Bei dem Warenvorschuss handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der im Außenhandelsgeschäft zur Finanzierung dient. Wenn von einem Warenvorschuss die Rede ist, wird von einer Dokumentenbevorschussung gesprochen. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden, den Importvorschüssen und den Exportvorschüssen. Diese Art von Krediten wird von Banken ausgegeben und als Gegenleistung sind pfändbare, marktgängige Waren zu hinterlegen.
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Der Warenvorschuss im Außenhandelsgeschäft
Im Grunde handelt es sich bei dem sogenannten Warenvorschuss also um eine Form der Kreditvergabe, die von Banken in der Regel an Unternehmen gegeben wird, die im Außenhandelsgeschäft tätig sind. Die Grundlage für einen solch speziellen Kredit liefern die Dokumente. Dabei gibt es die Import- und Exportdokumente, die als Sicherheit dienen. Die Dokumentenakkreditiven oder Dokumenteninkassi dienen als Grundlage für einen solchen Kredit. Bei den Dokumentenakkreditiven handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtungen. In dieser vertraglichen Verpflichtung steht geschrieben, dass gegen die Vorlage von bestimmten Warendokumenten, die Bank eine Leistung an eine dritte Partei erbringen muss. Dabei muss die Bank auf Rechnung handeln und nach Weisung eines Auftraggebers. In der Regel handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, das im Außenhandelsgeschäft tätig ist.
Einfach erklärt bedeutet es, wenn ein Unternehmen, das im Exportgeschäft tätig ist, seine Waren an einen Kunden im Ausland verkaufen möchte, dann kann sie das ohne Schwierigkeiten tun. Allerdings haben die Kunden immer eine gewisse Zahlungsfrist und gerade bei Kunden im Ausland kann sich die Zahlung schon mal bis zu drei Monaten hinziehen. Trotz dieser Zahlpause muss das Unternehmen aber weiterhin seinen Geschäften nachgehen können, ohne dass es zu finanziellen Verlusten kommt. Aus dem Grund gibt es den Warenvorschuss. Die Bank übernimmt die finanzielle Last innerhalb dieser Zeit. Sie vergibt einen Kredit bis die Waren von dem Kunden bezahlt sind. Allerdings vergibt die Bank einen solchen kurzfristigen Kredit nicht an jedes x-beliebige Unternehmen. Meist bekommen nur Unternehmen einen solchen Kredit, wenn die Bank als Hauptbank tätig ist und alle Zahlungen über deren Konten laufen. Zudem muss das Unternehmen eine gewisse Bonität besitzen und der Bank Zugriff auf die Konten und den Zahlungsvorgängen erlauben, damit die Bank die finanziellen Mittel des Unternehmens prüfen kann.
Importvorschüsse – eine Form des Warenvorschusses
Importeure sehen sich in der heutigen Zeit immer sehr großen Problemen gegenüber. Sie müssen eine bestimmte Waren einkaufen, diese verarbeiten und anschließend im fertigen Zustand gegen Erlös wieder verkaufen. Dieser Zeitraum muss finanziell überbrückt werden, damit die Importeure in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können. Für diese Importeure stellen Banken die Importkredite oder Importvorschüsse zur Verfügung. Ein Importvorschuss erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen. Dabei wird bei den Importvorschüssen zwischen verschiedenen Kreditarten unterschieden:
- Finanzierung der Akkreditiveröffnung
- Akzeptkredite (durch inländische und durch ausländische Kreditinsitute)
Die Importvorschüsse werden zur Einlösung von Inkasso- und Akkredititdokumenten gewährt. Sie werden aus dem Kapital der weiterverkauften Waren finanziert. Die Banken, die einen solchen Kredit gewähren besitzen das Pfandrecht. Dieses Recht steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Bank. Die Waren stehen also unter dem Pfandrecht der Bank. Erst, wenn die Dokumente an den Importeur ausgegeben werden, erlischt das Pfandrecht. Bei den Importvorschüssen werden oft spezielle Verpflichtungen vereinbart. Eine davon ist, dass der Kreditnehmer sich die Dokumente erst nehmen darf, wenn er eine andere Sicherheit anzubieten hat oder er darf sich an den Dokumenten nur auf bestimmte Art und Weise bemächtigen. Alle Grundlagen rund um die Importvorschüsse müssen vertraglich festgehalten werden und alle Parteien müssen sich an die Verpflichtungen halten.
Exportvorschüsse- die zweite Form des Warenvorschusses
Die Finanzierung übernimmt bei den Exportgeschäften eine sehr wichtige Rolle ein und hat eine hohe Entscheidungsrelevanz, um Exportgeschäfte realisieren zu können. Der Exporteuer beeinflusst den Käufer mit attraktiven Finanzierungsangeboten und versucht so, sich von den Konkurrenten deutlich hervorzuheben und dem Kunden ein interessantes Angebot zu machen. Zu den wichtigsten Kriterien, anhand derer die Geschäftspartner sich für eine Finanzierung entscheiden, wird sich immer an den Geldbeschaffungskosten orientiert. Zudem spielen die Fristen und die Zinsunterschiede eine entscheidende Rolle. Die zeitliche Flexibilität von Kreditzusagen und die verlangten Sicherheiten sind ebenfalls ein wichtiger Faktor. Bei den Exportvorschüssen handelt es sich um eine kurzfristige Exportfinanzierung. Das bedeutet, die Finanzierung hat eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Grundvoraussetzungen für einen Warenvorschuss
Genau wie bei allen anderen Kreditformen auch, sind beim Warenvorschuss auch Voraussetzungen zu erfüllen. Nicht jeder Im- oder Exporteur kann einfach auf einen Warenvorschuss zurückgreifen, auch wenn diese kurzfristige Kreditform für Ex- und Importeure gedacht sind.
- Grundvoraussetzung ist ein Konto bei einer der zahlreichen Geschäftsbanken. In der Regel hat ein Unternehmen, das sich mit dem Außenhandelsgeschäft beschäftigt eine sogenannte Hauptbank. Bei dieser Hauptbank werden alle Konten geführt. Dazu gehört nicht nur das Geschäftskonto, sondern meist auch noch alle Privatkonten, Sparmöglichkeiten und Anlageformen. Eine Hauptbank ist eine gute Voraussetzung für einen Warenvorschuss, denn diese Bank hat alle finanziellen Mittel des Im- oder Exporteurs im Blick. Bei mehreren Banken kommt es mitunter zu extremen Schwierigkeiten, denn die finanziellen Mittel können nicht auf einen Blick erfasst werden, wenn die Konten sich auf mehrere Banken verteilen. In der Regel sollten die Konten gut geführt werden, damit die Banken die Liquidität des Unternehmens begutachten kann. Die Liquidität spielt nämlich für die Vergabe von Warenvorschüssen eine wichtige Rolle.
- Die Liquidität hat etwas mit der Bonität zu tun. Nur ein Unternehmen, das liquide ist, hat meist auch eine gute Bonität, um einen Kredit zu bekommen. Dazu werden die Finanzen des Unternehmens genau unter die Lupe genommen, Bilanzen, Jahresabschlüssen und der Einblick in die Geschäftskonten gehören zu den üblichen Vorgehensweisen. Ist die Bonität sicher gestellt, dann geht es an die Verhandlungen für den Warenvorschuss.
- Da es sich bei einem Warenvorschuss um einen kurzfristigen Kredit handelt, muss der Ex- oder Importeur natürlich auch Zinsen zahlen. Dabei wird ein kurzfristiger Kredit nur für einen Höchstzeitraum von einem Jahr gewährt. Die Mindestlaufzeit liegt bei 90 Tagen. Die Zinsen werden auf die Kreditsumme aufgeschlagen und müssen bei Rückzahlung komplett mit beglichen werden.
- Eine weitere Verpflichtung ist die Pfändbarkeit. Ein Warenvorschuss wird von der Bank meist nur gewährt, wenn die Waren pfändbar sind und die Pfändbarkeit auf die Bank übertragen wird. Das bedeutet, sollte der Kredit nicht innerhalb der Laufzeit ausgeglichen werden, dann hat die Bank das Recht, die Waren zu pfänden, zu veräußern und den Erlös zur Deckung der Warenvorschussschuld zu verwenden.