahlung oder in mehreren Raten zurückzahlen möchte. Der Kreditnehmer hat somit viel Planungssicherheit und kann zudem den Kreditvertrag nach seinen Wünschen und Bedürfnissen flexibel „mitgestalten“. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang für den Kreditnehmer, dass Kreditentscheidungen im Rahmen von Warenkrediten sehr schnell erfolgen und der Kreditnehmer bei einem positiven Bescheid die Ware sehr schnell, praktisch sofort, erhält.
Im Kreditwesen gelten Warenkredite als recht unkompliziert. Die Rückzahlungen erfolgen in den meisten Fällen schnell und ohne Probleme. Dies hat den Grund, dass die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers bei der problemlosen und zuverlässigen Rückzahlung automatisch steigt. Dies ist bei Folgegeschäften und künftigen Kreditaufnahmen von Vorteil.
Warenkredite gelten für die Wirtschaft als besonders wichtige Stütze. Erfahrungsgemäß sind Kunden eher zu einem Kauf bereit, wenn diesen ein Warenkredit angeboten werden kann. Alternativen zu diesem Kredit gibt es, bis auf den Verzicht auf den Kauf, im Regelfall nicht.
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