Zusatzsicherheiten stellen, wie der Name schon sagt, zusätzliche Sicherheiten dar. Diese werden bei der Darlehensvergabe immer dann verlangt, wenn etwa die eigene Bonität nicht ausreicht oder die Beleihungswerte von Immobilien überschritten werden. Typische Beispiele für die Zusatzsicherheiten sind Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen der Verwandten des Darlehensnehmers oder die Abtretung von Ansprüchen, die man beispielsweise aus einer Lebensversicherung heraus hat. Auch die Abtretung der Ansprüche aus Bauspardarlehen oder gar die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren stellt eine typische Zusatzsicherheit dar. Ob und in welcher Höhe solche zusätzlichen Sicherheiten wirklich notwendig sind, sollte jeder einzelne Antragsteller individuell mit seiner Bank abklären.
Zusatzsicherheiten werden immer dann gefordert, wenn die Bank den zu vergebenden Kredit zusätzlich absichern möchte. So können Zusatzsicherheiten ein Bürge, die Verpfändung von Konten, Lebensversicherungen oder Aktien sein, wobei die Möglichkeiten äußerst breit gestreut sind. Es lohnt sich in solchen Situationen dem Kreditanbieter, mehrere Optionen anzubieten. Vor allem wenn die monatlichen Einkünfte des Kreditnehmers nicht ausreichen, stellen Zusatzsicherheiten oftmals die letzte Möglichkeit dar, einen Kreditvertrag noch realisieren zu können. Zum Teil können Zusatzsicherheiten auch während einer Darlehensabzahlung von dem Kreditgeber gefordert werden, vor allem dann wenn sich die Bonität des Kreditnehmers stark verändert hat.
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Zusatzsicherheiten bei einer Baufinanzierung
Bei der Baufinanzierung gibt es im Grunde eine zentrale Sicherheit und da ist die sogenannte Grundschuld. In der Regel gibt es keine günstigen Bauzinsen, wenn der Kreditgeber nicht eine Grundschuld zu seinen Gunsten bekommt. Das bedeutet, der Kreditgeber ist in der Regel eine Bank. Die Bank lässt sich ins Grundbuch eintragen und bekommt damit die Grundschuld zugesichert. Die Bank steht im Grundbuch immer auf dem ersten Rang und bekommt, bei einer Zwangsversteigerung immer zuerst ihr Geld zurück und dann folgen erst alle anderen Gläubiger. Dabei verlangt die Bank immer, dass sie auf den ersten Rang gesetzt wird, denn sie ist der Hauptgläubiger. Die Grundschuldhöhe richtet sich immer nach der Kredithöhe, die vom Kreditnehmer beantragt wird. Sollte ein Kredit in einer Höhe von 200.000 Euro beantragt werden, dann bekommt die Bank eine Grundbucheintragung in der gleichen Höhe. Diese Vorgehensweise ist bei den deutschen Banken normal.
Allerdings gibt es auch Notwendigkeiten, die dafür sorgen, dass die Eintragung ins Grundbuch als Sicherungsinstrument unzureichend machen. Das tritt dann ein, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht oder die Bank der Meinung ist, dass der Wert des Objektes den Kaufpreis nicht rechtfertigt. Auch die Baukosten können für das Objekt selbst viel zu hoch sein und dann müssen meist Zusatzsicherheiten vorgelegt werden. Ob Zusatzsicherheiten hilfreich sind, um den Kredit doch zu bekommen, hängt in erster Linie von dem Sicherheitsbedürfnis des Kreditgebers ab. Zudem spielen dessen Beleihungsrichtlinien eine bedeutende Rolle. Die Beleihungsrichtlinien, die auch unter dem Begriff Kreditrichtlinien bekannt sind, werden von den einzelnen Banken beziehungsweise den Kreditinstituten selbst festgelegt. Sie sind nicht einheitlich und unterscheiden sich teilweise immens.
Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierungen sind die Banken in Sachen Risikostrategie sehr heterogen. Es gibt Banken, die ohne große Bedenken 100% finanzieren und andere bieten nur 80 bis 90% Finanzierung an. Die Banken müssen ausreichend Eigenkapital für eventuelle Kreditrisiken besitzen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet für den Bereich der Baufinanzierung, dass je höher das Risiko für die Bank ist desto teurer ist somit auch der Zinssatz. Es kann also durchaus vorkommen, dass eine 100% Finanzierung günstiger sein kann als eine 80% Finanzierung. Zusatzsicherheiten können sich in jedem Fall deutlich auf den Zinssatz auswirken. In erster Linie fragt die Bank immer nach Eigenkapital. Beim Eigenkapital handelt es sich um liquide Geldmittel, aber es gibt auch feste Eigenkapitalanlagen, die als Zusatzsicherheiten bezeichnet werden.
Die Zusatzsicherheiten bei einer Baufinanzierung
Die bekannteste Zusatzsicherheit bei einer Baufinanzierung ist die weitere Eintragung ins Grundbuch. Dabei bietet sich ein Sicherungsobjekt an, wie ein anderes Haus oder eine andere Art von Immobilie. Es muss nicht die eigene Immobilie sein, denn auch die Immobilie der Eltern kann als Sicherheit dienen und zu einer Finanzierung mit geringeren Zinsen führen. Wichtig ist, dass Zusatzsicherheiten nicht unbedingt notwendig sind, um eine günstige Baufinanzierung zu bekommen. Allerdings können Zusatzsicherheiten die Möglichkeiten deutlich vervielfältigen.
Die nachfolgende Auflistung macht deutlich, dass es sich durchaus lohnt, einen Blick in die Kapitalanlagen zu werden und festzustellen, dass in ihnen ungenutztes Kapital schlummert, das bei einer Baufinanzierung hilfreich sein kann und indirekt in die Finanzierung einfließen kann.
- Ansprüche auf Renten- und Kapitalversicherungen
- Guthaben aus Bausparverträgen
- Bank- oder Sparverträgereserven
- Ansprüche aus Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren
- Immobilienvermögen in der Familie
- Bürgschaften von Freunden oder Familie
Die ersten fünf Zusatzsicherheiten sind eine Risikominimierung und können sich somit zinsreduzierend auf die Finanzierung auswirken. Anders sieht es bei der letzten Möglichkeit, der Bürgschaft aus. Die Bürgschaft kann durchaus helfen, eine Finanzierung zu ermöglichen und ist immer dann sinnvoll, wenn das Einkommen des eigentlichen Kreditnehmers für die Höhe des Kredits nicht ausreicht.
Der Bausparvertrag spielt als Zusatzsicherheit eine ganz besondere Rolle. Er dient nicht nur dazu, die bisherigen Ansparleistungen zu generieren und als Eigenkapital festlegen zu lassen, sondern kann auch für einen sehr günstigen Baufinanzierungszins sorgen.
Die Akzeptanz von Zusatzsicherheiten
Zusatzsicherheiten sind eine gute Möglichkeit, um die Möglichkeiten auf einen Kredit zu verbessern. Dabei ist die Grundschuld immer die beliebteste Sicherheit für eine Bank oder die Versicherung. Alle anderen Arten von Zusatzsicherheiten sind unterschiedlich beliebt und werden nicht von allen Kreditgebern gern akzeptiert. Es gibt allerdings klare Vorgaben, wie Zusatzsicherheiten gesehen werden sollten. Zusatzsicherheiten müssen bewertet werden und dann kann entschieden werden, ob eine Zinsreduzierung möglich ist. Es gibt allerdings Krediteber die keine Zusatzsicherheiten in ihrem organisierten Standardmengengeschäft akzeptieren. Zusatzsicherheiten entsprechen einfach nicht den schnellen und schlanken Geschäften, von denen sie ihre eigenen Vorstellungen haben. Es gibt aber genug Kreditgeber, die Zusatzsicherheiten sehr gern nehmen, um einen Kredit mit günstigen Zinsen zu ermöglichen.
Tipp:
Es kann vorkommen, dass bei der ersten Anfrage direkt eine Absage kommt. Aber davon sollte man sich nicht entmutigen lassen, denn es gibt immer eine Lösung. Es gibt Möglichkeiten, die von normalen Verbrauchern nicht gekannt werden oder an die nicht gedacht wurde. Bei der ersten Anfrage kann es vorkommen, dass die hinterlegten Sicherheiten nicht ausreichend sind, aber es gibt so viele Anbieter auf dem Markt, dass eine erneute Anfrage zum positiven Ergebnis führen kann. Manchmal lohnt es sich auch „um die Ecke“ zu schauen.