Der Staat unterstützt den Erwerb von Eigentum mit zahlreichen Bauförderungen. Aber auch der Bau oder die Modernisierung von Wohnraum zur privaten Nutzung kann mit Hilfe der Wohnungsbauförderung viel einfacher sein. In den einzelnen Bundesländern gibt es einige Unterschiede in Sachen Höhe und auch die Wohnungsbauförderung selbst kann unterschiedlich ausfallen.
Inhalt
Das Ziel der Wohnungsbauförderung
Die einzelnen Bundesländer bieten im Rahmen der Wohnungsbauförderung zahlreiche Förderprogramme an, die für privaten Wohnraum genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um Förderungen für Neubau oder den Kauf von Immobilien, die zum Wohneigentum gehören. Es gibt aber auch Förderungen, die speziell für den Abbau von Barrieren oder einen energieeffizienten Umbau genutzt werden können. Diese Förderungen bestehen aus zinsgünstigen Krediten, Zuschüssen, Bürgschaften und Baudarlehen. Das Ziel ist, dass das Angebot von Wohnraum steigt und nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann. Durch die Wohnungsbauförderung wird Wohnraum preisgünstig und vor allen Dingen qualitätsvoll. Es gibt auch Förderungsprogramme, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs genutzt werden oder um ökologische und städtebauliche Ziele zu erreichen.
Voraussetzungen für die Wohnungsbauförderung
Die Bundesländer vergeben die Wohnungsbauförderungen nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Einige Förderungen werden nur an Familien mit Kindern vergeben. Es gibt aber auch spezielle Förderungen, die nur für Familien in Frage kommen, die mit einer schwerbehinderten Person im Haushalt leben. Zu den meisten Voraussetzungen gehören in erster Linie die Einkommen. Viele Förderungen sind an Einkommensgrenzen festgelegt. Sie dürfen auf keinen Fall überschritten werden, damit die Förderung umgesetzt werden kann. Einige Förderungen bietet die Möglichkeit, dass die Einkommensgrenze auch kurzfristig außer Betrieb gesetzt wird. Allerdings nur für eine Dauer von ein bis zwei Monaten. Eine dauerhafte Überschreitung der Einkommensgrenze sorgt für die Kündigung der Förderung. Damit die Förderungen fließen muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss vor dem Kauf oder dem Baubeginn der Immobilie bei der Landesbank gestellt werden.
Staatliche Förderung – die Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderung ist ein Förderprogramm, das der Staat ins Leben gerufen hat. Hinterlegt ist die Förderung im Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG). Diese Art der Förderung bietet sich an für
- Familien mit Kindern
- Alleinerziehenden mit Kindern
- Familien oder Alleinerziehenden mit einem behinderten Familienmitglied.
Die Wohnungsbauförderung unterstützt beim Bau, Kauf oder der Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses, das zur wohnlichen Nutzung gedacht ist. Die einzelnen Bundesländer bestimmen dabei nicht nur die Höhe der Förderung, sondern auch was gefördert werden kann. Die Bundesländer sind dabei wichtig, nicht nur Städte.
Damit die Förderung genutzt werden kann, verlangen die Bundesländer in der Regel ein gewisses Eigenkapital. Die Bundesländer sind sich nicht in allen Punkten einig. Einen kleinen Überblick haben wir zusammengestellt:
Bundesland | Hinweise |
NRW | Bei Beantragung der Wohnungsbauförderung in NRW stehen verschiedene öffentliche Förderungen zur Wahl. Der erste Weg ist der Antrag an die NRW-Bank. Der Antrag macht allerdings nur einen Sinn, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. In NRW werden in der Regel drei Förderungen zur Verfügung gestellt:
1. Neubau oder Erstkauf einer Wohnimmobilie 2. Nutzung einer vorhandenen Immobilie 3. Nutzung einer Immobilie durch Menschen mit Behinderungen
Dabei ist die Grundvoraussetzung in NRW an die Einkommensgrenze geknüpft. Um eine Förderung zu erhalten darf die Einkommensgrenze im Jahr nicht über 18.010 Euro für eine Person liegen. Für jede weitere Person darf sich die Grenze auf 3.700 Euro erhöhen. Dazu kommen Kinder, die auch eine Einkommensgrenze haben. Diese liegt bei 640 Euro. Zudem muss mindestens eine volljährige Person, ein Kind oder eine behinderte Person in die Immobilie einziehen. Der Behinderungsgrad muss bei mindestens 50% liegen. Die Förderung des Staates kann auch für Personen genutzt werden, die volljährig sind, 50 % behindert und alleine leben. |
Bayern | In Bayern ist das Ziel der Wohnungsbauförderung ganz einfach. Der Staat will, dass nicht nur die wohlhabenden Menschen des Landes sich Eigentum leisten können. Mit den Förderungen vom Staat können sich auch normale Verdiener und sogar Alleinerziehende Eigentum zum Wohnen leisten. In Bayern wird aber nicht nur der Bau oder der Ersterwerb einer Immobilie finanziell unterstützt. Auch ein Zweiterwerb einer bestehenden Immobilie kann gefördert werden. Das gilt für
– Einfamilienhäuser – Zweifamilienhäuser – Eigentumswohnungen
Auch in Bayern muss für die Wohnungsbauförderung eine Voraussetzung eingehalten werden. Bei einer Familie mit Kind bietet Bayern sogar einen zinsgünstiges Darlehen an, das bis zu 150.000 Euro hoch sein kann. Zudem gibt es für jedes Kind einen Zuschuss von 2.500 Euro. |
Schleswig-Holstein | In Schleswig-Holstein muss der Antrag zur Wohnungsbauförderung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein geschickt werden. Sie bearbeitet die Förderungsanträge. Die Investitionsbank fördert nicht nur Privatpersonen in Bezug auf Eigentum, sondern auch soziale Wohnbauprojekte. Privathaushalte mit Kinder oder schwerbehinderten Personen werden von der Bank mit der Wohnungsbauförderung unterstützt. Allerdings ist die Einkommensgrenze genau zu beachten. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein fordert zudem eine gewisse Eigenleistung, die von den neuen Eigenheimbesitzern erbracht werden muss. |
Niedersachsen | Die Wohnungsbauförderung in Niedersachsen muss bei der NBank gestellt werden. Die Antragsstellung macht einen Sinn, wenn
– im Haushalt mindestens zwei Kinder leben – im Haushalt eine Person mit Behinderung lebt – das Eigentum energetisch modernisiert werden soll
Bei den ersten beiden Punkten können sich die Antragssteller freuen, denn es wird ein Darlehen ausgezahlt, dass in den ersten 10 Jahren zinslos bleibt. Erst ab dem 11 Jahr kommen Zinsen dazu, die dann recht niedrig sind. Das Darlehen wird in verschiedenen Höhen gewährt. Die Höhe selbst wird von der Kinderanzahl bestimmt, die im Haushalt leben. Auch Menschen mit Behinderungen erhalten eine Wohnungsbauförderung vom Staat. Auch das Modernisierung der Immobilie auf den aktuellen energetischen Standard kann zu einer Förderung führen. Bis zu 65% der Gesamtkosten können durch die Bank gefördert werden. |
Wohnungsbauförderung – darauf ist zu achten
Egal, im welchen Bundesland die Wohnungsbauförderung beantragt wird, eine Förderung gibt es in fast allen Bundesländern. Es gibt nur in Sachen Umfang und Förderungsart einige Unterschiede. Bevor der Antrag eingereicht wird, sollte man sich im Vorfeld ausführlich informieren, welche Förderungen des Bundesland bereitstellt. Wichtig ist, dass der Antrag immer vor dem Kauf oder dem Bau auf den Weg gebracht wird. Zudem stellen die Bundesländer jedes Jahr nur eine bestimmte Summe zur Verfügung. Der Betrag ist unterschiedlich hoch und wenn er aufgebraucht ist, dann sind keine Erfolgsaussichten auf eine Wohnungsbauförderung vorhanden. Aus dem Grund muss der Antrag auf Wohnungsbauförderung immer frühzeitig gestellt werden, um die Chancen auf einen positiven Ausgang zu erhöhen.
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