Zahlungsbedingungen werden auch als Zahlungskonditionen bezeichnet, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungen zu finden sind. Die Zahlungsverpflichtungen sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genau geregelt und umfassen sämtliche Bedingungen, die hinsichtlich einer Zahlungsverpflichtung bestehen. Auch die Zahlungsmodalitäten sind in dem Kaufvertrag festgehalten, in dem auch die Zahlungsbedingungen zu finden sind. Dabei gibt es Zahlungsbedingungen nicht nur bei Kaufverträgen, sondern bei allen Schuldverhältnissen, die mit Zahlungsverpflichtungen zu tun haben. Inbesondere gibt es die dauerhaften Schuldverhältnisse, zu denen neben Mietverträgen und Kreditverträgen, auch die Handyverträge gehören. Die Zahlungsbedingungen werden entweder vom Kunden oder vom Lieferanten festgelegt. Der Kunde muss die Zahlungsbedingungen akzeptieren, so lange diese sich in einem rechtlich zulässigen Rahmen befinden. Die Zahlungsbedingungen haben einen sehr großen Einfluss auf das Kauf- und Zahlverhalten aller Verbraucher beziehungsweise Kunden.
Inhalt
Rechtsfragen rund um die Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergänzen die Informationen zur Lieferung. Dadurch werden die Zahlungs- und die Lieferbedingungen meist zusammengefasst aufgeführt. In der Regel befinden sich diese beiden Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gehören zu den vorformulierten Vertragsbedingungen und sind beim Vertragsabschluss immer vorhanden. Die Lieferanten stellen an den Kunden gewisse Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Der Verbraucher wird durch das AGB-Recht des Bundesgesetzbuches geschützt, wenn es zu einer Zuwiderhandlung des Lieferanten führt oder es unkorrekte Bedingungen sind. Alle Zahlungsbedingungen können einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Zudem gibt es einige Klauseln, die verboten sind. Diese Klauseln sind in den § 308 und § 309 am Schluss zu finden. Von den gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die Zahlungsbedingungen darf in keinem Fall abgewichen werden. Einige Unternehmen ermöglichen ihren Kunden einen sogenannten Zahlungsbedingungenaufschub. Dabei handelt es sich um ein Teilzahlungsgeschäft. Für das Teilzahlungsgeschäft ist der § 506 für Verbraucherdarlehensverträge zuständig.
Die Arten der Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen können nur durch bestimmte Angaben bedacht werden. Zu diesen Angaben gehören:
- die Bankverbindung
- die Zahlmodalitäten (Barzahlung, Vorkasse, Gutschriftverfahren, Anzahlung, Nachnahme, Überweisung, Lastschriftverfahren, Zentralregulierung, Scheck oder elektronisches Geld wie Kreditkarte oder EC-Karte, Teilzahlung oder Ratenzahlung)
- die Fälligkeit der Zahlung
- das Zahlungsziel oder Verwendungszweck
- die Skonto- und Rabattregelungen
Der Eigentumsvorbehalt zählt auch zu den Zahlungsbedingungen, allerdings gilt er eher als Kreditsicherheit und wird für das eingeräumte Zahlungsziel benutzt. In den Zahlungsbedingungen ist eine gewisse Rangordnung vorhanden. Das Zahlungsrisiko wird durch diese Rangordnung für den Lieferanten gemindert. Anzahlung und Vorkasse sind die beiden Zahlungsbedingungen, bei denen der Lieferant überhaupt kein Risiko hat. Bei diesen Zahlungsbedingungen muss der Kunde zuerst die Waren bezahlen und erhält dann erst die Lieferung. Sie werden überwiegend für Neukunden eingesetzt oder Kunden, deren Bonität recht gering bis gar nicht vorhanden ist. Auch bei Waren, die einen hohen Wert in der Produktion haben, setzen Lieferanten in der Regel auf Vorkasse oder Anzahlung.
Eine eher gleichmäßige Verteilung des Risikos wird bei der Nachname oder der Barzahlung gezeigt. Dabei bekommt der Kunde direkt bei Bezahlung seine Waren. Also im Grunde handelt es sich um ein Zug-um-Zug Geschäft.
Das höchste Risiko hat der Lieferant immer bei der Ratenzahlung oder der Festsetzungen eines entfernten Zahlungsziels. Das bedeutet, der Kunde bekommt zwar sofort seine Waren, aber der Kunde muss sie nicht sofort bezahlen. Bei einer Ratenzahlung kann der Kunde die Waren innerhalb von mehreren Raten bezahlen. Je nach Summe können bis zu 48 Raten oder mehr angeboten werden. Bei der Festsetzung eines Zahlungstermin bietet der Lieferant seinem Kunden die Möglichkeit, jetzt die Ware zu bekommen, aber die Möglichkeit beispielsweise erst in 90 Tagen zu bezahlen. Diese Art der Zahlungsbedingungen sind heute sehr beliebt und werden von Versandhandel und anderen Unternehmen angeboten, um die Kunden zu locken.
Der Lieferant, der die Zahlungsbedingungen stellt, kann damit seine eigene Liquidität beeinflussen. Die Zahlungsbedingung, die sein Risiko minimiert, wie die Vorauszahlung verbessert seine Liquidität immens, denn er bekommt Geld für Waren, die noch nicht vergeben wurden. Eine der ungünstigsten Zahlungsbedingungen ist die Ratenzahlung. In diesem Fall muss der Lieferant schließlich auf seine Bezahlung warten und ist somit immer in den Miesen.
Die häufigsten Zahlungsbedingungen
Im Handel ist das Setzen eines Zahlungsziels die am häufigsten verwendete Zahlungsbedingung. Dabei wird das Zahlungsziel fest für einen Zeitraum gesetzt und dafür muss der Kunde in der Regel einen gewissen Prozentsatz zahlen, der bis zu 3% des Warenwertes betragen kann. Das Zahlungsziel besagt, bis wann das Geld inklusive der Zinsen auf dem Konto des Lieferanten sein muss, ohne dass zusätzliche Kosten vom Kunden bezahlt werden müssen. Dabei wird diese Art der Zahlungsbedingungen auch Rechnungskauf genannt. Der Rechnungskauf ist heute die meist genutzte Zahlungsbedingung überhaupt. Sie kommt im Onlinehandel und im Warenhandel vor und wird von Unternehmen und Kunden gleichermaßen genutzt. Auch Freiberufler arbeiten in der Regel auf Rechnung.
Zahlungsbedingung in einer Rechnung
Es gibt heute keine Vorschriften, dass die Zahlungsbedingungen in der Rechnung enthalten sein müssen. Im Grunde kann also eigentlich jede Art der Zahlungsbedingung von dem Lieferanten genutzt werden. Allerdings sollte auf der Rechnung immer die Zahlungsfrist stehen. Der Kunde muss also ausdrücklich auf das Fälligkeitsdatum der Zahlung hingewiesen werden, damit er nicht in Verzug gerät. Ansonsten muss eine Mahnung mit Zahlungsziel geschrieben werden. Allerdings empfehlen Experten immer häufiger, dass die Zahlungsbedingung immer auf der Rechnung angegeben wird.
Zudem besteht die Möglichkeit mehrere Zahlungsbedingungen in der Rechnung anzubieten. Den Kunden kann beispielsweise ein Skonto eingeräumt werden. Das bedeutet, wenn er innerhalb von 10 Tagen seine Rechnung bezahlt, zahlt er etwa 2% weniger vom Kaufpreis. Sollte er die vollen 30 Tage Zahlungsziel nutzen, dann muss er den normalen Kaufpreis bezahlen.
Die Festlegung der Zahlungsbedingungen
Ein Unternehmen, das private Endverbraucher hat, kann die Zahlungsbedingungen meist frei festlegen ohne das weitere Vorgaben eingehalten werden müssen. Die Zahlungsfristen, Rabatte oder Nachlässe können ebenfalls von dem Unternehmen frei bestimmt werden. Der Endverbraucher muss die Zahlungsbedingungen annehmen und das macht er, indem er bei dem Unternehmen einen Kauf tätig. Bei der Auswahl von mehreren Zahlungsbedingungen kann der Endverbraucher mit Hilfe einer Auswahlmöglichkeit sich frei entscheiden. Einige Zahlungsbedingungen sind an Kundenkonten oder Bonität gebunden. Die einzige Bedingung ist, dass der Kunde das Zahlungsziel einhalten muss. Allerdings müssen keine kurzzeitigen Zahlungstermine akzeptiert werden. Dabei kommt es aber darauf an, ob „zahlbar sofort nach Rechnungseingang“ auf der Rechnung steht. Dann muss sofort bezahlt werden. Die Formulierung in Bezug auf die Zahlung kann ebenfalls vom Unternehmen gewählt werden. Sollte auf der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben sein, dann gilt die rechtliche Richtlinie von 30 Tagen.
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