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Das Ansparen von Kapital auf einen Bausparvertrag wird von staatlicher Seite belohnt, nämlich mit der Wohnungsbauprämie (Wohnbauprämie), die unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird. Ein wichtiger Aspekt für die Gewährung liegt im Jahreseinkommen, denn das darf für die Gewährung der Wohnungsbauprämie bei Alleinstehenden 25.600 Euro jährlich und bei Verheirateten 51.200 Euro jährlich nicht überschreiten. Unter diesem Jahreseinkommen zahlt der Staat jährlich 512 Euro für Alleinstehende oder 1024 Euro für Verheiratete und davon waren es etwa 8,8 Prozent und ab 2004 10 Prozent, die als Wohnbauprämie gelten. Anspruch auf die Wohnbauprämie haben alle Personen ab 16 Jahren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Zinserträge aus den Bausparverträgen in der Einkommenssteuer angegeben werden müssen. Grundsätzlich ist die Wohnbauprämie immer dann hilfreich, wenn mit einem relativ kleinen bis durchschnittlichen Einkommen auf die eigenen vier Wände angespart wird. Es ist für den Bezug der Wohnungsbauprämie im Rahmen des Bausparvertrages auch völlig gleichgültig, ob das Geld nach Ablauf des Vertrages dann in bauliche Projekte investiert wird oder anderweitig angelegt werden soll.
Fast jeder wünscht sich einmal eine eigene Immobilie, doch nicht jeder kann sich ein Eigenheim leisten, daher dürfen sich viele Baufreudige über die Wohnungsbauprämie freuen, denn der Staat fördert den Erwerb von Immobilien, doch so einfach wie sich manch einer den Kauf einer Immobilie vorstellt wird es leider nicht, denn um vom Staat gefördert zu werden müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
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Wann erhält man vom Staat eine Wohnungsbauprämie?
Ein Bausparvertrag ist der 1. Schritt von einer Wohnungsbauprämie zu profitieren, bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres können Personen einen solchen Bausparvertrag abschließen und werden vom Staat mit der Wohnungsbauprämie belohnt. Momentan bezuschusst der Staat den Bausparvertrag mit 8,8 % jährlich. Selbstverständlich knüpft dieser einige Bedingungen daran, dass die Wohnungsbauprämie gezahlt wird.
- bereits bei einer jährlichen Einzahlung von 50 Euro erhalten Sie eine staatliche Förderung
- mindestens 7 Jahre muss der Bausparvertragseigentümer sparen
- die Bausparprämie wird an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft
Wann erhält man den Höchstbetrag der Wohnbauprämie?
Ein jährlicher Betrag von 50 Euro wird bereits vom Staat gefördert, wer alleinstehend ist erhält den maximalen Zuschuss, wenn er die volle Summe von 512 Euro jährlich in den Bausparvertrag investiert und bei Ehepaaren wird der volle Zuschuss nur gewährt, wenn dieses jährlich mindestens den Betrag von 1024 Euro in den Bausparvertrag einbringt. Alleinstehende Bausparer erhalten somit jährlich einen Zuschuss von maximal 45,06 Euro und Ehepaare maximal jährlich 90,11 Euro.
Jeder Bausparer kann seinen Sparbetrag so festlegen, wie es ihm finanziell möglich ist, Zahlungen in den Bausparvertrag werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich vorgenommen. Bei Vertragsabschluss wird vereinbart welche Summe der Bausparer am Ende seiner Vertragslaufzeit erspart haben möchte und so müssen die Raten eingezahlt werden.
Gibt es Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie?
Die so heißbegehrte Wohnungsbauprämie ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bei Einzelpersonen erfolgt nur eine Förderung, wenn das Jahresbruttoeinkommen nicht höher als 25.600 Euro ist, hingegen Ehepartner dürfen zusammen nur maximal 51.200 Euro als Einkommen verbuchen. Hier werden besonders junge Menschen angesprochen, welche noch nicht über ein hohes Einkommen verfügen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze, wenn man Kinder hat?
Wer Kinder hat wird bevorzugt von dem Staat behandelt, dies gilt für Alleinerziehende ebenso wie für Ehepaare. Die jährliche Einkommensgrenze von Alleinerziehenden liegt bei 38.000 Euro und bei Ehepaaren sogar bei 89.000 Euro. Zu empfehlen wäre es, sich vor Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Bausparkasse in Verbindung zu setzen, denn diese kann ermitteln, ob Sie überhaupt prämienberechtigt sind. Hier ist zudem zu beachten, ob der Bausparer rentenversicherungspflichtig ist.
Wann kann man mit der Wohnungsbauprämie rechnen?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht von Anfang an ausgezahlt, sondern erst, der Bausparvertrag mindestens 7 Jahre erfolgreich vom Bausparinhaber bespart wurde. Die Förderung wird dann automatisch dem Bausparvertrag gutgeschrieben ohne das ein zusätzlicher Antrag durch den Bausparer hier erfolgen muss. Wer frühzeitig anfängt zu sparen, der darf sich auf eine ordentliche Prämie durch den Staat freuen. Es ist nicht zwangsläufig erforderlich, dass man die ersparte Summe des Bausparvertrages für eine Immobilienanschaffung verwendet.
Muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden, sollte man keine Immobilie erwerben?
Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat verschenkt und soll vor allem Menschen mit schwächerem Einkommen unterstützen und auch die Chance bieten ein Eigenheim besitzen zu können. Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden, jedoch ist wichtig zu wissen, dass man die Wohnungsbauprämie nur behalten darf, wenn man das angesparte Guthaben in eine Immobilie investiert. Wer den Bausparvertrag für andere Dinge zweckentfremdet muss die Wohnungsbauprämie dem Staat in vollem Umfang erstatten. Hier wäre zu beachten, dass es Ausnahmen gibt:
- sollte der Bausparer den angesparten Betrag benötigen, da er mindestens 12 Monate arbeitslos ist
- sollte der Bausparvertrag von Eheleuten abgeschlossen worden sein und ein Ehepartner vorzeitig versterben
- sollte der Bausparvertrag von Minderjährigen abgeschlossen worden sein und diese sich später gegen ein Eigenheim entscheiden
Wie stellt man einen Antrag auf die Wohnbauprämie?
In der Regel stellt die Bausparkasse jährlich einen Antrag auf die Wohngeldprämie beim Staat und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, doch manche Bausparkassen überlassen dies dem Bausparer und somit sollten Sie den Antrag bei Ihrer Bausparkasse abholen gehen und selbständig an die zuständige Stelle für Wohnungsbauprämien senden. Wichtig ist hier jährlich immer wieder auf folgende Dinge zu achten:
- achten Sie darauf, dass sich Ihre persönlichen Daten nicht geändert haben
- das Bruttoarbeitseinkommen muss korrigiert werden, sollte sich dieses geändert haben
- sollten Sie geheiratet haben oder sogar Nachwuchs bekommen haben, so muss auch dies geändert werden
- vergessen Sie nicht den Antrag mit Datum und Ihrer Unterschrift zu vervollständigen
Ist es möglich die Wohnungsbauprämie rückwirkend zu beantragen?
Wer nichts von der Wohnungsbauprämie weiß oder einfach vergessen hat diese zu beantragen, der kann den Antrag noch bis zu zwei Jahre rückwirkend bei der zuständigen Bausparkasse stellen und erhält diese problemlos.
Muss man die Wohnungsbauprämie versteuern?
Die Wohnungsbauprämie müssen Sie nicht versteuern, gerade junge Menschen, die noch in der Ausbildung stecken machen wegen dem geringen Einkommen keine Steuererklärung. Sie sollten jedoch beachten, dass die Zinsen, welche Sie für Ihren Bausparvertrag erhalten ein Gewinn sind und diese müssen in der Regel versteuert werden, doch hier gibt es eine Ausnahme, denn Sie können sich eine Steuerbefreiung holen und sind somit nicht mehr verpflichtet Steuern auf diese Zinsen zu zahlen.
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