Als Zessionskredit wird eine besondere Form des Kredits bezeichnet, bei der ein Schuldner seinem Gläubiger eine Forderung abtritt, die er seinerseits gegenüber einem Dritten erhebt. Diese Forderung gegen einen Dritten stellt allerdings keine Erfüllung des eigentlichen Kredits dar, sondern dient lediglich als Sicherung des Kreditgeschäfts.
Mit dieser Art der Konstruktion steht der Zessionskredit eigentlich den Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch entgegen, nachdem eine derartige Abtretung eine Erfüllungswirkung hat und damit die im Vertrag stehende Schuld begleicht. Diese Bestimmung gilt allerdings nur für Geschäftsvorgänge außerhalb des Kreditwesens. Handelt es sich hingegen um einen kreditwirtschaftlichen Vertrag, kommt diese Abtretung nur als Sicherungsmaßnahme zum tragen. Daraus erfolgen für den Kreditnehmer und dem Kreditgeber besondere Rechte und Pflichten die zu beachten sind.
Diese sind in einem entsprechenden Vertrag zwischen den beiden Kreditparteien zu vereinbaren. In dieser Vereinbarung wird etwa schriftlich festgehalten, dass die Abtretung der Forderung gegen einen Dritten nur aus Sicherungsgründen erfolgt. Gleichwohl nimmt der Kreditgeber in diesem Geschäft eine treuhänderische Funktion in Bezug auf die Forderung ein, was ihm die gleiche rechtliche Stellung zubilligt wie dem eigentlichen Inhaber der Forderung.
Grundlage dieser Maßnahme, juristisch als Sicherungsabtretung bezeichnet, ist ein zu diesem Zweck eingegangener Sicherungsvertrag, in dem die schuldrechtlichen Belange der Parteien geregelt wird. Ein wichtiges Element des Vertrages ist die Verpflichtung, die Forderung an den Sicherungsgeber zurückzugeben, sofern dieser seine Schuld beglichen hat. Das Kreditrecht spricht hier von Zedent für den Sicherungsgeber und Zessionar für den Sicherungsnehmer. Sollte sich die zur Sicherung übergebene Forderung als nicht werthaltig erweisen, so ist der Forderungsgeber wiederum verpflichtet, diese Wertminderung auszugleichen, indem er dem Sicherungsnehmer weitere Forderungen bis zur Deckungsgrenze überlässt.
Sollte der Sicherungsfall eintreten, also der Sicherungsgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so kann der Sicherungsnehmer dem Drittschuldner die neuen Besitzverhältnisse offenlegen und von diesem verlangen, die ausstehende Summe direkt an ihn zu überweisen. Diese Offenlegung kann allerdings bereits erfolgt sein. Man unterscheidet hier zwischen einer offenen Zession, bei der der Drittschuldner über den Zessionskredit informiert wird und geschlossenen Zession, bei der dies nicht der Fall ist. Bei einigen Forderungen ist eine offene Zession erforderlich, um diese rechtswirksam werden lassen zu können.
Möglich ist die Zession in Art einer Einzelzession oder Rahmenzession. Bei einer Einzelzession wird lediglich eine Forderung als Sicherung weitergereicht. Eine typische Sicherung dieser Art wäre etwa die Abtretung von Lohn oder Gehalt.
Bei einer Rahmenzession werden mehrere Forderungen zur Sicherung hinterlegt. Hier ist auch ein Forderungsverzeichnis zu erstellen, in dem jede einzelne Forderung aufgeführt wird. Zudem unterscheidet man zwischen Mantelzession und Globalzession. Während im einen Fall bereits die Verzeichnisübergabe Rechtswirksamkeit erwirkt, geschieht dies bei der Globalzession erst bei Entstehung der Forderung.
Zudem muss im Falle der Zession, also der Übertragung oder Überlassung der Forderung, genau definiert sein, woraus die übertragene Forderung besteht. Dies ist im Sinne der Rechtsklarheit erforderlich. Deutlich wird dieser Grundsatz bei der Überlassung im Rahmen einer Mantelzession, damit im Falle einer Inanspruchnahme der Absicherung, sowohl Adressat als auch die Höhe der Forderung bestimmt werden kann. Dabei muss diese Forderung aber noch nicht existieren. Voraussetzung ist lediglich, dass die Möglichkeit zur Entstehung besteht und in Bezug auf Schuldner, sowie Summe bestimmbar ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Abtretung einer Forderung ist ihre Übertragbarkeit. Dies sollte normalerweise der Fall sein, allerdings gibt es einige Ausnahmen, die unter das Abtretungsverbot fallen. Ein Abtretungsverbot kann zudem zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien der Forderung ausgehandelt werden. Wird eine solche Forderung dennoch abgetreten ist diese Abtretung unwirksam. Zudem gibt es weitere Gründe, die eine Übertragbarkeit ausschließen können. Meist geht es hierbei um Bestimmungen die sich entweder aus der Sozialgesetzgebung oder Persönlichkeitsrechten ergeben. Zudem muss die übertragene Forderung, zum Zeitpunkt ihrer Übertragung, rechtlich einwandfrei bestehen. Ist dies nicht der Fall, trägt der Sicherungsgeber hierfür die Verantwortung.
Auch für Kreditinstitute ist die Gewährung von Zessionskrediten ein interessantes Finanzierungsinstrument. Durch die Absicherung des Kredits mit der Forderung gegen Dritte lässt sich das vorhandene Risiko der kreditgebenden Bank senken. So können dem Kreditnehmer einerseits günstigere Konditionen bei der Gewährung des Kredits eingeräumt werden. Andererseits vermindert sich bei dem Institut selbst die Notwendigkeit, für den gegebenen Kredit Eigenkapital vorzuhalten.
Neben den bereits erwähnten Löhnen und Gehältern, sowie Forderungen gegenüber Dritten, kennt der Zessionskredit auch die Abtretung von Finanzsicherheiten. Darunter versteht man die Übergabe von werthaltigen Finanzanlagen. Dies können etwa Bankguthaben beim, sowie Sparbriefe oder Bankschuldverschreibungen vom kreditgewährenden Institut. Ebenso können Staatsanleihen und Bankschuldverschreibungen anderer Institute hinterlegt werden, allerdings ist hier zur Absicherung ein Mindestrating nötig. Auch Aktien und Wandelanleihen können als Sicherheit abgetreten werden. Voraussetzung hier ist allerdings die Mitgliedschaft in einem relevanten Hauptindex. Auch Fondanteile können in bestimmten Fällen als Sicherheit dienen.
Inhalt
Der Anlass für einen Zessionskredit
Der Zessionskredit ist ein Darlehen, dass nicht sehr häufig zum Einsatz kommt. Aus dem Grund stellt sich natürlich die Frage, zu welchen Anlässen ein solcher Kredit überhaupt eingesetzt werden kann. In erster Linie bietet sich der Zessionskredit für Unternehmen und Geschäftskunden an, die keine Sicherheiten stellen können. Sicherheiten sind für eine Kreditbeantragung entscheidend, denn die Bank muss sich schließlich absichern bevor sie einfach Kapital zur Verfügung stellt. Je nach Höhe des Kredits muss auch die Sicherheit einen entsprechenden Wert haben. Kann ein Unternehmen oder ein Geschäftskunde eine solche Sicherheit nicht anbieten, dann käme ein Zessionskredit als Alternative zum Einsatz. Die meisten Unternehmen arbeiten mit offenen Forderungen, dass ist heute keine Seltenheit mehr und somit kann auch hier ein Zessionskredit abgeschlossen werden. Die Forderung kann eigentlich ziemlich gut als Sicherheit genommen werden und somit ist es eine übliche Vorgehensweise. Der Forderungsbetrag wird dann noch abzüglich eines Risikoabschlages genommen.
Voraussetzungen für einen Zessionskredit
Jeder Kredit wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgegeben. Das ist auch bei einem Zessionskredit nicht anders. Damit der Zessionskredit gewährt werden kann, muss das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss eine Forderung vorhanden sein, gegenüber einem Drittschuldner. Zudem muss es einen Kreditvertrag zwischen dem Kreditnehmer und der Bank geben. Nur, wenn beide Faktoren passen ist die Grundlage für einen Zessionskredit vorhanden und es kann eine rechtlich wirksame Abtretungserklärung vereinbart werden. In dieser Erklärung werden die offenen Forderungen als Sicherheit angeboten, um einen Kredit zu bekommen.
Die Rückzahlung des Zessionskredits
Die genauen Rückzahlungsoptionen sind immer in dem Zessionskreditvertrag fixiert und dieser wird immer in schriftlicher Form verfasst. Das Unternehmen muss die Rückzahlung des Kredits vollständig durchführen, damit die Forderung der Bank abgegolten ist und somit kann die Abtretung an das Unternehmen zurückgegeben werden. Die Bank gibt die Abtretungserklärung aber nur zurück, wenn der gesamte Kredit innerhalb der Frist zurückgezahlt wurde.
Unterschied zwischen Factoring und Zession
Im Bereich der Kreditvergabe fällt häufiger der Begriff Factoring. Factoring und Zession sind unterschiedlich und haben zwar beide im entferntesten mit Forderungen zu tun, aber es handelt sich nicht um die gleiche Art. Während bei der Zession nur eine Forderung abgetreten wird, die am Ende wieder zurückbekommen wird, handelt es sich beim Factoring um den Verkauf einer Forderung. Das bedeutet, die Forderung kann nach dem Verkauf nicht zurückgefordert werden, wenn der Kredit bezahlt wurde.
Stille Zession für Beteiligte – Globalzession für Banken
Im Grunde ist der Zessionskredit eine gute Lösung für beide Parteien, denn das Unternehmen kann ohne eine weitere Sicherheit auf einen Kredit zugreifen und die Bank bekommt mit der Zession also der Abtretung einer Forderung eine gewisse Sicherheit. Somit ist klar, dass die Zession eine gute Möglichkeit ist, um einen Kredit ausreichend abzusichern. Für die Bank bietet sich in erster Linie eine Globalzession an. Mit dieser Zession hat die Bank einen zeitlich umfangreichen Spielraum, denn sie gilt nicht nur für die bestehenden Forderungen, sondern auch für die künftigen Forderungen. Eine ideale Sicherheit für die Bank. Anders sieht es bei dem Schuldner aus. Der Schuldner beziehungsweise der Kreditnehmer sollte auf eine stille Zession bestehen, damit Drittschuldner kein Kenntnis von der Situation haben. Eine Zession bedeutet immerhin, dass der Kreditnehmer scheinbar in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Das Vertrauen in das Unternehmen kann stark in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Zession bekannt wird. Das kann unter Umständen sogar das Ende des Unternehmens bedeuten.
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