Harte Zeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen auch die Bereitschaft, gegen Mitarbeiter schneller eine Abmahnung auszusprechen als dies in guten Zeiten der Fall ist. Oft wird dieses Instrument gezielt eingesetzt, um unerwünschte Mitarbeiter los zu werden. Betroffen sind hier vor allem Festangestellte, die man nicht ganz so einfach kündigen beziehungsweise abwickeln kann wie Zeitarbeiter oder Angestellte mit befristeten Verträgen.Selbst wer gegen eine solche Abmahnung vorgeht, um seine Personalakte sauber zu halten, wird höchst wahrscheinlich nicht mehr mit der gleichen Unbefangenheit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wie zuvor. Ein ungutes Gefühl, hier nicht mehr willkommen zu sein, bleibt trotzdem zurück. Da Abmahnungen in diesen Zeiten oft wegen Belanglosigkeiten ausgesprochen werden, ist die Verunsicherung danach besonders groß.
Die meisten Arbeitnehmer empfinden eine Abmahnung als persönlichen Angriff, obwohl die ursprüngliche Idee dieses Instruments eigentlich einen andere ist. Sie soll dazu dienen, künftig ein Fehlverhalten zu vermeiden und so den Arbeitsplatz eher sichern als gefährden. Die Praxis sieht allerdings anders aus.
Wirklich gute Chancen, gegen eine Abmahnung vorzugehen bestehen eigentlich nicht. Schon gar nicht, wenn tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt. Häufiger Anlass sind zum Beispiel Verspätungen beim Arbeitsantritt. Auch wenn dies im Arbeitsleben fast zwangsläufig häufig vorkommt und im Grunde keinen wirklich ernsten Auswirkungen hat, ist der Arbeitgeber bei einer Abmahnungen deswegen immer im Recht. Dabei kann er sich sogar aussuchen, ob er jeden abmahnt, der gelegentlich zu spät kommt, oder nur einen bestimmten Mitarbeiter.
Eine Abmahnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wiederholt man auch nur einmal das beanstandete Verhalten, kann der Arbeitgeber sofort die Kündigung aussprechen und wird dabei auch vor Gericht Recht behalten.
Sinnvoll ist es, Gegenbeweise zu sammeln und zu sichern. Sollte die Abmahnung an einem Formfehler leiden und daher eigentlich unwirksam sein, sollte man nicht dagegen vorgehen. Kündigt der Arbeitgeber später deswegen, ist nämlich auch die Kündigung unwirksam. Ein verfrühtes Vorgehen gegen die Abmahnung kann daher auch Nachteile haben.