Die Zinssteuer wird auf Zinserträge berechnet, die sich aufgrund von finanziellen Anlagen entwickeln. Es handelt sich um eine Versteuerung von Erträgen, die vergleichbar mit den anderen Einkommensarten ebenfalls versteuert werden müssen. Die anderen Einnahmen unterliegen dem jeweiligen Steuersatz. Sie richten sich also nach dem Einkommen und können höher oder geringer ausfallen. Für Zinsen gelten ebenso wie für andere Kapitalerträge feste Sätze. Zugrunde liegt die Kapitalertragsteuer mit einem Satz von 25 %, zuzüglich der Kirchensteuer, die 8 bis 9 % von diesen 25 % beträgt, und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 %. So liegt der Höchststeuersatz für die eingenommenen Zinsen bei etwas unter 28 %.
Die Banken haben die Verpflichtung, die Zinssteuer direkt an die Finanzbehörden abzuführen. Hier spricht man auch von der Quellensteuer, da die Steuer unmittelbar an der Quelle abgezogen wird. Für Personen mit einem niedrigen Einkommen fällt ein geringerer Steuersatz an, für sie wäre daher eine Berechnung über die Einkommensteuer günstiger. Sie haben die Möglichkeit, ihre Zinsbescheinigung mit der Steuererklärung einzureichen. Auf diese Weise werden die Erträge sowie die Steuerbeträge einbezogen und in der Folge reduziert sich die Steuer für die aktuellen Zinserträge auf den persönlich geltenden Steuersatz.
Bei der Berechnung der Zinssteuer sind Freibeträge zu berücksichtigen. Im deutschen Steuergesetz liegt die Freigrenze bei 801,- Euro bzw. bei 1.602, Euro für verheiratete Personen. Um zu verhindern, dass die Quellensteuer automatisch abgeführt wird, muss man einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen. Der Freibetrag kann auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden.
Eine weitere Möglichkeit, die Zinssteuer zu verringern, sind Verlustverrechnungskonten. Wenn ein Kapitalanlage Verluste macht, was beispielsweise bei Aktien oder Anleihen geschehen kann, werden diese gegen die anfallenden Gewinne aufgerechnet. Die Steuern werden lediglich auf den restlichen Gewinn berechnet. Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass die Verluste aus den Aktiengeschäften ausschließlich gegen Gewinne gerechnet werden dürfen, die ebenfalls aus Aktiengeschäften stammen. Wenn die Verluste aus einem Jahr ohne Gewinn kommen, darf man sie ins Folgejahr übernehmen.
Von der EU wurden Abkommen ausgehandelt, die sicherstellen sollen, dass auch die Zinsen auf außereuropäische Anlagen besteuert werden. EU-Bürger, die auf Geldanlagen in anderen Finanzplätzen Zinsen erhalten, müssen darauf also ebenfalls Steuern bezahlen. Einige Finanzplätze wie die Schweiz, Liechtenstein und Monaco konnten jedoch weiterhin den Schutz des Bankgeheimnisses sicherstellen. Hier wird eine anonyme Quellensteuer erhoben. Die meisten EU-Staaten beteiligen sich jedoch an dem verstärkten Informationsaustausch über die Zinseinnahmen, sodass die Daten zwischen den Banken und dem Fiskus übertragen werden. Die Schlupflöcher konnten damit nur zum Teil gestopft werden, denn die Finanzbehörden können keine eindeutigen Rückschlüsse ziehen, wie viel Geld in die jeweiligen Länder geführt wurde.
Bei den Anlagen in EU-Ländern sind 22 von den 25 Mitgliedern bei dem Informationsaustausch bezüglich der Kontoinformationen beteiligt. Damit soll die Steuerhinterziehung gezielt bekämpft werden. Belgien, Luxemburg und Österreich schützen jedoch das Bankgeheimnis und transferieren die Daten nicht in die anderen EU-Länder. Stattdessen arbeiten sie mit einer Quellensteuer, die auf die Zinseinkünfte der nicht-gebietsansässigen Anleger berechnet wird. Drei Viertel von diesen Steuereinnahmen werden in das Wohnsitzland der Geldanleger geleitet, während ein Viertel zur Unkostendeckung einbehalten wird, um die Unkosten zu decken.
Bei Geldanlagen in Nicht-EU-Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino) wurde die Quellensteuer nach der gleichen Regel eingeführt.
Auch britische Überseegebiete und ihre assoziierten Regionen Cayman Islands, Anguilla und Montserrat beteiligen sich an dem Informationsaustausch. Auf Jersey, Guernsey, den britischen Jungferninseln, der Isle of Man, Turks und Caicos gilt ebenfalls die Quellensteuerregel für EU-Bürger. Für Zinseinkünfte auf den Niederländischen Antillen gilt die gleiche Quellensteuer und Aruba leitet die entsprechenden Kontoinformationen weiter.
Tipps für die Zinssteuer
Zwischen den Monaten Juni und September des Jahres 2017 sind die Vermögen der Deutschen um knapp 1,2% gestiegen. In dieser Berechnung sind keine Immobilien berücksichtigt worden, sondern es handelt sich rein um Geld- und Finanzvermögen. Im gleichen Atemzug setzen die Bundesbürger auf Anlagen, die sehr renditeschwach sind. Gerade bei Lebensversicherungen liegt das Vermögen bei knapp 978 Milliarden Euro und das ist ein Sechstel des gesparten Geldes der Deutschen. Die Niedrigzinsen machen es diesem Geschäftszweig nicht leicht. Obwohl die Zinsen so niedrig liegen, befinden sich mehr als 2.270 Milliarden Euro auf Sparbüchern, in Sparbriefen und Termineinlagen. Selbst Bargeld wird in den eigenen vier Wänden zurückgelegt. Durchschnittlich besitzt jeder Deutsche also ein Vermögen von etwa 27.350 Euro, das entweder gar nicht oder nur sehr schlecht verzinst wird.
Bei den Banken droht dank der großen Koalition eine Verschlechterung der Rendite. Die Zinserträge sollen in Zukunft pauschalisiert werden und bei 25% liegen. Die Abgeltungssteuer, zu der dann noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aufgeschlagen werden soll in Zukunft diese Höhe betragen. Gerade die besser Verdiener sind von dieser Meinung nicht positiv angetan, denn sie werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Steuersatz von Gutverdienern liegt teilweise bei 35% oder sogar noch mehr. Allerdings sind die Experten sich nicht einig, denn die aktuellen Zinsen sind eh schon sehr niedrig und eine Verringerung der Steuer sorgt dafür, dass es zu einem Wertverlust kommen kann. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, die Zinsen zu retten.
- Freibeträge nutzen
Die Bürger sollten die Freibeträge von Zinsen und Kapitalerträgen nutzen. Eine alleinstehende Person darf im Jahr bis zu 801 Euro steuerfrei erhalten. Somit ergibt sich für ein Ehepaar eine Summe von 1.602 Euro. Der Freibetrag sollte bei der Hausbank angemeldet werden. Sollten bisher die Zinsen mit der Kapitalertragssteuer versteuert worden sein, dann besteht die Möglichkeit die Steuern bis zum Freibetrag vom Finanzamt zurückzufordern. - Kredite tilgen
Das Tilgen von Krediten ist immer eine der besten Möglichkeiten. Gerade die älteren Kredite sind oft mit hohen Zinsen bestückt, die nicht selten zwischen drei und fünf Prozent liegen. Heute werden Kredite für unter zwei Prozent angeboten und die Zinsersparnis ist steuerfrei. - Geld umschichten
Eine weitere Möglichkeit um die Zinssteuer zu sparen ist das Umschichten von Geld. Die Steuer von Aktien und Fonds soll nicht abgeschafft werden und aus dem Grund sind gerade die Aktien für viele Anleger sehr interessant. Die hohen Dividentenrendite und die Kursgewinne sind attraktiv und locken die Anleger. Anders sieht es bei Gutverdienern aus, die einen hohen Grundsteuersatz haben. Sie sollten auf Sparbücher und Festgeld setzen. Aktien sind aber eine interessante Alternative zu den reinen Zinsanlagen, aber leider gehören die Deutschen zu den Aktienmuffeln, was mit Sicherheit auch an der Unsicherheit der heutigen Situation liegt.